SEPA steht für "Single European Payments Area" und meint zu deutsch den einheitlichen europäischen Zahlungsverkehr. Damit sind seit 2008 grenzüberschreitende bargeldlose Zahlungen in Euro möglich, nationale Überweisungs- / Lastschriftverfahren werden abgeschaltet.
Mit der Einführung von SEPA kamen auch einige neue gemeinsame Zahlungsinstrumente dazu, so die neue Überweisungs- und Lastschriftform, mit denen man Transaktionen innerhalb eines Tages in das In- und Ausland bewältigen sowie Forderungen von ausländischen Konten einziehen kann.
Was ändert sich?
Zunächst wird es ab 01.02.2014 keine traditionelle Kontonummer und Bankleitzahl mehr geben. Diese Nummern werden ersetzt durch die einheitliche IBAN und BIC, beide sind ebenfalls Kontoidentifizierungsnummern. Bis 2016 wird dieser grenzüberschreitende bargeldlose Zahlungsverkehr ausgeweitet auf alle EU-Länder, auch auf diejenigen mit eigenen, nationalen Währungen.
Um die Sicherheit muss sich trotzdem kein EU-Bürger sorgen, denn mit der Vereinheitlichung der Zahlungsinstrumente wird ein sicherer und effizienter Zahlungsverkehrsraum geschaffen.
Das SEPA-Mandat
Das ebenfalls neue Lastschrift-Mandat von SEPA wird die traditionelle Einzugsermächtigung ersetzen.
Während bei der Einzugsermächtigung nur der Zahlungsempfänger berechtigt war, wird nun dem zuständigen Kreditinstitut vorab eine Genehmigung erteilt. Sicherheit bietet dann die neue Gläubiger-Identifikationsnummer, mit der die Berechtigung des Zahlungsempfangs sichergestellt wird.
Zu beachten ist allerdings, dass Rückbuchungen nur innerhalb von acht Wochen nach der Abbuchung getätigt werden können.
Bei bereits bestehenden Einzugsermächtigungen wird der bisherige Abbucher das Verfahren umstellen und spätestens zum 01.02.2014 den Verbraucher mindestens 5 Tage vor Abbuchung des Beitrags über die zu erwartende Kontobelastung schriftlich informieren.
Die Deutsche Bundesbank informiert unter sepadeutschland.de umfassend über das Thema.
Mit dem IBAN-Rechner können Sie Ihre IBAN berechnen.
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