Samstag, 28. Juni 2014

Was ist eigentlich der Leitzins?

Die Europäischen Zentralbank (EZB) senkte am 5. Juni 2014 den Leitzins auf historische 0,15 Prozent, alle Welt redet drüber, aber kaum jemand weiß wirklich was der Leitzins ist und wie sich die Senkung auf die Wirtschaft auswirken wird.

Leitzins - Was ist das?
Der Leitzins ist das wichtigste Instrument der Notenbanken (Zentralbanken). Er ist der Zinssatz, zu dem sich Geschäftsbanken Geld bei der Notenbank ausleihen können, um es dann zum Beispiel als Kredit an ihre Kunden weiterzugeben. Daher kann ein niedriger Leitzins die Konjunktur ankurbeln. Bei der Idealvorstellung werden Kredite günstiger und Unternehmen können Investitionen leichter finanzieren. Gleichzeitig lohnt sich Sparen bei niedrigen Zinsen für Verbraucher weniger. Da sie ebenfalls an günstigere Kredite kommen, resultiert daraus womöglich mehr Konsum und es entsteht ein Impuls für die Wirtschaft.

Leitzins - Auswirkungen auf Inflation, Wirtschaft und Sparer
Steigt der Leitzins, kann er die Inflation dämpfen. Die Kredite werden teurer, Sparen wird wieder attraktiver und Unternehmen schieben dann in der Regel neue Investitionen auf und Konsumenten haben weniger Anreize, Geld auszugeben. Als Folge lassen sich die Preise nicht mehr so leicht erhöhen. Mit der aktuellen Senkung des Leitzins möchte die Europäischen Zentralbank (EZB) nun genau das Gegenteil erreichen, da die Inflationsrate in der Eurozone zu niedrig ist und die Sorge besteht, in eine Deflation abzurutschen.

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Theorie und Praxis
So einfach wie in der Theorie funktionieren die Eingriffe der Notenbanken in der Realität allerdings selten. Denn die Notenbank hat die Wirtschaft und deren Verlauf nicht alleine in der Hand. So können sich die Banken querstellen, indem sie gestiegene oder gesunkene Leitzinsen nur verzögert an ihre Kunden weitergeben. Außerdem ist nicht sicher, dass Unternehmen und Verbraucher auf Zinsänderungen in die gewünschte Richtung anspringen. Denn Sie können verbilligt angebotene Darlehen links liegen lassen, weil ihnen das Risiko einer Kreditaufnahme wegen unsicherer Zukunftsaussichten einfach zu hoch ist. Oder sie kaufen und investieren trotz höherer Zinskosten munter weiter.

 
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Dienstag, 10. Juni 2014

Was ist die Mütterrente?

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung werden Zeiten für die Kindererziehung rentensteigernd anerkannt. Das bedeutet, dass die Rente dadurch höher ist, als sie der tatsächlichen Höhe der vorherigen Beitrags-Einzahlungen in die Rentenkasse entspricht. Mütter oder Väter erhalten so einen staatlich finanzierten Ausgleich dafür, dass sie wegen der Kinder-Erziehung nur noch eingeschränkt oder gar nicht berufstätig sein können - und deshalb auch nur geringe oder keine Beiträge an die Rentenkasse überweisen.

Zeiten der Kinder-Erziehung zählen in der Rentenkasse mit
Der seit einiger Zeit neu verwendete Begriff Mütterrente bedeutet, dass Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, künftig mehr in die Berechnung der Rentenhöhe einfließen sollen. Bislang ist es so, dass für Geburten bis 1991 nur ein Jahr, für Geburten ab 1992 aber drei Jahre rentensteigernd zählen. Künftig sollen für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, zwei Jahren rentensteigernd angerechnet werden - also immer noch ein Jahr weniger als für Kinder, die später geboren wurden.
Die Mütter oder auch erziehende Väter werden je anerkanntem Erziehungsjahr so gestellt, als hätten sie das Durchschnittseinkommen aller Versicherten verdient und entsprechend Beiträge eingezahlt. Daraus folgt: Für ein Elternteil gibt es auf dem Rentenkonto einen kompletten Entgeltpunkt. Dadurch soll sich die Rente pro Kind, das vor 1992 geboren wurde, um derzeit monatlich rund 28 Euro in den alten und rund 26 Euro in den neuen Bundesländern erhöhen. Davon gehen allerdings mögliche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie eine eventuelle Steuer auf die Rente ab.

Parlament macht den Weg für die verbesserte Mütterrente frei
Die höhere Mütterrente ist für die Zeit ab Juli 2014 vorgesehen. Renten-Nachzahlungen für die Zeit davor gibt es nicht. Wer vor Juli 2014 bereits eine Rente bezog, bei der Kinder-Erziehungszeiten für ein vor 1992 geborenes Kind berücksichtigt wurden, erhält die neue Zusatzzahlung nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung ohne Antrag. Die Rentenkasse hat angekündigt, die Erhöhung dann von sich aus vorzunehmen. Nach Auskunft der Bundesregierung sollen von der neuen Mütterrente etwa 9,5 Millionen Frauen sowie wenige selbst erziehende Männer profitieren. Die jährlichen Zusatz-Ausgaben dafür liegen laut Bundesregierung bei 6,7 Milliarden Euro.

