Montag, 26. September 2016

Finanzierung für das Unternehmen

Die richtige Finanzierung stellt einen wesentlichen Bestandteil für die erfolgreiche Zukunft eines Unternehmens dar. Ohne die richtige Finanzierung hat ein Unternehmen hat ein Unternehmen keine Chance am Markt zu bestehen. Durch neue Geldquellen wird die eigene Liquidität aufrecht erhalten, und es können wichtige Investitionen oder sogar Innovationen durchgeführt werden. Da es viele Finanzierungsmöglichkeiten gibt, hat ein Unternehmen freie Hand bei der Wahl.

Was ist Factoring
Eine einfache, aber beliebte Art die eigene Liquidität zu steigern, stellt das Factoring dar. Die Definition von Factoring ist relativ einfach gefunden. Ein Unternehmen verkauft beim Factoring die Forderungen der eigenen Kunden und ist somit der Factoringnehmer. Gekauft werden die Kundenforderungen von verschiedenen Kreditinstituten, auch Factor genannt. Der große Vorteil bei dieser Finanzierungsmethode ist der schnelle Finanzierungseffekt. Das eigene Unternehmen erhält das Geld für die Kundenforderungen somit wesentlich schneller, als wenn es auf die Zahlungseingänge wartet. Durch die schnelle Finanzierung entsteht ein Finanzierungsspielraum, der wiederum genutzt werden kann. Es können zum Beispiel eigene ausstehende Schulden getilgt werden. Der Weiteren können bei Lieferantenrechnungen aufgrund der schnelleren Zahlungsmöglichkeit Skonti gezogen werden. Durch das Outsourcen des Forderungsmanagement werden zudem Fixkosten der Buchhaltung gespart.

Unterscheidung des Factorings
Factoring ist jedoch nicht gleich Factoring. Es gibt verschiedene Arten zwischen den unterschieden wird. Zunächst wird zwischen echtem und unechtem Factoring unterschieden. Das echte Factoring stellt den Normalfall dar und wird von den meisten Unternehmen in Anspruch genommen. Beim echten Factoring übernimmt das Factoringunternehmen das Delkredererisiko. Das heißt der Factor übernimmt das Risiko des Unternehmens für den möglichen Forderungsausfall, falls Kunden nicht gewillt zu zahlen oder gar zahlungsunfähig sind. Das Gegenstück nimmt das unechte Factoring ein. Hier bleibt das Delkredererisiko beim Forderungsverkäufer bestehen und der Factor übernimmt lediglich die Aufgabe des Eintreibens der Forderung.

Umsatzvolumen der deutschen Factoring-Branche von 2003 bis 2015

Eine weitere Unterscheidungsform beim Factoring sind das offene und das stille Factoring. Beim offenen Factoring wird der Kunde über die Abtretung der Forderung an ein Factoringunternehmen informiert. Der Kunde weiß somit Bescheid, dass die Zahlung der offenen Rechnung an den Factor getätigt werden muss. Beim stillen Factoring wird der Kunde über die Abtretung nicht informiert. Das Unternehmen gibt demnach die eingehende Zahlung an den Factor weiter.

Welche Kosten entstehen
Das Factoring übernimmt die Abwicklung der Forderungsaufnahme natürlich nicht umsonst. Die Gebühren errechnen sich an Hand verschiedener Faktoren. Wie oben dargestellt, übernimmt der Factor in vielen Fällen das Delkredererisiko, wodurch sich die Vergütung automatisch erhöht. Dazu kommen Kosten für die Übernahme des Forderungsmanagements, dass nun vollständig vom Factor übernommen. Die Höhe der Vergütung ist zudem abhängig von der Höhe des Forderungsumsatzes. Wie hoch die Factoringgebühr schlussendlich ist, müssen das Unternehmen und der Factor selbst aushandeln.

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Mittwoch, 21. September 2016

Änderung bei Abfindungen in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)

Bei der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Abfindungen aus der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) hat sich eine Änderung ergeben. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung hat ihre Auffassung geändert, dass Abfindungen von Anwartschaften auf die betriebliche Altersversorgung nicht mehr als Arbeitsentgelt, sondern als Versorgungsbezüge eingestuft werden. Zusammengefasst kann man sagen: gut für den Arbeitgeber – schlecht für den Arbeitnehmer!

