Samstag, 29. September 2018

Baukindergeld - Was bringt die neue Eigenheimzulage

Die Eigenheimzulage wurde vor Jahren abgeschafft und mit dem Baukindergeld nimmt die aktuelle Bundesregierung jetzt einen neuen Anlauf, Familien den Weg in die eigenen vier Wände zu ebnen. Es stellt sich jedoch die Frage, wie dies in der Praxis funktionieren soll?

Mit staatlichem Zuschuss ins EigenheimIn Deutschland wohnen so wenige Menschen in den eigenen vier Wänden wie in kaum einem anderen europäischen Land. Obwohl die Bauzinsen derzeit sehr niedrig sind, bleibt das Kaufen oder Bauen für viele kaum machbar. Deshalb soll das von der Bundesregierung geplante Baukindergeld mehr Familien zum Eigenheim verhelfen. Das Baukindergeld ist jedoch unter Fachleuten umstritten. Der Förderplan der Bundesregierung sieht vor, dass Familien mit einem Jahreseinkommen bis maximal 75.000 Euro den Zuschuss erhalten und pro Kind werden 15.000 Euro hinzugerechnet. Damit kann eine Familie mit einem Kind über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 90.000 Euro verfügen, damit es einen Baukindergeldanspruch hat. Sind zwei Kinder vorhanden sind es 105.000 Euro, bei drei Kindern erhöht sich der Betrag auf 120.000 Euro.

Das Baukindergeld wird über einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt und entspricht damit der üblichen Laufzeit eines Baudarlehens. Als Familie erhält man pro Kind im Jahr 1200 Euro, was sich über zehn Jahre zu einem Betrag immerhin 12.000 Euro summiert, den die Eltern für die Finanzierung der Immobilie einrechnen können. Hat man zwei Kinder dann erhöht sich der Zuschuss auf 24.000 Euro und bei drei Kindern auf 36.000 Euro. Voraussetzung ist, dass die Kinder unter 18 Jahren sind und noch zu Hause wohnen. Der Nachweis für die Förderberechtigung erfolgt durch die Vorlage einer Meldebescheinigung nach dem Einzug in die selbst genutzte Immobilie. Die Antragsdauer ist zeitlich befristet und gilt rückwirkend von Januar 2018 bis Ende 2020.

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Was Familien beachten sollten
Beachten sollte man, dass es keine gute Idee ist, jetzt nur zu bauen oder zu kaufen, weil es die Förderung gibt, denn die Entscheidung für die eigene Immobilie hängt von vielen Faktoren ab. Das Baukindergeld sollte möglichst effektiv verwendet werden, beispielsweise als Sondertilgung. Dies kann so gestaltet werden, dass ein großes und ein kleines Darlehen abgeschlossen wird. Das kleine Darlehen wird dann so berechnet, dass es nach Ablauf der Förderung in zehn Jahren komplett getilgt ist, wodurch dann die Belastung sinkt. Denn wenn das Baukindergeld ausschließlich in ein einziges großes Darlehen fließt, besteht nach zehn Jahren eine hohe Restschuld und gestiegene Zinsen ohne den Zuschuss könnten dann die Raten der Anschlussfinanzierung nach oben treiben. Dies kann dann die Bauherren in eine finanzielle Klemme bringen.

Abgewickelt wird die Baukindergeldförderung über die staatliche KfW-Bank und wie es bei anderen Förderprogrammen üblich ist, wird der Antrag vermutlich über die Finanzierungsbank gestellt werden. Die KfW-Bank hat zumindest für das Baukindergeld bereits eine Informationsseite auf seiner Internetseite eingerichtet und weist ausdrücklich darauf hin, dass derzeit noch keine Anträge gestellt werden können.

Für Käufer und Bauherren mit Baukindergeldanspruch gilt aber trotzdem, dass der Traum von den eigenen vier Wänden nach wie vor nur mit ausreichend Eigenkapital zu verwirklichen ist. Ohne eigenes Geld ist keine solide Baufinanzierung gewährleistet.

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