Zum Stichtag 1. Januar 2015 wird ein neues Verfahren zum Abzug von Kirchensteuer auf Kapitalerträge eingerichtet, die mit der Abgeltungsteuer besteuert werden. Hierzu erfragen die Institute beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die jeweilige Religionszugehörigkeit. Das bisherige Antragsverfahren endet für alle Institute zum 31.12.2014.
Wer ist betroffen
Betroffen sind alle Kunden die einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören und in Deutschland steuerpflichtig sind. Die Religionszugehörigkeit wird den Instituten einmal jährlich im Rahmen eines Datenaustausches vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verschlüsselt mitgeteilt. Erstmalig findet der Austausch zwischen dem 01.09.2014 und dem 31.10.2014 statt. Der Abruf geschieht anhand der persönlichen Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) Wenn dem Institut keine Steuer-ID vorliegt, wird diese zur Ermittlung der Kirchensteuerdaten ebenfalls vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bereitgestellt.
Beispiel für die Höhe der abzuführenden Kirschensteuer
Der Staat erhebt für die Kirchen bei Zinseinnahmen z.B. 8 Prozent Kirchensteuer auf den Abgeltungssteuerbetrag. Wenn man 10.000 Euro Zinsen im Jahr gutgeschrieben bekommt, zahlt man darauf 2.444 Euro Einkommensteuer und darauf noch einmal 220 Euro Kirchensteuer. In den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern gilt 8 Prozent Kirchensteuer. In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen gilt 9 Prozent Kirchensteuer. Für Alleinstehende steht ein Freibetrag von 801 Euro und für Verheiratete 1602 Euro zu Verfügung.
Kann die Weitergabe der Daten durch das Bundeszentralamt verhindert werden
Wenn Anleger mit der automatischen Abführung fälliger Kirchensteuer nicht einverstanden sind, können sie der Weitergabe der Religionszugehörigkeit durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an die Bank widersprechen. Dazu müssen Ihre Kunden die Erklärung zum Sperrvermerk (Formular im Anhang) bis zum 30.06. eines Jahres direkt an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) richten. Der Widerspruch gilt unbefristet und für sämtliche Bankverbindungen. Die Kirchensteuer wird dann ab dem Folgejahr bis auf Weiteres nicht von den Banken einbehalten. Der Widerspruch erfolgt mit dem Vordruck „Erklärung zum Sperrvermerk“ und das Formular finden Sie unter www.formulare-bfinv.de.
Der Widerspruch wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) dem zuständigen Wohnsitzfinanzamt des jeweiligen Kunden gemeldet. Ihre Kunden sind dann verpflichtet, die fällige Kirchensteuer im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu erklären.
Weitere Informationen erhalten Sie hier über die Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (BzSt).
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"Insider-Infos" für strategische Finanzplanung von heute und morgen
Mittwoch, 28. Mai 2014
Montag, 12. Mai 2014
Was ist das "Meister-Bafög"?
Bafög ist bekannt und eine Förderung, durch die sich viele junge Menschen das Studium nach der Schule ermöglichen können. Wer bereits im Berufsleben steht, erhält kein Bafög, durchaus aber eine andere Förderung zur Unterstützung der beruflichen Weiterbildung. Das Meister-Bafög wird dann gewährt, wenn ein zum Beruf passender Lehrgang, wie etwa die Ausbildung zum Meister angestrebt wird.
Fortbildung mit finanzieller Unterstützung
Im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ist geregelt, dass Fachkräfte die Möglichkeit zur Weiterbildung oder einer eigenen Existenzgründung erhalten. Das Meister-Bafög erhält man als Unterstützung vom Bund und den Bundesländern. Eine anerkannte Ausbildung in einem handwerklichen oder industriellen, im kaufmännischen oder betriebswirtschaftlichen Beruf, sind die Voraussetzung für eine Bewilligung. Geld beantragen können Handwerker und andere Fachkräfte, die Handwerks- oder Industriemeister, Techniker, Fachkaufleute, Fachkrankenpfleger, Betriebsinformatiker, Programmierer und Betriebswirte werden oder einen Beruf mit vergleichbarer Qualifikation erlernen möchten. Auch ähnliche Spezialisierungen sind von der Förderung nicht ausgeschlossen. Eine Grundlage der Gewährung von Meister-Bafög ist der Aspekt, dass keine Hochschulbildung oder ähnliche Bildung wie die geförderte bereits absolviert wurde.
Chancen auf dem zweiten Bildungsweg
Die persönliche Situation spielt in der Höhe des Meister-Bafög eine übergeordnete Rolle. Bis zu 700 Euro pro Monat können alleinstehende Teilnehmer einer Vollzeitmaßnahme erhalten. Davon sind etwa 240 Euro als reine Förderung, der Rest als zinsfreies Darlehen zu betrachten. Wer verheiratet ist oder Kinder hat, erhält eine höhere Summe. Weiterführend fließt das Einkommen und Vermögen der Lehrgangsteilnehmer, sowie das Budget des Ehepartners in die Berechnung ein. Jegliches Vermögen ist bis auf die Höhe des Freibetrags anzurechnen und beeinflusst die bewilligte Summe beim Meister-Bafög. Die Bewilligung wird im Höchstfall für 24 Monate bei Vollzeit und für 48 Monate bei Teilzeit in der Fortbildung bewilligt. Der Tilgungsbeginn lässt sich bis zu 6 Jahren nach Auszahlung aufschieben.
Das Meister-Bafög wird direkt beim zuständigen Amt zur Ausbildungsförderung am Wohnsitz des Antragstellers angefragt und in schriftlicher Form beantragt.
Mehr Informationen zum Meister-Bafög finden Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung hier.
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Fortbildung mit finanzieller Unterstützung
Im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ist geregelt, dass Fachkräfte die Möglichkeit zur Weiterbildung oder einer eigenen Existenzgründung erhalten. Das Meister-Bafög erhält man als Unterstützung vom Bund und den Bundesländern. Eine anerkannte Ausbildung in einem handwerklichen oder industriellen, im kaufmännischen oder betriebswirtschaftlichen Beruf, sind die Voraussetzung für eine Bewilligung. Geld beantragen können Handwerker und andere Fachkräfte, die Handwerks- oder Industriemeister, Techniker, Fachkaufleute, Fachkrankenpfleger, Betriebsinformatiker, Programmierer und Betriebswirte werden oder einen Beruf mit vergleichbarer Qualifikation erlernen möchten. Auch ähnliche Spezialisierungen sind von der Förderung nicht ausgeschlossen. Eine Grundlage der Gewährung von Meister-Bafög ist der Aspekt, dass keine Hochschulbildung oder ähnliche Bildung wie die geförderte bereits absolviert wurde.
Chancen auf dem zweiten Bildungsweg
Die persönliche Situation spielt in der Höhe des Meister-Bafög eine übergeordnete Rolle. Bis zu 700 Euro pro Monat können alleinstehende Teilnehmer einer Vollzeitmaßnahme erhalten. Davon sind etwa 240 Euro als reine Förderung, der Rest als zinsfreies Darlehen zu betrachten. Wer verheiratet ist oder Kinder hat, erhält eine höhere Summe. Weiterführend fließt das Einkommen und Vermögen der Lehrgangsteilnehmer, sowie das Budget des Ehepartners in die Berechnung ein. Jegliches Vermögen ist bis auf die Höhe des Freibetrags anzurechnen und beeinflusst die bewilligte Summe beim Meister-Bafög. Die Bewilligung wird im Höchstfall für 24 Monate bei Vollzeit und für 48 Monate bei Teilzeit in der Fortbildung bewilligt. Der Tilgungsbeginn lässt sich bis zu 6 Jahren nach Auszahlung aufschieben.
Das Meister-Bafög wird direkt beim zuständigen Amt zur Ausbildungsförderung am Wohnsitz des Antragstellers angefragt und in schriftlicher Form beantragt.
Mehr Informationen zum Meister-Bafög finden Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung hier.
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Dienstag, 6. Mai 2014
Entscheidende Lebenssituationen beim Vermögensaufbau
Ein erfolgreicher Vermögensaufbau sollte schon in jungen Jahren beginnen und ist ein Projekt, das sich wie ein roter Faden durch das gesamte erwerbstätige Leben eines Menschen zieht. Dabei gilt es zu beachten, dass man das Sparverhalten der jeweiligen Lebenssituation anpasst. Auch Berufsanfänger sollten schon mit der Vermögensbildung beginnen. Doch sind ihre Möglichkeiten natürlich anders gelagert, als die einer Person, die mitten im Berufsleben steht.