Bisher galt folgende Vorgehensweise: 
Zahlungen von Abfindungen aus der bAV – zum Beispiel im laufenden Arbeitsverhältnis – galten bislang als Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB IV, waren pflichtig in allen Teilen der Sozialversicherung und wurden vom Arbeitgeber mit der Gehaltsabrechnung ausgezahlt. Jede Partei hatte ihre Beitragsteile zu tragen. Lediglich Abfindungen einer gesetzlich unverfallbaren Kleinstanwartschaft gemäß § 3 BetrAVG stellten kein beitragspflichtiges Entgelt dar. Zahlungen von bAV-Leistungen hingegen gelten als Versorgungsbezug im Sinne des § 229 SGB V und sind beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung (KVdR). Diesen Beitrag trägt der Arbeitnehmer alleine.

Informationsstand betriebliche Altersversorgung

Ab sofort gelten jedoch auch die Abfindungsleistungen immer als Versorgungsbezug nach § 229 SGB V. Damit sind – auch im aktiven Erwerbsleben – die Leistungen aus der bAV beitragspflichtig in der KVdR und für die Dauer von 120 Monaten mit einem fiktiven monatlichen Zahlbetrag zu verbeitragen (außer bei Privatversicherten). Der Arbeitnehmer trägt damit ab sofort die volle Beitragspflicht für die Sozialversicherungsbeiträge. Dies gilt für sämtliche Durchführungswege der bAV; unabhängig davon ob die Anwartschaft verfallbar, vertraglich/gesetzlich unverfallbar oder ob sie während des aktiven Erwerbslebens ausgezahlt wird oder nach Ausscheiden erfolgt.

Die neue Regelung gilt für alle Abfindungen, die nach dem 30.06.2016 zur Auszahlung kommen!

Fazit:
Für den Arbeitgeber vermindert sich der Aufwand künftig, da die Abfindung nicht mehr als Arbeitsentgelt bewertet wird und er somit weder dem Gesamtbetrag zur Sozialversicherung ermitteln und abführen muss noch seinen Arbeitgeberanteil künftig zu zahlen hat. Für den Arbeitnehmer könnte gegebenenfalls künftig schlechter gestellt werden, da aufgrund der 120 Monate-Regelung bei größeren Abfindungen häufig mehr an die KVdR abzuführen ist als bisher mit der geteilten Sozialversicherungspflicht. Eine Abfindung stellt in der Regel also nach wie vor einen Nachteil für den Arbeitnehmer dar und sollte nur als letzte Möglichkeit angesehen werden. Eine (zeitweise) Beitragsfreistellung ist oftmals die deutlich bessere Lösung.

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Donnerstag, 15. September 2016

Die unterschiedlichen Arten von Kreditkarten

Langsam aber sicher fast die Kreditkarte in Deutschland Fuß. Statistisch gesehen besitzt schon heute jeder Deutsche mindestens eins der kleinen Plastikkärtchen zum Bezahlen im Internet oder im Ausland. Dabei gibt es bei kaum einem Zahlungsmittel so große Unterschiede wie bei den verschiedenen Kreditkartenarten.

Die Charge-Kreditkarte
Die Charge Kreditkarte ist der Klassiker unter den Kreditkarten. In diesem Modell werden die Umsätze, die mit einer Kreditkarte über einen bestimmten Zeitraum gesammelt und meist monatlich mit einem hinterlegten Girokonto abgebucht. Die höhe der maximalen Belastung, die innerhalb des vorgebeben Zeitraums auf der Kreditkarte angesammelt werden darf, wird dabei in der Regel vorher vom jeweiligen Kreditinstitut vorgegeben. Zu jeder Charge-Kreditkarte gehört immer ein Girokonto über das die Karte abgerechnet wird. Dieses muss war nicht zwangsläufig bei der Bank bestehen, von der die Kreditkarte ausgeben wird, viele Banken knüpfen das Angebot einer Charge-Kreditkarten allerdings an ein eigenes Girokonto an.

Die Zukunft zahlt bargeldlos

Die Debit-Kreditkarte
Anders als bei der Charge-Kreditkarte entsteht bei der Debit-Kreditkarte gar kein eigentlich Kredit. Denn die Debit-Kreditkarte wird tagesaktuell immer über ein mit ihr verbundenes Girokonto abgerechnet und wird ausschließlich mit einem Konto bei der jeweiligen Bank vertrieben. Dabei kann die Karte auch nur solange benutzt werden, wie die Deckung auf dem jeweiligen Girokonto ausreichend. Die Debit-Kreditkarte funktioniert also im Prinzip genauso wie eine normale EC-Karte. Trotzdem erfreut sich diese Form der Kreditkarte einer zunehmenden Beliebtheit, da sie die Vorteile einer Kreditkarte mit der Sicherheit einer EC-Karte verbindet.

