Einst schrieb Bundesarbeitsminister Norbert Blüm mit dieser Aussage Geschichte. Auch heute wird die Metapher gerne verwendet und wirkt sich beruhigend auf den zukünftigen Rentner aus. Allerdings gibt es heute ein zusätzliches Mantra, durch welches die Aussage der aktuellen Zeit angepasst wird. Auch wenn die Rente sicher ist - sie ist nicht sicher genug. Wer nicht privat vorsorgt und sich auf die staatliche Rente verlässt, der wird im Alter mit schweren Einbußen rechnen und ein Leben in Altersarmut führen.
Einkommen und der Vergleich zur Rente
Selbst mit 45 Jahren Berufstätigkeit und mittleren Einkommen wird die Rente für ein ansprechendes Leben im Alter nicht ausreichen. Pro Jahr wird nur ein sogenannter Rentenpunkt vergeben, dessen Wert in den alten Bundesländern bei 28,07 Euro liegt und in den neuen Bundesländern sogar noch darunter angesiedelt ist. Eine nicht vollständige Berufstätigkeit in den benannten 45 Jahren durch Arbeitslosigkeit, aber auch ein geringerer Verdienst lassen die Rente zusätzlich schrumpfen. Die vorgerechnete Monatsrente von 1.263,15 Euro erreichen somit die wenigsten Erwerbstätigen. Hier gilt zu bedenken, dass die meisten Arbeitnehmer schon während ihrer Berufstätigkeit Kredite aufnehmen müssen und mit ihrem Einkommen im laufenden Monat in keinem Fall auskommen.
Was benötigt ein Rentner wirklich?
Allein die Expertenmeinung, dass eine Rente von 80% des ursprünglichen Nettogehalts ausreichend sei, ist sehr weit hergeholt. Gerade im Alter fallen enorme Kosten für Fahrten, Medikamente oder auch laufende Kredite an. Durch den Kaufverlust aufgrund der normalen Inflation ist das Geld weitaus weniger wert als noch vor ein paar Jahren. Eine schrittweise Steigerung der Besteuerung von Rentnern trägt weiter zu Einbußen am Lebendabend bei. Die Aussichten bis 2014 sind trüb und steuern auf eine Besteuerung von 100 Prozent hin. Was ein Rentner wirklich benötigt und welche Ausgaben er hat, scheinen in der aktuellen Berechnung der Renten keine wirklich große Rolle zu spielen. Fakt ist aber, dass nur die private Rücklage und Vorsorge wirklich vor einer Altersarmut schützt und ein adäquates Leben von der gesetzlichen Rente absolut nicht gesichert ist.
Wieviel fehlt im Alter – nutzen Sie den RentenschätzerUm eine Orientierung zu bekommen, wie groß eine Rentenlücke sein kann, finden Sie hier einen Rentenschätzer. Durch die mittlerweile regelmäßigen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung bekommt man auch einen Überblick, mit welchen Rentenansprüchen zu rechnen ist. Jedoch wird bei diesen Werten die Inflation und der Kaufkraftverlust nicht berücksichtigt. Innerhalb einer Finanzanalyse werden die Rentenansprüche und der Kaufkraftverlust mit berücksichtigt, so dass man danach weit aus genauere Daten bekommet, wie sich die Versorgung im Alter darstellt.
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"Insider-Infos" für strategische Finanzplanung von heute und morgen
Mittwoch, 30. April 2014
Montag, 28. April 2014
Was ist „abstrakte Verweisung"?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Arbeitnehmer vor hohen finanziellen Verlusten, wenn der Versicherte aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls seinen Beruf nicht mehr nachgehen kann. In den Vertragsbedingungen der Versicherer ist unter anderem auch der Begriff der abstrakten Verweisung zu finden. Dabei geht es um die Frage, ob der Versicherungsnehmer im Falle einer Berufsunfähigkeit auf eine anderweitige Tätigkeit verwiesen werden darf.
