Montag, 30. Januar 2017

Fördermittel für Neubau und Umbau

Wer eine Immobilie kauft oder baut, steckt meist viel Geld in das Vorhaben. Die derzeitige Bauministerin Barbara Hendricks plant deshalb in Gegenden mit knappem Wohnraum Familien finanziell zu unterstützen. Für Neubau-und Umbaumaßnahmen bei Immobilien gibt es aber auch schon jetzt unterschiedliche Förderprogramme, die man als Bauherr nutzen kann.

Käufer und Eigentümer profitieren von verschiedenen Förderprogrammen
Immobilienkäufer und Immobilieneigentümer können von mehreren Fördertöpfen partizipieren. Dazu eine Auswahl der Möglichkeiten:

Niedrig verzinste Darlehen oder Zuschüsse
Privatpersonen haben die Möglichkeit niedrig verzinste Darlehen und Investitionszuschüsse bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu beantragen. Die angebotenen Förderprogramme eignen sich für Neubauprojekte und auch für Renovierungsprojekte. Wer als Eigentümer seine Immobilie modernisieren, einbruchssicher oder altersgerecht umbauen möchte, kann förderberechtigt sein. Wichtig zu wissen ist, dass man den Antrag vor Beginn der Baumaßnahme stellen und bei seinem Vorhaben die vorgegebenen Standards der KfW einhalten muss.

Jedes dritte Eigenheim ist renovierungsbedürftig

Für erneuerbare Energien
Für die Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmebereich gibt es Zuschüsse vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Privatpersonen können allerdings erst nach der Inbetriebnahme der Wärmepumpe die Basisförderung im Gebäudestand stellen. Dies wird über den Heizungsbauer beantragt und muss innerhalb von neun Monaten erfolgen. Erstellt man einen Neubau, kann die Innovationsförderung beantragt werden. Dies muss jedoch vor Beginn des Vorhabens erfolgen.

Unverzinste Darlehen
Für den Erwerb einer Immobilie oder für Umbaumaßnahmen bieten auch die Bundesländer und teilweise Kommunen für Privatpersonen Zuschüsse an. Oft gibt es spezielle Maßnahmen für Familien, beispielsweise mit unverzinsten Darlehen. Der Antrag zu diesen Fördersummen muss meist vor Beginn der Maßnahme gestellt werden und ist in der Regel pro Jahr begrenzt. Die Wohlfahrtsverbände und Wohnberatungsstätten können hier mit Informationen zu Fördermaßnahmen unterstützen.

Um sich in dieser Vielzahl von Fördermaßnahmen zu recht zu finden, ist die Fördermitteldatenbank von www.foerderdata.de der febis Service GmbH sehr hilfreich.
Hier gelangen Sie zur Fördermitteldatenbank

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Dienstag, 17. Januar 2017

Bei guten Vorsätzen auch an die Finanzen denken

In das neue Jahr startet fast jeder mit guten Vorsätzen. Die private Haushaltskasse wird dabei meist vergessen, wobei jetzt die Zeit wäre, mögliche Einsparmöglichkeiten auszuloten. Vor allem Menschen, bei denen das Geld immer knapp ist, sollten den Jahreswechsel nutzen, um ihre Finanzen besser in den Griff zu bekommen. Um sich unnötigen Finanzausgabenausgaben zu entledigen, gibt es hier sieben einfache Tipps.

Jahreskalender
Fast jedem ist es schon einmal passiert, dass man den Kündigungstermin für einen nicht mehr benötigten oder zu teuren Vertrag verpasst hat. Manchmal handelt es sich um eine früher einmal sinnvolle Reiseversicherung, eine ruhende Mitgliedschaft im Fitnessclub, ein überteuerter Strom- oder Handyvertrag. Um aus diesen Verträgen heraus zu kommen, muss man sich jetzt schon den nächst möglichen Kündigungstermin notieren. Der Geld und Haushalt - Beratungsdienst der Sparkassen-Finanzgruppe bietet hierfür einen praktischen kostenlosen Haushaltskalender an. In diesen können Verbraucher alle ihre Fixkosten termingenau in Listen eintragen und den eigenen Einnahmen gegenüberstellen.

