Donnerstag, 31. August 2017

Privatdarlehen zinslos oder mit negativen Zinsen

Die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) geht an niemandem spurlos vorüber. Die Auswirkungen auf private Sparer und Kreditnehmers sind enorm. Während Sparer vermehrt zur Kasse gebeten werden, können Kreditnehmer von günstigen Zinsen profitieren.

Auswirkungen der Nullzinspolitik
Um die Wirtschaft im Euroraum weiter anzukurbeln hat die EZB den Leitzins im März 2016 auf 0,00 % gesenkt. Infolge dessen wurden die Kontoführungsgebühren weiter erhöht und immer mehr Banken verlangen Entgelte für Überweisungen, Kontoauszüge oder z.B. das Abheben von Bargeld. Erste Banken führen bereits Strafzinsen für Geldanlagen privater Sparer ein.
Wenngleich die Nullzinspolitik gewinnbringendes und sicheres Sparen immer aufwändiger werden lässt, können sich Kreditnehmer über günstige Zinsen freuen, die es in dieser Form noch nicht auf dem deutschen Markt gegeben hat.

Würden Sie sich in finanziellen Schwierigkeiten Geld im Bekanntenkreis leihen?

Günstig Geld leihen
Verbrauer, die ein Privatdarlehen aufnehmen möchten, können derzeit von besten Kreditkonditionen profitieren. Neben der Vermittlung von 0 %-Finanzierungen bietet das Kreditvergleichsportal smava derzeit einen sogenannten Negativzins-Kredit an, mit dem sich tatsächlich Geld sparen lässt. Ein Verbraucher, der eine Kreditsumme von 1.000,00 Euro aufnimmt, muss aufgrund des effektiven Jahreszinses von -0,4 % lediglich 994,00 Euro an die Bank zurückzahlen.

Von Privatdarlehen profitieren
Bei dem Negativzins-Kredit reagiert das Vergleichsportal auf die anhaltende Nullzinspolitik und belohnt Bankkunden, die sich Geld leihen wollen. Das Privatdarlehen mit Minuszins kann pro Person nur einmal abgeschlossen werden. Der Kredit, der von der Fidor Bank bereitgestellt wird, läuft über 36 Monate und ist auf 1.000,00 Euro gedeckelt. Da der Verwendungszweck des Kredits freigestellt ist, kann der Kredit, der ausschließlich über smava abgeschlossen werden kann, beispielsweise dafür genutzt werden, um einen teuren Dispokredit abzulösen. Für einen Dispokredit fallen im Schnitt 8,5 % Zinsen an. Entsprechend lohnenswert ist die Aufnahme des Negativzins-Kredits, um die bestehenden Kosten zu senken. Versteckte Zusatzkosten oder Gebühren fallen nicht an. Der Negativzins-Kredit ist derzeit der günstigste Online-Kredit auf dem Markt.

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Montag, 14. August 2017

Mit Fondssparen positive Renditen erzielen


Deutsche Anleger horten mehr als zwei Billionen Euro auf Sparbüchern. Das ist ein wirtschaftlicher Super-GAU, denn aufgrund der mageren Verzinsung entsteht langfristig ein enormer Kaufkraftverlust. Fondssparpläne haben dieses Problem nicht, da sie eine höhere Rendite erwirtschaften. Bei einem Durchschnittsverdiener entspricht der daraus
entstehende Mehrwert je nach Sparrate sogar mehreren Jahresgehältern.

Der Sparbuchzins liegt unter der Inflationsrate
Wer Geld auf ein Sparbuch einzahlt, erhält nur eine magere Rendite von 0,1 %. Bei 10.000,00 Euro entspricht das gerade einmal 10,00 Euro im Jahr. Auch wenn die Inflation derzeit niedrig ist: Der Kaufkraftverlust wird nicht annähernd kompensiert. Mehr bringen Fondssparpläne. Sie erzielen langfristig eine real positive Rendite und somit einen deutlichen Mehrwert.

Welche Möglichkeiten der Geldanlage nutzen Sie aktuell?

Folgendes Beispiel verdeutlicht das:
Ein Anleger spart über 30 Jahre monatlich 300,00 Euro mit einer jährlichen Erhöhung von 2 %. Pendelt sich beim Sparbuch langfristig der Zins auf ein durchschnittliches Niveau von beispielsweise 1,5 % pro Jahr ein, hätte er am Ende rund 181.953,00 Euro. Bei einer angenommenen Inflation von 2 % pro Jahr wäre damit allerdings ein zunächst nicht sichtbarer Kaufkraftverlust in Höhe von 7.513,00 Euro verbunden. Wählt der Anleger stattdessen einen auf ihn zugeschnittenen Fondssparplan, entstehen ganz andere Möglichkeiten. Aufgrund der langen Laufzeit kann eine hohe Aktienquote sinnvoll sein. Laut dem deutschen Aktieninstitut lag die durchschnittliche Rendite beim DAX zwischen 1966 und 2016 bei 8,6 % pro Jahr. Einige Aktienmärkte lagen sogar darüber. Ob diese Rendite in den kommenden 30 Jahren wieder erreicht wird, kann nicht vorhergesagt werden. Aber selbst mit einer konservativeren Annahme von beispielsweise 6,5 % pro Jahr würde nach 30 Jahren ein Vermögen von 401.229,00 Euro erreicht. Das ist mit knapp 219.376,00 Euro deutlich mehr als beim Sparbuch. Was aber noch wichtiger ist: Der Anleger erzielt eine real positive Rendite. Beim Sparbuch müsste für den gleichen Endbetrag der Sparplan mit monatlich 660,00 Euro starten, was 360,00 Euro mehr währen. Das allerdings würde die realen Verluste noch weiter nach oben treiben.

