Dienstag, 26. September 2017

Was sind Wechselkurse?

Durch einen Wechselkurs werden das Tauschverhältnis zwischen der eigenen Währung eines Landes und einer fremden Währung bestimmt, beispielsweise zwischen Euro und US-Dollar. Auf den Devisenmärkten mit einer freien Preisbildung schwanken die Wechselkurse. Bei fixen Wechselkursen sorgen Eingriffe der Zentralbanken für ein längerfristig stabiles Tauschverhältnis.

Schwankendes oder festes Tauschverhältnis zwischen Währungen
Ein Wechselkurs kann in einer Mengen- oder Preisnotierung angegeben sein. Die Mengennotierung drückt aus, wie viele Einheiten der ausländischen Währung es für 1 Euro gibt. Umgekehrt zeigt die Preisnotierung, wie viel Euro für eine Einheit der Auslandswährung aufzubringen sind. Im Gegensatz zur D-Mark-Zeit wo die Bundesbank mit einer Preisnotierung in Deutschland gearbeitet wurde, ist seit Einführung des Euro eine Mengenorientierung üblich. Für 1 Euro bekommt man derzeit etwas mehr als 1,18 US-Dollar. Zu einem Dollar-Angebot auf dem Devisenmarkt kommt es beispielsweise, wenn ein deutscher Exporteur Waren auf dem US-Markt verkauft und das eingenommene Geld in Euro umtauscht. Eine Dollar-Nachfrage entsteht etwa, wenn deutsche Unternehmen und Verbraucher Waren oder Dienstleistungen in der fremden Währung bezahlen müssen. Kapitalimporte und -exporte wirken ebenfalls auf den Wechselkurs ein.

Monatliche Entwicklung des Wechselkurses des Euro gegenüber dem US-Dollar von Juli 2016 bis Juli 2017 (in US-Dollar)

Was ist der Euro im Verhältnis zu anderen Währungen wert?
Durch Auf- und Abwertungen der Währungen kommt bei flexiblen Wechselkursen ein Ausgleich von Devisen-Angebot und Devisen-Nachfrage zustande. Wenn etwa die Nachfrage nach dem US-Dollar steigt, wertet die Währung auf, wodurch die US-Waren für Kunden im Euro-Raum und beispielsweise auch Urlaubsreisen in die USA teurer werden. In der Folge geht dadurch die Dollar-Nachfrage wieder tendenziell zurück. Bei einem System mit festen Wechselkursen treten die Zentralbanken als zusätzliche Anbieter und Nachfrager auf dem Devisenmarkt auf. Übersteigt etwa die Dollar-Nachfrage das Dollar-Angebot, stellen die Zentralbanken die benötigten Dollar bereit, um eine Aufwertung der Währung zu verhindern. In der Praxis legen Staaten regelmäßig eine Bandbreite fest, um den der Wechselkurs nach oben und schwanken darf. Die Zentralbanken greifen nur ein, um ein Über- oder Unterschreiten der sogenannten Interventionspunkte zu verhindern.
Feste Wechselkurse bieten den Vorteil einer Planungssicherheit, von der Unternehmen und Verbrauchern profitieren. Dem steht der Nachteil gegenüber, dass die Zentralbanken ihre Geldpolitik außenwirtschaftlichen Zwängen unterwerfen müssen. So können sie sich nicht auf das Ziel eines stabilen Preisniveaus im Inland konzentrieren. Deshalb hat die Deutsche Bundesbank im März 1973 ihre regelmäßigen Interventionen an den Devisenmärkten eingestellt.

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Dienstag, 19. September 2017

Informationen zur Investmentsteuerreform 2018


Zum 1. Januar 2018 tritt die Investmentsteuerreform in Kraft. Ziel der Reform war es, europarechtliche Risiken auszuräumen und Gestaltungspotentiale einzuschränken. Das komplexe Besteuerungssystem im Bereich der Investmentfonds wurde zum Teil deutlich vereinfacht. Der Gesetzgeber wollte grundsätzlich keine höhere Steuerbelastung im Bereich der Altersvorsorge und für Privatanleger, die direkt in Investmentfonds investieren. Daher wurden bestimmte pauschale Ausgleichsmechanismen, sog. Teilfreistellungen eingeführt. Welche Neuerungen es gibt  und welche Auswirkungen sich hieraus ergeben, finden Sie in den nachfolgenden Information zur Investmentsteuerreform, die Antworten auf einige wichtige Fragen geben, die hilfreich sein können.