Auf Verträge mit abstrakter Verweisung verzichten
Sehen die Vertragsbedingungen eine abstrakte Verweisung vor, wird die vereinbarte Rente nur dann gezahlt, wenn der Versicherte neben dem aktuellen auch keinen vergleichbaren Beruf mehr ausüben kann. Dabei ist es unerheblich, ob es in dem betreffenden Beruf überhaupt offene Stellen gibt. Die Tätigkeit muss lediglich der Ausbildung sowie den vorhandenen Erfahrungen entsprechen. Ist dies der Fall, besteht keinerlei Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Deshalb ist dringend von Verträgen mit einer abstrakten Verweisung abzuraten. Vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte deshalb genau auf die geltenden Vertragsbedingungen geachtet werden. Mittlerweile gibt es zahlreiche Versicherer, die bei ihren Tarifen auf eine abstrakte Verweisung verzichten.
Was ist eine konkrete Verweisung
Anders sieht die Sache bei der sogenannten konkreten Verweisung aus. Um von der Versicherung auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden zu können, muss der Versicherte diese auch tatsächlich ausüben. Die konkrete Verweisung ist vor allem für Arbeitnehmer wichtig, die einer körperlich anspruchsvollen Tätigkeit nach gehen. Klassisches Beispiel hierfür wäre ein Elektriker, der aufgrund gesundheitlicher Probleme nun als Verkäufer in einem Elektrofachmarkt arbeitet.
Neben der "Verweisung" gibt es noch viele weitere Punkte, die man bei der Auswahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung beachten sollte. Dazu zählen zum Beispiel die Verkürzung des Prognosezeitraums auf sechs Monate, Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung, Verzicht auf Änderung oder Kündigung bei schuldloser Anzeigepflichtverletzung, Beitragsstundung während der Leistungsprüfung, Geltungsbereich, Einschluss fahrlässiger Verstöße, Antragsfragen, versicherbares Endalter, Regelung zur Umorganisation des Arbeitsplatzes, Ausbaugarantie ohne Ereignis und ohne erneute Gesundheitsprüfung, Kriegsklausel, Definition der bisherigen Lebensstellung, Verzicht auf befristetes Anerkenntnis, Regelung bei vorübergehendem und endgültigem Ausscheiden aus dem Beruf, Verzicht auf Prüfung des vorher ausgeübten Berufes bei Berufswechsel.
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Auf Verträge mit abstrakter Verweisung verzichten
Sehen die Vertragsbedingungen eine abstrakte Verweisung vor, wird die vereinbarte Rente nur dann gezahlt, wenn der Versicherte neben dem aktuellen auch keinen vergleichbaren Beruf mehr ausüben kann. Dabei ist es unerheblich, ob es in dem betreffenden Beruf überhaupt offene Stellen gibt. Die Tätigkeit muss lediglich der Ausbildung sowie den vorhandenen Erfahrungen entsprechen. Ist dies der Fall, besteht keinerlei Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Deshalb ist dringend von Verträgen mit einer abstrakten Verweisung abzuraten. Vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte deshalb genau auf die geltenden Vertragsbedingungen geachtet werden. Mittlerweile gibt es zahlreiche Versicherer, die bei ihren Tarifen auf eine abstrakte Verweisung verzichten.
Was ist eine konkrete Verweisung
Anders sieht die Sache bei der sogenannten konkreten Verweisung aus. Um von der Versicherung auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden zu können, muss der Versicherte diese auch tatsächlich ausüben. Die konkrete Verweisung ist vor allem für Arbeitnehmer wichtig, die einer körperlich anspruchsvollen Tätigkeit nach gehen. Klassisches Beispiel hierfür wäre ein Elektriker, der aufgrund gesundheitlicher Probleme nun als Verkäufer in einem Elektrofachmarkt arbeitet.
Neben der "Verweisung" gibt es noch viele weitere Punkte, die man bei der Auswahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung beachten sollte. Dazu zählen zum Beispiel die Verkürzung des Prognosezeitraums auf sechs Monate, Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung, Verzicht auf Änderung oder Kündigung bei schuldloser Anzeigepflichtverletzung, Beitragsstundung während der Leistungsprüfung, Geltungsbereich, Einschluss fahrlässiger Verstöße, Antragsfragen, versicherbares Endalter, Regelung zur Umorganisation des Arbeitsplatzes, Ausbaugarantie ohne Ereignis und ohne erneute Gesundheitsprüfung, Kriegsklausel, Definition der bisherigen Lebensstellung, Verzicht auf befristetes Anerkenntnis, Regelung bei vorübergehendem und endgültigem Ausscheiden aus dem Beruf, Verzicht auf Prüfung des vorher ausgeübten Berufes bei Berufswechsel.
