Als Sparer vertraut man darauf, dass die Sicherheit des Anlagegeldes gewährleistet ist. Aus diesem Grund gibt es die gesetzliche Einlagensicherung in der Europäischen Union (EU). Pro Kunde und Bank müssen 100.000 Euro für den Fall einer Bankenpleite abgesichert sein. In Deutschland bestehen darüber hinaus Sicherungssysteme von privaten Geldinstituten, Genossenschaftsbanken sowie Sparkassen.
Bei Bankenpleite sind 100.000 Euro je Kunde geschützt
Der gesetzliche Schutz nach dem EU-Recht greift für Guthaben auf Giro- und Sparkonten sowie Tagesgeld- und Festgeldkonten. Wenn eine eine Bank in Schieflage gerät und sie die Einlagen nicht zurückzahlen kann, springt die Sicherungseinrichtung des jeweiligen EU-Staates mit bis zu 100.000 Euro je Sparer und Geldinstitut ein. Die Entschädigungsansprüche müssen binnen sieben Arbeitstagen umgesetzt werden. Im Einzelfall kann sich die Deckungssumme vorübergehend auf 500.000 Euro erhöhen, wenn das Sparguthaben mit einem besonderen Lebensereignis des Kunden wie einem Immobiliengeschäft oder dem Renteneintritt verbunden ist. Ein gesetzlicher Anspruch besteht auch, wenn das Geld in anderen Währungen als dem Euro angelegt ist. Für Großbritannien gilt hier die Ausnahme, dass nur eine Sicherung von bis 85.000 Pfund (rund 97.500 Euro) erfolgt.
In Deutschland gibt es Unterschiede zwischen Privatbanken, Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken
In Deutschland ist im Auftrag des Bundes die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), eine 100-prozentige Tochter des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) für das Entschädigen zuständig. Die benötigten Mittel für den Rückhalt werden durch die Institute mit eigenen Beiträgen aufgebracht. Für einen erhöhten Schutz sind zahlreiche Privatbanken außerdem freiwillige Mitglieder im Einlagensicherungsfonds des BdB. Diese Einrichtung deckt einen Betrag von bis zu 20 Prozent des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank ab, in der Regel mindestens 1 Million Euro. Die Sparkassen und die genossenschaftlich organisierten Volks- und Raiffeisenbanken verfügen über jeweils eigene - sogenannte institutsbezogene - Sicherungssysteme, die wie die EdB gesetzlich anerkannt sind. Bei auftretenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist es deren Aufgabe, das betroffene Institut vor einer Insolvenz und Liquidation zu bewahren. Für die Kunden dieser Institute führt dies mittelbar dazu, vor dem Verlust ihres Sparvermögens in nahezu unbegrenzter Höhe geschützt zu sein.
Bei Massenpleiten von Banken können die Sicherungssysteme überfordert sein
Innerhalb der EU gibt es mitunter Zweifel, ob alle Mitgliedstaaten über ausreichend starke Sicherungssysteme verfügen, um die vorgeschriebenen 100.000 Euro je Kunde und Bank in Krisensituationen leisten zu können. Das Risiko steigt generell, je schwächer die Wirtschaftskraft eines Landes ist und je mehr Institute in eine finanzielle Bedrängnis geraten. Bei eventuellen Massenpleiten könnten unter Umständen selbst die Sicherungssysteme wirtschaftsstarker Staaten überfordert sein. Dann würde sich die Frage stellen, ob der Staat zum Schutz der Sparer mit Steuergeldern eingreift.
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