Montag, 21. Juli 2014

Was sind ISIN und WKN?

Sie sind gewissermaßen die „Namen" von Wertpapieren. Es sind komplizierte Kennziffern, die ein bestimmtes Wertpapier eindeutig identifizieren. In Deutschland sind mit der ISIN und die WKN zwei Wertpapierkennziffern gebräuchlich.
Was ist die ISIN?
ISIN steht für International Securities Identification Number, auf Deutsch Internationale WertpapierIdentifikationsnummer, und besteht aus einer zwölfstelligen Buchstaben-Zahlen-Kombination. Sie wird ausschließlich für börsennotierte Wertpapiere vergeben. Wer beispielsweise im Internet die Kursentwicklung einer Aktie abrufen will, kann dies durch Eingabe der ISIN auf einschlägigen Börsen-Informationsportalen wie finanzen.net einfach und vor allem ohne Verwechselungsgefahr mit anderen Aktien tun.

Was ist die WKN?
Von der eindeutigen internationalen Kennziffer sind die verschiedenen nationalen Wertpapier-Kennnummern - abgekürzt WKN - zu unterscheiden. In Deutschland besteht die WKN aus sechs Ziffern. Da andere Staaten ebenfalls eigenständig WKN vergeben, kann es zur Doppelvergabe einer Nummer für unterschiedliche Wertpapiere kommen. Das Wertpapier A bekommt in einem Staat dieselbe Nummer wie Wertpapier B in einem anderen Staat.

Wie ist die ISIN aufgebautWeil Anleger dadurch irregeleitet werden könnten, wurde die ISIN eingeführt. Eigentlich sollte die ISIN die WKN in Deutschland schon seit 2003 ablösen. In der Praxis werden beide Kennungen aber nach wie vor parallel verwendet. In die ISIN eines Wertpapiers ist dessen WKN integriert, ergänzt um ein Länderkürzel, drei weitere Ziffern sowie eine Prüfziffer am Ende der Buchstaben-Zahlen-Kombination. Verantwortlich für die Vergabe von gültigen ISIN-Codes sowie die Verwaltung von WKN-Codes ist in Deutschland die Herausgeber-Gemeinschaft Wertpapier-Mitteilungen, Keppler, Lehmann GmbH & Co in Frankfurt, die unter anderem auch die Börsen-Zeitung herausgibt.

Beispiel Volkswagen Aktie
WKN766400
ISINDE0007664005
DE0007664005
Präfix
2stellig
NSIN
9stellig
Prüfziffer
1stellig

Die Buchstabenfolge DE stellt das Länderkürzel für Deutschland dar, die 9stellige ISIN enthält die alte um drei Ziffern ergänzte WKN, nachfolgend wurde eine Prüfziffer vergeben.

Ausnahmen bei der ISINEinige Ausnahmen von der obigen Regelung gibt es ebenfalls. So wurde z.B. das Kürzel XS an Stelle der Länderkennzeichnung vergeben. Hierbei handelt es sich um die Verwahrstelle bei der das Papier hinterlegt ist. Diese Globalurkunden werden bei einer internationalen Verwahrstelle wie Euroclear oder Clearstream hinterlegt und tragen daher ein länderunabhängiges Kürzel.

Grundsätzliche Neuerung mit Einführung der ISIN
Entgegen dem bisherigen deutschen Zahlencodierungssystem, wurden auch Buchstaben und Zahlen Kombinationen, bzw. reine Buchstaben Kombinationen möglich. Bei der Vergabe der ISIN Bezeichnung wurde allerdings eine Einschränkung auf allgemein bekannte Buchstaben vorgenommen. Umlaute wie "Ä" oder "Ö" aus der deutschen Sprache sind nicht enthalten, da diese Zeichen nicht in allen Sprachen vorhanden sind. Weiterhin werden nur Großbuchstaben, ohne "O" und "I" verwendet, um Verwechslungen mit den Ziffern 0 und 1 zu vermeiden.

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Montag, 14. Juli 2014

Gefahr erkannt, Risiko verdrängt

Die meisten Bundesbürger sind sich der biometrischen Risiken durchaus bewusst, dennoch mangelt es an ausreichender privater Vorsorge. Richten sollen es ihrer Meinung nach die gesetzliche Sozialversicherung und Hilfe aus dem persönlichen Umfeld. Auf der Angstskala ganz oben stehen schwere Erkrankungen und der Pflegefall. Das Risiko einer Berufsunfähigkeit, etwa infolge einer psychischen Erkrankung, nehmen die Menschen hingegen kaum zur Kenntnis. Immerhin jeder Dritte fürchtet Altersarmut. Dies sind die Kernaussagen der umfassenden Studie „Biometrische Risiken 2014", die forsa im Auftrag der Gothaer und des F.A.Z.-Instituts erstellt hat.

Angst vor Risiken im Alter

Gut jeder Dritte hat Angst, einmal berufsunfähig zu werden
Nur unzureichend decken die Deutschen die bestehenden biometrischen Risiken durch Versicherungsprodukte ab. Entsprechende Versicherungsarten weisen eher geringe Abschlussquoten auf. Selbst bei den Berufstätigen im Alter zwischen 30 und 59 Jahren sichern sich nur 45 Prozent gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit ab. Dabei sind sich die meisten Bürger der Lebensrisiken durchaus bewusst. Vor allem schwere Krankheiten und ein möglicher Pflegefall bereiten Sorgen. Jeder zweite Befragte unter 40 Jahren hat davor Angst, bei einem langen Lebensabend ein Dasein in Armut führen zu müssen. Frauen fürchten Schicksalsschläge eher als Männer. Das Pflegefallrisiko ist mittlerweile allen Altersgruppen bewusst.

