Das Kreditprogramm der KfW-Bank "Altersgerecht umbauen" erhält eine Ergänzung, um Baumaßnahmen für weniger Barrieren und mehr Sicherheit zu fördern. So können seit dem 1. Oktober 2014 private Eigentümer und Mieter von Zuschüssen profitieren, die der Reduzierung von Barrieren in Wohngebäuden dienen und zugleich die Einbruchsicherheit erhöhen. Vom Bund werden dafür insgesamt 54 Millionen Euro bis 2018 zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise wird das seit fünf Jahren erfolgreiche Kreditprogramm der KfW-Bank „Altersgerecht umbauen" um eine weitere Zuschussvariante ergänzt.
Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich
Die Zuschüsse können mit den Programmen zur energetischen Gebäudesanierung kombiniert werden. So können Bauherren und auch Mieter bei der Sanierung von Wohngebäuden durch die Förderung von Sicherheitsmaßnahmen nun mehrere Punkte gleichzeitig lösen und Kosten sparen. Sie können die energetische Sanierung mit dem Abbau von Schwellen in der Wohnung verbinden und zugleich etwas für die Sicherheit, z.B. Einbrüche tun.
Gleiche Förderbedingungen wie im bisherigen Programm
Das neue Zuschussprogramm verlangt dieselben Förderstandards wie das bestehende Kreditprogramm "Altersgerecht umbauen". Mit dem Förderprogramm werden z.B. bodengleiche moderne Duschen, großzügig geschnittene Räume oder auch schwellenlose und einbruchhemmende Haus- und Wohnungseingangstüren gefördert. Durch einen frühzeitigen Umbau würden präventiv die Sturz- und Unfallgefahr gesenkt und Erleichterungen für pflegende Personen geschaffen.
Zuschuss für private Eigentümer und Mieter
Antragsberechtigt sind laut Mitteilung private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen sowie Mieter. Es werden bis zu acht Prozent der förderfähigen Investitionskosten für die Durchführung einzelner, frei kombinierbarer Maßnahmen zur Barrierereduzierung, maximal jedoch 4.000 Euro pro Wohneinheit finanziert. Für den Förderstandard "Altersgerechtes Haus" könnten Zuschüsse in Höhe von zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit, beantragt werden.
Mehr Informationen finden Sie unter www.kfw.de.
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Mittwoch, 19. November 2014
Dienstag, 11. November 2014
Berufsunfähigkeitsversicherungsbeiträge steigen um bis zu 8 Prozent
Das LVRG (Lebensversicherungsreformgesetz) ist wie geplant im Juli 2014 in Kraft getreten und es ist klar, dass die Umsetzung gravierende Auswirkungen haben wird. Die beschlossene Senkung des Höchstrechnungszinses (Garantiezins) zum 1. Januar 2015 hat auch Auswirkungen auf Berufsunfähigkeitsversicherungen. Als Faustformel gilt: Je länger die Versicherungslaufzeit ist, umso höher fällt die Beitragssteigerung aus.
BU-Preise steigen um bis zu 8 Prozent!
Bei Musterberechnungen wurde festgestellt, dass die Beiträge je nach Altersgruppe und Absicherungszeitraum um bis zu 8 Prozent steigen werden. BU-Versicherungen (Berufsunfähigkeitsversicherungen) sind sogar doppelt durch das LVRG betroffen:
Bereits bestehende Verträge sind von dieser Änderung nicht betroffen, sondern nur Verträge die ab dem 01.01.2015 abgeschlossen werden.
Es geht um mehrere 1.000 Euro!
Eine BU-Rente für einen 20 jährigen kaufmännischen Angestellten mit 2.000 Euro Monatsrente kostet aktuell ca. 70 Euro pro Monat. Beim Abschluss in 2015 steigt der Monatsbeitrag auf ca. 75 Euro. Bis zum Altersrentenbeginn zahlt der Kunde also rund 3.000 Euro mehr für den gleichen Versicherungsschutz.
Das Risiko einer Berufsunfähigkeit wird in Deutschland immer noch unterschätzt. Aus gesundheitlichen Gründen müssten 25 Prozent der Berufstätigen ihren Beruf aufgeben. Als häufigste Erkrankungen werden dabei Rückenleiden und psychische Erkrankungen genannt. Für Berufstätige die nach dem Jahr 1961 geboren sind gibt es im BU-Fall nur eine minimale staatliche Unterstützung durch die Erwerbsminderungsrente.
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BU-Preise steigen um bis zu 8 Prozent!
Bei Musterberechnungen wurde festgestellt, dass die Beiträge je nach Altersgruppe und Absicherungszeitraum um bis zu 8 Prozent steigen werden. BU-Versicherungen (Berufsunfähigkeitsversicherungen) sind sogar doppelt durch das LVRG betroffen:
- Durch die Garantiezinssenkung auf 1,25 Prozent wird das Risikokapital der Versicherer bei Abschlüssen ab 2015 geringer verzinst
- Durch die Erhöhung der Mindestbeteiligung der Versicherungsnehmer am Risikoüberschuss wird der Versicherer in seiner Risikokalkulation stark eingeschränkt
Bereits bestehende Verträge sind von dieser Änderung nicht betroffen, sondern nur Verträge die ab dem 01.01.2015 abgeschlossen werden.
Es geht um mehrere 1.000 Euro!
Eine BU-Rente für einen 20 jährigen kaufmännischen Angestellten mit 2.000 Euro Monatsrente kostet aktuell ca. 70 Euro pro Monat. Beim Abschluss in 2015 steigt der Monatsbeitrag auf ca. 75 Euro. Bis zum Altersrentenbeginn zahlt der Kunde also rund 3.000 Euro mehr für den gleichen Versicherungsschutz.
Das Risiko einer Berufsunfähigkeit wird in Deutschland immer noch unterschätzt. Aus gesundheitlichen Gründen müssten 25 Prozent der Berufstätigen ihren Beruf aufgeben. Als häufigste Erkrankungen werden dabei Rückenleiden und psychische Erkrankungen genannt. Für Berufstätige die nach dem Jahr 1961 geboren sind gibt es im BU-Fall nur eine minimale staatliche Unterstützung durch die Erwerbsminderungsrente.
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