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Donnerstag, 5. Juni 2014

Die unheilvolle Rentenlüge

Es ist das teuerste und umstrittenste Rentenpaket der deutschen Geschichte. 160 Milliarden Euro mindestens kosten die Beschlüsse, die die neue Bundesregierung auf den Weg gebracht hat. Die wichtigste Frage aber lautet wie immer: Wer soll das bezahlen?
Am demografischen Wandel führt kein Weg vorbei
Der demografische Wandel lässt sich nicht überlisten. Deutschland altert - und das mit Riesenschritten. Im Jahr 2050 wird mehr als jeder dritte Bundesbürger älter als 60 Jahre alt sein. Gleichzeitig werden immer weniger Kinder geboren. Lösen soll das Problem nun die größte, aber auch teuerste Rentenreform in der Geschichte des Landes, mit der Bundessozialministerin Andrea Nahles die drohende Altersarmut bekämpfen will. Die Reform, das steht mittlerweile fest, ist allerdings nicht nur die teuerste, sondern auch die umstrittenste. Angesichts der horrenden Kosten des Paketes von schätzungsweise 160 Milliarden Euro sei zu befürchten, dass die Sozialabgaben in Deutschland schon bald wieder über 40 Prozent liegen müssten. Führende Politiker geben überdies zu, dass die Reform den Rententopf bis zum Jahr 2017 komplett leeren würde. Eine unheilvolle Rentenlüge.
Unbestritten ist, dass die demografische Entwicklung eine der größten Bedrohungen für die Zukunft ist.
Denn die Zahlen sind natürlich alarmierend. Seit dem Ende der 1990er Jahre sinkt die Geburtenrate. In den kommenden Jahren nun wird die Zahl der Frauen zwischen 26 und 35 Jahren zwar relativ stabil bleiben, nach 2020 wird diese Altersgruppe voraussichtlich erneut deutlich wodurch ein weiteres Geburtentief entsteht.

Was bedeutet das für die gesetzliche Rentenversicherung?
Im Jahr 1990 war die Lage noch ziemlich entspannt. Die Leistungen für einen Altersrentner konnten vier Berufstätige mit ihren Rentenbeiträgen schultern. Zehn Jahre später verdüsterte sich der Himmel jedoch schon zusehends. Jetzt musste die Last von nur noch drei Beschäftigten gestemmt werden. 2030 werden es zwei sein und 2050 nur noch eineinhalb. Diese Zahlen sind auch den Sozialministerien bekannt, stammen sie doch beispielsweise aus ihren Renten-und Demografieberichten. Aber CDU und SPD halten sich weiterhin „in Nibelungentreue" an den Koalitionsvertrag - trotz weiterer Schreckenszahlen: Rund 830.000 Minijobber sind älter als 65 Jahre, etwa 135.000 sogar älter als 74 Jahre. Das steht so in den Berichten der Deutschen Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit. Vor zehn Jahren lagen die Vergleichszahlen übrigens bei knapp 600.000 und rund 77.000. In dieser kurzen Zeitspanne hat die Altersarmut bei den Senioren also um fast 40 Prozent zugelegt. Kein Wunder, beziehen doch in den alten Bundesländern 56 Prozent der gesetzlichen Rentner monatlich weniger als 750 Euro. Dennoch bleibt die aktuelle Bundesregierung der Linie ihrer Vorgänger treu. Sie rät zu zusätzlicher Altersvorsorge, von Altersarmut aber will sie nichts wissen.

Das Rentenniveau wird weiter fallen
Damit aber nicht der Eindruck entsteht, es handele sich bei den genannten  Zahlen um geschickt ausgesuchte Werte, mit denen die gesetzliche Rentenversicherung vorgeführt werden könnte, noch eine Berechnung des Finanzwissenschaftlers und Rentenexperten Professor Bert Rürup: 2030, immerhin nur noch 16 Jahre entfernt, wird das Rentenniveau auf etwa 43,5 Prozent gefallen sein. Heute liegt es noch bei 48 Prozent. Es erübrigt sich fast die Feststellung, dass Frauen unter dieser Entwicklung am stärksten zu leiden haben. Erstens verdienen sie im Vergleich zu Männern noch immer deutlich weniger Geld für ein- und dieselbe Tätigkeit. Zweitens sind ihre Erwerbsbiografien sehr viel weniger stringent. Und drittens arbeiten viele von ihnen in Teilzeitjobs, mit denen sie nur geringe Rentenansprüche erwerben können. Um es auf den Punkt zu bringen: Das Umlageverfahren in der gesetzlichen Rentenversicherung beruht zwar auf einer sozialen Idee. Doch die hatte die demografische Entwicklung offenbar nicht auf dem Radar. Konrad Adenauers Satz, dass die Frauen immer Kinder bekommen werden, ist nachdrücklich widerlegt.

Wie aber sehen die Konsequenzen aus?
Die Rentenreform 2001 und die von der Schröder-Regierung mit Machtverlust erkaufte Agenda 2010 waren wesentliche Mittel, um die gesetzliche Rentenversicherung vor dem Bankrott zu bewahren. Herausgekommen ist auf Sicht nicht mehr und nicht weniger als eine Grundrente für alle. Altersarmut bricht nicht wie ein Jahrhundert-Ereignis übers Land herein. Sie kommt stattdessen schleichend und ist bei genauem Hinsehen längst erkennbar. Wer jetzt nicht seine Anstrengungen zum Aufbau einer umfangreichen privaten Altersvorsorge startet oder kräftig ausbaut, wird sich in die wachsende Schar derer einreihen müssen, die im Alter nebenbei ein Zubrot verdienen müssen. Solange sie dafür körperlich überhaupt in der Lage sein werden.

 
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