Dienstag, 10. Juni 2014

Was ist die Mütterrente?

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung werden Zeiten für die Kindererziehung rentensteigernd anerkannt. Das bedeutet, dass die Rente dadurch höher ist, als sie der tatsächlichen Höhe der vorherigen Beitrags-Einzahlungen in die Rentenkasse entspricht. Mütter oder Väter erhalten so einen staatlich finanzierten Ausgleich dafür, dass sie wegen der Kinder-Erziehung nur noch eingeschränkt oder gar nicht berufstätig sein können - und deshalb auch nur geringe oder keine Beiträge an die Rentenkasse überweisen.

Zeiten der Kinder-Erziehung zählen in der Rentenkasse mit
Der seit einiger Zeit neu verwendete Begriff Mütterrente bedeutet, dass Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, künftig mehr in die Berechnung der Rentenhöhe einfließen sollen. Bislang ist es so, dass für Geburten bis 1991 nur ein Jahr, für Geburten ab 1992 aber drei Jahre rentensteigernd zählen. Künftig sollen für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, zwei Jahren rentensteigernd angerechnet werden - also immer noch ein Jahr weniger als für Kinder, die später geboren wurden.
Die Mütter oder auch erziehende Väter werden je anerkanntem Erziehungsjahr so gestellt, als hätten sie das Durchschnittseinkommen aller Versicherten verdient und entsprechend Beiträge eingezahlt. Daraus folgt: Für ein Elternteil gibt es auf dem Rentenkonto einen kompletten Entgeltpunkt. Dadurch soll sich die Rente pro Kind, das vor 1992 geboren wurde, um derzeit monatlich rund 28 Euro in den alten und rund 26 Euro in den neuen Bundesländern erhöhen. Davon gehen allerdings mögliche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie eine eventuelle Steuer auf die Rente ab.

Parlament macht den Weg für die verbesserte Mütterrente frei
Die höhere Mütterrente ist für die Zeit ab Juli 2014 vorgesehen. Renten-Nachzahlungen für die Zeit davor gibt es nicht. Wer vor Juli 2014 bereits eine Rente bezog, bei der Kinder-Erziehungszeiten für ein vor 1992 geborenes Kind berücksichtigt wurden, erhält die neue Zusatzzahlung nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung ohne Antrag. Die Rentenkasse hat angekündigt, die Erhöhung dann von sich aus vorzunehmen. Nach Auskunft der Bundesregierung sollen von der neuen Mütterrente etwa 9,5 Millionen Frauen sowie wenige selbst erziehende Männer profitieren. Die jährlichen Zusatz-Ausgaben dafür liegen laut Bundesregierung bei 6,7 Milliarden Euro.

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