Beim Blick auf die derzeitigen Bauzinsen sind potentielle Bauherren und Immobilienkäufer erfreut. Für Zinsbindungen von 10 Jahren liegt der Darlehenszins aktuell unter 2 Prozent, Laufzeiten von 15 Jahren sind ebenfalls nur knapp über dieser Marke. Nie waren Darlehen für die Anschaffung von Wohneigentum so günstig wie heute. Blickt man etwa 5 Jahre zurück, so lagen die Zinssätze noch bei 3,5 bis 4 Prozent.
Je niedriger die Zinsen um so länger ist die Darlehenslaufzeit
Die niedrigen Bauzinsen sind ein Argument, sich mit Wohneigentum zu beschäftigen und jetzt in die eigenen vier Wände zu investieren. Bauherren oder Immobilienkäufer sollten allerdings auch die Nachteile des günstigen Zinsniveaus nicht aus den Augen verlieren. Dazu zählt, dass die niedrigen Zinsen bei Verwendung herkömmlicher Tilgungssätze die Tilgungsdauer erheblich verlängern.
Konditionsersparnis für erhöhte Tilgung nutzen
Es gehört zu einer sinnvollen Immobilienfinanzierung, dass man sich in einer adäquaten Zeitdauer wieder entschuldet. Entsprechend sollte man als Darlehensnehmer die Niedrigzinsen nutzen und gleich zu Beginn eine höhere Tilgung ins Auge fassen.
Damit verkürzt sich die Darlehenslaufzeit erheblich, wie in der nachfolgenden Grafik zu sehen ist:
Beispiel: 150.000 EUR Finanzierungssumme, Sollzins von 1,95 Prozent für 10 Jahre Zinsfestschreibung
Höhere Tilgung ist sinnvoll, muss aber nicht direkt zur Bank erfolgen
Bei einem Annuitätendarlehen mit einer gewählten laufenden Tilgung von z.B. anfänglich 1 Prozent pro Jahr, kann man die Möglichkeit nutzen, noch 1 bis 2 Prozent in einen Investmentfonds anzusparen. Durch den Zinseszins-Effekt kann man nun während der Zinsfestschreibungszeit mehr Kapital erwirtschaften, als man bei einer direkten Tilgung das Darlehen reduziert. Ein weitere Vorteil ist, dass man sich die Liquidität und Flexibilität erhält. So haben Sie eine Mindesttilgung, die zur Entschuldung führt und können trotzdem die Vorteile des Fondstilgungsmodell nutzen um gegebenenfalls schneller schuldenfrei zu sein. Das Fondstilgungsmodell sollte in regelmäßigen Abständen überprüft werden, ob man sich in dem angestrebten Sparziel befindet. Sollte es aus anlagetechnischen Gründen nicht möglich sein, mit dem Investmentfonds den nötigen Ertrag zu erzielen, kann jederzeit durch eine Tilgungserhöhung beim Darlehen gegengesteuert werden.
Vergleichen Sie hier die Bauzinsen:
http://www.bauf-top.de
"Insider-Infos" für strategische Finanzplanung von heute und morgen
Mittwoch, 24. September 2014
Montag, 22. September 2014
Das aktuelle Vorsorge-Handbuch
Checklisten, Musterformulare, wichtige Informationen und Anleitungen rund um die sachkundige Vorsorge für den Krankheits- und Todesfall bietet das überarbeitete Handbuch „Das aktuelle Vorsorge-Handbuch" aus dem Walhalla Fachverlag in Regensburg. Das Handbuch hilft Betroffenen sowie ihren Angehörigen und Freunden Schritt für Schritt, unerwartete Lebenssituationen bereits im Vorfeld durchzuspielen, zu überdenken und zu meistern.
Kurzinfo zum Buch
Zahlreiche Checklisten, Anleitungen und Musterformulare machen es Ihnen leicht, Ihre persönliche Vorsorge zu planen und zu organisieren. Berücksichtigt sind alle wichtigen Lebensbereiche - Familie, Wohnen, Finanzielles, Gesundheit, Todesfall.