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Donnerstag, 24. April 2014
Finanzstrategien für jede Lebensphase
Der Verbraucher steht heute bei der Altersvorsorge vor der schwierigen Entscheidung, sich in der Vielzahl der Möglichkeiten zurecht zu finden. Eindeutige Empfehlungen für oder gegen eine bestimmte Anlageform oder ein Produkt sind nicht so einfach vorzunehmen. Jede Anlageform oder Produkt bietet Vor- und Nachteile. Es gibt keine patentierten und für jeden Anleger gültigen Normen und Möglichkeiten, dafür aber verschiedene Leitfäden als Orientierungshilfe. Dabei spielt die persönliche Lebenssituation der Sparer eine übergeordnete Rolle, da sich eine optimale Strategie den Gegebenheiten und der finanziellen Situation unterordnen muss.
Die Liquidität als Grundlage
Im Idealfall sollten bereits junge Sparer über Rücklagen von drei bis vier Gehältern brutto verfügen und den täglichen Zugriff ermöglichen. In der Realität sieht es häufig anders aus, da gerade junge Menschen über einen niedrigen Verdienst verfügen und so keine Rücklagen bilden können. Auch in der späteren Anlage spielt der Notgroschen aber eine wichtige Rolle und ist eine Basis für Sparformen, auf die man dank der Rücklage nicht frühzeitig zugreifen und so die Rendite gefährden muss.
Risikovorsorge und Vorsorge für die Familie
Im Bereich Risiko sollte man auf eine Versicherung zur Berufsunfähigkeit nicht verzichten. Wer seinen Beruf durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr ausüben kann, gelangt schnell an seine Grenzen und büßt an Lebensqualität ein. Die Rentenversicherung ist nicht ausreichend, will man nicht ums nackte Überlegen kämpfen und durch Verzicht leben. Je früher man sich für die Zukunft absichert, umso besser kann man auch die spätere Familie einplanen. Wenn das Singleleben endet und man nicht mehr nur für sich allein verantwortlich ist, bietet sich eine Risikolebensversicherung an. Hier kann man auch als Sparer ein optimiertes Angebot wählen und eine Versicherungssumme vereinbaren, die sich den fortlaufenden Gegebenheiten, beispielsweise dem Erwachsenenalter der Kinder, anpassen und so mit sinkenden Beiträgen gestalten lässt.
Die Altersvorsorge
Mit der heutigen staatlichen Rente kann man den Lebensabend nicht genießen und muss froh sein, wenn man überhaupt die Kosten für Miete und Lebensmittel tragen kann. Allerdings sollte man beachten, dass die Altersvorsorge erst an letzter Stelle kommt. Die Altersvorsorge sollte man an seine finanzielle Situation in der Gegenwart anpassen. Wer eine höhere Summe übrig hat und alle anderen Absicherungen und Vorsorgen als Sparer getroffen hat, kann mehr für den Lebensabend anlegen als ein Sparer, der mit geringem Budget vor allem die Gegenwart absichern muss.
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Die Liquidität als Grundlage
Im Idealfall sollten bereits junge Sparer über Rücklagen von drei bis vier Gehältern brutto verfügen und den täglichen Zugriff ermöglichen. In der Realität sieht es häufig anders aus, da gerade junge Menschen über einen niedrigen Verdienst verfügen und so keine Rücklagen bilden können. Auch in der späteren Anlage spielt der Notgroschen aber eine wichtige Rolle und ist eine Basis für Sparformen, auf die man dank der Rücklage nicht frühzeitig zugreifen und so die Rendite gefährden muss.
Risikovorsorge und Vorsorge für die Familie
Im Bereich Risiko sollte man auf eine Versicherung zur Berufsunfähigkeit nicht verzichten. Wer seinen Beruf durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr ausüben kann, gelangt schnell an seine Grenzen und büßt an Lebensqualität ein. Die Rentenversicherung ist nicht ausreichend, will man nicht ums nackte Überlegen kämpfen und durch Verzicht leben. Je früher man sich für die Zukunft absichert, umso besser kann man auch die spätere Familie einplanen. Wenn das Singleleben endet und man nicht mehr nur für sich allein verantwortlich ist, bietet sich eine Risikolebensversicherung an. Hier kann man auch als Sparer ein optimiertes Angebot wählen und eine Versicherungssumme vereinbaren, die sich den fortlaufenden Gegebenheiten, beispielsweise dem Erwachsenenalter der Kinder, anpassen und so mit sinkenden Beiträgen gestalten lässt.
