Dienstag, 12. März 2013

Verjährung des Schadensfreiheitsrabattes

Sie sorgen sich das Ihr Schadensfreiheitsrabatt verjähren könnte? Ihre Sorge ist unbegründet. Alles was Sie beachten sollten ist, sich rechtzeitig Nachweise vom Versicherungsunternehmen ausstellen zu lassen.

Bescheinigung ausstellen lassen
So ist die Versicherung als solche nur innerhalb von sieben Jahren verpflichtet Daten zu speichern. Daher ist man gut beraten sich bei Ende jeder Versicherungszeit sofort eine Bescheinigung über schadenfreie Jahre ausstellen zu lassen. Mit dieser Bescheinigung können Sie dann theoretisch auch in 20 Jahren noch nachweisen das Ihnen ein bestimmter Schadensfreiheitsrabatt zusteht.

Ruhende Verträge überprüfen
Sie haben derzeit keine Versicherung, hatten aber eine gewisse Schadenfreiheitsklasse? Zögern Sie nicht, sich von Ihrem alten Versicherer eine entsprechende Bescheinigung ausstellen zu lassen. Sicher ist sicher. Irgendwann könnte sich dies für Sie auszahlen. Diese Bescheinigung können Sie jederzeit nutzen wenn Sie ein neues Versicherungsverhältnis eingehen. Und sei es erst in einigen Jahren.
Auch wenn Ihre letzte Versicherung länger her ist als sieben Jahre lohnt es auf alle Fälle beim alten Versicherer nach zu fragen. Denn das er die Daten mittlerweile löschen darf, muss nicht heißen, dass er es auch getan hat.

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