Sonntag, 26. Oktober 2014

Anschlussfinanzierung - Vergleichen zahlt sich häufig aus

Die typische Situation: Kurz vor Ende der vereinbarten Zinsbindung erhält man als Kunde ein Verlängerungsangebot seiner Bank. Dass die angebotenen Konditionen oft meilenweit von den Topangeboten am Markt entfernt sind, bleibt unerwähnt. Viele Banken spekulieren hierbei auf die Unwissenheit und Bequemlichkeit der Menschen. Sparen Sie Geld, indem Sie sich rechtzeitig eine zinsgünstige Anschlussfinanzierung sichern.

Umschulden und die Bank wechseln ist einfach und kostengünstig
Ein Bankenwechsel bei Anschlussfinanzierungen ist längst nicht so teuer wie viele Bankberater gerne suggerieren. Die Abtretung der Grundschuld kostet in der Regel nicht mehr als 0,3 Prozent der Restschuld. Bei einem Darlehen von zum Beispiel 150.000 Euro sind das maximal 450 Euro. Außerdem ist der Wechsel längst nicht so aufwendig wie viele Eigenheimbesitzer befürchten. Die neue Bank kümmert sich um alle Formalitäten und manche Institute erstatten mitunter sogar die Abtretungskosten.

Neukunden erhalten bei Banken häufig bessere Konditionen als Bestandskunden
Dabei kann nach Ablauf der ersten Zinsfestschreibung insbesondere bei hohen Darlehenssummen eine lohnende Zinsersparnis herausspringen. In der Regel rechnet sich der Aufwand schon bei minimalen Zinsdifferenzen.
Beispiel: Bei einem Kredit über 150.000 Euro bedeutet ein um 0,2 Prozent besserer Zinssatz über 15 eine Zinsersparnis von rund 4.500 Euro.

Entwicklung der monatlichen Raten für Baudarlehen in Deutschland in den Jahren 1994 bis 2010

Nutzen Sie die Gunst der Stunde für eine schnellere Rückzahlung
Wählen Sie unter Beibehaltung der ursprünglichen Darlehensrate die Zinsfestschreibung und die Tilgungsrate für das Anschlussdarlehen so, dass dieses am Ende der vereinbarten Zinsbindung komplett getilgt ist. So profitieren zusätzlich von Volltilgerabschlägen bis zu 0,3 Prozentpunkten.

Konditionen besser rechtzeitig vergleichen
Werden Sie rechtzeitig aktiv. Behalten Sie die Zinsentwicklung im Auge. Sind die Zinsen wie derzeit niedrig, kann ein Anschlusskredit auch vor Ablauf der ursprünglich vereinbarten Laufzeit lohnend sein. Nutzen Sie hierfür die Möglichkeit von Forwarddarlehen in Kombination mit Volltigerdarlehen.


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Montag, 20. Oktober 2014

Beitragsrückerstattungen müssen versteuert werden

Als privat Krankenversicherter hat man jedes Jahr die Möglichkeit seine Arzt- und Medikamentenrechnungen nicht mit der Krankenversicherung abzurechnen und erhält dafür eine Beitragsrückerstattung. Denn wenn die Rechnungsbeträge geringer sind als die Beitragsrückerstattung, rechnet sich das Einreichen nicht. Diese nicht eingereichten Arzt- und Medikamentenrechnungen können Versicherte jedoch in ihrer Steuererklärung nicht als Sonderausgaben geltend machen. Das hat nun das Finanzgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 1 K 2873/13 E) entschieden.

Eine Rückerstattung mindert die Sonderausgaben
In dem behandelten Fall hatte ein privat Krankenversicherter in seiner Steuererklärung die PKV-Beiträge (Privatkrankenkassenversicherungsbeiträge) als Sonderausgaben angegeben, ohne dass er die Beitragsrückerstattung davon abgezogen hat. Das zuständige Finanzamt nahm den Abzug jedoch vor, was dem Kläger nicht gefiel. Dieser forderte vom Finanzamt, dass er seine Arzt- und Medikamentenrechnungen mit der Beitragsrückerstattung verrechnen kann, welche er bei der PKV (Private Krankenkasse) nicht eingereicht hatte.

Das Gericht lehnt Verrechnung ab
Die Richter bestätigten zwar, dass Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich als Sonderausgaben anzusetzen sind, die Steuerpflichtigen müssten jedoch die von der PKV erhaltenen Beitragsrückerstattungen in voller Höhe davon abziehen. Auch sind die zurück gehaltenen Arzt- und Medikamentenrechnungen keine Sonderausgaben, denn durch den Verzicht einer Erstattung der Krankheitskosten seien dem Kläger keine absetzbaren Aufwendungen entstanden, die mit der Beitragsrückerstattung verrechnet werden könnten, so die Begründung des Gerichts.

Beitragsentwicklung GKV

Steuerpflicht bei Rückerstattung auch bei gesetzlich Versicherten
Da es bei der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) mittlerweile auch Wechselprämien und jährliche Bonuszahlungen für gesundheitsbewusste Versicherte gibt, sind auch diese von der Regelung betroffen. In der Steuererklärung sind diese zu erfassen und bei den Sonderausgaben mit zu berücksichtigen. Die Sonderausgaben vermindern sich um den entsprechenden Betrag (Wert der Prämie oder Bonus) und dadurch erhöhen sich die zu versteuernden Einkünfte des Steuerpflichtigen.

Meldung der GKV und PKV an das Finanzamt
Die gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherer melden im jeweiligen Kalenderjahr die Höhe der durch die Versicherten gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Beitragserstattungen oder Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten werden ebenfalls gemeldet. Die meisten Krankenkassen und Krankenversicherungen informieren ihre Versichten schriftlich über die an das Finanzamt gemeldeten Daten.


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Mittwoch, 8. Oktober 2014

Welchem Zweck dient die Sparanlage

Spare in der Zeit, dann hast du in der Not. Diese alte Volksweisheit gilt heute, mehr denn je. Doch auch das Zurücklegen des Geldes will gelernt sein. Die perfekte Geldanlage ist sicher, bringt hohe Erträge und ist jederzeit verfügbar. Dummerweise schließen sich diese Attribute gegenseitig aus, da sie miteinander konkurrieren. Finanzprodukte, die diesen Forderungen über die Maßen gerecht werden, erweisen sich nur all zu oft als Luftschlösser. Wer richtig sparen will, muss sich darüber im Klaren sein, dass er seine Anlagestrategie nach kurz, mittel- und langfristigen Gesichtspunkten ausrichten muss.

Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie im kostenlosen Ratgeber Geld anlegen unter http://www.meinegeldanlage.com.

Der Zweck bestimmt die Geldanlage 
Die erste Überlegung bei einer Geldanlage sollte immer die Frage nach dem Zweck sein. Für das neue Auto in drei Jahren eignet sich eine andere Geldanlage, als für die Zusatzrente im Alter. Wer Geld für das Studium seiner Kinder zurücklegen will, wird eine andere Anlageform wählen, als jemand, der in zwei Jahren eine luxuriöse Kreuzfahrt zum 10. Hochzeitstag plant. Ein Beispiel, dass dieses Prinzip recht gut vermittelt, ist das Prämiensparen.

Sparen mit jährlichen Bonuszahlungen
Bei diesem Banksparplan legt der Sparer jeden Monat eine gleichbleibende Summe, zu einem vorher festgelegten Zinssatz, zurück. Zu Beginn der Laufzeit besteht für den Kunden die Möglichkeit einer Einmalzahlung. Nach Ablauf einer Wartezeit erhält der Kunde neben der Verzinsung eine jährliche Prämie, die im Laufe der Jahre steigt. Zinsen und Prämie werden dem Sparguthaben gut geschrieben und am Ende der Laufzeit ausgezahlt. Bei dieser Geldanlage empfiehlt sich vorher eine Kalkulation mit einem Zinsrechner, um festzustellen, welches Geldinstitut das beste Angebot vorweisen kann.