Die richtige Methode zum Sparen in jedem Alter
Junge und Singles
Junge Sparer unter 30 Jahren profitieren besonders von dem Zinseffekt. Wer jetzt schon Geld anlegt, wenn auch dem Einkommen gemäß im kleinen Rahmen, kann einen ausgezeichneten Grundstock für das Rentenalter bilden. Eine langfristige Anlage in einen Anlagefonds kann zu diesem Zeitpunkt eine ausgezeichnete Lösung sein. Es verbleiben noch viele Jahre bis zum Rentenalter und auch eine konservative Anlage hat auf diese Weise ausgezeichnete Wachstumsmöglichkeiten.
Familienmenschen über 30
In der Altersgruppe von 30 bis 40 Jahren beginnen die meisten Anleger ernsthaft damit, sich um Geldanlagen zu bemühen. Während viele Menschen Sparanlagen bevorzugen, streben andere nach einer eigenen Wohnimmobilie. Wer Wohneigentum erwirbt, sollte jedoch niemals sein gesamtes Kapital in dieses Projekt investieren, sondern auch noch anderweitige Vorsorge treffen. Es ist zwar auch im Alter von Vorteil, im eigenen Haus zu wohnen, doch sollte man auch für eine ausreichende monatliche Rente sorgen.
Gutverdiener in den besten Jahren
Nach dem 50. Lebensjahr verfügen viele Familien über ein höheres Einkommen. Da zu diesem Zeitpunkt Kredite für den Hausbau oft schon getilgt sind, können zu diesem Zeitpunkt oft größere Summen gespart werden. Es gilt allerdings zu bedenken, dass nur noch wenige Jahre bis zum Beginn des Rentenalters verbleiben und deshalb konservative Sparanlagen mit geringen Zinsen wenig sinnvoll sind. Somit ist es in dieser Lebensphase ratsam, Anlagen zu bevorzugen, die risikoreicher aber auch ertragsstärker sind.
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Die richtige Methode zum Sparen in jedem Alter
Junge und Singles
Junge Sparer unter 30 Jahren profitieren besonders von dem Zinseffekt. Wer jetzt schon Geld anlegt, wenn auch dem Einkommen gemäß im kleinen Rahmen, kann einen ausgezeichneten Grundstock für das Rentenalter bilden. Eine langfristige Anlage in einen Anlagefonds kann zu diesem Zeitpunkt eine ausgezeichnete Lösung sein. Es verbleiben noch viele Jahre bis zum Rentenalter und auch eine konservative Anlage hat auf diese Weise ausgezeichnete Wachstumsmöglichkeiten.
Familienmenschen über 30
In der Altersgruppe von 30 bis 40 Jahren beginnen die meisten Anleger ernsthaft damit, sich um Geldanlagen zu bemühen. Während viele Menschen Sparanlagen bevorzugen, streben andere nach einer eigenen Wohnimmobilie. Wer Wohneigentum erwirbt, sollte jedoch niemals sein gesamtes Kapital in dieses Projekt investieren, sondern auch noch anderweitige Vorsorge treffen. Es ist zwar auch im Alter von Vorteil, im eigenen Haus zu wohnen, doch sollte man auch für eine ausreichende monatliche Rente sorgen.
Gutverdiener in den besten Jahren
Nach dem 50. Lebensjahr verfügen viele Familien über ein höheres Einkommen. Da zu diesem Zeitpunkt Kredite für den Hausbau oft schon getilgt sind, können zu diesem Zeitpunkt oft größere Summen gespart werden. Es gilt allerdings zu bedenken, dass nur noch wenige Jahre bis zum Beginn des Rentenalters verbleiben und deshalb konservative Sparanlagen mit geringen Zinsen wenig sinnvoll sind. Somit ist es in dieser Lebensphase ratsam, Anlagen zu bevorzugen, die risikoreicher aber auch ertragsstärker sind.
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