War kann die Förderung nutzen
In Deutschland sind aktuell über 2 Millionen Menschen pflegebedürftig. Bis zum Jahr 2050 soll diese Zahl auf 5 Millionen steigen. Weiterhin sind 1,1 Millionen Menschen an Demenz erkrankt. Seit 01.01.2013 gibt es die staatlich geförderte Pflegeversicherung für die private Vorsorge. Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) wurde der sogenannte „Pflege-Bahr" ins Leben gerufen. Das bedeutet, dass der Staat private Pflegeversicherungen mit 5 EUR pro Monat (60 EUR im Jahr) bezuschusst. Förderberechtigt ist jeder gesetzlich- oder privat Pflegepflichtversicherte, der über 18 Jahre alt und bei Abschluss nicht pflegebedürftig ist.
Welche Leistung erhält man
Es wird in folgende Pflegestufen unterschieden:
- Pflegestufe 0
- Pflegestufe 1
- Pflegestufe 2
- Pflegestufe 3
Die Höhe der Leistungen in den einzelnen Pflegestufen unterscheiden sich bei den von den Krankenversichern angebotenen Tarifen. Lediglich die Pflegestufe 3 ist bei allen Versicherern gleich, da die Höchstleistung durch das Förderungsgesetz fest gelegt ist. Es ist deshalb ratsam, mehrere Vorschläge einzuholen und vor Vertragsabschluss miteinander zu vergleichen.
Werden auch bereits bestehende Verträge gefördertBereits bestehende private Verträge sind von der Förderung weitgehend ausgenommen. Es sei denn, ein „Altvertrag“ entspricht den neuen Fördervoraussetzungen. In diesem Falle kann ein Anspruch auf Förderung geprüft werden. Im Gegensatz zur Riester-Rente gibt es keine steuerlichen Vorteile.
Mehr über das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz.
Mehr über die Pflegeversicherung in Deutschland.
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