Mehr über das Buch
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Kurzinfo zum Buch
Zahlreiche Checklisten, Anleitungen und Musterformulare machen es Ihnen leicht, Ihre persönliche Vorsorge zu planen und zu organisieren. Berücksichtigt sind alle wichtigen Lebensbereiche - Familie, Wohnen, Finanzielles, Gesundheit, Todesfall.
- Mit den praktischen Vordrucken alles Wichtige ordnen und dokumentieren.
- Erforderliche Maßnahmen im Krankheits-, Betreuungs- und Todesfall zuverlässig festlegen
- Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung verbindlich und rechtssicher formulieren.
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Mittwoch, 17. September 2014
Rentenlücke ganz einfach und schnell errechnen
Ab sofort können Verbraucher im Internet ihre finanzielle Versorgungslücke im Alter ausrechnen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat dazu seinen Rentenrechner aktualisiert. Mit vier einfachen Schritten will der GDV seinen Besuchern der Internetseite helfen, die eigenen Versorgungslücken für Ruhestand und Invaliditätsfall zu berechnen.
In 15 Minuten die Versorgungslücken selbst ermitteln
Die Eingabe der Daten dauert ca. 15 Minuten. Mit den Ergebnissen aus der Berechnung können Verbraucher erkennen, wie sich Ihre finanzielle Situation darstellt und zeigt auf, ob die private Altersvorsorge dafür ausreicht, den eventuellen Versorgungslücken im Alter vorzubeugen.
Nach Eingabe von dem Geburtsjahr und dem Bruttoeinkommen müssen die Rentenrechnernutzer ihre persönlichen Versorgungsziele definieren. Für die Altersversorgung wird eine Auswahl zwischen 50 und 95 Prozent vorgegeben und für die Versorgung im Invaliditätsfall zwischen 40 und 70 Prozent.
Private und gesetzliche Ansprüche auf einen Blick
Nutzer können neben Ihrer Versorgung im Rentenalter, auch ihre monatliche Rente im Fall einer möglichen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit ermitteln. Dazu benötigt man als Nutzer lediglich die gesetzliche Renteninformation und die jährlichen Standmitteilungen zur privaten oder betrieblichen Altersvorsorge, soweit sie vorhanden sind. In dem neuen Rentenrechner werden auch die Unisex-Tarife berücksichtigt, die seit dem 21.12.2012 für neu abgeschlossene Verträge gelten. Es werden das Brutto-Einkommen und die Versorgungsziele entsprechend hochgerechnet und die gesetzlichen Rentenansprüche entsprechend angepasst, was bei der privaten Versorgung nicht erfolgt.
Auswirkung der Inflation und Invalidität wird dargestellt
In einer zweiten Übersicht wird die Auswirkung der Inflation und der Invalidität berechnet. Es wird mit einer fest vorgegeben Inflationsrate von 1,5 Prozent gerechnet. Dadurch bekommt man als Beispiel einen Rentenanspruch berechnet, der den Kaufkraftverlust im Rentenalter berücksichtigt. Auch die Versorgungslücke bei Invalidität wird in der Berechnung der Analyse darstellt. Dazu wird dem aktuellen Bruttoeinkommen die Summe der Versorgungsansprüche gegenüber gestellt. Als Hilfestellung zur Definition der Versorgungsziele informiert der GDV dazu: „Bitte beachten Sie, dass auch die Leistungen im Alter und im Invaliditätsfall teilweise steuerpflichtig sowie kranken- und pflegeversicherungspflichtig sein können!“ Wie sich das für den Verbraucher konkret auswirkt, wird nicht berechnet.
Nehmen Sie fachkundige Beratung in Anspruch
Eine Beratung soll der Rentenrechner des GDV erklärtermaßen nicht sein. Der Rechner soll ein Stück weit dazu beitragen, die individuelle Notwendigkeit von Altersvorsorge aufzudecken und so den Handlungsbedarf zu verdeutlichen. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit und die Aktualität der mit dem Rentenrechner berechneten Ergebnisse lehnt der GDV ab. Den Nutzern des Rentenrechners wird deshalb geraten, eine fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen. Denn die Planung der eigenen Altersvorsorge ist hochkomplex und eine höchst individuelle Angelegenheit.
