Freitag, 22. August 2014

Was ist das FACTA - Abkommen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung

Deutschland und die USA haben ein Abkommen unterzeichnet, um die Steuerhinterziehung ihrer im Ausland investierenden Staatsbürger zu bekämpfen. Darin wurde ein gegenseitiger Informationsaustausch über bestimmte Auslandskonten von Steuerpflichtigen vereinbart. Dieses Abkommen basiert auf dem U.S.-Amerikanischen „Foreign Account Tax Compliance Act“ Gesetz, kurz FATCA genannt, welches im Jahr 2010 in den USA in Kraft trat. FACTA soll verhindern, dass US-Bürger ihre Geldanlagen an den US-amerikanischen Staatskassen vorbei schleusen. Dies hat auch für deutsche Bürger und deutsche Unternehmen in der Zukunft Konsequenzen.

Finanzinstitute und Versicherungen müssen prüfen und Daten übermitteln
Finanzinstitute und Versicherungen sind demnach verpflichtet, Informationen über US-amerikanischen Konto- und Depotinhaber über das Bundeszentralamt für Steuern an die amerikanische Finanzverwaltung (Internal Revenue Service – IRS) zu übermitteln. Versicherungen müssen ebenso über US-amerikanische Kunden informieren, wenn diese Renten- und Lebensversicherungen abgeschlossen haben.

Es sind alle natürliche Personen und Unternehmen als Kunden betroffen
Wer beispielweise ein Girokonto, ein Tagesgeldkonto, ein Anlagedepot oder eine Kapitalversicherung abschließt, wird im Antragsformular über Fragen wie "Besitzen Sie die US-Staatsangehörigkeit?" oder "Sind Sie in den USA steuerpflichtig?" stolpern. Wenn dies der Fall ist, wird eine automatische Meldung und Übermittlung der Daten an die amerikanische Finanzverwaltung vorgenommen.
Von FATCA betroffen sind natürlicher Personen und Unternehmen bzw. Gesellschaften die bei einem deutschen Finanzinstitut oder einer deutschen Versicherungen Konten und Depots unterhaltenen, an denen US-Personen zu mindestens 25 Prozent beteiligt sind. Die erste Meldung soll im Jahr 2015 für den Meldezeitraum 2014 erfolgen.

Wann tritt FACTA in Kraft
Deutsche Finanzinstitute und Versicherungen müssen ab dem 1. Juli 2014 bestehende Konten entweder als meldepflichtige oder nicht meldepflichtige Konten qualifizieren. Für die Umsetzung gilt eine Frist von zwei Jahren. Für Kunden mit einem Anlagevermögen von mehr als 1 Million USD am 31. Dezember 2013 gilt eine verkürzte Frist von zwölf Monaten. Bis zum 30. Juni 2015 müssen die deutschen Finanzinstitute und Versicherungen voraussichtlich schrittweise mit der Übersendung der meldepflichtigen Daten über Kunden mit US-Bezug beginnen. Ab 2017 soll dann eine unbeschränkte Meldepflicht gelten.

Empfehlung für die Praxis
Wenn Sie mit FACTA-Unterlagen konfrontiert werden, ist es sinnvoll sich direkt an das Finanzinstitut oder die Versicherung zu wenden, von dem Sie die Unterlagen bekommen haben. Die meisten Finanzinstitute und Versicherungen richten wegen der Komplexität des Prüfungs- und Meldesystems FATCA-Bearbeitungszentren ein. Die dort tätigen Ansprechpartner sind dann mit den entsprechenden Formularen vertraut und können schnell entsprechende Hilfestellung bieten.

Mehr Informationen FACTA erhalten Sie über die folgenden Links:Informationen des U.S. Department of the Treasury zu FATCA
Informationen des Internal Revenue Service (IRS) zu FATCA

 Werbung

Mittwoch, 6. August 2014

Was ist eigentlich Attentismus?

Um einen recht einfachen Sachverhalt zu erklären, verwenden Ökonomen den komplizierten Begriff Attentismus. Damit ist gemeint, dass Privathaushalte und Unternehmen Entscheidungen über Einkäufe, Geldanlagen, Kreditaufnahmen oder Investitionen hinauszögern, weil sie auf künftig (noch) günstigere Bedingungen für diese wirtschaftlichen Aktivitäten hoffen. Die Bezeichnung bedeutet so viel wie aufpassendes, abwartendes Verhalten und stammt ursprünglich aus dem Lateinischen.