Mehr Informationen zum Haushaltkalender, bzw. die Downloadmöglichkeit gibt es unter: https://www.geldundhaushalt.de/Ratgeber/Planungshilfen/haushaltskalender.html

Die guten Vorsätze der Deutschen für das Jahr 2015

Versicherungscheck
Unnötige Versicherungskosten reißen oft ein nicht unerhebliches Loch in die Haushaltskasse. Der Grund dafür ist, dass viele Verbraucher ihre Versicherungsverträge im Ordner verstauben lassen, statt sie von Zeit zu Zeit zu überprüfen. Tarifvergleiche zeigen, dass mit einem Anbieterwechsel oft ein größerer Betrag an Ersparnis erzielt werden kann. Wichtig ist auch, die Verträge an veränderte Lebensverhältnisse anzupassen. Wenn zwei Versicherte geheiratet haben, können sie eine von zwei Hausrat-Versicherungen kündigen. Dies gilt auch für Paare ohne Trauschein, die an einem gemeinsamen Wohnsitz zusammenleben. Für die Privat-Haftpflicht, den Reisekranken- und Rechtsschutz reicht für Unverheiratete mit gemeinsamen Wohnsitz oft ebenfalls eine gemeinsame Versicherung aus. Dies gilt auch für Verheiratete. Eine Finanzanalyse ist hier eine sehr gute Möglichkeit eine Preis- und Leistungsübersicht zu erhalten.

Mehr Informationen zu einem Versicherungsvergleich gibt es unter:
https://www.efinanz24.de/index.php/haftpflichtversicherung.html
https://www.efinanz24.de/index.php/hausratversicherung.html
https://www.efinanz24.de/index.php/kfz-versicherung.html

Energiekosten
Mit ein paar einfachen Kniffen kann hier ebenfalls bares Geld eingespart werden. Ein Beispiel ist der Kühlschrank: Dieser muss nicht eiskalt sein, denn eine Temperatur von sieben Grad reicht aus. Ist das Kühlgerät nur 2 Grad kälter eingestellt, erhöht sich der Stromverbrauch um etwa 10 Prozent. Auch durch regelmäßiges Abtauen werden die Kosten verringert. Ein weiteres Beispiel ist die Heizung: Jedes Grad weniger im Zimmer senkt den Energieverbrauch um 6 Prozent. Auch hier kann mit einem Tarifvergleich des Strom- oder Gasanbieters bares Geld eingespart werden.

Mehr Informationen zu einem Strom- oder Gasanbietervergleich gibt es unter:
https://www.efinanz24.de/index.php/stromanbietervergleich.html
https://www.efinanz24.de/index.php/gasanbietervergleich.html

Ansparen statt Kredit
Wenn im Laufe des Jahres eine größere Anschaffung oder ein Urlaub ansteht, was nicht aus dem laufenden Gehalt oder dem Ersparten bezahlt werden kann, ist Ansparen sinnvoll. Wer 50 oder 100 Euro monatlich beiseite legt, hat später keinen Zwang einen Ratenkredit aufnehmen zu müssen, der dann Zinsen kostet. Das Sparen hat noch einen zweiten Vorteil: Wer es nicht schafft, jeden Monat beispielsweise 50 Euro beiseite zulegen, kann sich das Vorhaben eigentlich nicht leisten. Gibt es keine entsprechende Gehaltserhöhung, wird es auch schwer möglich sein, die Kreditrate in dieser Höhe zurückzahlen. In so einem Fall sollte man gut überlegen, ob man sich wirklich verschulden will.

Wie lange haben Sie sich an Ihre guten Vorsätze für 2009 gehalten?
Belege-Mappe

Erst am Jahresende zeigt sich oft, dass sich das Sammeln von Belegen lohnt. Nimmt man als Beispiel die Zuzahlungen bei der gesetzlichen Krankenkasse: Hier hat der Versicherte die Möglichkeit, sich ab einer bestimmten Höhe von den Zuzahlungen befreien zu lassen. Auch wenn anfangs ein Überschreiten dieser Grenze nicht absehbar ist, so können unvorhergesehene Zuzahlungen für Medikamente oder Klinik-Aufenthalte im Jahresverlauf dazu führen. Auch für das Finanzamt zahlt sich das Anlegen einer Belege-Mappe aus. So können gesammelte Rechnungen für Handwerker, Haushaltshilfen, die Kinderbetreuung oder Arbeitskleidung und -mittel die Steuerlast reduzieren.

Online-Haushaltsbuch
Wenn man sparen will, muss man wissen, wohin das Geld tagtäglich verschwindet. Da das althergebrachte Haushaltsbuch vielen zu antiquiert erscheint, gibt es vom Geld und Haushalt - Beratungsdienst der Sparkassen-Finanzgruppe auch eine Online-Variante, welche per PC, Smartphone oder Tablet geführt werden kann. Die Empfehlung dazu: Alle Kassenbons in einer Box sammeln und die Beträge abends oder unterwegs gleich online eintragen, um schon nach wenigen Wochen gezielt Einsparpotenziale aufdecken zu können.