Ein Gedankenspiel:
Der Mehrertrag von 219.376,00 Euro in 30 Jahren entspricht unter Berücksichtigung der hier angenommenen Inflation einem heutigen Wert von 119.666,00 Euro. Bei einem Durchschnittsgehalt in Deutschland von rund 1.840,00 Euro netto* bedeutet das: Der Mehrertrag, der durch einen Fondssparplan erreicht wird, entspricht 5,4 durchschnittlichen Jahresgehältern. Fallen die Renditen höher aus, steigt auch dieser Mehrertrag deutlich.

Entwicklung Fondssparplan über 30 Jahre

Fazit:
Zu viele Sparer bringen ihr Geld nach wie vor aufs Sparbuch. Das ist für den langfristigen Vermögensaufbau bzw. die Altersvorsorge kontraproduktiv. Hinzu kommt der nicht sichtbare Verlust durch Inflation – wirtschaftlich ein Super-GAU. Mit einem Sparbuch besteht faktisch keine Möglichkeit, diesen Verlust auszugleichen. Sinnvoller hingegen ist ein gut strukturierter Fondssparplan. Mit ihm lassen sich langfristig sowohl höhere Renditen als auch ein Inflationsschutz erzielen.

wichtiger Hinweis:
Dieser Bericht dient ausschließlich zu Informationszwecken. Die Informationen sind unverbindlich und stellen weder eine Anlageempfehlung oder sonstige Beratung, ein Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder Finanzinstrumenten dar. Sie ersetzen kein persönliches Beratungsgespräch. Eine Anlageentscheidung bedarf der individuellen Abstimmung auf die persönlichen Verhältnisse und Bedürfnisse des Anlegers. Die dargestellten Informationen, Analysen und Prognosen basieren auf dem Wissensstand und der Markteinschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung. Die Daten wurden sorgfältig recherchiert und beruhen auf Quellen, die als zuverlässig gelten. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten sowie das Eintreten von Prognosen wird keine Haftung übernommen. Die frühere Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.
* Quelle: www.statista.de


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Montag, 7. August 2017

Krankheitskosten bei der Steuererklärung absetzen

Alle Steuerzahler, die Krankheitskosten bei Ihrer Steuererklärung geltend machen, werden nach Anrechnung eines prozentualen Eigenanteils steuerlich entlastet. Nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) müssen die Finanzämter zukünftig die sogenannte zumutbare Eigenbelastung an Krankheitskosten anders berechen, die jeder selbst zu tragen hat. Durch die bislang angewendete Berechnungsweise wurden Steuerzahler zu hoch belastet, wie der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) mitteilt.

Eigenbelastung wird unterschiedlich berechnet
Die zumutbaren Eigenbelastungen für außergewöhnliche Belastungen, zu denen auch die Krankheitskosten zählen, sind individuell unterschiedlich hoch. Je nach Familienstand und Anzahl der Kinder betragen sie zwischen 1 und 7 % der steuerlich relevanten Einkünfte. Für ledige Steuerpflichtige mit jährlichen Einkünften von 15.340,00 Euro sind Ausgaben in Höhe von 5 % zumutbar, was einem Betrag von 767,00 Euro entspricht. Für höhere Einkünfte ab 15.341,00 Euro gelten 6 % als zumutbar, was einem Betrag von 920,00 Euro entspricht. Bereits bei Einkünften von 1,00 Euro über dem Grenzwert sind laut BVL bisher 153,00 Euro weniger als außergewöhnliche Belastungen abziehbar gewesen.

Gesundheitsausgaben in Deutschland nach Leistungsart in den Jahren 2011 bis 2015

Urteil bewirkt geringere Eigenbelastung
In einem Urteil hat der BFH nun entschieden, dass der höhere Prozentsatz (im Beispiel 6 %) nicht für den Gesamtbetrag von 15.341,00 Euro anzuwenden ist, sondern nur auf den Betrag, der den Grenzwert 15.340,00 Euro übersteigt. Damit bleibt es fast für die kompletten Einkünfte bei einer zumutbaren Eigenbelastung von nur 5 %. Laut dem BVL müssen die Finanzämter das Urteil anwenden, sobald es im Bundessteuerblatt veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung empfiehlt der BVL, einen Einspruch gegen den Steuerbescheid. Beim Einspruch sollte auf das BFH-Urteil Az.: VI R 75/14 vom 29. März 2017 verwiesen werden. Das Urteil gilt grundsätzlich auch für zurückliegende Jahre, wenn die Steuerbescheide für die betreffenden Jahre noch nicht bestandskräftig sind. Die Steuergesetzgesetzgebung sieht für die Bemessung des zumutbaren Eigenanteils drei Stufen vor. Die Stufe eins gilt für Einkünfte bis 15.340,00 Euro, Stufe zwei bis 51.130,00 Euro und Stufe drei für höhere Einkünfte. Bei dem vom BFH verhandelten Fall erhöhten sich die vom Finanzamt als Abzugsposten anzuerkennenden Krankheitskosten für ein Ehepaar mit zwei Kindern in der Stufe 3 um 664,00 Euro.

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