Montag, 13. Mai 2013

Bei der Steuererklärung sparen

Bis zum 31. Mai 2013 muss jeder Bürger, der nicht über eine Fristverlängerung verfügt, seine Steuererklärung für 2012 beim Finanzamt einreichen. Auch wenn die mühselige Aufgabe länger vor sich her geschoben wird, sollten Sie mit Bedacht arbeiten und keine Belege vergessen. Rund 90% aller Arbeitnehmer erhalten vom Fiskus nämlich über 800 Euro zurück und können sich darüber freuen, dass sich die Mühe gelohnt hat. Wer nicht weiß, ob er eine Steuererklärung abgeben muss, sollte wissen, dass jeder Arbeitnehmer mit Lohnsteuerkarte und Einkünften über 410 Euro zur Abgabe verpflichtet ist. Auch Rentner mit Nebenjob oder Menschen die Wohnungen vermieten sind verpflichtet, ihre Einkünfte dem Finanzamt mitzuteilen und eine Steuererklärung auszufüllen. Egal bei welchem Einkommen, sofern es über 410 Euro monatlich liegt, müssen auch Multijobber, sowie Berufstätige die im Berechnungsjahr arbeitslos, krank oder in Kurzarbeit waren eine Steuererklärung abgeben und ihre Einkünfte dem Finanzamt transparent darstellen.

Besondere Regelungen für Selbständige und Belege
Selbständige, die über 8.004 Euro pro Jahr eingenommen haben sind zur Erklärung beim Finanzamt verpflichtet. Diese Pflicht entfällt nur, ist das Einkommen weitaus geringer als 8.004 Euro und kann auf Anfrage vom Finanzamt belegt werden. Anleger sind verpflichtet, ihre Sparanlagen zu versteuern und sind trotz der eingeführten Abgeltungssteuer nicht von der Deklarierung der Depots in der Steuererklärung entbunden. Die Anlage KAP wird obligatorisch ausgefüllt und sollte nicht vergessen werden, wenn die Bank bei konfessionsgebundenen Kunden noch keine Kirchensteuer abgeführt hat. Haben Sie in Ihrer selbständigen Tätigkeit Verluste geschrieben, sind Sie zur Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt verpflichtet und können dort die Minusbeträge Ihres Unternehmens aufzeigen lassen. In diesem Fall haben Sie sogar die Möglichkeit, bei im Vorfeld veranlagter Umsatzsteuer, Beträge zurückzubekommen und so Geld vom Finanzamt zu erhalten, haben Sie für Ihr Gewerbe mehr Ausgaben als Einnahmen gehabt.

Die Steuererklärung richtig ausfüllen
Um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten und sich vor falscher Berechnung vom Finanzamt zu schützen ist es wichtig, dass Sie alle Angaben richtig und plausibel darstellen, sowie anhand von Belegen nachweisen können. Beim Minus in Ihren Depotanlagen sollten Sie sich von Ihrer Bank die entsprechenden Belege ausstellen lassen und so Ihrer Nachweispflicht beim Finanzamt nachkommen. Hier kommt es zu steuermindernden Verlusten, die per Verrechnung ins Folgejahr übernommen werden und im aktuellen Jahr angerechnet werden. Vom Finanzamt erhalten Sie in der Regel immer Geld zurück, füllen Sie Ihre Formulare richtig und der Wahrheit entsprechend aus und verfügen nicht über ein hohes Einkommen gegenüber minderen Ausgaben.

Wer die Steuererklärung gern auf die lange Bank schiebt, kann alternativ einen Steuerberater hinzuziehen.  Die Abgabefrist für die Steuerklärung 2012 verlängert sich dadurch bis zum 31. Dezember. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble dürfte sich darüber auch freuen, denn er ist sicher dankbar für jeden Steuereuro, den er nicht gleich wieder herausrücken muss.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen