Bis zum 31. Mai 2013 muss jeder Bürger, der nicht über eine Fristverlängerung
verfügt, seine Steuererklärung
für 2012 beim Finanzamt einreichen. Auch wenn die mühselige Aufgabe länger vor
sich her geschoben wird, sollten Sie mit Bedacht arbeiten und keine Belege
vergessen. Rund 90% aller Arbeitnehmer erhalten vom Fiskus nämlich über 800 Euro
zurück und können sich darüber freuen, dass sich die Mühe gelohnt hat. Wer nicht
weiß, ob er eine Steuererklärung abgeben
muss, sollte wissen, dass jeder Arbeitnehmer mit Lohnsteuerkarte und Einkünften
über 410 Euro zur Abgabe verpflichtet ist. Auch Rentner mit Nebenjob oder
Menschen die Wohnungen vermieten sind verpflichtet, ihre Einkünfte dem Finanzamt
mitzuteilen und eine Steuererklärung auszufüllen.
Egal bei welchem Einkommen, sofern es über 410 Euro monatlich liegt, müssen auch
Multijobber, sowie Berufstätige die im Berechnungsjahr arbeitslos, krank oder in
Kurzarbeit waren eine Steuererklärung abgeben
und ihre Einkünfte dem Finanzamt transparent darstellen.
Besondere Regelungen für Selbständige und
Belege
Selbständige, die über 8.004 Euro pro Jahr eingenommen haben
sind zur Erklärung beim Finanzamt verpflichtet. Diese Pflicht entfällt nur, ist
das Einkommen weitaus geringer als 8.004 Euro und kann auf Anfrage vom Finanzamt
belegt werden. Anleger sind verpflichtet, ihre Sparanlagen zu versteuern und
sind trotz der eingeführten Abgeltungssteuer nicht von der Deklarierung der
Depots in der Steuererklärung entbunden.
Die Anlage KAP wird obligatorisch ausgefüllt und sollte nicht vergessen werden,
wenn die Bank bei konfessionsgebundenen Kunden noch keine Kirchensteuer
abgeführt hat. Haben Sie in Ihrer selbständigen Tätigkeit Verluste geschrieben,
sind Sie zur Abgabe der Steuererklärung beim
Finanzamt verpflichtet und können dort die Minusbeträge Ihres Unternehmens
aufzeigen lassen. In diesem Fall haben Sie sogar die Möglichkeit, bei im Vorfeld
veranlagter Umsatzsteuer, Beträge zurückzubekommen und so Geld vom Finanzamt zu
erhalten, haben Sie für Ihr Gewerbe mehr Ausgaben als Einnahmen gehabt.
Die Steuererklärung richtig
ausfüllen
Um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten und sich vor
falscher Berechnung vom Finanzamt zu schützen ist es wichtig, dass Sie alle
Angaben richtig und plausibel darstellen, sowie anhand von Belegen nachweisen
können. Beim Minus in Ihren Depotanlagen sollten Sie sich von Ihrer Bank die
entsprechenden Belege ausstellen lassen und so Ihrer Nachweispflicht beim
Finanzamt nachkommen. Hier kommt es zu steuermindernden Verlusten, die per
Verrechnung ins Folgejahr übernommen werden und im aktuellen Jahr angerechnet
werden. Vom Finanzamt erhalten Sie in der Regel immer Geld zurück, füllen Sie
Ihre Formulare richtig und der Wahrheit entsprechend aus und verfügen nicht über
ein hohes Einkommen gegenüber minderen Ausgaben.
Wer die Steuererklärung gern
auf die lange Bank schiebt, kann alternativ einen Steuerberater hinzuziehen.
Die Abgabefrist für die Steuerklärung 2012 verlängert sich dadurch bis zum 31.
Dezember. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble dürfte sich darüber auch
freuen, denn er ist sicher dankbar für jeden Steuereuro, den er nicht gleich
wieder herausrücken muss.
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