Donnerstag, 21. Januar 2016

Abgezockt und kaltgestellt: Wie der deutsche Steuerzahler systematisch ausgeplündert wird

Peter Lüdemann, ist einer der renommiertesten deutschen Steuerrechtler und  er macht mit seinem neuen Buch schonungslos Inventur mit dem deutschen Steuerrecht. Er promovierte bereits 1997 im Einkommenssteuerrecht unter Einbeziehung verfassungsrechtlicher Fragen der Steuergesetzgebung. Gezielte Komplexität, fachlich unausgebildetes Personal an Gerichten und laufend neue Gesetzesänderungen sorgen dafür, dass der Bürger das Öffentliche Recht, das ihn eigentlich vor dem Staat schützen soll, nicht mehr versteht.

Kurzinfo zum Buch
"Wir sind Untertanen, keine Bürger unseres Staates." Zumindest aus steuerrechtlicher Sicht trifft diese provokante These zu. Das deutsche Steuerrecht  zielt darauf, Sie als souveränen Staatsbürger zu verunsichern, zu verwirren und letztendlich zu entmündigen. Sie sollen zahlen, aber bei der Gestaltung des Steuerrechts weder mitreden, noch Ihr Recht gegenüber einem schlechten und fehlerhaft angewendeten Steuerrecht einklagen noch auf die Verwendung Ihrer Steuergelder Einfluss nehmen.

Und dies spielt sich alles im Bereich des Öffentlichen Rechts ab, der – nach dem Freiheitsentzug – die schwersten und direktesten Eingriffe des Staates in die Rechte seiner Bürger vorsieht. Fehler der Finanzverwaltung bei der Anwendung des Steuerrechts und Fehler der Politiker bei der Verwendung der Steuergelder bleiben lässliche Sünden, Steuerpflichtige werden für ihre Fehler bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten unnachgiebig verfolgt und als Straftäter gebrandmarkt.
Auf Basis dieser spannenden Tour durch den deutschen Steuerdschungel zeigt Peter Lüdemann die dringend nötigen Reformen am deutschen Steuerrecht mit dem Ziel auf, dass Bürger und Staat einander wieder auf Augenhöhe begegnen können.

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Donnerstag, 7. Januar 2016

Rolle Rückwärts beim Garantiezins für Lebensversicherungen

Das Bundesfinanzministerium ist von dem Vorhaben, den sogenannten Höchstrechnungszins 2016 ersatzlos zu streichen abgerückt. Der Garantiezins auf Lebensversicherungen soll nun, anders als in den bisherigen Ankündigungen, mindestens bis 2018 erhalten bleiben.

Es bleibt bei dem derzeitigen Garantiezins von 1,25%Das heißt im Klartext, dass der bishige Höchstrechnungszins für Lebensverträge, auch als Garantiezins genannt, auch mit dem Jahreswechsel 2015/16 nicht abgeschafft wird. Der Garantiezins wird laut dem Bundesfinanzministeriums (BMF) weiterhin als Aufsichtsinstrument gebraucht. So bleibt es vorerst für den Verbraucher bei einer Mindestverzinsung von 1,25 Prozent für klassische Lebensversicherungen.

Garantiezins von Versicherungspolicen deutscher Lebensversicherer nach Abschlussdatum

Beim BMF gibt es einen überraschenden Sinneswandel
Noch Anfang Oktober wurde vom BMF verkündet, dass im Zuge der Umsetzung der europäischen Solvency II-Richtlinie der Höchstrechnungszins wegfällt. Denn unter dem neuen europaweit einheitlichen Aufsichtssystem wird der bisherige Höchstrechnungszins für die Zwecke der Aufsicht nicht mehr benötigt, teilte das BMF damals mit. Zwischenzeitlich hat das BMF nun aber entschieden, dass die sogenannte Deckungsrückstellungsverordnung Anfang des Jahres 2016 neu erlassen wird. Der Höchstrechnungszins soll dabei zunächst weiter bei 1,25 Prozent festgelegt bleiben und als Aufsichtsinstrument vorerst beibehalten werden. Für den BMF wird so weiterhin gewährleistet, dass die Versicherer in ihrer Bilanz eine vorsichtige Bewertung ihrer Verpflichtungen vornehmen. Das BMF hat sich bei seiner Entscheidung zu dem Entschluss, an die Einschätzungen der Deutschen Aktuarvereinigung, des Instituts der Wirtschaftsprüfer sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gehalten.

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