Warum wurde das Investmentsteuerrecht überhaupt geändert?
Das Ziel der Reform war es, europarechtliche Risiken auszuräumen, Gestaltungspotentiale einzuschränken und das komplexe Besteuerungssystem im Bereich der Investmentfonds zu vereinfachen.



Welche Neuerungen gibt es?Im Bereich der Investmentfonds gibt es drei wesentliche Änderungen:
  1. Abschaffung des Transparenzprinzips
  2. Einführung einer Vorabpauschale
  3. Aufhebung des Bestandsschutzes für Alt-Anteile
Wie erfolgt die Besteuerung des Investmentfonds?
Derzeit gilt das Transparenzprinzip. Inländische Erträge sind auf Ebene des Fonds grundsätzlich steuerfrei und werden erst beim Anleger versteuert. Ab 01.01.2018 unterliegen bestimmte inländische Erträge bereits auf Fondsebene einer Körperschaftsteuer von 15 %. Das gilt für deutsche und ausländische Investmentfonds gleichermaßen. Besteuert werden ausschließlich inländische Beteiligungseinnahmen und Immobilienerträge sowie sonstige inländische Einkünfte des Fonds. Hierzu gehören insbesondere Dividenden deutscher Kapitalgesellschaften sowie Mieterträge und Veräußerungsgewinne aus deutschen Immobilien. Andere Erträge, wie z.B. Zinserträge, Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren sowie ausländische Dividenden und Immobilienerträge kann der Fonds weiterhin steuerfrei vereinnahmen.

Wie erfolgt die Besteuerung des Anlegers?
Laufende Ausschüttungen sowie Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen werden wie bisher beim Anleger besteuert. Neu ist die sogenannte Vorabpauschale. Die Vorabpauschale ersetzt die bisherige Regelung zu ausschüttungsgleichen Erträgen. Sie wird erhoben, wenn ein Investmentfonds keine oder nur geringe Ausschüttungen vornimmt. Die Vorabpauschale ist auf die Wertsteigerung des Fonds im Kalenderjahr begrenzt. Wird der Investmentfonds in späteren Jahren veräußert, mindert die geleistete Vorabpauschale den Veräußerungsgewinn. Sie verhindert somit, dass Erträge im Fonds jahrelang steuerfrei thesauriert werden können. Wirtschaftlich betrachtet handelt es sich bei der Vorabpauschale um eine „vorweggenommene“ Besteuerung.

Die neuen Steuerregeln für Investmentfonds

Was ist mit der Aufhebung des Bestandsschutzes für Alt-Anteile gemeint?
Bisher waren Kursgewinne aus Anteilen im Privatvermögen, die vor 2009 erworben wurden, steuerfrei. Diese Regelung wird zum 01.01.2018 abgeschafft. Unrealisierte Wertveränderungen bis zum 31.12.2017 bleiben steuerfrei. Wertveränderungen von Alt-Anteilen, die nach dem 01.01.2018 eintreten, sind künftig steuerpflichtig. Als Ausgleich für die Abschaffung des Bestandsschutzes wurde ein Freibetrag von 100.000 EUR pro Person eingeführt. Eine Steuerbelastung entsteht also erst, wenn die künftigen Wertveränderungen den Freibetrag von 100.000 EUR überschreiten. Der Freibetrag ist im Rahmen der Veranlagung durch den Privatanleger geltend zu machen.

Gibt es Ausgleichsmechanismen?
Ja, es gibt gleich mehrere pauschale Ausgleichsmechanismen. Diese sollen verhindern, dass es im Bereich der Altersvorsorge und für Privatanleger insgesamt zu einer höheren Steuerbelastung kommt.

Welche Ausgleichsmechanismen gibt es bei der Direktanlage im Privatvermögen?
Als Ausgleich für eine mögliche Steuerbelastung auf Fondsebene sind Teilfreistellungen vorgesehen. Je nachdem, um was für einen Fonds es sich handelt, sind 30 % (Aktienfonds), 60 % bzw. 80 % (Immobilienfonds) oder 15 % (Mischfonds) der Erträge beim Privatanleger steuerfrei. Diese Teilfreistellungen gelten für laufende Ausschüttungen, für die Vorabpauschale und auch für Veräußerungsgewinne. Sie dienen dazu, die Steuerbelastung auf Fondsebene zu neutralisieren. Im Einzelfall kann dies dazu führen, dass die Teilfreistellung auf Anlegerebene sogar höher ist, als die steuerliche Vorbelastung auf Fondsebene. Umgekehrt profitiert ein Anleger, der z.B. aufgrund einer Nicht-Veranlagungsbescheinigung ohnehin keine Steuern zahlt, aber auch nicht von einer Teilfreistellung. Für reine Renten- oder Geldmarktfonds gibt es keine Teilfreistellungen, da hier auf Fondsebene ja auch keine Besteuerung erfolgt.

