Sonntag, 10. Mai 2015

Neues Gesetz - Entlastung für pflegende Angehörige

Es ist das Ziel der aktuellen Bundesregierung, die häusliche Pflege zu stärken. In erster Linie setzt sie dabei auf Familienangehörige, die diesen Dienst übernehmen und schreibt dies gesetzlich fest. Das Problem ist jedoch dabei, dass in immer mehr Haushalten sind beide Ehepartner berufstätig. Sie müssen Pflege, Familie und Beruf unter einen Hut bringen und gehen dabei oft an die Grenzen der physischen und psychischen Belastbarkeit. Die schwarz-rote Koalition will ihnen deshalb unter die Arme greifen. Zum 1. Januar 2015 ist das sogenannte „Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ in Kraft getreten.

Entwicklung der Anzahl von Pflegebedürftigen in Deutschland nach Geschlecht in den Jahren von 2005 bis 2030 (in Millionen)

Die wichtigsten Eckpunkte sehen folgendermaßen aus:
  • Bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung von bis zu zehn Tagen zur Organisation der Pflege naher Angehöriger besteht ein Anspruch aus der Pflegeversicherung auf Lohnersatzleistung Pflegeunterstützungsgeld). Gezahlt wird es durch die gesetzliche Pflegeversicherung (SPV oder PPV).
  • Die genaue Höhe dieses Pflegeunterstützungsgeldes richtet sich nach der gleichzeitig neu gefassten Regelung zur Berechnung des Kinderkrankengeldes.
  • Zur Geltendmachung des Anspruchs auf Pflegeunterstützungsgeld ist die ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen beizubringen, ein Gut achten von MEDICPROOF ist damit nicht erforderlich. Der Versicherungsfall tritt damit, anders als sonst in der Pflegeversicherung, auch nach ärztlicher Bescheinigung ein.
  • Der Anspruch auf Pflegezeit wird ausgeweitet: Neben der Pflege naher Angehöriger in der häuslichen Umgebung ist Pflegezeit auch bei Betreuung minderjähriger pflegebedürftiger
    naher Angehöriger (ambulant oder stationär) und Sterbebegleitung naher Angehöriger (ambulant oder stationär) möglich. Bei der Sterbebegleitung wird Pflegebedürftigkeit nicht vorausgesetzt.
  • Der Anspruch aus dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) aufgrund Pflegebedürftigkeit von „nahen Angehörigen“ wird zukünftig auch auf die Pflegebedürftigkeit von Stiefeltern, Partnern einer lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, Schwägerinnen und Schwäger ausgeweitet. Dadurch wird der Personenkreis der nahen Angehörigen größer, deren Pflege bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung für bis zu zehn Tage organisiert werden kann, die im Rahmen der Pflegezeit gepflegt oder betreut werden können oder bei denen eine Sterbebegleitung erfolgen kann.

Freitag, 1. Mai 2015

Die Renteninformation richtig lesen und verstehen

Dass Versicherte ihre Renteninformation richtig lesen und verstehen, ist sehr wichtig. Denn sie gibt erste Informationen über die zu erwartende Rente. Die Renteninformation bekommen alle Versicherten welche mindestens 5 Jahre Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben. Ab dem 27. Lebensjahr verschickt die Deutsche Rentenversicherung diese automatisch jährlich per Post an die Versicherten. Auch mit einem individuellen Antrag kann eine Renteninformation angefordert werden.

Informationen zur Rentenhöhe
Die Renteninformation soll dazu beitragen, eine Vorstellung über die Höhe der späteren Rentenzahlung von der Deutschen Rentenversicherung zu bekommen. Dadurch bekommt man die Möglichkeit, sich frühzeitig um eine zusätzliche Altersvorsorge kümmern zu können. Die Renteninformation zeigt den aktuellen Stand des Versicherungskontos. Aus der Renteninformation kann der Versicherte erkennen, wann er in Rente gehen kann und wie hoch die Rente voraussichtlich sein wird, die er bekommt. Weiterhin befindet sich in der Renteninformation die Höhe seines Anspruches auf Erwerbsminderungsrente. Ältere ab 55 Jahren erhalten zusätzlich die Rentenauskunft mit konkreten Angaben zur bevorstehenden Rente. Daher stellt die Deutsche Rentenversicherung auf ihren Internetseiten zahlreiche Informationen zur Verfügung. Mehr Informationen finden Sie hier.

Die Renteninformation gibt die Rentenhöhe vor Abzügen an
Drei Faktoren sind in der Renteninformation nicht berücksichtigt:
  1. Die Bruttorente ist nicht gleich Nettorente, denn es müssen noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie die individuelle Einkommenssteuer abgezogen werden
  2. Die Inflation verringert die Kaufkraft und dies ist nur als Hinweis im Kleingedruckten zu finden. In den letzten 30 Jahren gab es eine durchschnittliche Inflationshöhe von 2,3 Prozent.
  3. Entstehende Beitragsunterbrechungen reduzieren die Rentenhöhe, denn durch Elternpause, Teilzeit, Arbeitslosigkeit oder Jobwechsel mit Gehaltseinbußen werden die Rentenansprüche gemindert.
Berechnung der Altersrente
Der in der Renteninformation angegebene Betrag zur Altersrente ist der, den man mit 65 Jahren als Prognose erwarten kann. Dieser Rentenbetrag wird folgendermaßen berechnet: Es wird zum einen der bisherige Versicherungsverlauf zugrunde gelegt. Zum anderen wird die Zeit von heute bis zum Renteneintritt über eine Hochrechnung auf Basis der vergangenen fünf Jahre dazugezählt. Dabei wird unterstellt, dass man künftig so viel Beitrag zahlt wie im Durchschnitt der letzten fünf Jahre.

renteninformation

Vorsicht VersorgungslückeMit den Werten der Renteninformation kann man die so genannte Versorgungslücke im Alter berechnen. Für das Geld, welches im Alter fehlt, muss man dann selbst vorsorgen. Deswegen ist die Renteninformation vor allem für Jüngere sehr nützlich. Denn junge Menschen haben die Möglichkeit, durch lebenslanges Sparen eine zusätzliche Altersversorgung aufzubauen. Mit den Daten der Renteninformation kann man dann kalkulieren, wie viel man zusätzlich vorsorgen muss.

Mehr Informationen finden Sie in der Infobroschüre "Altersvorsorge braucht Vorsorge".
Informationen zur Altersversorgung