Ab sofort können Verbraucher im Internet ihre finanzielle Versorgungslücke im Alter ausrechnen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat dazu seinen Rentenrechner aktualisiert. Mit vier einfachen Schritten will der GDV seinen Besuchern der Internetseite helfen, die eigenen Versorgungslücken für Ruhestand und Invaliditätsfall zu berechnen.
In 15 Minuten die Versorgungslücken selbst ermitteln
Die Eingabe der Daten dauert ca. 15 Minuten. Mit den Ergebnissen aus der Berechnung können Verbraucher erkennen, wie sich Ihre finanzielle Situation darstellt und zeigt auf, ob die private Altersvorsorge dafür ausreicht, den eventuellen Versorgungslücken im Alter vorzubeugen.
Nach Eingabe von dem Geburtsjahr und dem Bruttoeinkommen müssen die Rentenrechnernutzer ihre persönlichen Versorgungsziele definieren. Für die Altersversorgung wird eine Auswahl zwischen 50 und 95 Prozent vorgegeben und für die Versorgung im Invaliditätsfall zwischen 40 und 70 Prozent.
Private und gesetzliche Ansprüche auf einen Blick
Nutzer können neben Ihrer Versorgung im Rentenalter, auch ihre monatliche Rente im Fall einer möglichen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit ermitteln. Dazu benötigt man als Nutzer lediglich die gesetzliche Renteninformation und die jährlichen Standmitteilungen zur privaten oder betrieblichen Altersvorsorge, soweit sie vorhanden sind. In dem neuen Rentenrechner werden auch die Unisex-Tarife berücksichtigt, die seit dem 21.12.2012 für neu abgeschlossene Verträge gelten. Es werden das Brutto-Einkommen und die Versorgungsziele entsprechend hochgerechnet und die gesetzlichen Rentenansprüche entsprechend angepasst, was bei der privaten Versorgung nicht erfolgt.
Auswirkung der Inflation und Invalidität wird dargestellt
In einer zweiten Übersicht wird die Auswirkung der Inflation und der Invalidität berechnet. Es wird mit einer fest vorgegeben Inflationsrate von 1,5 Prozent gerechnet. Dadurch bekommt man als Beispiel einen Rentenanspruch berechnet, der den Kaufkraftverlust im Rentenalter berücksichtigt. Auch die Versorgungslücke bei Invalidität wird in der Berechnung der Analyse darstellt. Dazu wird dem aktuellen Bruttoeinkommen die Summe der Versorgungsansprüche gegenüber gestellt. Als Hilfestellung zur Definition der Versorgungsziele informiert der GDV dazu: „Bitte beachten Sie, dass auch die Leistungen im Alter und im Invaliditätsfall teilweise steuerpflichtig sowie kranken- und pflegeversicherungspflichtig sein können!“ Wie sich das für den Verbraucher konkret auswirkt, wird nicht berechnet.
Nehmen Sie fachkundige Beratung in Anspruch
Eine Beratung soll der Rentenrechner des GDV erklärtermaßen nicht sein. Der Rechner soll ein Stück weit dazu beitragen, die individuelle Notwendigkeit von Altersvorsorge aufzudecken und so den Handlungsbedarf zu verdeutlichen. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit und die Aktualität der mit dem Rentenrechner berechneten Ergebnisse lehnt der GDV ab. Den Nutzern des Rentenrechners wird deshalb geraten, eine fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen. Denn die Planung der eigenen Altersvorsorge ist hochkomplex und eine höchst individuelle Angelegenheit.
Den Rentenrechner finden Sie auf der GDV-Internetseite unter dem Link:
http://www.gdv.de/rentenrechner
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