Wie sehen die Ausgleichsmechanismen im Bereich der privaten fondsgebundenen Lebensversicherung aus?
Im Bereich der privaten fondsgebundenen Lebensversicherung wurde ebenfalls eine Teilfreistellung eingeführt, um eine mögliche Steuerbelastung auf Fondsebene auszugleichen. Wie bisher unterliegt bei Neuverträgen (Abschluss ab 01.01.2005) der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und den entrichteten Beiträgen der Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz. Sind die Voraussetzungen erfüllt (Vertragslaufzeit > 12 Jahre und Auszahlung ab dem 60. bzw. 62. Lebensjahr), ist weiterhin nur der hälftige Unterschiedsbetrag steuerpflichtig. Als Ausgleich für eine mögliche Steuerbelastung auf Fondsebene sind künftig zudem 15 % des Unterschiedsbetrags steuerfrei, soweit dieser auf Erträgen aus Investmentfonds beruht. Berücksichtigt werden Erträge, die ab dem 01.01.2018 erwirtschaftet wurden. Diese Teilfreistellung gilt auch für private fondsgebundene Rentenversicherungen, soweit keine lebenslange Rente gezahlt wird. Bei lebenslangen Rentenzahlungen unterliegt wie bisher nur der Ertragsanteil der Besteuerung. Die Teilfreistellung wird durch das Versicherungsunternehmen im Zeitpunkt der Leistung automatisch berechnet und dem Versicherungsnehmer bescheinigt.

Was ist mit Altverträgen (Abschluss vor 2005)?
Steuerfreie Altverträge (Abschluss vor 2005) bleiben auch weiterhin steuerfrei, sofern die Voraussetzungen wie Mindestlaufzeit und Auszahlungsalter erfüllt sind. Die Teilfreistellung ist bei Altverträgen nicht anzuwenden, unabhängig davon, ob es sich um steuerfreie oder steuerpflichtige Altverträge handelt.

Gibt es Besonderheiten bei Riester- und Basis-Rentenverträgen („Rürup“)?
Bei Riester- und Basis-Rentenverträgen („Rürup“) hat der Gesetzgeber ebenfalls einen Ausgleichsmechanismus eingeführt. Dieser greift bereits in der Ansparphase. Soweit Fondsanteile im Rahmen von Riester- oder Basis-Rentenverträgen gehalten werden, wird die Körperschaftsteuer auf Fondsebene gar nicht erst erhoben oder an den Fonds zurückerstattet. Der Versicherungsnehmer profitiert hier mittelbar über die Fondsrendite. Diese Verfahren sind mit hohem Aufwand verbunden. Investmentfonds werden diese in der Regel dann durchführen, wenn das auch wirtschaftlich sinnvoll ist, sprich wenn der Fonds überhaupt nennenswerte Dividenden- und Immobilienerträge aus deutschen Quellen erzielt.

Welches Fazit kann man ziehen?
Es gibt keinen Grund, unüberlegt zu handeln oder Verträge zu kündigen. Fondsgebundene Versicherungen bleiben attraktiv. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, profitieren sie auch weiterhin von Steuerbegünstigungen. Das gleiche gilt für Riester- und Rürup-Verträge. Auch der Wegfall des Bestandsschutzes für Alt-Anteile im Privatvermögen wird in vielen Fällen aufgrund des hohen persönlichen Freibetrags zu keiner Steuerbelastung führen.

Bitte beachten Sie, dass diese Mitteilung rein informativen Charakter besitzt und eine rechtliche oder steuerliche Beratung nicht ersetzen kann. Die Ausführungen geben den aktuellen Kenntnisstand wieder. Derzeit existieren noch offene Anwendungsfragen, zu denen sich das Bundesfinanzministerium bisher noch nicht geäußert hat. Obwohl die Ausführungen mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann keine Haftung übernommen werden.

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Dienstag, 5. September 2017

Abfindungen können den Verlust eines Jobs abfedern


Mit dem goldenen Handschlag aus einem Job auszuscheiden, das ist die Vorstellung, die viele haben, wenn es um Abfindung geht. Mit der Abfindung macht ein Chef seinem Mitarbeiter den Abschied vom Unternehmen einfacher. Spektakulär sind oft die Abfindungen in mehrfacher Millionenhöhe für Führungskräfte. Die Mehrzahl der Entschädigungen liegen wesentlich niedriger.

