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Mittwoch, 2. Januar 2019

Mit dem Baukindergeld durch Sondertilgungen noch mehr profitieren

Bei Baufinanzierungsinteressenten mit Familien gibt es an dem am 18. September 2018 eingeführten Baukindergeld ein großes Interesse. Allein im ersten Monat seit Einführung des Baukindergelds haben fast 25.000 Familien über das KfW-Zuschussportal einen Antrag gestellt. Nach die Auswertungen der Interhyp Gruppe bestätigen, dass sich rund jeder fünfte Finanzierungsinteressent bereits im Erstgespräch nach der Förderung erkundigt. Doch wie lässt sich der staatliche Zuschuss am sinnvollsten in eine Finanzierung einbinden? Nachfolgend gibt es Tipps für eine sinnvolle Verwendung.

Niedrigere Zinskosten, geringere Restschuld
Das über die KfW-Bank zu beantragende Baukindergeld kann sich auf eine große Summe belaufen: Bei zwei Kindern kommen über 10 Jahre gerechnet insgesamt 24.000 Euro zusammen. Der Gesamtbetrag lässt sich zwar nicht direkt als Eigenkapital in die Finanzierung einbringen, da die Förderung in jährlichen Beträgen ausgezahlt wird. Nichtsdestotrotz ist es für Förderberechtigte möglich, vom Baukindergeld merklich zu profitieren. Und zwar zum Beispiel dann, wenn die jährlichen Auszahlungen als Sondertilgungen genutzt werden. Das Darlehen wird so schneller abbezahlt, was die Zinskosten verringert. Zugleich ist die Restschuld am Ende der Laufzeit niedriger, was sich wiederum positiv auf eine mögliche Anschlussfinanzierung auswirkt.

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Eine Beispielrechnung verdeutlicht das SparpotenzialFür einen Baukredit in Höhe von 200.000 Euro mit einer 15-jährigen Sollzinsbindung bei einem effektiven Jahreszins von 1,80 Prozent sowie einer Kreditrate von monatlich 800 Euro und einer jährlichen Anfangstilgung von 3,0 Prozent wären über die Kreditlaufzeit knapp 41.000 Euro an Zinszahlungen zu leisten. Bringt die Familie mit zwei Kindern das Baukindergeld als jährliche Sondertilgung ein, reduziert sie die Zinsbelastungen auf etwa 35.000 Euro – und hat zugleich die Restschuld merklich verringert.

Unterschiedliche Ausstattungen, variierende Kosten
Vor dem Hintergrund lohnt der genaue Blick auf die variierenden Konditionen bei Sondertilgungen. Können zum Beispiel tatsächlich 5 Prozent der Nettodarlehenssumme pro Jahr ohne Zusatzkosten getilgt werden, wie zumeist üblich? Oder ist vielleicht sogar eine 10-prozentige kostenlose außerplanmäßige Tilgung drin, die einige Kreditinstitute anbieten? Und wenn sie dieses tun: Wie viel kostet das? Diese Fragen können mit einem unverbindlichen Konditionsvergleich schnell beantwortet werden.
Da das Baukindergeld jährlich immer am gleichen Tag ausbezahlt wird, kann dies dem Baufinanzierer bei der Mittelverwendung helfen, den Zuschuss für Sondertilgungen einzuplanen und einzusetzen.

Wer kann Anträge stellen?
Jede natürliche Person, 
  • die (Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum geworden ist und
  • die selbst kindergeldberechtigt ist oder mit der kindergeldberechtigten Person in einem Haushalt lebt und
  • in deren Haushalt mindestens ein Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das im Haushalt eine Kindergeldberechtigung vorliegt und
  • deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet. Das Kind muss die oben genannten Bedingungen erfüllen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland. Ist bereits selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum zur Dauernutzung in Deutschland vorhanden, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld ausgeschlossen.

Wann und wie ist der Zuschuss zu beantragen?
Sie beantragen den Zuschuss im KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/zuschussportal), nachdem Sie in das Wohneigentum eingezogen sind.

