Viele Schulabgänger beginnen in den nächsten Wochen ihre erste Ausbildung. In dieser Zeit müssen sich die meisten auf den neuen Lebensabschnitt einstellen und sich neuen Herausforderungen stellen. Doch auch der passende Versicherungsschutz sollte zu Beginn einer neuen Ausbildung nicht außer Acht gelassen werden. Die folgenden Versicherungen bilden die Grundlage für einen ausreichenden Versicherungsschutz und sorgen dafür, dass der neue Lebensabschnitt sorgenfrei begonnen werden kann.
Kranken- und Pflegeversicherung
Sobald die neue Ausbildung beginnt, endet auch automatisch der gesetzliche Pflege- und Krankenversicherungsschutz über die Eltern. Die Beiträge der Versicherungen werden nun zur einen Hälfte vom Arbeitgeber und zur anderen Hälfte vom Arbeitnehmer gezahlt. Liegt die Ausbildungsvergütung jedoch unter 325 Euro monatlich, so wird der komplette Beitrag vom Arbeitgeber übernommen.
Empfehlenswert ist in diesem Zusammenhang eine private Zusatzversicherung. So kann die gesetzliche Krankenversicherung noch zusätzlich, beispielsweise in den Bereichen Zahnversorgung, ergänzt werden.
Arbeitslosen- und Rentenversicherung
Auch diese Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die folgenden Unterlagen sollten demnach beim Arbeitgeber eingereicht werden. Dazu gehört zum einen das Versicherungsnachweisheft für die Rentenversicherung und zum anderen eine Bescheinigung über das jährliche Bruttoeinkommen. Wem dieses Nachweisheft nicht vorliegt, der kann dies bei der Krankenkasse oder bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.
Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung bei einer Berufsgenossenschaft gehört ebenfalls zu den Pflichtversicherungen. Sie übernimmt die Kosten im Falle von Unfällen auf der Arbeitsstelle, oder auf dem Anfahrtsweg. Alle Unfälle die außerhalb der Arbeitszeit entstehen sind dadurch nicht versichert. Daher ist es ratsam sich zusätzlich durch eine private Unfallversicherung abzusichern.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Diese Versicherung bezahlt eine Rente im Falle einer Erwerbsunfähigkeit des Versicherten und das ab dem ersten Tag des Arbeitsunfalles. Wenn es sich dabei um Krankheiten oder Freizeitunfälle handelt, wird die Rente nur gezahlt, wenn der Versicherte mindestens ein Jahr versicherungspflichtig gearbeitet hat. Ob die Rente gezahlt wird, hängt auch davon ab, ob der Versicherte noch ein einem anderen Beruf arbeiten kann, in dem Fall wird keine Rente gezahlt.
Haftpflichtversicherung
Falls die Eltern eine sogenannte Familienpolice besitzen, sind volljährige Kinder automatisch mitversichert, falls diese nach Beendigung der Schule direkt mit einer Ausbildung beginnen. Mitversichert sind auch Kinder die bereits eine eigene Wohnung haben. Nach Beendigung der Ausbildung muss jedoch eine eigene Police abgeschlossen werden.
Hausratversicherung
Wer noch bei den Eltern wohnt, muss sich nicht um eine eigene Hausratversicherung kümmern. Wer jedoch eine eigene Wohnung bezieht, sollte sich rechtzeitig um eine passende Hausratversicherung kümmern.
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