Mehr Informationen zum Online-Haushaltkalender gibt es unter:
https://www.geldundhaushalt.de/online-planer/finanzchecker.html

Konsumverhalten
Da aber offline oder online Haushaltsbücher - wie andere gute Vorsätze auch - meist schnell als lästig beiseitegeschoben werden, kann ein Überdenken der Konsum-Gewohnheiten möglicherweise mehr einbringen. Dabei sollte sich jeder überlegen, wofür nebenher Geld ausgegeben wird, ohne einen Kassenbon zu bekommen. Ein belegtes Brötchen hier, der Coffee to go da: Das ist viel teurer, als sich von Zuhause für unterwegs etwas mitzunehmen.

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Montag, 9. Januar 2017

Schluss mit günstig: Die Kontoführungsgebühren kehren zurück

Kostenlose Girokonten waren in den vergangenen Jahren bei zahlreichen Banken Usus. Viele Direktbanken boten ihren Kunden grundsätzlich ein Gratiskonto an und auch die Filialbanken machten mit, wenn auch häufig erst ab einem bestimmten monatlichen Geldeingang. Nun ist damit weitgehend Schluss. Immer mehr Geldinstitute führen die Kontoführungsgebühren wieder ein.
Die anhaltend niedrigen Zinsen machen den Banken nach wie vor zu schaffen. Im März 2016 entschied sich die Europäische Zentralbank (EZB) dazu, den Leitzinssatz auf Null Prozent zu senken. Durch diese Maßnahme können sich die Banken zwar sehr günstig Geld bei der EZB leihen. Doch dieser scheinbare Vorteil hat auch einen gravierenden Nachteil. Früher zahlte die EZB für Geldeinlagen Zinsen. Das ist nun vorbei. So können die Banken mit ihren Geldeinlagen kaum mehr Gewinne erwirtschaften. Im Gegenteil, sie zahlen sogar Strafzinsen, wenn sie ihr Geld bei der Europäischen Zentralbank lagern. Der Hintergrund ist die schwächelnde Wirtschaft im Euro-Raum. Mit dem niedrigen Zinssatz will die EZB Banken dazu animieren, sich Geld zu leihen und dieses ebenso günstig an die Verbraucher weiterzugeben. Diese sollen damit wiederum den Konsum ankurbeln und ihr Geld möglichst nicht auf Sparkonten parken.

Kreditausfälle kompensieren
Und der niedrige Zinssatz hat noch eine weitere Auswirkung. Die Banken erwirtschaften mit klassischen Geldgeschäften kaum noch Gewinne. Im Gegenzug zahlen sie jedoch immer mehr für das Filialnetz und Personal. So bricht vielen Banken langsam, aber sicher das Eigenkapital weg, das sie für etwaige Kreditausfälle benötigen. Für sie ist daher Vorsicht angebracht. Anstatt nun Kredite zu den geplanten günstigen Konditionen zu vergeben, parken zahlreiche Geldinstitute ihr Kapital lieber bei der EZB und nehmen die Strafzinsen in Kauf. Zugleich sind sie dazu gezwungen, sich die Gewinneinbrüche von ihren Kunden zurückzuholen – und zwar in Form von Gebühren. Experten zufolge lassen sich durch die Gebühren für Girokonten rund 8,7 Milliarden Euro einnehmen.



Die Gebühren kehren zurück
So können sich aktuell immer weniger Kunden über kostenlose Girokonten freuen. Einige Banken erheben nach wie vor bei hohen Geldeingängen keine Gebühren, auch junge Leute können oftmals von einem kostenlosen Konto profitieren. Alle anderen werden nun wieder zur Kasse gebeten. Für diese Gruppe der Verbraucher kann sich daher ein Bankenwechsel lohnen. Vor allem die Direktbanken werden nun noch interessanter. Da sie keine hohen Personal- und Filialkosten haben, können sie es sich vielfach noch leisten, kostenlose Konten anzubieten.

Wechsel des Kontos wird einfacher
Wer mit dem Gedanken spielt, die Bank zu wechseln, sollte sich daher überlegen, ob er auf eine persönliche Betreuung verzichten und seine Geldgeschäfte in Zukunft online und per Telefon erledigen kann. Im Gegenzug lässt sich so viel Geld sparen. Zumal ist ein Kontenwechsel seit September 2016 wesentlich einfacher geworden. Der Gesetzgeber hat entschieden, dass die Banken dazu verpflichtet sind, bei einem Wechsel des Girokontos alle Geldein und -ausgänge an die neue Bank zu übermitteln und zwar für die vergangenen 13 Monate. Dies lag zuvor beim Kunden und war mit ein Grund dafür, weshalb viele Verbraucher einen Kontenwechsel nicht in Erwägung zogen. So spricht nun noch ein Grund mehr dafür, zu einem günstigeren Konto umzuziehen.