EinzugsdatumAntrag stellen
01.01.2018 bis 17.09.2018ab 18.09.2018 bis 31.12.2018
ab 18.09.2018innerhalb von 3 Monaten nach Einzug
(Datum der Melde­bestätigung Ihrer Gemeinde)

Weitere Informationen zu der Beantragung werden auf der Internetseite www.kfw.de/baukindergeld zur Verfügung gestellt.

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Dienstag, 16. Oktober 2018

Baukindergeld - Anträge können ab dem 18. September gestellt werden

Familien und Alleinerziehende können ab dem 18. September 2018 das Baukindergeld bei der KfW-Bank beantragen. Dies wurde heute durch das Bundesinnenministerium in Berlin mitgeteilt. Das Baukindergeld ist eine Förderung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, um Familien mit Kindern bei dem erstmaligen Erwerb von selbstgenutzten Wohneigentum zu unterstützen. Förderfähig ist der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum für Familien und Alleinerziehende. Die Voraussetzung dafür ist, dass mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt.

Die Baukindergeld-Förderung umfasst folgende wesentliche Punkte:
  • Finanzielle Unterstützung der Eigentumsbildung für Familien und Alleinerziehende in Deutschland mit mindestens einem, im gleichen Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren.
  • Zuschusshöhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr für die erstmalige Neuschaffung oder den Ersterwerb von Wohneigentum insbesondere auch im Wohnungsbestand über 10 Jahre (d. h. bei einem Kind insgesamt 12.000 Euro)
  • Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind (d. h. 90.000 Euro bei einem Kind, 105.000 Euro bei 2 Kindern)
  • Baukindergeld wird rückwirkend ab dem 01. Januar 2018 gewährt
  • Baukindergeld wird erst nach Einzug beantragt und einmal im Jahr ausgezahlt
  • Baukindergeld ist u. a. mit den KfW Förderprogrammen zum Energieeffizienten Bauen und Sanieren sowie Programmen der Bundesländer kombinierbar
Einzuhaltende AntragsfristenDer Antrag für das Baukinder­geld wird nicht im Vorfeld gestellt, sondern erst nachdem man eingezogen ist. Wenn zusätzlich andere KfW-Förder­produkte nutzen möchte, muss der Antrag dafür bevor Sie bauen, kaufen oder sanieren gestellt werden.

EinzugsdatumAntrag stellen
01.01.2018 bis 17.09.2018ab 18.09.2018 bis 31.12.2018
ab 18.09.2018

innerhalb von 3 Monaten nach Einzug
(Datum der Melde­bestätigung Ihrer Gemeinde)

Familien und Alleinerziehende können den Antrag online über das KfW-Zuschussportal stellen. Weitere Informationen zu der Beantragung werden auf der Internetseite www.kfw.de/baukindergeld zur Verfügung gestellt.

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Was ist beim Zweiterwerb von Wohneigentum zu beachten?
Baukindergeld erhalten nur diejenigen, die als Familie erstmalig ein Eigenheim erwerben. Ein Beispiel: Eine Familie, die nach der Geburt des ersten Kindes zunächst eine Eigentumswohnung gekauft hat und später ein Haus erwirbt, hat KEINEN Anspruch auf Baukindergeld. Allerdings: Wer in der Vergangenheit eine Eigen­heim­zulage erhalten hat, kann auch Baukinder­geld erhalten. Voraussetzung dazu ist, dass die mit der Eigen­heim­zulage geförderte Wohn­immobilie inzwischen wieder verkauft wurde.

Ist das Baukindergeld in den Bundesländern gleich hoch?
Die geplanten Regelungen gelten deutschlandweit. Allerdings setzt Bayern noch „eins“ obendrauf: Dort kann das „Baukindergeld plus“ beantragt werden, das pro Kind eine jährliche Förderung von 1.500 Euro (statt 1.200 Euro) vorsieht. Damit kann eine in Bayern ansässige Familie mit zwei Kindern 6.000 Euro zusätzlich erhalten, eine mit drei Kindern 9.000 Euro mehr. Hinzu kommt eine ebenfalls nur für Bayern gültige Eigenheimzulage in Höhe von einmalig 10.000 Euro, die sowohl Familien als auch kinderlosen Paaren und Singles gewährt wird. Die Anträge für diese in Bayern gültige Eigenheimzulage können Förderberechtigte seit dem 1. September 2018 stellen.

