Montag, 29. April 2013

Was ist SEPA - das wichtigste auf einen Blick

SEPA steht für "Single European Payments Area" und meint zu deutsch den einheitlichen europäischen Zahlungsverkehr. Damit sind seit 2008 grenzüberschreitende bargeldlose Zahlungen in Euro möglich, nationale Überweisungs- / Lastschriftverfahren werden abgeschaltet.
Mit der Einführung von SEPA kamen auch einige neue gemeinsame Zahlungsinstrumente dazu, so die neue Überweisungs- und Lastschriftform, mit denen man Transaktionen innerhalb eines Tages in das In- und Ausland bewältigen sowie Forderungen von ausländischen Konten einziehen kann.

Was ändert sich?
Zunächst wird es ab 01.02.2014 keine traditionelle Kontonummer und Bankleitzahl mehr geben. Diese Nummern werden ersetzt durch die einheitliche IBAN und BIC, beide sind ebenfalls Kontoidentifizierungsnummern. Bis 2016 wird dieser grenzüberschreitende bargeldlose Zahlungsverkehr ausgeweitet auf alle EU-Länder, auch auf diejenigen mit eigenen, nationalen Währungen.
Um die Sicherheit muss sich trotzdem kein EU-Bürger sorgen, denn mit der Vereinheitlichung der Zahlungsinstrumente wird ein sicherer und effizienter Zahlungsverkehrsraum geschaffen.

Das SEPA-Mandat
Das ebenfalls neue Lastschrift-Mandat von SEPA wird die traditionelle Einzugsermächtigung ersetzen.
Während bei der Einzugsermächtigung nur der Zahlungsempfänger berechtigt war, wird nun dem zuständigen Kreditinstitut vorab eine Genehmigung erteilt. Sicherheit bietet dann die neue Gläubiger-Identifikationsnummer, mit der die Berechtigung des Zahlungsempfangs sichergestellt wird.
Zu beachten ist allerdings, dass Rückbuchungen nur innerhalb von acht Wochen nach der Abbuchung getätigt werden können.

Bei bereits bestehenden Einzugsermächtigungen wird der bisherige Abbucher das Verfahren umstellen und spätestens zum 01.02.2014 den Verbraucher mindestens 5 Tage vor Abbuchung des Beitrags über die zu erwartende Kontobelastung schriftlich informieren.

Die Deutsche Bundesbank informiert unter sepadeutschland.de umfassend über das Thema.

Mit dem IBAN-Rechner können Sie Ihre IBAN berechnen.

Dienstag, 23. April 2013

So können Sie bei Versicherungsprämien richtig sparen

Übernehmen Sie bei Versicherungen einen kleinen Selbstbehalt im Schadenfall, können Sie die Prämien enorm senken und sich viel günstiger versichern. Je nach Höhe der Eigenleistung und Versicherungssparte sind Beitragsentlastungen bis zu 50% möglich. Doch Versicherungsvermittler bieten diese Tarife in der Regel von sich aus selten an, so dass Sie sich bei Interesse selbst auf die Suche begeben, oder aber den gezielten Wunsch über einen Selbstbehalt äußern müssen.

Selbstbehalt ist bei vielen Versicherungen möglich
Bekannt ist die Selbstbeteiligung vor allem im Bereich KFZ Versicherung. Aber auch bei anderen Policen ist die Möglichkeit erbrachter Eigenleistung im Versicherungsfall gegeben und sorgt dafür, dass Sie sich sehr günstig absichern können. Möglich ist dies bei Haftpflicht- , Kranken-, Hausrat-, Wohngebäude- und Rechtsschutzversicherungen. Natürlich lohnt es nur, wenn Sie den Selbstbehalt in einer von Ihnen bei Notwendigkeit finanzierbaren Höhe wählen und ihn nicht nur nutzen, um günstige Prämien zu bevorzugen. Laut Informationen von Versicherungen lohnt es, vor allem bei Kombi-Versicherungen auf einen Selbstbehalt zu bauen und so die Beiträge ansprechend zu senken. Auch Versicherer selbst sind von diesem Modell überzeugt und finden, dass sich so in der Bearbeitung kostenintensive Kleinschäden und auch der Versicherungsbetrug reduzieren lässt. Doch oftmals erhält der potenzielle Versicherungsnehmer diese Angebote gar nicht, da Versicherungsvermittler Angebote mit Selbstbeteiligung nicht aufzeigen und somit die Entscheidung zur Ersparnis nicht dem Kunden überlassen.

