Freitag, 1. August 2014

IBAN und BIC ist ab 1. August 2014 Pflicht

Mit dem 1. August 2014 endet die im Februar verlängerte Übergangsfrist für die Einführung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes SEPA (Single Euro Payments Area). Die Banken können und dürfen ab diesem Zeitpunkt keine Zahlungsaufträge mehr mit Kontonummer und Bankleitzahlen annehmen. Als Bankkunde findet man seine eigene IBAN und BIC auf den Kontoauszügen. Die Verbraucher wissen zwar grundsätzlich, dass auf IBAN und BIC umgestellt wird, über die Vorteile der international standardisierten Codes ist aber nur wenig bekannt.

IBAN und BIC machen Auslandsüberweisungen billiger
Viele Verbraucher wissen, dass Kontonummer und Bankleitzahl mit dem 1. August 2014 auf IBAN und BIC umgestellt werden. Die Vorteile des SEPA-Systems sind allerdings weniger bekannt. Die international gültigen Kontodaten sind ein großer Pluspunkt, denn Überweisungen werden dadurch schneller, günstiger und sicherer. "Schneller, günstiger und sicherer" bedeutet, dass Überweisungen nur noch einen Bankarbeitstag dauern. Die Auslandsüberweisungen kosten nur noch so viel wie Inlandsüberweisungen und Fehlüberweisungen werden durch die Verwendung von IBAN und BIC vermieden. Fehlerhafte Lastschriften können binnen acht Wochen nach Belastung des Kontos rückgängig gemacht werden.



Quelle Video: Bundesministerium für Finanzen

Was ist das SEPA-System Jede IBAN (International Bank Account Number) ist weltweit einzigartig und enthält eindeutige Informationen über Staat, Bank, Institut und Kontonummer. Eine deutsche IBAN besteht aus 20 Stellen und setzt sich zusammen aus: Länderkennzeichen (DE für Deutschland), einer zweistelligen Prüfziffer, der Bankleitzahl und der elfstelligen Kontonummer. Für Auslandsüberweisungen muss bis 1. Februar 2016 zusätzlich der internationale Bankcode BIC (Business Identifier Code) mit angegeben werden. Danach wird dann nur noch die IBAN benötigt.

Überweisungsformular
Quelle Foto: Wüstenrot Bausparkasse

Wen betrifft die Umstellung auf SEPA
Die Umstellung betrifft jeden, der über ein Konto bei einer Bank verfügt, also Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, andere gemeinnützige Organisationen und Behörden
Die Deutsche Bundesbank informiert unter sepadeutschland.de umfassend über das Thema.
Mit dem IBAN-Rechner können Sie Ihre IBAN berechnen.

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