Die Altersvorsorge
Mit der heutigen staatlichen Rente kann man den Lebensabend nicht genießen und muss froh sein, wenn man überhaupt die Kosten für Miete und Lebensmittel tragen kann. Allerdings sollte man beachten, dass die Altersvorsorge erst an letzter Stelle kommt. Die Altersvorsorge sollte man an seine finanzielle Situation in der Gegenwart anpassen. Wer eine höhere Summe übrig hat und alle anderen Absicherungen und Vorsorgen als Sparer getroffen hat, kann mehr für den Lebensabend anlegen als ein Sparer, der mit geringem Budget vor allem die Gegenwart absichern muss.
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Dienstag, 15. April 2014
Unterlagen nicht voreilig schreddern
Das Jahr ist noch relativ frisch und ist die Power noch groß, liegen gebliebenes aufzuarbeiten. Es ist an der Zeit, dass der Aktenschrank aufgeräumt wird. Die Unterlagen sollten dabei allerdings nicht unüberlegt vernichtet werden und manche Belege sollten besser für eine gewisse Zeit archiviert werden. Unterlagen können beispielsweise sehr wichtig für die Rentenversicherung sein, womit später Zeiten nachgewiesen werden können, die für die Rente zu einem späteren Zeitpunkt zählen. Bei dem Versicherungsverlauf werden gespeicherte rentenrechtliche Zeiten gesehen und geprüft. Falls dort Lücken bestehen, so können diese durch die Vorlage gewisser Unterlagen oft gefüllt werden. Studienzeiten, Ausbildungszeiten und Arbeitszeiten sind für die Rentenversicherung sehr wichtig. Exmatrikulations- oder Einschreibebescheinigungen sollten deshalb besser nicht entsorgt werden. Der Arbeitgeber meldet Arbeitsentgelte in der Regel automatisch von seinen Angestellten und diese speichert die Rentenversicherung. Die Arbeitsämter und Krankenkassen melden wiederum Zeiten der Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit. Diese Belege sollten zur Sicherheit allerdings auch aufbewahrt und geprüft werden, dass bei der Rentenversicherung auch alle Daten vorliegen.
Die Belege für das Finanzamt
Jahr für Jahr können viele der aufbewahrten Geschäftsunterlagen vernichtet werden. Einige Belege sollten allerdings für das Finanzamt aufbewahrt werden. Der Bund der Steuerzahler gibt an, dass Unternehmen Bilanzen, Inventare, Geschäftsbücher und andere zu führende Bücher sogar über einen Zeitraum von zehn Jahren aufheben müssen. Das gleiche gilt auch für die digitalen Aufzeichnungen. Abgesendete oder empfangene Geschäfts- und Handelsbriefe sollten grundsätzlich für einen Zeitraum von 6 Jahren aufgehoben werden. Sonstige Belege und Rechnungen müssen von Privatpersonen meist nicht archiviert werden. Ist ein Steuerbescheid nach Vorlage beim Finanzamt in Ordnung, dann müssen die Belege nicht mehr aufbewahrt werden. Wurde die Steuererklärung online durchgeführt, dann sollten die Belege so lange aufbewahrt werden, bist der Steuerbescheid bestandskräftig ist. Dies ist bei dem Ablauf der Einspruchsfrist der Fall. Hat eine Privatperson über 500.000 Euro als Gewinn, dann sollten die Nachweise über die Einkünfte sechs Jahre lang aufbewahrt werden. Auch wenn Menschen geringere Einkünfte haben, dann sollten Kontoauszüge nicht zu schnell weggeworfen werden. Hiermit können schließlich Zahlungen nachgewiesen werden. Die Kontoauszüge sind bei den Banken zwar gespeichert, doch die Nachforderung kann zusätzliche Kosten verursachen.