Verbraucher und Investoren zögern Entscheidungen hinaus
Verbraucher können z.B. dazu neigen, auf den Kauf von Konsumgütern vorerst zu verzichten, weil sie sinkende Preise erwarten. Für den einzelnen Kaufinteressenten ist dieses Abwarten durchaus begründet. Jedoch kann dadurch die Volkswirtschaft als Ganzes gelähmt werden und in einen endlosen Abschwung geraten. Dadurch, dass die Kunden Einkäufe zurückstellen und verstärkt sparen, wird durch die Unternehmen die Produktion zurückgefahren. Daraus folgt nun, dass die Unternehmen weniger Arbeitskräfte benötigen und es werden Stellen gestrichen. Die dadurch steigende Arbeitslosigkeit lässt die Konsumnachfrage weiter sinken und die Arbeitslosigkeit steigt nochmals. Japan hat eine solche Krise über viele Jahre schmerzhaft erlebt.

inflationMehr Statistiken finden Sie bei Statista

Aktuelle Maßnahmen gegen den Attentismus
Die Europäische Zentralbank (EZB) setzt alles daran, einem Verbraucher-Attentismus in Europa vorzubeugen. Durch die Leitzinssenkungen soll eine Deflation, also ein allgemein sinkendes Preisniveau verhindert werden. Sie strebt deshalb auch nicht etwa nach einer Konstanz der durchschnittlichen Verbraucherpreise, weil die Gefahr eines Umkippens in eine deflatorische Entwicklung zu groß wäre. Das Ziel der EZB ist, dass das allgemeine Preisniveau sich jährlich um knapp 2 Prozent erhöhen (Inflation) soll. Dadurch kann ein gewisser Puffer gegenüber Deflation und Attentismus geschaffen werden.
Auf dem Geld- und Kapitalmarkt gibt es ähnliche Tendenzen. Anleger können damit zögern, Ihre Ersparnisse langfristig anzulegen, weil sie auf steigende Zinsen für langlaufende Wertpapiere hoffen. Es wird dann dadurch für Unternehmen schwieriger, auf dem Kapitalmarkt Kredite für meist langfristige Investitionen aufzunehmen.

Wirtschaftspolitik kann auch Attentismus begünstigen
Umgekehrt können sich aber auch die Investoren attentistisch verhalten, etwa weil sie mit (weiter) sinkenden Kreditzinsen und dadurch mit entsprechend geringeren Investitionskosten in der Zukunft rechnen. Durch steigende Unsicherheit wächst dann die Gefahr einer wirtschaftlichen Lähmung. So kann ein rascher unkalkulierbarer Wandel der globalen Märkte den Attentismus begünstigen, weil er Akteure, die vor einer Entscheidung eine gewisse Klarheit über die ökonomischen Perspektiven benötigen, verunsichert und deshalb zaudern lässt. Aber auch die staatliche Wirtschaftspolitik trägt zu Unsicherheit und Attentismus bei, wenn sie geplante gesetzliche Änderungen zwar wieder diskutiert und damit Hoffnungen auf eine sinkende Steuerbelastung, wie seit Jahren etwa zur Abschaffung der kalten Progression bei der Einkommensteuer weckt, letztlich aber keine Beschlüsse fasst.

 Werbung

Freitag, 1. August 2014

IBAN und BIC ist ab 1. August 2014 Pflicht

Mit dem 1. August 2014 endet die im Februar verlängerte Übergangsfrist für die Einführung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes SEPA (Single Euro Payments Area). Die Banken können und dürfen ab diesem Zeitpunkt keine Zahlungsaufträge mehr mit Kontonummer und Bankleitzahlen annehmen. Als Bankkunde findet man seine eigene IBAN und BIC auf den Kontoauszügen. Die Verbraucher wissen zwar grundsätzlich, dass auf IBAN und BIC umgestellt wird, über die Vorteile der international standardisierten Codes ist aber nur wenig bekannt.

IBAN und BIC machen Auslandsüberweisungen billiger
Viele Verbraucher wissen, dass Kontonummer und Bankleitzahl mit dem 1. August 2014 auf IBAN und BIC umgestellt werden. Die Vorteile des SEPA-Systems sind allerdings weniger bekannt. Die international gültigen Kontodaten sind ein großer Pluspunkt, denn Überweisungen werden dadurch schneller, günstiger und sicherer. "Schneller, günstiger und sicherer" bedeutet, dass Überweisungen nur noch einen Bankarbeitstag dauern. Die Auslandsüberweisungen kosten nur noch so viel wie Inlandsüberweisungen und Fehlüberweisungen werden durch die Verwendung von IBAN und BIC vermieden. Fehlerhafte Lastschriften können binnen acht Wochen nach Belastung des Kontos rückgängig gemacht werden.



Quelle Video: Bundesministerium für Finanzen

Was ist das SEPA-System Jede IBAN (International Bank Account Number) ist weltweit einzigartig und enthält eindeutige Informationen über Staat, Bank, Institut und Kontonummer. Eine deutsche IBAN besteht aus 20 Stellen und setzt sich zusammen aus: Länderkennzeichen (DE für Deutschland), einer zweistelligen Prüfziffer, der Bankleitzahl und der elfstelligen Kontonummer. Für Auslandsüberweisungen muss bis 1. Februar 2016 zusätzlich der internationale Bankcode BIC (Business Identifier Code) mit angegeben werden. Danach wird dann nur noch die IBAN benötigt.

Überweisungsformular
Quelle Foto: Wüstenrot Bausparkasse

Wen betrifft die Umstellung auf SEPA
Die Umstellung betrifft jeden, der über ein Konto bei einer Bank verfügt, also Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, andere gemeinnützige Organisationen und Behörden
Die Deutsche Bundesbank informiert unter sepadeutschland.de umfassend über das Thema.
Mit dem IBAN-Rechner können Sie Ihre IBAN berechnen.

 Lastminute-Express.de
Werbung