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Samstag, 29. September 2018

Baukindergeld - Was bringt die neue Eigenheimzulage

Die Eigenheimzulage wurde vor Jahren abgeschafft und mit dem Baukindergeld nimmt die aktuelle Bundesregierung jetzt einen neuen Anlauf, Familien den Weg in die eigenen vier Wände zu ebnen. Es stellt sich jedoch die Frage, wie dies in der Praxis funktionieren soll?

Mit staatlichem Zuschuss ins EigenheimIn Deutschland wohnen so wenige Menschen in den eigenen vier Wänden wie in kaum einem anderen europäischen Land. Obwohl die Bauzinsen derzeit sehr niedrig sind, bleibt das Kaufen oder Bauen für viele kaum machbar. Deshalb soll das von der Bundesregierung geplante Baukindergeld mehr Familien zum Eigenheim verhelfen. Das Baukindergeld ist jedoch unter Fachleuten umstritten. Der Förderplan der Bundesregierung sieht vor, dass Familien mit einem Jahreseinkommen bis maximal 75.000 Euro den Zuschuss erhalten und pro Kind werden 15.000 Euro hinzugerechnet. Damit kann eine Familie mit einem Kind über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 90.000 Euro verfügen, damit es einen Baukindergeldanspruch hat. Sind zwei Kinder vorhanden sind es 105.000 Euro, bei drei Kindern erhöht sich der Betrag auf 120.000 Euro.

Das Baukindergeld wird über einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt und entspricht damit der üblichen Laufzeit eines Baudarlehens. Als Familie erhält man pro Kind im Jahr 1200 Euro, was sich über zehn Jahre zu einem Betrag immerhin 12.000 Euro summiert, den die Eltern für die Finanzierung der Immobilie einrechnen können. Hat man zwei Kinder dann erhöht sich der Zuschuss auf 24.000 Euro und bei drei Kindern auf 36.000 Euro. Voraussetzung ist, dass die Kinder unter 18 Jahren sind und noch zu Hause wohnen. Der Nachweis für die Förderberechtigung erfolgt durch die Vorlage einer Meldebescheinigung nach dem Einzug in die selbst genutzte Immobilie. Die Antragsdauer ist zeitlich befristet und gilt rückwirkend von Januar 2018 bis Ende 2020.

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Was Familien beachten sollten
Beachten sollte man, dass es keine gute Idee ist, jetzt nur zu bauen oder zu kaufen, weil es die Förderung gibt, denn die Entscheidung für die eigene Immobilie hängt von vielen Faktoren ab. Das Baukindergeld sollte möglichst effektiv verwendet werden, beispielsweise als Sondertilgung. Dies kann so gestaltet werden, dass ein großes und ein kleines Darlehen abgeschlossen wird. Das kleine Darlehen wird dann so berechnet, dass es nach Ablauf der Förderung in zehn Jahren komplett getilgt ist, wodurch dann die Belastung sinkt. Denn wenn das Baukindergeld ausschließlich in ein einziges großes Darlehen fließt, besteht nach zehn Jahren eine hohe Restschuld und gestiegene Zinsen ohne den Zuschuss könnten dann die Raten der Anschlussfinanzierung nach oben treiben. Dies kann dann die Bauherren in eine finanzielle Klemme bringen.

Abgewickelt wird die Baukindergeldförderung über die staatliche KfW-Bank und wie es bei anderen Förderprogrammen üblich ist, wird der Antrag vermutlich über die Finanzierungsbank gestellt werden. Die KfW-Bank hat zumindest für das Baukindergeld bereits eine Informationsseite auf seiner Internetseite eingerichtet und weist ausdrücklich darauf hin, dass derzeit noch keine Anträge gestellt werden können.

