Mittwoch, 28. Oktober 2015

Unfallgefahren für Schulkinder

Für Schulkinder besteht häufig ein erhöhtes Unfallrisiko, dessen Folgen durch die gesetzliche Unfallversicherung nur unzureichend abgedeckt sind. Mit einer privaten Unfallversicherung kann man diese Lücke schließen und sich vor den finanziellen Folgen schützen.

Gesetzliche Unfallversicherung hat Lücken und Tücken
Schon der Weg zur Schule birgt nicht nur für Schulanfänger, sondern auch für ältere Schulkinder ein erhöhtes Risiko. Durch die gesetzliche Unfallversicherung können nur Leistungen beansprucht werden, wenn der Unfall auf dem kürzesten und direkten Schulweg passiert. Der Versicherungsschutz ist schnell dahin, wenn ein kleiner Umweg zum Kiosk oder der Freund noch schnell nach Hause begleitet wird. Ebenso wenig abgesichert sind private Veranstaltungen, die die Schüler innerhalb der Klasse aber ohne ausdrückliche Genehmigung der Schule organisieren. Auch ist die Rentenhöhe der gesetzlichen Unfallversicherung nicht bedarfsdeckend. So beträgt beispielsweise die Rente für einen verunfallten Fünfjährigen, der unfallbedingt Vollinvalide wird, in den neuen Bundesländern nur ca. 400 EUR.

Unfallrisiken

Private Unfallversicherung schließt die Lücke
Die Leistungen einer privaten Unfallversicherung können individuell festgelegt werden. Diese bewegen sich beispielsweise bei einem Schüler, der unfallbedingt Vollinvalide wird, bei ca. 500.000 EUR Einmalzahlung an Versicherungsleistung bei einen monatlichen Beitrag von ca. 5 EUR.
Bei einer privaten Unfallversicherung sind über die gesetzliche Absicherung hinaus noch weitere Unfallrisiken abgedeckt, die im Schulumfeld passieren können. Der im Sportunterricht durch Eigenbewegung verursachte Bänderriss kann ebenso langfristige Folgen nach sich ziehen wie die Nahrungsmittelvergiftung durch das verdorbene Kantinenessen. Als Folge einer Rangelei auf dem Schulhof kann plötzlich ein hochwertiger und ästhetischer Zahnersatz notwendig werden oder das Schulkind erleidet im Schwimmunterricht tauchtypische Gesundheitsschäden. Besonders interessant bei älteren Schülerinnen und Schülern ist auch der weltweite Versicherungsschutz bei Klassenfahrten oder einem Schüleraustausch.
Da trotz aller Vorsichtsmaßnahmen immer etwas passieren kann, ist eine ausreichende Absicherung wichtig, damit es im Falle eines Unfalles neben gesundheitlichen Folgen nicht auch noch zu finanziellen Schwierigkeiten für die Eltern und die Familie kommt.
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Montag, 19. Oktober 2015

Gesetzesänderung macht Freistellungsaufträge ohne Steuer-ID unwirksam!

Der Gesetzgeber hat mit der Änderung des § 45d Einkommensteuergesetz (EStG) erwirkt, dass Freistellungsaufträge für Kapitalerträge ohne gültige Steuer-Identifikationsnummer ab dem 1. Januar 2016 nicht mehr wirksam sind. Dies hat zur Folge, dass die meisten Depotbanken den Freistellungsauftrag der betroffenen Kunden zum Jahresende 2015 löschen müssen, falls ihnen bis zu diesem Zeitpunkt keine Steuer-Identifikationsnummer gemeldet wurde.


Kunden müssen bis Jahresende Ihre Steuer-ID bei den jeweiligen Depotbanken melden
Um die Löschung des Sparer-Freibetrages zum 1. Januar 2016 zu vermeiden, schreiben die Depotbanken Ihre Kunden derzeit an und bitten diese, ihnen ihre Steuer-Identifikationsnummer und, sofern die Kunden steuerlich zusammen veranlagt sind, auch die Steuer-Identifikationsnummer des Ehegatten/ Lebenspartners mitzuteilen.


Alte Freistellungsaufträge vor 2011 sind hauptsächlich betroffen
Es sind vor allem Freistellungsanträge betroffen, die bis zum 31. Dezember 2010 gestellt wurden. Auf den Freistellungsformularen wurde meistens nicht die Steuer-ID abgefragt. Ab dem Jahr 2011 musste die Steuer-ID in den Freistellungsformularen immer angegeben werden. Von daher sollten Geldanleger mit älteren Freistellungsaufträgen ihre hinterlegten Daten beim Geldanlageinstitut dringend überprüfen. Aber auch bei erteilen Freistellungsaufträgen ab 2011 kann ein Blick auf die hinterlegten Daten beim Geldanlageinstitut nicht schaden. Außerdem ist dies eine gute Gelegenheit auch die richtige Höhe des Freistellungsauftrages zu überprüfen. Bei Ehepaaren sollten die Steuer-IDs beider Partner angegeben werden.


verteilung-aller-steuerpflichtigen-mit-kapitaleinkuenften-nach-alter-2009
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Montag, 12. Oktober 2015

Ab wann zahlt die Krankenkasse Krankengeld

Arbeitnehmer brauchen manchmal eine längere Auszeit, damit sie von einer Krankheit richtig genesen. Der Arbeitgeber zahlt in einem solchen Fall das Gehalt sechs Wochen lang weiter. Sollte der Mitarbeiter dann immer noch nicht genesen sein, tritt seine Krankenkasse mit der Krankengeldzahlung ein. Die Krankengeldhöhe beträgt im Regelfall 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttogehaltes. Damit das Krankengeld aber von Anfang an in voller Höhe gezahlt wird, müssen Versicherte einiges beachten.