Den Rentenrechner finden Sie auf der GDV-Internetseite unter dem Link:
http://www.gdv.de/rentenrechner
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In 15 Minuten die Versorgungslücken selbst ermitteln
Die Eingabe der Daten dauert ca. 15 Minuten. Mit den Ergebnissen aus der Berechnung können Verbraucher erkennen, wie sich Ihre finanzielle Situation darstellt und zeigt auf, ob die private Altersvorsorge dafür ausreicht, den eventuellen Versorgungslücken im Alter vorzubeugen.
Nach Eingabe von dem Geburtsjahr und dem Bruttoeinkommen müssen die Rentenrechnernutzer ihre persönlichen Versorgungsziele definieren. Für die Altersversorgung wird eine Auswahl zwischen 50 und 95 Prozent vorgegeben und für die Versorgung im Invaliditätsfall zwischen 40 und 70 Prozent.
Private und gesetzliche Ansprüche auf einen Blick
Nutzer können neben Ihrer Versorgung im Rentenalter, auch ihre monatliche Rente im Fall einer möglichen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit ermitteln. Dazu benötigt man als Nutzer lediglich die gesetzliche Renteninformation und die jährlichen Standmitteilungen zur privaten oder betrieblichen Altersvorsorge, soweit sie vorhanden sind. In dem neuen Rentenrechner werden auch die Unisex-Tarife berücksichtigt, die seit dem 21.12.2012 für neu abgeschlossene Verträge gelten. Es werden das Brutto-Einkommen und die Versorgungsziele entsprechend hochgerechnet und die gesetzlichen Rentenansprüche entsprechend angepasst, was bei der privaten Versorgung nicht erfolgt.
Auswirkung der Inflation und Invalidität wird dargestellt
In einer zweiten Übersicht wird die Auswirkung der Inflation und der Invalidität berechnet. Es wird mit einer fest vorgegeben Inflationsrate von 1,5 Prozent gerechnet. Dadurch bekommt man als Beispiel einen Rentenanspruch berechnet, der den Kaufkraftverlust im Rentenalter berücksichtigt. Auch die Versorgungslücke bei Invalidität wird in der Berechnung der Analyse darstellt. Dazu wird dem aktuellen Bruttoeinkommen die Summe der Versorgungsansprüche gegenüber gestellt. Als Hilfestellung zur Definition der Versorgungsziele informiert der GDV dazu: „Bitte beachten Sie, dass auch die Leistungen im Alter und im Invaliditätsfall teilweise steuerpflichtig sowie kranken- und pflegeversicherungspflichtig sein können!“ Wie sich das für den Verbraucher konkret auswirkt, wird nicht berechnet.
Nehmen Sie fachkundige Beratung in Anspruch
Eine Beratung soll der Rentenrechner des GDV erklärtermaßen nicht sein. Der Rechner soll ein Stück weit dazu beitragen, die individuelle Notwendigkeit von Altersvorsorge aufzudecken und so den Handlungsbedarf zu verdeutlichen. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit und die Aktualität der mit dem Rentenrechner berechneten Ergebnisse lehnt der GDV ab. Den Nutzern des Rentenrechners wird deshalb geraten, eine fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen. Denn die Planung der eigenen Altersvorsorge ist hochkomplex und eine höchst individuelle Angelegenheit.
Den Rentenrechner finden Sie auf der GDV-Internetseite unter dem Link:
http://www.gdv.de/rentenrechner
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Dienstag, 9. September 2014
Gefahren durch Blitz- und Überspannungsschäden steigen
Viele Haushalte sind auf die häufiger auftretenden Gewitter in der Folge des Klimawandels weder technisch, noch durch einen ausreichenden Versicherungsschutz ausreichend auf die entstehenden Schäden vorbereitet. In den letzten Wochen verging kaum ein Tag, an dem nicht kurze, aber heftige Gewitter über den Himmel gezogen sind. Die Gewitterfronten gehen einher mit Blitz und Donner, Starkregen und Hagelschlag. Es sind teilweise Wohnhäuser und Scheunen durch Blitzeinschläge in Brand geraten und zerstört worden.
