Montag, 24. April 2017

Mit einem Volltilgerdarlehen Geld sparen und eine absolute Planungssicherheit bekommen

Gerade in der aktuellen Niedrigzinsphase bieten Volltilgerdarlehen eine attraktive und nahezu für jeden bezahlbare Finanzierungsvariante. Denn Volltilgerdarlehen bieten eine absolute Zinssicherheit und gleichbleibende Monatsraten für die komplette Darlehenslaufzeit. Weiterhin werden höhere Tilgungssätze von den Kreditinstituten mit attraktiven Zinssätzen belohnt, was Zinsrabatte bis zu 0,30 Prozentpunkten bedeuten kann.

Was ist ein Volltilger-Darlehen
Bei einem Volltilgerdarlehen, auch Konstantdarlehen genannt, wird anders als bei einem klassischen Annuitätendarlehen nicht der jährliche Tilgungssatz vorgegeben, sondern im Voraus der Zeitraum bestimmt, in dem das Finanzierungsobjekt schuldenfrei sein soll. Aus der Laufzeitlänge resultiert dann die Tilgungshöhe. Beachten sollte man, dass je kürzer die gewählte Laufzeit ist, desto höher ist der nötige Tilgungsanteil und umgekehrt. Volltilgerdarlehen sind sowohl mit einem normalen Darlehen, einem Forward-Darlehen als auch mit einem KfW-Darlehen kombinierbar. Zudem bieten einige Kreditinstitute auch bei Volltiger-Darlehen ein optionales Sondertilgungsrecht sowie einen Tilgungssatzwechsel an.

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Volltilger-Darlehen sparen nicht nur bares Geld, sondern geben auch Planungssicherheit
Ein Volltilger-Darlehen mit einer Zinsfestschreibung von 15 Jahren hat aktuell ca. einen Zinssatz von 2,26 Prozent. Trotz des hohen Tilgungsanteils fällt die monatliche Belastung für ein Darlehen in Höhe von 150.000 Euro mit 985 Euro geringer aus als der langfristige Durchschnitt für Annuitätendarlehen mit 1 Prozent Tilgung. Volltilgerdarlehen gibt es mit einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren. Möchte man sein Darlehen z. B. in 20 Jahren komplett abbezahlt haben, muss man derzeit anfänglich etwa 3,75 Prozent tilgen. Wer bereits in 15 Jahren völlig schuldenfrei sein möchte, benötigt eine Tilgungshöhe von 5,51 Prozent. Finanzierungsinteressierte sollten sich jedoch vor dem Vertrag genau überlegen, wie die Finanzierung ausgestaltet sein soll, damit sie auf Dauer in der Lage sind, die hohen monatlichen Belastungen zu tragen. Denn bei einem Volltilger-Darlehen ist die Flexibilität bei der Tilgungsveränderung oder Sondertilgungsoption gegenüber eines normalen Annuitätendarlehens einschränkt.

Volltilgerdarlehen eignen sich vor allem für Anschlussfinanzierungen. Die Restschuld ist hier bereits kleiner. Der Zinsaufschlag für höhere Beleihungen ist somit reduziert und an die bisherige höhere Rate hat man sich schon gewöhnt. Dies ist eine ideale Situation für ein Volltilger-Darlehen.

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Montag, 3. April 2017

Beihilfeänderungen in Bayern und Sachsen-Anhalt

Der Bayerische Landtag und der Landtag von Sachsen-Anhalt haben im Dezember 2016 für eine Änderung der Beihilfeverordnung zum 01.01.2017 beschlossen. Ich möchte dies aufgreifen und über die Änderungen nachfolgend informieren. In Bayern haben sich Änderungen ergeben, die die Situation von Alleinerziehenden Beamtinnen betrifft. In Sachsen-Anhalt gibt es Änderungen der Beihilfeverordnung und der Heilfürsorgeverordnung.

Art der Beihilfeänderung in Bayern
Bisher galt der Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent nur für
  • Beamte in Elternzeit mit mehr als einem berücksichtigungsfähigen Kind (= Beihilfestatus 06)
  • Beamte, die während der Elternzeit einen Anspruch auf Beihilfe als berücksichtigungsfähiger Ehegatte hatten (= Beihilfestatus 03)
  • für alleinerziehende Beamte in Elternzeit mit einem berücksichtigungsfähigen Kind
Durch die Beihilfeänderung gilt der Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent jetzt für die Dauer der Elternzeit unabhängig von der jeweiligen Familiensituation.

Das heißt:  Ab 01.01.2017 erhalten in Bayern auch Beamte in Elternzeit mit einem berücksichtigungsfähigen Kind bereits 70% Beihilfe, wenn sie
  • keine Möglichkeit auf eine beitragsfreie Familienversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
  • keinen Anspruch auf Beihilfe als berücksichtigungsfähiger Angehöriger haben (weil dadurch sowieso schon 70 Prozent Beihilfeanspruch gegeben ist)
  • nicht teilzeitbeschäftigt sind oder nur eine Teilzeitbeschäftigung mit bis zu 30 Wochenstunden haben.
    Der persönliche Beihilfeanspruch erhöht sich in diesem Fall auf 70 Prozent, ausschließlich für die Zeit der Elternzeit.
Die Beamtinnen müssen durch den Beihilfebescheid einen Nachweis zur Umstellung der Krankenversicherung mit Beginn und Ende vorlegen, damit der private Vertrag bedarfsgerecht angepasst werden kann.

Durchschnittliche Höhe des monatlichen Elterngeldanspruchs in Deutschland

Art der Beihilfeänderung in Sachsen-AnhaltIn Sachsen-Anhalt entfällt ab dem 01.01.2017 die Kostendämpfungspauschale (jährlicher Selbstbehalt) für Beihilfeberechtigte rückwirkend erstmal nur für das Jahr 2014. Die Eigenanteile von 10 Prozent (mind. 5 EUR, max. 10 EUR) je Arzneimittel, Hilfsmittel und Fahrtkosten bis zur Belastungsgrenze von 2 Prozent der Bezüge bzw. 1 Prozent der Bezüge bei chronisch Kranken gelten allerdings unverändert fort. Eine Entscheidung wegen des Selbstbehaltes für die Jahre 2015 und 2016 ist noch nicht geklärt. Für Heilfürsorgeberechtigte entfällt ab diesem Zeitpunkt der Eigenanteil (Besoldungseinbehalt) auf Dauer.

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