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Montag, 2. Januar 2017

Unverzichtbar – die private Haftpflichtversicherung

Im Jahr 2014 haben nach Angaben des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V) rund 15 Prozent der deutschen Haushalte auf eine private Haftpflichtversicherung (PHV) verzichtet. Ein Leichtsinn, der schnell zum finanziellen Aus führen kann. Denn im Falle der Fälle haftet der Verursacher lebenslang in unbegrenzter Höhe. Und ein Schadensfall tritt manchmal schneller ein, als gedacht – aus Leichtsinn, Vergesslichkeit oder nach einer kleinen Unachtsamkeit. Vom Kleinkind- bis ins Rentenalter bietet eine Haftpflichtversicherung weltweiten Rundumschutz. Selbst die Stiftung Warentest empfiehlt: "Wer noch keine Privathaftpflichtversicherung hat, sollte unbedingt eine abschließen".

Die wichtigste Versicherung garantiert Sicherheit im Fall der Fälle
Den Kern der Leistungen der privaten Haftpflicht bildet ihre Befreiungsfunktion. Das heißt: Im Falle eines Schadens befriedigt sie berechtigte Ansprüche. Die PHV hat darüber hinaus aber auch eine Prüfungsfunktion. Sie prüft also zunächst die Frage der Haftung. Sind Ansprüche unberechtigt, wehrt sie diese im Rahmen ihrer Rechtschutzfunktion ab – gegebenenfalls sogar vor Gericht.

Verbreitung Privathaftpflichtversicherung

Was leistet die private Haftpflichtversicherung
Wer schuldhaft einem anderen einen Schaden zufügt, ist durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verpflichtet, Ersatz zu leisten. Unbegrenzt, ein Leben lang mit dem gesamten Vermögen! Diese Last kann ein einzelner nicht schultern. Eine Privathaftpflichtversicherungen ist deshalb ein zuverlässiger Schutzengel im Alltag und bietet Singles, Familien und Senioren eine umfassende Sicherheit im Schadensfall. Die Grundabsicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sollte pauschal mindestens 5 Millionen Euro betragen. Die Versicherer bieten heute meist 2 bis 3 Leistungsklassen an. Die Basisleistung ist im Regelfall nur eine Grundabsicherung. Hier fehlen wichtige Leistungen wie beispielsweise der Verlust fremder privater und beruflicher Schlüssel, Gefälligkeiten, Forderungsausfalldeckung oder Mitversicherung von deliktunfähigen Kindern. Deshalb sollte man nicht nur auf den Beitrag achten, sondern auch die Leistungen im Blick haben.

Alle Risiken lassen sich mit einer privaten Haftpflichtversicherung jedoch nicht abdecken
So brauchen Besitzer von Hunden und Pferden eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und Bauherren eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Für Privatperson können beispielsweise die hier folgenden Bereiche relevant sein:
  • Tierhaftpflichtversicherung ( für Hunde- und Pferdehalter)
  • Bauherrenhaftpflicht (für Um- oder Neubaumaßnahmen)
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (z.B. aufgrund unterlassener Gehwegreinigung)
  • Jagdhaftpflicht (für alle Jäger mit Jagdschein verpflichtend)
  • Luftfahrthaftpflicht (Pflicht beim Betrieb von Luftfahrzeugen)
  • Wassersporthaftpflicht (Pflicht für alle Wassersport-Fahrzeuge)
  • Vereinshaftpflicht (für Schäden die direkt dem Verein zuzurechnen sind)
  • Lehrer- bzw. Diensthaftpflicht
  • Berufshaftplicht (z.B. Ärzte)
Diese Aufstellung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern wenden Sie sich bei Bedarf für eine Risikoanalyse an einen Fachmann.

Was sollte man im Schadensfall beachten
Ein Schadensfall sollte unverzüglich an den Versicherer gemeldet werden. Schildern Sie die Umstände, die zum Schaden geführt haben, wahrheitsgemäß und genau. Ganz wichtig: Geben Sie kein Schuldeingeständnis ab, da die Entschädigungsprüfung dem Versicherers obliegt. Der Versicherer kann bei einem Schuldeingeständnis die Leistung versagen.

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