In Deutschland gibt es seit dem Neunzehnten Jahrhundert die Pflicht, eine
Krankenversicherung zu besitzen. Wer über der Bemessungsgrenze verdient, hat die
Wahl zwischen der gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung zu
entscheiden. Selbständige
haben diese Möglichkeit der Auswahl ohne eine Einkommensgrenze.
Gesetzliche Krankenkassen für Selbständige
Selbständige,
die nur über ein geringes Einkommen verfügen, haben die Möglichkeit, sich
innerhalb der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig zu versichern. Dazu müssen
allerdings einige gesetzlich geregelte Bedingungen erfüllt werden. Der
selbständige Versicherte muss vor der Beendigung der Pflichtversicherung in den
letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate lang pflichtversichert gewesen sein,
oder die letzten 12 Monate unmittelbar vor dem Ausscheiden aus der
Pflichtversicherung. Dies gilt jedoch nur für Personen, die eigenständig
pflichtversichert waren. Eine Versicherung über den Ehepartner oder die Eltern
zählt in diesem Sinne nicht. Ebenso ist zu beachten, dass die Anmeldung für die
freiwillige gesetzliche Versicherung bis spätestens drei Monate nach Ablauf der
Pflichtversicherung erfolgt sein muss.
Mindesteinkommen wird zu Grunde gelegt
Selbständige werden
bei der gesetzlichen Krankenversicherung automatisch mit einem angenommenen
monatlichen Einkommen von 2.021,25 Euro eingestuft. Für dieses Einkommen werden
die Beiträge berechnet, auch wenn das tatsächliche Einkommen unter diesem Betrag
liegt. Eine Ausnahme stellen hier die Selbständigen, die einen Gründungszuschuss
beziehen. Hier wird der Verdienst nur mit 1.347,50 Euro angesetzt. Bei der
gesetzlichen Krankenversicherung ist das Einkommen die einzige
Berechnungsgrundlage für den Beitrag.
Wechsel in eine private
Krankenversicherung
Möchte man sich als Selbständiger in einer
privaten Krankenkasse versichern, so ist dieser Wechsel zu jeder Zeit möglich.
Dabei wird die Zeit, die man in der gesetzlichen Versicherung war, auf
anfallende Wartezeiten in der privaten Krankenkasse angerechnet. Man sollte
dabei beachten, dass sich der Beitrag bei den privaten Krankenversicherungen
nach Alter, Gesundheit und Leistungspaket bemisst. So lohnt sich der Wechsel
hauptsächlich für junge, gesunde Personen, da sie mit einem niedrigen Beitrag
bei guten Leistungen rechnen können. Bei den Leistungen kann man sich
Einzelbettzimmer und Chefarztbehandlung auswählen und je nach Tarif gibt es auch
für Zahnersatz hohe Erstattungsbeträge. Auch eine weltweite Abdeckung ist
möglich, was besonders für Selbständige interessant
ist, die oft im Ausland zu tun haben. Nimmt man die Leistungen nicht in
Anspruch, kann man immer wieder mit Beitragsrückerstattung rechnen. Wer Familie
hat, muss jedoch bedenken, dass jedes Familienmitglied eigene Beiträge zahlt.
Auch gibt es keine Beitragsfreiheit bei Krankheiten, die über sechs Wochen
andauern, oder während der Schwangerschaft.
Ein Wechsel von der gesetzlichen in eine private Krankenkasse will wohl
überlegt sein. Beide Krankenkassen bieten Vorteile. Die individuelle
Lebenssituation des Versicherten sollte bei der Entscheidung maßgeblich
berücksichtigt werden. Hat der Selbständige einmal
den Wechsel in die private Krankenversicherung unternommen, ist es fast
unmöglich, wieder in die GKV zurückzukehren.
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