Krankengeld für Arbeitnehmer, Arbeitslose und freiwillig Versicherte
In Deutschland haben Versicherte einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie durch eine Krankheit arbeitsunfähig geworden sind. Ein Arzt entscheidet, ob dies der Fall ist und stellt dem Versicherten dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelber Schein) aus. Arbeitsunfähig bedeutet in der Regel, dass jemand seinen Beruf krankheitsbedingt nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Krankheit ausüben kann. Die Arbeitsunfähigkeit hängt aber auch von der beruflichen Tätigkeit ab. Ein Berufskraftfahrer ist mit einem gebrochenen Bein unter Umständen mehrere Wochen arbeitsunfähig, eine Büroangestellte dagegen kann mit einem Gehgips weiterarbeiten.


Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)


Wie viel Krankengeld gibt es
Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen anhält, hängt die Höhe des Krankengeldes vom Einkommen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit ab. Bei Arbeitnehmern beträgt sie 70 Prozent des Bruttogehaltes. Das gilt auch für arbeitsfreie Tage, also Feiertage oder Wochenenden. Dabei wird jedoch nur das Entgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Maximal werden aber 90 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens gezahlt. Für freiwillig Versicherte können die Kassen in ihren Satzungen regeln, ob und ab dem wievielten Krankheitstag sie Krankengeld zahlen. Normalerweise zahlen die Kassen jedoch freiwillig versicherten Angestellten genauso Krankengeld wie Pflichtmitgliedern. Empfänger von Arbeitslosengeld I erhalten Krankengeld in Höhe der zuletzt bezogenen Leistungen. Selbstständige können beim Abschluss ihrer (freiwilligen) gesetzlichen Versicherung wählen, ob sie Krankengeld erhalten wollen. Dieses wird dann ab der siebten Woche der Krankheit gezahlt.
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Montag, 5. Oktober 2015

Plastikkarte als Zahlungsmittel

Die Kreditkarte ist eine gewöhnliche Plastikkarte. Mit dieser „Plastikkarte“ können nämlich Dienstleistungen und Waren bezahlt werden. Hier werden die Waren und Dienstleistungen - im Gegensatz zur Bankkarte - auf Kredit gekauft. Das heißt es wird nicht gerprüft ob bei einem Kauf das Konto über ein Limit verfügt oder ein Guthaben vorhanden ist.

Auf unterschiedliche Gebühren achten
Achten Sie beim zulegen einer eigenen Kreditkarte auf die Gebühren. So können Sie auch ohne Gebühren Weltweit bezahlen. Bei dem Angebot der Kreditkarte unterscheidet man unter drei Karten, der Debit-, Charge- und Credit-Cards. Bei einer Debit-Card wird das Girokonto des Inhabers innerhalb von wenigen Tagen debitiert. Das heißt der Betrag wird von dem Girokonto abgezogen. Diese Karte ist hier in Deutschland als MasterCard oder als Visakarte bekannt. Die häufigst verwendete Kreditkarte ist die Charge-Card. Wer die Charge-Card besitzt bekommt eine monatliche Rechnung die innerhalb von 30 Tagen ausgeglichen werden muss. Der Kreditrahmen kann hier zwischen 25% und 100% der Einzahlungssumme liegen. Seit noch nicht so langer Zeit gibt es auch die revolvierende Kreditkarte. Hier wird das Konto nur im Minus geführt, häufig in Verbindung mit einer normalen Kreditkarte.

Nutzung einer virtuellen Kreditkarte
Eine ganz besondere Kreditkarte ist die virtuelle Karte. Diese Karte ist nur für die Bezahlung im Onlinemarkt verfügbar. Sie bestehen lediglich aus Daten wie Kreditkartennummer, Ablaufdatum, Sicherheitscode und auch dem Namen - eine Plastikkarte gibt es also nicht. Ihre eigene Kreditkarte können Sie unter kreditkartebilliger.de erwerben. Obwohl eine Kreditkarte sicherer ist als Bargeld, sollte man auf den Diebstahl von Kreditkarten achten. Damit ist nicht nur der Verlusst der Karte gemeint sondern auch der Diebstahl von den Daten. Heutzutage fällt es den meisten Jugendlichen oder auch Erwachsenen sehr leicht an verschlüsselten Daten zukommen. Deswegen sollten Kartenbesitzer immer ihre Belege überprüfen.

Welche Zahlungsmethoden haben Sie beim Bestellen digitaler Güter in einem App-Store über das Smartphone schon einmal benutzt?

Aufbau einer KreditkarteAlle Kreditkarten haben eine Nummer, die immer aus 15 Zahlen besteht. In diesen Zahlen verstecken sich die persönlichen Daten. Die ersten vier Zahlen sind immer für die Zuordnung der Bank da. Alle weiteren Zahlen benennen die Art der Karte und die Kontonummer des Karteninhabers. Dazu gibt es noch einen Pin für jeden Karteninhaber, der immer Geheim gehalten werden muss. Zur Sicherheit muss die Karte auch persönlich vom Inhaber unterschrieben werden. Die Benutzer sollten sich immer bewusst sein das der Kredit zurück gezahlt werden muss. Wer seine Finanzen nicht im Überblick hat, kann so ganz schnell in eine Schuldenfalle geraten. Wer Schwierigkeiten mit der Abrechnung am Ende des Monats hat, sollte sich am besten die bezahlten Käufe notieren. So können hohe Schulden verhindert werden.

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