Sonntag, 17. Dezember 2017

Steigung der Beitragsbemessungsgrenze 2018 für die Sozialversicherung


Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung setzt für die Sozialversicherung die Werte fest, welche für die Beitragsberechnung der Krankenversicherung sowie der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten. Diese Werte werden jedes Jahr vom Bundestag neu berechnet und bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.

Anhebung der Höchstsätze zur Kranken- und PflegeversicherungIn der Kranken- und Pflegeversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze auch im Jahr 2018 anstiegen. Eine bundesweite Anhebung um jährlich 600,00 Euro ab dem 1. Januar 2018 sorgt dafür, dass die jährliche Höhe Grenze nun bei 53.100,00 Euro liegt. Ebenso erhöht sich auch die Versicherungspflicht-Grenze auf monatlich 4.950,00 Euro, beziehungsweise jährlich 59.400,00 Euro. Der Beitragssatz zur Krankenversicherung bleibt unverändert bei 14,6 Prozent, wobei die Krankenkassen zusätzlich individuelle einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben dürfen.

Anhebung der Höchstsätze zur RentenversicherungBei der Rentenversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze ebenfalls angestiegen. Hier unterscheiden sich die zu entrichtenden Beiträge zwischen Ost und West. In den alten Bundesländern steigt sie jährlich um 1.800,00 Euro auf 78.000,00 Euro an. In den neuen Bundesländern steigt sie jährlich um 1.200,00 Euro auf 69.600,00 Euro an. Damit steigen die Abgaben für die Rentenversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch an.

Steuer- und Sozialabgaben an den Gesamtarbeitskosten in Deutschland im Jahr 2016

Anhebung der Höchstsätze zur Arbeitslosenversicherung
Auch in der Arbeitslosenversicherung gibt es eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. Hier unterscheiden sich die zu entrichtenden Beiträge auch zwischen Ost und West. In den alten Bundesländern erfolgt eine Anhebung um jährlich 1.800,00 Euro auf 78.000,00 Euro, in den neuen Bundesländern hingegen um 1.200,00 Euro auf 69.600,00 Euro jährlich.

Mehrkosten wirken sich auf Einkommen ausJe nach Einkommen, Bundesland und Krankenkasse sorgen die neuen Sozialversicherungswerte dafür, wie viel den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 2018 netto vom monatlichen Bruttolohn bleibt. Dem Bürger bleibt letztendlich weniger Geld zum Leben, da eine gleichzeitige Erhöhung des Einkommens nicht in der gleichen Höhe erfolgt.
Übersicht der aktuellen Sozialversicherungswerte

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