Dienstag, 14. November 2017

Sozialversicherung - Der Ausweis kommt automatisch


Der Sozialversicherungsausweis muss nicht beantragt werden. Bei der erstmaligen Beschäftigung wird dieser automatisch dem neuen Versicherten zugeschickt, sobald man als Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmeldet wird. Wer eine Ausbildung, ein Duales Studium, einen Minijob oder ein reguläres Beschäftigungsverhältnis beginnt, bekommt einen Brief von der Deutschen Rentenversicherung. Darin befindet sich der Sozialversicherungsausweis mit der ein Leben lang gültigen persönlicher Versicherungsnummer.

Daten überprüfen und die Unterlagen sicher aufbewahren
Früher bekam jeder Arbeitnehmer einen Sozialversicherungsausweis zugeschickt. Auf ihm standen unter anderem die Versicherungsnummer, der vollständige Name und der Geburtsname. Seit Januar 2011 ist der Ausweis in früherer Form entfallen. Ein Schreiben des Rentenversicherungsträgers mit den entsprechenden Angaben ersetzt ihn. Es ist ratsam, alle Daten genau zu überprüfen und den Brief sorgfältig aufbewahren. Wenn Angaben nicht korrekt sind, sollte dies der Rentenversicherung umgehend mitgeteilt werden. Bei jeder neuen Beschäftigung sollte der Arbeitnehmer seinen Sozialversicherungsausweis dem Arbeitgeber vorlegen. Auf diese Weise werde sichergestellt, dass alle Beschäftigungszeiten auf dem eigenen Rentenkonto festgehalten werden, aus dem später die Rente berechnet wird.

Muster Sozialversicherungsausweis

Daten ändern oder Sozialversicherungsausweis verloren
Möchte ein Arbeitgeber den Sozialversicherungsausweis schon bei Abschluss des Arbeits- oder Ausbildungsvertrags vorgelegt bekommen oder geht der Sozialversicherungsausweis verloren, wird beschädigt oder es ändern sich die personenbezogenen Daten, kann man direkt bei seiner Krankenkasse oder seinem Rentenversicherungsträger einen neuen Sozialversicherungsausweis anfordern.

Was steht auf dem Sozialversicherungsausweis
Der Sozialversicherungsausweis enthält folgende Daten:
  • Name des ausstellenden Rentenversicherungsträgers
  • eine fortlaufende Vordrucknummer
  • die Rentenversicherungsnummer des Versicherten
  • den Familiennamen und den Geburtsnamen (sowie ggf. akademische Titel)
  • den Vornamen
Der Ausweis darf keine weitere personenbezogene Daten enthalten.
Für Beamte, Soldaten und Richter wird kein Sozialversicherungsausweis ausgestellt, da sie in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind.

Beim Sozialversicherungsausweis handelt es sich um ein wichtiges Dokument. Er ist ebenso sorgfältig wie der Personalausweis zu behandeln. Der Sozialversicherungsausweis wird zum Beispiel bei jeder Beschäftigung zum Nachweis der vergebenen Versicherungsnummer oder wird benötigt, wenn eine Sozialleistung (z.B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Riester-Rentenzulage) beantragt wird. Der Sozialversicherungsausweis sollte bei den sonstigen Rentenversicherungsunterlagen aufbewahrt werden.

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Montag, 6. November 2017

Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden


Bei einem kräftigen Sturm können große Schäden entstehen. Aber was zahlt eine Versicherung und was nicht? Es gibt bei Sturmschäden keine Versicherung, die für alles einspringt. Welche Versicherung zahlt, hängt vom Einzelfall und der Schadenursache ab. So leistet entweder die Wohngebäude-, die Kfz-Kasko-, die Haftpflicht- oder die Hausratversicherung.

Welche Versicherung zahlt wofür?
Die Versicherungen sprechen in der Regel von einem Sturm ab der Windstärke 8, was einer Windgeschwindigkeit von mehr als 62 Stundenkilometern entspricht. Um dies zu prüfen und auch einen Nachweis zu erbringen, können Sie zum beispielsweise das Archiv der aktuellen Windspitzen von WetterOnline nutzen.
  • Schäden am Gebäude
    Für Schäden am Gebäude leistet die Gebäudeversicherung, wenn etwa durch umgeknickte Bäume, abgedeckte Dächer und abgefallene Schornsteine Schäden eintreten. Als Voraussetzung dafür gilt allerdings, dass das Sturmrisiko ausdrücklich mit versichert wurde. Dies trifft in Deutschland jedoch nicht auf alle Wohngebäudeversicherungsverträge zu (steht in der Police). Auch Folgeschäden sind dann kein Problem, zum Beispiel wenn es durch das abgedeckte Dach hereinregnet.
  • Schäden am Auto
    Bei Schäden die durch Sturm oder Hagel am Auto entstanden sind, übernimmt die Teilkaskoversicherung die Entschädigung. Ist das Blech verbeult oder die Scheiben kaputt, werden die Reparaturkosten abzüglich eines vereinbarten Selbstbehaltes in voller Höhe erstattet. Eine Zurückstufung in der Schadenfreiheitsklasse erfolgt dabei nicht.
Einteilung der Windstärken

  • Schäden an der Wohnungseinrichtung
    Wenn Möbel oder Haushaltsgeräte durch Blitzschlag oder infolge von einer zerborstenen Scheibe durch Sturmböen beschädigt wurden, ist dafür die Hausratversicherung zuständig. Schäden durch Überspannungen, wodurch elektrische Geräte in Mitleidenschaft gezogen werden, sind nicht automatisch in einer Hausratversicherung versichert. Hier muss die Klausel "Überspannungsschäden" vereinbart sein.
  • Schäden gegenüber Dritten
    Wenn ein morscher Baum auf das Grundstück des Nachbarn fällt, greift die private Haftpflichtversicherung des Eigentümers. Diese leistet auch, wenn durch herab fallende Ziegel Passanten verletzt werden. Fällt jedoch ein solcher Ziegel, ein Ast oder Baum auf ein parkendes Auto, so muss die Kaskoversicherung des Fahrzeughalters den Schaden übernehmen.
Wenn der Keller oder der Garten durch Oberflächenwasser überflutet wird, muss man wissen, dass dies als Elementarschäden eingestuft wird. Hier übernimmt eine Gebäudeversicherung den Schaden nur, wenn eine zusätzliche Elementarschadendeckung eingeschlossen ist. Als Elementarschäden gelten Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen.

Was ist nach einem Schaden zu tunWichtig ist, dass direkt nach einem Unwetter der Schaden so gering wie möglich gehalten werden sollte. Zerstörte Fenster können provisorisch abgedichtet werden, um das weitere Eindringen von Regenwasser zu verhindern. Herumliegende Gegenstände, wie abgebrochene Äste, Dachziegeln oder Dachrinnen sollten möglichst, weggeräumt werden, ohne sich dabei aber selbst zu gefährden. Der Schaden sollte möglichst anhand von Fotos dokumentiert und so schnell wie möglich dem Versicherer gemeldet werden.

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