Auf einen äußeren Blitzschutz achten
Viele wissen, dass es gegen Blitze den Blitzableiter gibt. Laut dem Verband der Elektrotechnik und Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE), ist jedoch nur jedes dritte Wohngebäude mit einem äußeren Blitzschutz ausgestattet. Denn der Blitzschutz ist in der Regel nicht gesetzlich vorgeschrieben. Hier ist Eigeninitiative zur Vorbeugung angesagt. Besonders wenn man wie es heute üblich ist, viel und teure Elektronik im Haus hat. Es gibt erste Versicherungsunternehmen die nur für einen Blitzschaden aufkommen, wenn ein Blitzschutzsystem vorhanden ist. Dies kann zur Auflage gemacht werden, wenn z.B. besonders viel oder besonders teure Elektronik zum Hausrat gehören und in der Region die Schadenhäufigkeit überproportional gestiegen ist.
Wie oft treten Blitze auf
Es werden in Deutschland jedes Jahr ca. 1,3 Millionen Blitze registriert. Es entstehen bis zu 300.000 Grad Celsius, wenn ein Blitz in ein Gebäude einschlägt. Dann werden in Millisekunden die Dacheindeckung und die Dachunterkonstruktion erhitzt und das Material „explodiert“ dabei förmlich. Durch die Klimaerwärmung rechnen die Versicherer in der Zukunft mit einem Anstieg der Blitzschäden. Laut einer Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) gab es im Jahr 2012 rund 410.000 versicherte Schäden durch Blitze und Überspannung. Dies waren im Vergleich zum Jahr 2011 30.000 Schäden weniger. Der Rückgang bei der Schadenhäufigkeit spiegelt sich jedoch nicht in den ausgezahlten Schadensummen der Hausrat- und Wohngebäudeversicherer wieder. Es wurde mit 330 Millionen Euro im Jahr 2012 genau so eine Schadensumme wie im Jahr 2011 erreicht.
Die Schadensummen steigen
Aus der GDV-Statistik geht hervor, dass durch Blitze und Überspannung verursachte Einzelschäden immer teurer werden. So gab es im Jahr 2006 mit 550.000 Schäden eine Schadensumme von 340 Millionen Euro, die beglichen werden musste. Bis zum Jahr 2012 sind die Schadensummen für einen durchschnittlichen Blitzschaden um 30 Prozent gestiegen. Dies liegt sowohl an der Vielzahl, als auch an der Hochwertigkeit der elektronischen Geräte in den deutschen Haushalten.
Welche Regionen sind besonders gefährtdet
Die Regionen in Süd- und Südostdeutschland sind besonders blitzgefährdet. Auch wenn ein Blitzableiter am Gebäude nicht gesetzlich vorgeschrieben wird, ist dieser aber empfehlenswert. Um die Elektroinstallation und die elektrischen Geräte im Gebäude zu schützen, sind zusätzlich zu einem Blitzableiter sogenannte Feinschutzgeräte notwendig, welche sich in der Elektroverteilung vor den zu schützenden Geräten befinden müssen. Bauherren sollten beim Bau des Hauses eine Blitzschutzanlage gleich mit anbringen lassen, denn eine Nachrüstung ist meist mit ca. 2.500 EUR teurer. Weiterhin sollten Hausbesitzer darauf achten, ihre Schutzvorrichtung alle 5 Jahre vom Fachmann warten und prüfen zu lassen. Auf jeden Fall gehört in jede Hausrat- und Wohngebäudeversicherung eine Versicherung gegen Überspannungsschäden. Besonders in älteren Versicherungsverträgen fehlt dieser Schutz häufig. Viele glauben versichert zu sein, weil Blitzschlag zu den versicherten Gefahren gehört. Wenn jedoch nicht noch zusätzlich die Überspannungsschäden durch indirekte Folgen eines Blitzschlags mitversichert sind, kommt es im Schadenfall zu keiner Entschädigung.