Gründe für Berufsunfähigkeit

Gut jeder dritte Erwachsene hat Angst, selbst einmal berufsunfähig zu werden oder dies bei einem nahen Angehörigen zu erleben. Als potenziell größte Ursache für eine Berufsunfähigkeit sehen die Befragten Erkrankungen des Bewegungsapparats und Krebserkrankungen. Dagegen stufen sie realitätsfremd psychische Krankheiten sowie Krankheiten des Nervensystems als weniger bedrohlich ein. Fatale Fehleinschätzung: Die meisten Bürger rechnen im Fall einer eigenen Berufsunfähigkeit mit Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie soll den weiteren Lebensunterhalt finanzieren. Auch die große Mehrheit der Erwerbstätigen denkt nicht anders. Zwar verweisen die meisten Berufstätigen auch auf den privaten Versicherungsschutz, jedoch verfügen sie im Gegenzug nicht über eine zusätzliche BU-Absicherung.
Beim Thema Altersvorsorge haben die Bundesbürger erkannt, dass die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung allein für die Finanzierung des Ruhestandes nicht mehr ausreichen werden. Zwar hängen heutige Rentner noch überwiegend von der gesetzlichen Rente ab, doch die Jüngeren unter 30 planen ihre Altersversorgung breiter über kapitalgedeckte Produkte und andere Geldanlagen.

Nur ein Viertel hat eine private Pflegeversicherung
Geradezu besorgniserregend ist dagegen folgendes Ergebnis der Studie. Nur rund ein Viertel der befragten Bundesbürger gibt an, bereits eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen zu haben. Ein Teil der Personen, die bislang ohne einen Versicherungsschutz sind, ignoriert das Pflegefallrisiko. Stattdessen verlassen sich die Befragten im Ernstfall auf die Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung oder sie erwarten Unterstützung vom Lebenspartner und von den eigenen Kindern. Generell bestreitet aber nur eine kleine Minderheit, dass auch für sie das Risiko, ein Pflegefall zu werden, in Zukunft real ist.

 
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Donnerstag, 10. Juli 2014

Auch Renten-Brutto kein Netto

Nur die zu erwartende Brutto-Rente wird bei den offiziellen Informationsschreiben genannt. Es gilt allerdings auch für die Rente, dass es große Unterschiede zwischen Netto und Brutto geben kann. Die Kritiker nehmen das Wort Rentenillusion in den Mund, wenn diese an 31 Millionen Versicherte jährliche Schreiben versenden, falls diese Versicherten mindestens fünf Berufsjahre erreicht haben. Es handelt sich um ein kompliziertes Thema, wo viele Kritiken und Vorwürfe zum Teil falsch und zum Teil berechtigt sind.

Was wird in den Informationsschreiben zur Rentenversicherung gefunden?
Bei den Schreiben wird ein Brutto-Betrag hochgerechnet, der auf den bisherigen Beiträgen basiert. Die Null-Variante wird besonders herausgehoben und dort gibt es keine Steigerungen bei der Rente. Schöngerechnet wird damit somit nichts. Die Schreiben weisen pauschal darauf hin, dass sogar noch Pflegeversicherungsbeiträge und Krankenversicherungsbeiträge von dem Brutto-Betrag abgezogen werden müssen.

Was wird nicht in den Renteninformationen gefunden?
Nicht gefunden werden die zu erwartenden Abzüge. Bei den Versicherten hängen die Abzüge immer von den individuellen Einkommenssituationen im Ruhestand ab. Eine Rolle spielt dabei immer, ob zu der gesetzlichen Rente noch eine private oder betriebliche Altersvorsorge kommt. Oft können auch Zins- oder Mieteinnahmen entstehen. Diese persönlichen Angaben kennt die Rentenversicherung nicht und so kann keine Nettorente berechnet werden, die auf den Einzelfall passt.

Weshalb ist die Berechnung von den Abzügen nicht einfach?
Keiner kann sagen, welche Beiträge zur Pflege- oder Krankenversicherung in 10 bis 20 Jahren geleistet werden müssen. Nur die aktuell gültigen Sätze stehen fest und diese liegen bei 2,05 Prozent für die Pflegeversicherung und bei 8,2 Prozent für die Krankenversicherung. Dies sind immerhin 123 Euro von einer Bruttorente in Höhe von 1.200 Euro.

Wie sieht die Steuerbelastung aus?
Ähnlich wie Pensionen werden die Renten seit dem Jahr 2005 nachgelagert besteuert. Dies findet allerdings erst ab 8130 Euro für Singles statt und dies ist der steuerfreie Grundfreibetrag. Derzeit steigt der steuerpflichtige Teil von der Rente schrittweise. Im Startjahr 2005 waren es 50 Prozent und bis im Jahr 2040 werden es 100 Prozent. Aktuell sind 68 Prozent der Rente steuerpflichtig. Wer von 2005 Neurentner ist, der hat eine Monatsrente von 1.307 Euro und dies nach Abzug der steuerlichen Pauschalen und Werbungskosten. Nachdem es bei der Rente einen steigenden Steueranteil gibt, können von der Steuerschuld die Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. An dieser Stelle kann dies zu einer Entlastung führen.

Die Unzufriedenheit der Kritiker
Es gibt bei den Kritikern deshalb eine Unzufriedenheit, weil die Rentenversicherungen die Belastung nur pauschal erwähnt. Die möglichen Abzüge können sich die Versicherten nicht im Ansatz vorstellen. Dies ist der Fall, auch wenn es für die schwierige Berechnung Verständnis gibt. Ansatzpunkte für die Abzüge geben Berechnungen von Steuerexperten. Beträgt eine Rente heute 1.600 Euro brutto, so kann diese im Jahr 2040 nur noch 1.266 Euro betragen.

 
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