Montag, 17. September 2012

Das ändert sich im Jahr 2013 bei der Beitragsbemessungs-Grenze

Eine bundeseinheitliche Erhöhung der Beitragsbemessungs-Grenze für Sozialversicherungen wird als Neuerung im Jahr 2013 kommen und einige Gemüter erhitzen. Die Erhöhung der Werte zur Sozialversicherung liegen laut Haufe Verlag bereits als Referentenentwurf des Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor und soll im Oktober verabschiedet werden. Da die Gehälter sich von 2011 bis heute im Westen um 3,07, im Osten um 2,95% erhöht haben, soll auch die Sozialversicherung ansteigen. Auch im Bereich private Krankenversicherung sind Änderungen der Beitragsbemessungs-Grenze geplant.

Der Wechsel zur Privaten Krankenversicherung erschwert sich
Die jährliche Beitragsbemessungs-Grenze für privat Krankenversicherte erhöht sich um jährlich 1.350 Euro und liegt jährlich in Folge bei 47.250 Euro. Dadurch erschwert sich für viele Selbstständige der Eintritt in die private Kranken- und Pflegeversicherung erneut. Auch die allgemeine Versicherungspflicht-Bemessungsgrenze erhöht sich und sorgt für einen Anstieg der Kosten zur privaten Vorsorge im Krankheits- und Pflegefall.
Auch die Rentenvorsorge wird teurer und steigt um eine sagenhafte Summe von 200 Euro pro Monat in den alten Bundesländern und um 100 Euro in den neuen Bundesländern an. Auch die knappschaftliche Rente bleibt von einer Erhöhung der Beitragsbemessungs-Grenze nicht verschont und wird im Westen mit 200, im Osten mit 150 Euro pro Monat angehoben.

Die Auswirkungen der Lohnerhöhung auf Sozialversicherungen
Durch einen prozentualen Anstieg der Löhne sieht es das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Notwendigkeit an, die aktuelle Beitragsbemessungs-Grenze für das Jahr 2013 anzuheben und so höhere Beiträge der Versicherten zu fordern. Für den kleinen Bürger ergibt sich aus dieser Änderung nur eine Teuerung, die das monatlich verfügbare Budget um eine hohen Betrag schmälert. Für die Wirtschaft sollen sich aus der neuen Beitragsbemessungs-Grenze Vorteile ergeben und Löcher in der Versorgung von Rentnern und Kranken, sowie Pflegefällen stopfen. Für den Versicherungsnehmer ergibt sich daraus eine Erhöhung der Beiträge, welche für den Einzelnen nicht mit Vorteilen überzeugt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen