Durch die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung werden für die Sozialversicherung die Werte festgesetzt, welche für die Beitragsberechnung der Krankenversicherung sowie der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten. Diese Werte werden jedes Jahr vom Bundestag neu berechnet und bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.
Keine Anhebung der Höchstsätze zur Kranken- und Pflegeversicherung in 2022
In der Kranken- und Pflegeversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2022 nicht angestiegen. Deshalb gilt ab dem 1. Januar 2022, dass die jährliche Höhe weiter bei 58.050,00 Euro liegt. Auch die monatliche Versicherungspflicht-Grenze für einen Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer privaten Krankenversicherung bleibt weiter bei 5.362,50 Euro, beziehungsweise jährlich 64.350,00 Euro. Der Beitragssatz zur Krankenversicherung bleibt unverändert bei 14,6 Prozent, wobei die Krankenkassen zusätzlich individuelle einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben dürfen.
Reduzierung West, Erhöhung Ost der Höchstsätze zur Rentenversicherung in 2022
Bei der Rentenversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2022 in den alten Bundesländern gefallen und für die neuen Bundesländer gestiegen. Die zu entrichtenden Beiträge unterscheiden sich bei der Rentenversicherung zwischen Ost und West. In den alten Bundesländern reduzierte sie sich jährlich um 600,00 Euro auf 84.600,00 Euro. In den neuen Bundesländern steigt sie jährlich um 600,00 Euro auf 81.000,00 Euro an. Damit reduzieren oder steigen die Abgaben für die Rentenversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch.
Senkung West, Anhebung Ost der Höchstsätze zur Arbeitslosenversicherung in 2022
Auch in der Arbeitslosenversicherung gibt es eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. Hier unterscheiden sich die zu entrichtenden Beiträge auch zwischen Ost und West. In den alten Bundesländern erfolgt eine Reduzierung um jährlich 600,00 Euro auf 84.600,00 Euro, in den neuen Bundesländern eine Anhebung um 600,00 Euro auf 81.000,00 Euro jährlich.
Mehrkosten wirken sich auf das Einkommen aus
Je nach Einkommen, Bundesland und Krankenkasse sorgen damit die neuen Sozialversicherungswerte dafür, wie viel den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 2022 netto vom monatlichen Bruttolohn bleibt. Dem Bürger bleibt bei einer Anhebung letztendlich weniger Geld zum Leben, da eine gleichzeitige Erhöhung des Einkommens nicht in der gleichen Höhe erfolgt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den alten Bundesländern können sich dagegen durch die Senkung der Rentenversicherungswerte über mehr Nettoeinkommen freuen.
Übersicht der aktuellen Sozialversicherungswerte
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