Vermittler senken durch Selbstbeteiligung ihre Provision
Da der Vermittler von Versicherungen auf Provisionsbasis arbeitet, ergibt sich für ihn selbst bei einem Tarif mit Selbstbeteiligung kein wirtschaftlicher Nutzen. Mit dem günstigeren Beitrag für den Versicherungsnehmer, sinkt nämlich auch der Gewinn der Vermittler. Eine Lösung wäre, dem Versicherungsvermittler für Tarife mit Selbstbehalt die gleiche Vergütung zu zahlen wie für Tarife ohne Eigenbeteiligung. Hier ist auch die Versicherungsbranche aufgefordert zu handeln. Auch der Bund der Versicherten hält Selbstbehalte auch für sinnvoll, wenn die Prämienersparnis hoch genug ist. Für Singles oder Personen, die auch in der Vergangenheit wenig Schäden verursacht haben oder selten krank wurden, kann ein Selbstbehalt deshalb durchaus sinnvoll sein und hohe Kosten vermeiden. Bei Familien hingegen sollte lieber der volle Beitrag gezahlt werden, da hier mehr Personen Schäden verursachen und die versicherte Kostenübernahme beanspruchen.

Um solche einfachen und kleinen Einsparungsmöglichkeiten aufgedeckten ist eine kompletter Finanzcheck in Form einer strategischen Finanzanalyse sinnvoll. Sie erhalten so Ihren notwendigen Versicherungsschutz und können den freigesetzten Geldbetrag für sinnvollere Investitionen einsetzen.

Profitieren Sie von meinem Insiderwissen und erhöhen Sie sich durch eine fundierte Finanzanalyse Ihr Nettoeinkommen. Ein guter Plan ist die Grundlage des Erfolges. Fordern Sie unter info@effizienzmanger.com mehr Informationen an . Es wird sich für Sie lohnen!

Montag, 8. April 2013

Können Wertpapiere und Spareinlagen verfallen

Die Zeit kennt keine Grenzen bei Wertpapieren und Spareinlagen. Vor allem wenn nach einem Währungswechsel noch nach Jahren alte Sparbücher oder Bargeld plötzlich in Kartons wieder auftauchen. Zwar weigern sich viele Banken das Guthaben noch auszuzahlen, dennoch können sich die Kunden dagegen wehren.

Die Regeln
Guthaben die der Anleger bei einer Bank hat, verfallen nicht. Auch wenn es sich um vergessene Sparbücher, Tagesgeldkonten oder um ein Depot handelt, die eventuell noch in D-Mark aufgelistet sind. Natürlich versuchen manche Banken sich vor der Auszahlung des Guthabens zu drücken. Doch kennt der Anleger die Regeln kann er dagegen Einspruch erheben. Die Bank kann die Verweigerung der Auszahlung nicht damit begründen, dass sich der Anleger schon lange nicht mehr über seinen Kontostand oder die Anlagen der Wertpapiere gekümmert hat. In der Fachsprache der Banken heißt es demnach, "die Sparkonten sind bewegungslos". Was für den Laien bedeutet, sein Guthaben verfällt nicht, da keine Fristen für Sparkonten eingehalten werden müssen.

Wann behält die Bank recht um die Auszahlung zu verweigern?
Wie bei allen Verträgen braucht es einen Nachweis das Recht zu haben an das Guthaben der Wertpapiere  oder der Sparbücher zu kommen. Die Sparbücher dürfen nicht entwertet sein. Die Bank muss demnach prüfen ob nicht schon vorher das gesamte Guthaben ausbezahlt wurde. Ist dies nicht der Fall, behält der Kunde recht. Besitzt die Bank den Nachweis das Sparbuch aufgelöst zu haben, hat der Kunde einen Nachteil daraus. Auch wenn die Papiere der Bank über das Sparbuch nicht auffindbar sind, ist dies kein Grund dem Kunden die Auszahlung zu verweigern. Dies wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt unter dem Aktenzeichen: 19 U 180/10 entschieden.

Wie sieht es aus bei Sparkonten
Auch bei Sparkonten ist ein Nachweis erforderlich. Kontoauszüge und ein Ausweis vom Anleger reichen hier aus um die Existenz des Sparkontos zu beweisen. Hier bleibt jedoch wichtig, dass neue Anschriften der Bank mitgeteilt werden, da die Zustellung der Kontoauszüge per Post erfolgt. Da die Banken verpflichtet sind seine Kunden über Veränderungen zu unterrichten, ist es sehr wichtig postalisch erreichbar zu sein.

Bei Guthaben in Reichsmark oder DDR-Mark besteht kein Anspruch mehr
Da dies schon zu weit zurück liegt und die Umstellungsfrist von Reichsmark oder DDR-Mark in D-Mark nicht mehr besteht, sind diese Guthaben leider wirklich wertlos. Falls der Anleger dies dennoch versuchen möchte, kann er sich an die Bundesbank wenden. Etwas ganz anderes ist es bei einem Guthaben in D-Mark. Hier wird der Betrag umgerechnet, bei 1 Euro beträgt der Wert 1,95583 DM.

Die Bank ist pleite-was nun?
Auch hier gibt es Chancen an das Guthaben heran zu kommen. Wertpapiere  können zu einer neuen Bank übertragen werden. Sparkonten oder Sparbücher sind im Einlagensicherungssystem aufgelistet und können gefunden werden. Genauso ist auch bei einer Fusion (Übernahme), wenn eine andere Bank eine andere übernimmt. Hier hat der Anleger ein Recht auf sein Guthaben. Es werden alle Kunden in der Regel über die Übernahme aufgeklärt.