Für Käufer und Bauherren mit Baukindergeldanspruch gilt aber trotzdem, dass der Traum von den eigenen vier Wänden nach wie vor nur mit ausreichend Eigenkapital zu verwirklichen ist. Ohne eigenes Geld ist keine solide Baufinanzierung gewährleistet.

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Montag, 19. März 2018

Wichtige Änderungen beim KfW-Förderprogramm Energieeffizient Bauen und Sanieren

Zum 17. April 2018 ändert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) seine Bedingungen vom Förderprogramm 151, 152 und 153 „Energieeffizient Bauen und Sanieren". Dies bedeutet für Privatpersonen, die Wohneigentum energieeffizient sanieren wollen, eine spürbare Einschränkung der bisherigen Vertragsmodalitäten. Deshalb sollten Privatpersonen mit einem konkretem Bauvorhaben zügig handeln, denn alle Anträge, die bis zum 16. April 2018 gestellt werden, können noch von den alten Vertragsmodalitäten profitieren.

Die folgenden drei Kreditmodelle ändern sich für den privaten Wohnungsbau:
  • Für die Sanierung eines Hauses zum KfW-Effizienzhaus (KfW-Kredit 151):
    Gefördert werden Maßnahmen zur Verringerung des Energiebedarfs von selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden mit Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002.
  • Für die Sanierung eines Hauses mittels einzelner energetischer Maßnahmen (KfW-Kredit 152):
    Auch wenn Hausbesitzer keine Effizienzhaus-Standards anstreben, fördert die KfW diverse Einzelmaßnahmen wie etwa die Wärmedämmung von Wänden, die Erneuerung von Fenstern oder den Einbau einer Lüftungsanlage.
  • Für den energieeffizienten Bau oder Kauf eines KfW-Einfamilienhauses (KfW-Kredit 153):
    Gefördert wird die Errichtung oder der Ersterwerb von Wohngebäuden gemäß energetischem Standard eines KfW-Effizienzhauses oder Passivhauses. Dabei gilt: je effizienter das Gebäude, desto höher die Förderung.

Bisher war bei allen drei Modellen eine außerplanmäßige Tilgung jederzeit kostenfrei möglich. Weiterhin konnte der bewilligte Darlehensbetrag bis zu zwölf Monate kostenfrei abgerufen werden und der Zinssatz konnte auf eine Laufzeit von 20 Jahren festgeschrieben werden.

Um für ein Bauvorhaben die alten KFW-Kredit-Bedingungen zu nutzen, muss zügig gehandelt werden, denn ab dem 17. April 2018 treten strengere Regeln in Kraft.
Dies bedeutet:
  • Es sind grundsätzlich keine kostenfreien Sondertilgungen mehr möglich. Bei einer vorzeitigen Tilgung des Darlehens wird zukünftig ein Vorfälligkeitsentgelt fällig und Teiltilgungen werden ganz ausgeschlossen.
  • Die kostenfreie Bereitstellungszeit wird von zwölf auf sechs Monate verkürzt.
  • Die bisher mögliche 20-jährige Zinsbindung entfällt.
Mit den KfW-Förderprogrammen werden Privatpersonen und Unternehmen bei der Finanzierung der eigenen vier Wände vom Staat unterstützt. Außerdem bietet die KfW-Bank einen besonders günstigen Kredit für die Wärmedämmung, den altersgerechten Umbau, Sanierungs- oder weitere Maßnahmen an. Die KfW-Bank verfügt über kein eigenes Filialnetz. Deshalb wird ein Fördermittelantrag immer über eine Sparkasse, Volks- und Raiffeisenbank oder eine Geschäftsbank eingereicht. Im Falle einer Finanzierung übernimmt die jeweilige Bank die Prüfung des Kreditnehmers, beurteilt seine Pläne und entscheidet schließlich darüber, ob das Vorhaben finanziert und ein Antrag bei der KfW-Bank gestellt wird. Nach der Kreditbewilligung durch die KfW-Bank werden dann vom jeweiligen Finanzierungspartner die KfW-Mittel an den Kunden weitergeleitet.
Weitere Informationen zur KfW-Bank und deren Fördermöglichkeiten gibt es auf der Internet www.kfw.de.

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