Wichtig für Hauseigentümer
Für betroffene Haus- und Wohnungsbesitzer ist jetzt eine Wohngebäudeversicherung die wichtigste Versicherung überhaupt. Denn wenn dort ein Sachschaden eintritt, ist die gesamte Immobilie vom Keller bis zum Giebel abgesichert, auch Teile vom Grundstück und Gebäude, wie beispielsweise Zäune, Markisen oder Antennenanlagen gehören dazu. Wird vom Wind auch das Dach abgedeckt, dann gehören auch Schäden durch eindringendes Wasser in Böden und Wände dazu.
Wichtig für Mieter von Wohnraum
Eine Hausratversicherung sorgt dafür, dass die Schäden innerhalb von Haus und Wohnung abgedeckt sind. Beispielsweise, wenn Mobiliar geschädigt ist. Das dürfte im aktuellen Fall zwar weniger oft vorkommen als Schädigungen von Dach und Fassade. Dennoch könnten beispielsweise auch Gartenmöbel oder Wäscheständer in Mitleidenschaft gezogen worden sein.
Leistungserweiterung für Naturgefahren vornehmen
Werden durch Starkregen oder Überschwemmungen Schäden verursacht, reicht der Standardversicherungsschutz nicht mehr aus. Hier ist bei den meisten Gebäudeversicherungen in der Regel eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf Elementar- und Naturgefahren notwendig. Eine Elementarschadenversicherung dient als Ergänzung zu einem Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungsvertrag. Dadurch werden auch Schäden abgedeckt, die etwa durch Überschwemmung, Witterungsniederschläge oder einem Wasserrückstau in der Kanalisation verursacht wurden.
Schäden am eigenen Fahrzeug
Wenn das eigene Fahrzeug durch umherfliegende Gegenstände oder durch Sturm bzw. Hagel beschädigt wird, dann ist dafür eine Voll- oder Teilkaskoversicherung notwendig. Die normale Kfz-Haftpflichtversicherung genügt dafür nicht, da sie nur für Schäden gegenüber Dritten aufkommt. Bei der Voll- oder Teilkaskoversicherung haben die allermeisten Autobesitzer einen Selbstbehalt pro Schadenfall vereinbart, der dann vom Entschädigungsbetrag abgezogen wird.
Wenn Dritte betroffen sind
Bei diesen Extremwetterlagen kommt es auch häufig vor, dass unbeabsichtigt Fremde durch den persönlichen Besitz geschädigt werden. Ist beispielsweise nachweislich ein morscher Baum umgestürzt und hat Haus oder Auto von Dritten beschädigt, so muss der Baumbesitzer bzw. seine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Allerdings stellt sich die Beweislage in einem solchen Fall meist als sehr schwierig dar, wenn der Schaden durch einen Sturm passiert. Denn wenn ein gesunder Baum umgefallen ist, gilt dies als "höhere Gewalt" und der Eigentümer haftet nicht für den Schaden.
Wichtig bei einem entstandenen Schaden
Bei einem entstandenen Schaden sollten Betroffene möglichst alles genau dokumentieren. Dabei empfiehlt sich Foto- oder Filmmaterial, das der Versicherung dann auch gleich online weiter geleitet werden kann. Ebenfalls erforderlich ist eine genaue Schadenliste, in der auch möglichst gleich der Wert der geschädigten Gegenstände angegeben werden sollte.
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