Niedrigere Zinskosten, geringere Restschuld
Das über die KfW-Bank zu beantragende Baukindergeld kann sich auf eine große Summe belaufen: Bei zwei Kindern kommen über 10 Jahre gerechnet insgesamt 24.000 Euro zusammen. Der Gesamtbetrag lässt sich zwar nicht direkt als Eigenkapital in die Finanzierung einbringen, da die Förderung in jährlichen Beträgen ausgezahlt wird. Nichtsdestotrotz ist es für Förderberechtigte möglich, vom Baukindergeld merklich zu profitieren. Und zwar zum Beispiel dann, wenn die jährlichen Auszahlungen als Sondertilgungen genutzt werden. Das Darlehen wird so schneller abbezahlt, was die Zinskosten verringert. Zugleich ist die Restschuld am Ende der Laufzeit niedriger, was sich wiederum positiv auf eine mögliche Anschlussfinanzierung auswirkt.
Eine Beispielrechnung verdeutlicht das SparpotenzialFür einen Baukredit in Höhe von 200.000 Euro mit einer 15-jährigen Sollzinsbindung bei einem effektiven Jahreszins von 1,80 Prozent sowie einer Kreditrate von monatlich 800 Euro und einer jährlichen Anfangstilgung von 3,0 Prozent wären über die Kreditlaufzeit knapp 41.000 Euro an Zinszahlungen zu leisten. Bringt die Familie mit zwei Kindern das Baukindergeld als jährliche Sondertilgung ein, reduziert sie die Zinsbelastungen auf etwa 35.000 Euro – und hat zugleich die Restschuld merklich verringert.
Unterschiedliche Ausstattungen, variierende Kosten
Vor dem Hintergrund lohnt der genaue Blick auf die variierenden Konditionen bei Sondertilgungen. Können zum Beispiel tatsächlich 5 Prozent der Nettodarlehenssumme pro Jahr ohne Zusatzkosten getilgt werden, wie zumeist üblich? Oder ist vielleicht sogar eine 10-prozentige kostenlose außerplanmäßige Tilgung drin, die einige Kreditinstitute anbieten? Und wenn sie dieses tun: Wie viel kostet das? Diese Fragen können mit einem unverbindlichen Konditionsvergleich schnell beantwortet werden.
Da das Baukindergeld jährlich immer am gleichen Tag ausbezahlt wird, kann dies dem Baufinanzierer bei der Mittelverwendung helfen, den Zuschuss für Sondertilgungen einzuplanen und einzusetzen.
Wer kann Anträge stellen?
Jede natürliche Person,
- die (Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum geworden ist und
- die selbst kindergeldberechtigt ist oder mit der kindergeldberechtigten Person in einem Haushalt lebt und
- in deren Haushalt mindestens ein Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das im Haushalt eine Kindergeldberechtigung vorliegt und
- deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet. Das Kind muss die oben genannten Bedingungen erfüllen.
Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland. Ist bereits selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum zur Dauernutzung in Deutschland vorhanden, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld ausgeschlossen.
Wann und wie ist der Zuschuss zu beantragen?
Sie beantragen den Zuschuss im KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/zuschussportal), nachdem Sie in das Wohneigentum eingezogen sind.
Einzugsdatum | Antrag stellen |
01.01.2018 bis 17.09.2018 | ab 18.09.2018 bis 31.12.2018 |
ab 18.09.2018 | innerhalb von 3 Monaten nach Einzug (Datum der Meldebestätigung Ihrer Gemeinde) |
Weitere Informationen zu der Beantragung werden auf der Internetseite www.kfw.de/baukindergeld zur Verfügung gestellt.
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