Quelle: GDV
weitere Informationensquellen
BLIDS - der Blitz Informationsdienst von Siemens
VDE - So können Sie sich vor Blitzen schützen
Werbung
Auf einen äußeren Blitzschutz achten
Viele wissen, dass es gegen Blitze den Blitzableiter gibt. Laut dem Verband der Elektrotechnik und Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE), ist jedoch nur jedes dritte Wohngebäude mit einem äußeren Blitzschutz ausgestattet. Denn der Blitzschutz ist in der Regel nicht gesetzlich vorgeschrieben. Hier ist Eigeninitiative zur Vorbeugung angesagt. Besonders wenn man wie es heute üblich ist, viel und teure Elektronik im Haus hat. Es gibt erste Versicherungsunternehmen die nur für einen Blitzschaden aufkommen, wenn ein Blitzschutzsystem vorhanden ist. Dies kann zur Auflage gemacht werden, wenn z.B. besonders viel oder besonders teure Elektronik zum Hausrat gehören und in der Region die Schadenhäufigkeit überproportional gestiegen ist.
Wie oft treten Blitze auf
Es werden in Deutschland jedes Jahr ca. 1,3 Millionen Blitze registriert. Es entstehen bis zu 300.000 Grad Celsius, wenn ein Blitz in ein Gebäude einschlägt. Dann werden in Millisekunden die Dacheindeckung und die Dachunterkonstruktion erhitzt und das Material „explodiert“ dabei förmlich. Durch die Klimaerwärmung rechnen die Versicherer in der Zukunft mit einem Anstieg der Blitzschäden. Laut einer Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) gab es im Jahr 2012 rund 410.000 versicherte Schäden durch Blitze und Überspannung. Dies waren im Vergleich zum Jahr 2011 30.000 Schäden weniger. Der Rückgang bei der Schadenhäufigkeit spiegelt sich jedoch nicht in den ausgezahlten Schadensummen der Hausrat- und Wohngebäudeversicherer wieder. Es wurde mit 330 Millionen Euro im Jahr 2012 genau so eine Schadensumme wie im Jahr 2011 erreicht.
Die Schadensummen steigen
Aus der GDV-Statistik geht hervor, dass durch Blitze und Überspannung verursachte Einzelschäden immer teurer werden. So gab es im Jahr 2006 mit 550.000 Schäden eine Schadensumme von 340 Millionen Euro, die beglichen werden musste. Bis zum Jahr 2012 sind die Schadensummen für einen durchschnittlichen Blitzschaden um 30 Prozent gestiegen. Dies liegt sowohl an der Vielzahl, als auch an der Hochwertigkeit der elektronischen Geräte in den deutschen Haushalten.
Welche Regionen sind besonders gefährtdet
Die Regionen in Süd- und Südostdeutschland sind besonders blitzgefährdet. Auch wenn ein Blitzableiter am Gebäude nicht gesetzlich vorgeschrieben wird, ist dieser aber empfehlenswert. Um die Elektroinstallation und die elektrischen Geräte im Gebäude zu schützen, sind zusätzlich zu einem Blitzableiter sogenannte Feinschutzgeräte notwendig, welche sich in der Elektroverteilung vor den zu schützenden Geräten befinden müssen. Bauherren sollten beim Bau des Hauses eine Blitzschutzanlage gleich mit anbringen lassen, denn eine Nachrüstung ist meist mit ca. 2.500 EUR teurer. Weiterhin sollten Hausbesitzer darauf achten, ihre Schutzvorrichtung alle 5 Jahre vom Fachmann warten und prüfen zu lassen. Auf jeden Fall gehört in jede Hausrat- und Wohngebäudeversicherung eine Versicherung gegen Überspannungsschäden. Besonders in älteren Versicherungsverträgen fehlt dieser Schutz häufig. Viele glauben versichert zu sein, weil Blitzschlag zu den versicherten Gefahren gehört. Wenn jedoch nicht noch zusätzlich die Überspannungsschäden durch indirekte Folgen eines Blitzschlags mitversichert sind, kommt es im Schadenfall zu keiner Entschädigung.
Quelle: GDV
weitere Informationensquellen
BLIDS - der Blitz Informationsdienst von Siemens
VDE - So können Sie sich vor Blitzen schützen
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Montag, 1. September 2014
Soll ich nach dem BGH-Urteil meine Lebensversicherung kündigen?
Der Bundesgerichtshof hat entschieden und so den einfachen Ausweg aus einer unliebsamen Lebensversicherung verwehrt. Der Kläger zog vor den Bundesgerichtshof und wollte den im Jahre 1998 abgeschlossenen Vertrag rückwirkend als unwirksam erklären lassen. Der Kläger schloss eine der bis 2007 üblichen Lebensversicherungen ab und wurde erst nach dem Vertragsabschluss über Vertragsdetails informiert. Der Kläger forderte aufgrund der verspäteten Aufklärung die Unwirksamkeit des Vertrages. Der BGH lehnte die Klage ab und versperrt so Millionen von Deutschen den Weg zu einer Rückabwicklung der Lebensversicherungen. Zahlreiche Deutsche verfügen über eine Lebensversicherung, die monatlich das Nettoeinkommen verringert und im Gegenzug immer weniger Renditen erwirtschaftet. Ist es sinnvoll für Sie, die bestehenden Lebensversicherungen zu kündigen oder sind diese entgegen ihrem Ruf eine sinnvolle Investition?
Soll ich der negativen Presse über Lebensversicherungen Glauben schenken und die bestehende Lebensversicherung kündigen?
Durch die anhaltende Niedrigzinsphase erlebten die Lebensversicherungen in den vergangenen Jahren einen schleichenden Renditeabstieg. Noch bis zum Jahr 2000 konnten die Versicherungen Ihren Kunden 4 Prozent Zinsen pro Jahr garantieren. Nach der gültigen Reform bleiben lediglich 1,25 Prozent. Die Lebensversicherung verliert ihre Attraktivität zudem durch die Besteuerung der Kapitalerträge und die neu beschlossene geringe Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven.
Da man den Vertragswert auf den ersten Blick gar nicht richtig erkennen kann, ist davon abzuraten, Verträge voreilig zu kündigen. In manchen Fällen beträgt der Rückkaufwert einer gekündigten Kapitallebensversicherung nur die Hälfte der eingezahlten Beiträge. Durch eine Kündigung würde man hier Verluste erleiden.
Wie finde ich heraus, ob mein Vertrag schlecht oder gut ist?
Kunden sind gut beraten, wenn sie sich die Gesamtrendite anhand der garantierten Ablaufleistung ausrechnen lassen. Unabhängige Berater und Verbraucherstellen bieten diese Serviceleistung an. Dabei entspricht die garantierte Ablaufleistung dem Betrag, der am Vertragsende garantiert ausgezahlt wird. Dieser Wert ist in der Standmitteilung aufgeführt, die Versicherte jedes Jahr seitens der Versicherung erhalten. Um den Wert der Lebensversicherung einzuschätzen, ist diese Größe der entscheidende Faktor. Lebensversicherungen die vor dem Jahr 2000 abgeschlossen worden sind, werden auch heute den garantierten Zins erwirtschaften. Ist der Altvertrag kontinuierlich bespart worden, so unterliegen die Erträge auch weiterhin der Steuerfreiheit. Liegt eine solche Versicherung vor, so ist es in den meisten Fällen sinnvoll, den Vertrag nicht zu kündigen.
Ist es möglich, dass eine Versicherung pleite geht?
Es wird für die Versicherer in Zeiten niedriger Zinsen immer schwerer, die ehemals hohen Renditeversprechen zu erfüllen. Im schlimmsten Fall kann ein Versicherer dadurch pleitegehen. Niemand sollte jedoch aufgrund dieser Möglichkeit eine Lebensversicherung kündigen. Die Bafin hat erst kürzlich die Krisenanfälligkeit der Versicherungskonzerne geprüft und alle Lebensversicherungen haben diesen Krisentest bestanden. Auch in der Vergangenheit gab es schon Lebensversicherer, die wirtschaftlich nicht mehr auf gesunden Füssen standen. Diese wurden dann mit anderen Lebensversicherern fusioniert oder wie im Fall der Mannheimer Versicherung, in eine von der Versicherungswirtschaft getragene Auffanggesellschaft eingebracht.
Ist die Lebensversicherung eine Absicherung für die hinterbliebene Familie?