Die Prepaid-Kreditkarte
Das Prepaid-Modell ist vielen noch aus dem Bereich der Handytarife ein Begriff. Dabei funktioniert das Verfahren bei einer Kreditkarte fast genauso wie in der Telekommunikation. Bevor die Prepaid-Kreditkarte benutzt werden kann muss sie durch eine Einzahlung von einem Girokonto aus quasi aufgeladen werden. Im Anschluss kann der Nutzer einer Prepaid-Kreditkarte über genau den Betrag mit der Karte verfügen, den er vorher überwiesen hat. Ein großer Vorteil der Prepaid-Kreditkarte ist, dass diese auch ohne vorherige Prüfung bei der Schufa ausgestellt wird. Das bedeutet, dass auch Nutzer mit einem negativen Eintrag eine Prepaid-Kreditkarte nutzen können. Allerdings gilt es zu beachten, dass diese Form der Kreditkarte nicht überall als Zahlungsmittel akzeptiert wird. So nehmen beispielsweise die meisten Mietwagenunternehmen keine Prepaid-Kreditkarten an.
Zusätzlich zu diesen drei großen Vertretern der Kreditkarten gibt es noch viele weitere Modelle mit unterschiedlichen Abrechnungs- und Gebührenstrukturen. Auf Grund des großen und teils unübersichtlichen Angebotes lohnt sich ein genauer Vergleich der unterschietlichen Anbieter und Arten von Kreditkarten auf jeden Fall. Dabei können Vergleichsportale wie beispielsweise kreditkartebilliger.de hilfreich sein.

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Sonntag, 4. September 2016

EZB kämpft weiter gegen die Mini-Inflation

Mario Draghi, der Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB), schafft es tatsächlich immer wieder, die Finanzmärkte mit neuen Lockerungen der Geldpolitik zu überraschen. Die Lockerungen sollen dazu beitragen die Inflation sowie die Konjunktur anzukurbeln, indem die geldpolitischen Rahmenbedingungen für Banken verbessert werden und die Kreditvergabe an die Wirtschaft ansteigt.

Anhaltende expansive Geldpolitik
Der Hauptrefinanzierungszins, mit dem sich die Banken des Euroraumes bei der EZB Geld leihen, um Kredite an die Wirtschaft zu geben, wurde von 0,05 Prozent auf 0 Prozent gesenkt. Gleichzeitig müssen Banken, die überschüssige Liquidität bei der EZB parken, Strafzinsen von 0,4 statt von vorher 0,3 Prozent zahlen. Durch das Zusammenspiel der Leitzinsen für Refinanzierung und Einlagen sollen Banken dazu animiert werden, über eine höhere Kreditvergabe die Inflation anzuschieben.

Leitzins und Inflation in der EU

Neben der Verringerung der Leitzinsen hat die EZB auch bei dem unkonventionellen Ankaufprogramm für Wertpapiere (Quantitative Easing) neue Munition nachgeladen. Die bereits im April 2015 gestarteten Ankäufe von Staatsanleihen im Wert von 60 Milliarden Euro pro Monat wurden auf 80 Milliarden Euro angehoben sowie auf Zukäufe von Unternehmensanleihen ausgeweitet. Mit dem Programm soll wie bei den Leitzinssenkungen über eine höhere Kreditvergabe die Inflation stimuliert werden.

Was kann von der weiterhin radikalen geldpolitischen Ausrichtung der EZB erwartet und befürchtet werden?
Über die Wirkung der lockeren Geldpolitik scheiden sich die Geister. Während die einen die Hoffnung von höheren Kreditvergaben und steigenden Investitionen haben, sehen die anderen das Waffenarsenal der EZB ausgeschöpft und kläglich gescheitert. Es ist ein schwieriges Unterfangen, für oder gegen die Geldpolitik Position zu beziehen, denn Geldpolitik sollte immer parallel zur Unterstützung von Strukturreformen in der Realwirtschaft angesehen werden. Solange diese ausbleiben, ist es für die Geldpolitiker langfristig nicht möglich wirtschaftliche Probleme mit frischem Geld zu lösen. Speziell das Ankaufprogramm der EZB hat jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit kurzfristig dazu beigetragen, deflationäre Tendenzen in Schach zu halten. Es bleibt abzuwarten, wie die Geldpolitik in Zukunft von unterschiedlichen Reformen der 19 Euromitgliedstaaten gestützt oder behindert wird und ob ein Zeitalter angebrochen ist, in dem unkonventionelle Maßnahmen die Regel sein werden.

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