Montag, 27. März 2017

Die Pflegereform ist da - Die Lücke auch

Das Pflegestärkungsgesetz II ist wie geplant zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Seit der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung ist dies die bisher größte Reform. Es wurde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt und die gesetzlichen Leistungen verbessert. Neben körperlichen Einschränkungen werden nun auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen der Menschen berücksichtigt. Im Fokus steht in Zukunft der Grad der Selbstständigkeit. Zudem werden aus drei Pflegestufen fünf Pflegegrade.

Private Vorsorge wird dennoch erforderlich bleiben
Die rund 2,7 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden mit Wirksamwerden der Reform automatisch in die fünf neuen Pflegegrade übergeleitet und müssen keinen neuen Antrag auf Begutachtung stellen. Alle, die bereits Leistungen von der Pflegeversicherung beziehen, erhalten diese auch weiterhin in gleichem Umfang. Im ambulanten und stationären Bereich erhöhen sich die Leistungen teilweise deutlich. Obwohl die gesetzlichen Leistungen infolge der Reform künftig teilweise besser sein werden, besteht weiterhin eine Versorgungslücke. Eine zusätzliche private Vorsorge bleibt daher unersetzlich. Denn tritt der Pflegefall ein, sind Einkommen und Vermögen in der Regel schneller aufgebraucht als gedacht. Häufig ist sogar das Wohneigentum in Gefahr, und darüber hinaus können der Ehepartner und unterhaltspflichtige Kinder zur Zahlung herangezogen werden.


Was gibt es für Pflegegrade?
Die Pflegegrade orientieren sich am Grad der Selbstständigkeit. Es gibt 5 Pflegegrade und die bisherige Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen einerseits und mit kognitiven und psychischen Einschränkungen (insbesondere Demenzkranke) andererseits wird dadurch wegfallen. Im Zentrum des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs steht der pflegebedürftige Mensch, seine Selbständigkeit und seine Fähigkeiten, unabhängig davon ob er wegen körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen auf die Unterstützung durch Andere angewiesen ist. Dadurch wird die Pflegeversicherung auf eine neue Grundlage gestellt.

Statt drei Pflegestufen gibt es jetzt fünf Pflegegrade. Diese bilden den Unterstützungsbedarf eines Menschen besser als bislang ab. Für die Pflegebedürftigkeit ist der Grad der Selbständigkeit eines Menschen ausschlaggebend und damit verbunden die Frage: Was kann er oder sie noch alleine und wo benötigt er oder sie Unterstützung?
  • Pflegegrad 1 - geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 2 - erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 3 - schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 4 - schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 5 - schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Vermögensrisiko bei häuslicher und stationärer Pflege
Wie groß eine Versorgungslücke im Pflegefall sein kann, wird mit den beiden folgenden Beispielen aufgezeigt. Das erste bei häuslicher, ambulanter Pflege und das zweite bei einem stationären Aufenthalt in einem Pflegeheim.

Die Versorgungslücke im Pflegefall - zwei Beispiele aus der Praxis

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Mittwoch, 15. März 2017

Was hat der Progressionsvorbehalt mit Elterngeld zu tun

Es gibt zwar auch Einnahmen für den Steuerzahler die nicht versteuert werden müssen - jedoch wird dann meist die Steuerlast über einen Umweg mit der Steuerklärung aber doch erhoben. Der Grund dafür ist der sogenannte Progressionsvorbehalt, der den Steuersatz steigen lässt. Der Progressionsvorbehalt greift unter anderem beim Arbeitslosen- und dem Kurzarbeitergeld, dem Elterngeld und dem Kranken- sowie dem Übergangsgeld.

Dadurch erhöhen steuerfreie Einkünfte die Abgabe
Beispiel Elterngeld: Das Elterngeld an sich ist steuerfrei. Wenn der Bezieher oder dessen mitveranlagter Ehepartner aber noch andere Einkünfte hat, werden diese Einkünfte und das Elterngeld vom Finanzamt zusammengerechnet. Die Gesamtsumme bestimmt dann den Steuersatz, der für die Einkünfte ohne Elterngeld gilt. Der Steuersatz ist nun höher als ohne Bezug von Elterngeld, was am progressiven Steuertarif mit einkommensabhängig steigenden Steuersätzen liegt. Mit einem sogenannten Progressionsvorbehaltsrechner des Bayerischen Landesamtes für Steuern können die finanziellen Auswirkungen verdeutlicht werden. Hat etwa ein Ehepartner in diesem Jahr ein steuerpflichtiges Arbeitseinkommen von 45.000 Euro und der andere Ehepartner erhält 5.500 Euro Elterngeld, muss das zusammenveranlagte Paar 11.372 Euro Einkommensteuer zahlen. Dies sind 764 Euro mehr als ohne Progressionsvorbehalt. Dies ist allein die Folge davon, dass das Arbeitseinkommen von 55.500 Euro einem höheren Steuersatz unterliegt als ohne Bezug von Elterngeld.

Immer mehr Väter nehmen Elterngeld in Anspruch

Progressionsvorbehalt sorgt für niedrige GesamtsteuerlastDen höheren Steuersatz begründet der Gesetzgeber mit dem Gedanken der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Denn ein Paar, welches wegen des Elterngeldes zusammen 55.500 Euro zur Verfügung hat, steht finanziell besser da, als mit einem Einkommen von 45.000 Euro. Die Gesamtsteuerlast ist jedoch trotz der höheren Besteuerung des Arbeitseinkommens geringer, als wenn das Paar die kompletten 55.500 Euro versteuern müsste. Der Progressionsvorbehalt sorgt dafür, dass das Finanzamt den Steuerzahlern weniger tief in die Tasche greift, als bei einer Besteuerung des Elterngeldes mit dem normalen Steuersatz. Zum gleichen Effekt, wie bei Ehepaaren die einer Zusammenveranlagung unterliegen, kommt es, wenn alleinstehende Personen neben Einkünften mit Progressionsvorbehalt auch zu versteuernde Einkünfte wie Arbeitseinkommen aus der Zeit vor ihrer Elterngeldzeit oder etwa Kapitaleinkünfte haben. Für welche Einkünfte der Progressionsvorbehalt gilt, ist im Paragraph 32b des Einkommensteuergesetzes geregelt. Ist man als Steuerpflichtiger davon betroffen, wird man mit dem nächsten Steuerbescheid gegebenenfalls zur Steuernachzahlung verpflichtet.

Empfehlung:
Um nicht von einer größeren Steuernachzahlung überrascht zu werden, sollte man bei Progressionseinkünften monatlich bereits einen Teil der Einnahmen zur Seite legen. Mit dem Progressionsvorbehaltsrechner kann man dies im Vorfeld gut kalkulieren.

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