Auf die richtige rechtliche Einstufung des Zweirades achten
E-Bikes oder Pedelecs erfordern einen speziellen Versicherungsschutz, denn nicht alle gelten als "Fahrräder“, so der Bund der Versicherten (BdV). Auf den Motor kommt es an. Nur Pedelecs (Pedal Electric Cycle) gelten rechtlich als Fahrräder. Sie haben einen Motor mit maximal 250 Watt Leistung, der sich spätestens bei einer Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometern automatisch abschaltet. Ob der Motor den Radler bereits ohne Pedaltritt beim Schieben oder Anfahren unterstützt, ist dabei unwichtig. Mit einem Rad dieser Klasse darf der Fahrer alles, was auch Fahrradfahrer dürfen. Zum Beispiel dürfen Radwege befahren werden und es gibt bei den Pedelecs keine Helmpflicht.
Ganz anders sieht es aus, wenn der Motor mehr Leistung bringt. S-Pedelecs, also schnelle Pedelecs, auch Schweizer Klasse genannt, oder E-Bikes haben stärkere Motoren. Außerdem schalten sie sich meist erst bei höheren Geschwindigkeiten ab. Einige Modelle können bis zu 45 Stundenkilometer schnell fahren. Solche Zweiräder gelten nicht mehr als Fahrrad, sondern als Kleinkraftrad ähnlich einem Mofa.
Auf den richtigen Versicherungsschutz achtenSolche „Renner“ müssen ein Versicherungskennzeichen haben und sind darüber haftpflichtversichert, wie man es beispielsweise vom Mofa kennt. Dagegen reicht für Besitzer von Pedelecs eine private Haftpflichtversicherung aus. Dennoch sollten Sie als stromunterstützender Fahrrad-Fan vorsichtshalber beim Haftpflichtversicherer nachfragen, in wie weit Versicherungsschutz gewährt wird. Es kann bei älteren Verträgen sein, dass dieser Bereich nicht umfassend abgesichert ist. Auch für die Wahl des richtigen Schaden- und Diebstahlschutzes muss klar sein, zu welcher Kategorie ein Elektrorad gehört. Eine Hausratversicherung sichert nur Pedelecs automatisch mit ab. S-Pedelecs und E-Bikes müssen gesondert in die Versicherung aufgenommen werden.
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