Anspruch auf Abfindung nicht grundsätzlich verbrieft
Auch wenn sich diese Meinung hartnäckig hält: Einen durchgehenden rechtlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. Trotzdem wird sie häufig gezahlt. Der Grund ist einfach. Viele Arbeitgeber, die sich von Mitarbeitern trennen wollen, möchten vor allem Prozesse vor den Arbeitsgerichten umgehen. Die strengen Regeln des Kündigungsschutzes in Deutschland lassen teure Klagen gegen Entlassungen grundsätzlich zu. Billiger kann es werden, mit einer Abfindung zu winken, wenn der Arbeitnehmer auf Klage verzichtet. Mitarbeiter, die ihre rechtliche Situation kennen, können höhere Entschädigungen für sich aushandeln.

Ausnahmsweise eine Abfindung gibt es auch, wenn
  • Tarifverträge diese Möglichkeit grundsätzlich festlegen
  • Betriebsvereinbarungen für Gruppen von Mitarbeitern diese Kompensation vorsehen
  • einzelne Arbeitsverträge, etwa von Führungskräften, eine solche Klausel beinhalten
  • Betriebsräte bei Entlassungen das in Sozialpläne vereinbaren
Abfindungen bei betriebsbedingten Kündigungen
Einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf eine Abfindung haben Arbeitnehmer nach dem Paragraph 1a des Kündigungsschutzgesetzes. Ihnen steht die Zahlung einer Entschädigung von ihrem Arbeitgeber immer dann zu, wenn sie auf eine Klage gegen ihre Kündigung verzichten. Dann haben sie Anspruch auf ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung. Das soll vor allem Mitarbeitern helfen, die lange in einem Unternehmen tätig waren und unter Umständen nur kurze Zeit bis zu einer Rente zu überbrücken haben.

trotz Abfindung gleich eine neue Stelle suchen

Wer sich auf darauf einlässt, sollte seine Rechte gut kennen. Eine Abfindung steht dem Arbeitnehmer nur unter bestimmten Umständen zu. So muss für den betreffenden Fall das Kündigungsschutzgesetz gelten. Das ist nur der Fall, wenn
  • das Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht
  • das Unternehmen über zehn Mitarbeiter beschäftigt
  • diese in Vollzeit arbeiten
In kleineren Firmen gibt es diese Entschädigung bei einer betriebsbedingten Kündigung nicht.

Gründe müssen im Unternehmen liegen
Das Verhalten eines Arbeitnehmers kann dafür sorgen, dass er ein Recht auf eine Abstandszahlung verwirkt. Denn die Abfindung in der gesetzlich vorgesehenen Höhe von einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr gibt es nur bei Kündigungen aus dringenden betrieblichen Erfordernissen. Das kann die wirtschaftliche Schieflage des Unternehmens ein, ein Auftragsrückgang oder eine Umstrukturierung. Kündigt der Chef einem Mitarbeiter wegen dessen Verhalten, gibt es kein Geld. Das Kündigungsschreiben muss auf die betrieblichen Erfordernisse hinweisen.

Übrigens kann auch im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vom Gericht eine Entschädigung festgelegt werden. Klagt ein Arbeitnehmer erfolgreich gegen seinen Arbeitgeber, ist das sogar in aller Regel der Fall. Denn selten kehrt der Mitarbeiter dann auf seinen Arbeitsplatz zurück. Auch Gerichte legen die Entschädigungssummen nach der Formel halbes Bruttogehalt mal Beschäftigungsjahr fest. Oft gibt es aber auch Vergleiche, bei denen die Summe höher liegt.

Sozialabgaben und Steuern
Das ist positiv: Abfindungen sind kein Arbeitsentgelt. Sie sind Entschädigungen für den Verlust des Einkommens. Deshalb müssen auch keine Sozialbeiträge auf diese Gelder gezahlt werden. Auch das Arbeitslosengeld wird nicht gekürzt, wenn es solche Zahlungen gab. Eine Abfindung gehört dem Mitarbeiter, staatliche Forderungen bleiben außen vor.

Selbst der Fiskus behandelt Abfindungen mit gewissem Respekt. Er wendet bei der Berechnung der Einkommensteuer die mildere Fünftelungsregelung an. Dabei wird die Entschädigungssumme durch fünf geteilt. Ein Fünftel wird mit dem Jahreslohn addiert. Daraus wird eine Steuer errechnet. Der Finanzbeamte vergleicht dann die Summe mit der Steuer, die ohne Abfindung fällig wäre. Die Differenz aus beiden Summen wird mal fünf genommen. Somit gilt die günstige Besteuerung für ein fiktives Fünftel der Ablöse dann für die volle Abfindung.

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