Die meisten Kunden nutzen die Lebensversicherung als Spareinlage. Um das Todesfallrisiko abzusichern, ist eine Risikolebensversicherung zu empfehlen, denn im Falle des Ablebens der versicherten Person wird ein festgelegter Betrag an die Hinterbliebenen auszahlt. Diese Versicherung ist viel günstiger im Vergleich zu einer Kapitallebensversicherung. Um die Familie abzusichern, muss also keine Lebensversicherung bestehen bleiben. Es sollte sowieso immer darauf geachtet werden, die Risikoabsicherung vom Sparvorgang zu trennen.
Wohin mit dem Geld, wenn ich meine Lebensversicherung auf jeden Fall kündigen möchte?
Der Mangel an Alternativen ist derzeit der beste Grund eine Lebensversicherung nicht aufzulösen. Eine Kündigung des laufenden Vertrages dürfte nicht sehr lohnend sein, wenn der ausgezahlte Betrag auf das Girokonto, Tagesgeldkonto oder Festgeldkonto fließen soll. Soll der Vertrag aber in jedem Fall gekündigt werden, so steht man vor der Entscheidung "Sicherheit" oder "Rendite". Um heute einen garantieren Zins von 4 Prozent zu erhalten, geht dies nur, wenn in Investmentfonds oder Aktien investiert wird. Dieser Markt hat jedoch seine Kursschwankungen und Bedarf auch einer aktiven Marktbeobachtung. Als sichere Option gilt das Festgeld. Nur werden hier noch geringere Zinsen als bei einer Lebensversicherung erwirtschaftet und es fällt auch noch die steuerliche Belastung der Kapitalerträge an.
Eine sinnvolle Lösung kann eine Beitragsfreistellung mit vorheriger Anpassung der Restlaufzeit der Lebensversicherung sein. Die bisherigen Beiträge werden dann in der Zukunft in höher rentierliche Anlageformen investiert und das bisher in die Lebensversicherung investierte Geld, bleibt als sicheres "Festgeld" weiter angelegt. Man sollte nicht vergessen, dass bei einem ansteigen der Sparzinsen auch die Lebensversicherungen wieder einen höheren Ertrag erzielen werden.
Bei der Aufnahme einer strategischen Finanzanalyse werden auch die Vor- und Nachteile der Lebensversicherungen eingehend berücksichtigt und Sie erhalten einen persönlichen Fahrplan für die weitere Vorgehensweise. Profitieren Sie von meinem Insiderwissen und erstellen Sie Ihren persönlichen Fahrplan. Ein guter Plan ist die Grundlage des Erfolges.
Soll ich der negativen Presse über Lebensversicherungen Glauben schenken und die bestehende Lebensversicherung kündigen?
Durch die anhaltende Niedrigzinsphase erlebten die Lebensversicherungen in den vergangenen Jahren einen schleichenden Renditeabstieg. Noch bis zum Jahr 2000 konnten die Versicherungen Ihren Kunden 4 Prozent Zinsen pro Jahr garantieren. Nach der gültigen Reform bleiben lediglich 1,25 Prozent. Die Lebensversicherung verliert ihre Attraktivität zudem durch die Besteuerung der Kapitalerträge und die neu beschlossene geringe Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven.
Da man den Vertragswert auf den ersten Blick gar nicht richtig erkennen kann, ist davon abzuraten, Verträge voreilig zu kündigen. In manchen Fällen beträgt der Rückkaufwert einer gekündigten Kapitallebensversicherung nur die Hälfte der eingezahlten Beiträge. Durch eine Kündigung würde man hier Verluste erleiden.
Wie finde ich heraus, ob mein Vertrag schlecht oder gut ist?