Das Umsatzsteuerrecht, Sach- und Lebensversicherungen
In dem Umsatzsteuerrecht gibt es besondere Regeln und so sollten Hausbesitzer und Mieter Rechnungen von Dienstleistern und Handwerkern zwei Jahre lang aufbewahren. Im Streitfall können damit Gewährleistungsrechte oder Verjährungsfristen besser nachgewiesen werden. Drei Jahre beträgt die Verjährungsfrist in der Regel und sie startet bei dem Kalenderjahr, wo die Zahlung erfolgte. Unterlagen für Sach- und Lebensversicherungen sollten grundsätzlich für die Vertragsdauer aufbewahrt werden. Dies ist somit der Zeitraum wo der Versicherungsschutz besteht. Antrag und Versicherungsschein sind hier am wichtigsten. Für die Hausratsversicherung müssen im Zweifel Gegenstände nachgewiesen werden, die beispielsweise bei einem Brand zerstört oder aber gestohlen wurden. Die wichtigsten persönlichen Papiere sollten kopiert werden und Quittungen und Kaufbelege sollten besser ausgehoben werden. Man kann diese Unterlagen auch einscannen und aber darauf achten, dass eine Datensicherung vorgenommen wird. Die Datensicherung sollte auch außerhalb der eigenen Wohnräume aufbewahrt werden. Fotos oder Videos von der Wohnungseinrichtung können sehr hilfreich sein und bei einem Schaden können diese dem Versicherer einfach vorgelegt werden. Es ist zu empfehlen ca. alle zwei Jahre die Daten zu aktualisieren.
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Die Belege für das Finanzamt
Jahr für Jahr können viele der aufbewahrten Geschäftsunterlagen vernichtet werden. Einige Belege sollten allerdings für das Finanzamt aufbewahrt werden. Der Bund der Steuerzahler gibt an, dass Unternehmen Bilanzen, Inventare, Geschäftsbücher und andere zu führende Bücher sogar über einen Zeitraum von zehn Jahren aufheben müssen. Das gleiche gilt auch für die digitalen Aufzeichnungen. Abgesendete oder empfangene Geschäfts- und Handelsbriefe sollten grundsätzlich für einen Zeitraum von 6 Jahren aufgehoben werden. Sonstige Belege und Rechnungen müssen von Privatpersonen meist nicht archiviert werden. Ist ein Steuerbescheid nach Vorlage beim Finanzamt in Ordnung, dann müssen die Belege nicht mehr aufbewahrt werden. Wurde die Steuererklärung online durchgeführt, dann sollten die Belege so lange aufbewahrt werden, bist der Steuerbescheid bestandskräftig ist. Dies ist bei dem Ablauf der Einspruchsfrist der Fall. Hat eine Privatperson über 500.000 Euro als Gewinn, dann sollten die Nachweise über die Einkünfte sechs Jahre lang aufbewahrt werden. Auch wenn Menschen geringere Einkünfte haben, dann sollten Kontoauszüge nicht zu schnell weggeworfen werden. Hiermit können schließlich Zahlungen nachgewiesen werden. Die Kontoauszüge sind bei den Banken zwar gespeichert, doch die Nachforderung kann zusätzliche Kosten verursachen.
Das Umsatzsteuerrecht, Sach- und Lebensversicherungen
In dem Umsatzsteuerrecht gibt es besondere Regeln und so sollten Hausbesitzer und Mieter Rechnungen von Dienstleistern und Handwerkern zwei Jahre lang aufbewahren. Im Streitfall können damit Gewährleistungsrechte oder Verjährungsfristen besser nachgewiesen werden. Drei Jahre beträgt die Verjährungsfrist in der Regel und sie startet bei dem Kalenderjahr, wo die Zahlung erfolgte. Unterlagen für Sach- und Lebensversicherungen sollten grundsätzlich für die Vertragsdauer aufbewahrt werden. Dies ist somit der Zeitraum wo der Versicherungsschutz besteht. Antrag und Versicherungsschein sind hier am wichtigsten. Für die Hausratsversicherung müssen im Zweifel Gegenstände nachgewiesen werden, die beispielsweise bei einem Brand zerstört oder aber gestohlen wurden. Die wichtigsten persönlichen Papiere sollten kopiert werden und Quittungen und Kaufbelege sollten besser ausgehoben werden. Man kann diese Unterlagen auch einscannen und aber darauf achten, dass eine Datensicherung vorgenommen wird. Die Datensicherung sollte auch außerhalb der eigenen Wohnräume aufbewahrt werden. Fotos oder Videos von der Wohnungseinrichtung können sehr hilfreich sein und bei einem Schaden können diese dem Versicherer einfach vorgelegt werden. Es ist zu empfehlen ca. alle zwei Jahre die Daten zu aktualisieren.
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