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Mittwoch, 1. Oktober 2014

Raus aus der Zinsfalle

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Leitzinsen für den Euroraum am 4.September 2014 auf ein neues Rekordtief von nun 0,05 Prozent gesenkt. Dies ist für Sparer und Anleiheinvestoren keine gute Nachricht, denn sie sind nun weiterhin mit unnatürlich niedrigen Zinsen konfrontiert. Anlageformen wie Tagesgeld, Festgeld, Anleihen oder festverzinsliche Wertpapiere werden nun weiter im Zinsertrag sinken und der Kaufkraftverlust erhöht sich.

Zinsen für Spargelder dürften demnächst auf nahezu null sinken
Es setzen dennoch viele Sparer weiterhin mit dem Großteil ihres Vermögens auf klassische Zinsprodukte, die nur niedrige Erträge erzielen. Die derzeitige Inflationsrate liegt jedoch spürbar oberhalb der aktuellen niedrigen Verzinsung. Für den Sparer bedeutet das einen realen Vermögensverlust. Um die Inflationsrate auszugleichen, sollten Sparer zumindest einen Teil ihres Vermögens in gute Investmentfonds investieren. Denn diese können der Geldentwertung standhalten und bieten bessere Chancen auf Gewinne.

Entwicklung Sparzinsenmehr Informationen über FMH


Sparer sollten Potenziale von Investmentfonds nutzen
Die großen Verlierer allgemeiner Preissteigerungen sind die Sparer, denn mit niedrigen Zinsen lässt sich die inflationsbedingte Geldvernichtung nicht verhindern. Um die Inflationsrate auszugleichen, sollten Sparer zumindest einen Teil ihres Vermögens in gute Investmentfonds investieren. Denn sie können der Geldentwertung standhalten und bieten bessere Chancen auf Gewinne. Subjektiv gesehen ist eine Inflationsrate von zwei Prozent, die wir im Schnitt der vergangenen Jahrzehnte hatten, nicht hoch. Objektiv sind 10.000 Euro nach zehn Jahren mit durchschnittlich zwei Prozent Inflation nur noch 8.170 Euro wert. Ein Verlust von rund 18 Prozent. Wenn die durchschnittliche Inflationsrate auf vier Prozent steigt, erhöht sich der Verlust nach zehn Jahren sogar auf 33 Prozent. Allein schon dieses Ergebnis sollte ein gewichtiges Argument sein, um verstärkt in Sachwerte wie Aktien und Aktienfonds zu investieren.

Fondsentwicklung


Anlageklassen und Managementstile kombinierenEine Grundregel beim Geldanlegen besagt, dass Sparer nicht alle Eier in einen Korb legen sollen. Das bedeutet, dass Anleger ihr Geld auf verschiedene Anlageklassen aufteilen sollen. Auch wenn Investmentfonds das Geld bereits in mehrere Titel und Anlageklassen investieren, lohnt sich eine weitere Diversifikation. Wer zum Beispiel 10.000 Euro investieren will, wählt dafür besser zwei bis drei Fonds unterschiedlicher Anlageklassen. Auf diese Weise profitieren Sparer von Entwicklungen verschiedener Investmentfonds und Ablagekonzepte und können Schwächephasen mit Gewinnen in anderen Produkten wieder ausgleichen. Die Auswahl ist für den Sparer groß und man kann sich für verschiedene Managementstile und Anlageklassen entscheiden. Vor allem die sogenannten „Vermögensverwaltungskonzepte“ waren zuletzt sehr wachstumsstark. Die anhaltend expansive Geldpolitik und ein sich verbesserndes Wachstumsumfeld sollten die Aktienmärkte in den nächsten Monaten weiterhin stützen. In einem Umfeld niedriger Realrenditen dürften Dividenden weiterhin ein wichtiger Faktor für die Gesamtrendite von Aktien sein. Sollte die US-Notenbank Fed 2015 mit Zinserhöhungen beginnen, wie von den Marktteilnehmern erwartet wird, spricht dies für eine Phase seitwärts laufender oder nur leicht steigender Aktienmärkte, was die Bedeutung der Dividenden ebenfalls unterstützt. Deshalb sollten Anlagen in Dividendenfonds auch ins Portfolio gehören.


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