Kunden sind gut beraten, wenn sie sich die Gesamtrendite anhand der garantierten Ablaufleistung ausrechnen lassen. Unabhängige Berater und Verbraucherstellen bieten diese Serviceleistung an. Dabei entspricht die garantierte Ablaufleistung dem Betrag, der am Vertragsende garantiert ausgezahlt wird. Dieser Wert ist in der Standmitteilung aufgeführt, die Versicherte jedes Jahr seitens der Versicherung erhalten. Um den Wert der Lebensversicherung einzuschätzen, ist diese Größe der entscheidende Faktor. Lebensversicherungen die vor dem Jahr 2000 abgeschlossen worden sind, werden auch heute den garantierten Zins erwirtschaften. Ist der Altvertrag kontinuierlich bespart worden, so unterliegen die Erträge auch weiterhin der Steuerfreiheit. Liegt eine solche Versicherung vor, so ist es in den meisten Fällen sinnvoll, den Vertrag nicht zu kündigen.
Ist es möglich, dass eine Versicherung pleite geht?
Es wird für die Versicherer in Zeiten niedriger Zinsen immer schwerer, die ehemals hohen Renditeversprechen zu erfüllen. Im schlimmsten Fall kann ein Versicherer dadurch pleitegehen. Niemand sollte jedoch aufgrund dieser Möglichkeit eine Lebensversicherung kündigen. Die Bafin hat erst kürzlich die Krisenanfälligkeit der Versicherungskonzerne geprüft und alle Lebensversicherungen haben diesen Krisentest bestanden. Auch in der Vergangenheit gab es schon Lebensversicherer, die wirtschaftlich nicht mehr auf gesunden Füssen standen. Diese wurden dann mit anderen Lebensversicherern fusioniert oder wie im Fall der Mannheimer Versicherung, in eine von der Versicherungswirtschaft getragene Auffanggesellschaft eingebracht.
Ist die Lebensversicherung eine Absicherung für die hinterbliebene Familie?
Die meisten Kunden nutzen die Lebensversicherung als Spareinlage. Um das Todesfallrisiko abzusichern, ist eine Risikolebensversicherung zu empfehlen, denn im Falle des Ablebens der versicherten Person wird ein festgelegter Betrag an die Hinterbliebenen auszahlt. Diese Versicherung ist viel günstiger im Vergleich zu einer Kapitallebensversicherung. Um die Familie abzusichern, muss also keine Lebensversicherung bestehen bleiben. Es sollte sowieso immer darauf geachtet werden, die Risikoabsicherung vom Sparvorgang zu trennen.
Wohin mit dem Geld, wenn ich meine Lebensversicherung auf jeden Fall kündigen möchte?
Der Mangel an Alternativen ist derzeit der beste Grund eine Lebensversicherung nicht aufzulösen. Eine Kündigung des laufenden Vertrages dürfte nicht sehr lohnend sein, wenn der ausgezahlte Betrag auf das Girokonto, Tagesgeldkonto oder Festgeldkonto fließen soll. Soll der Vertrag aber in jedem Fall gekündigt werden, so steht man vor der Entscheidung "Sicherheit" oder "Rendite". Um heute einen garantieren Zins von 4 Prozent zu erhalten, geht dies nur, wenn in Investmentfonds oder Aktien investiert wird. Dieser Markt hat jedoch seine Kursschwankungen und Bedarf auch einer aktiven Marktbeobachtung. Als sichere Option gilt das Festgeld. Nur werden hier noch geringere Zinsen als bei einer Lebensversicherung erwirtschaftet und es fällt auch noch die steuerliche Belastung der Kapitalerträge an.
Eine sinnvolle Lösung kann eine Beitragsfreistellung mit vorheriger Anpassung der Restlaufzeit der Lebensversicherung sein. Die bisherigen Beiträge werden dann in der Zukunft in höher rentierliche Anlageformen investiert und das bisher in die Lebensversicherung investierte Geld, bleibt als sicheres "Festgeld" weiter angelegt. Man sollte nicht vergessen, dass bei einem ansteigen der Sparzinsen auch die Lebensversicherungen wieder einen höheren Ertrag erzielen werden.
Bei der Aufnahme einer strategischen Finanzanalyse werden auch die Vor- und Nachteile der Lebensversicherungen eingehend berücksichtigt und Sie erhalten einen persönlichen Fahrplan für die weitere Vorgehensweise. Profitieren Sie von meinem Insiderwissen und erstellen Sie Ihren persönlichen Fahrplan. Ein guter Plan ist die Grundlage des Erfolges.
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