Gesetzlich Versicherte bekommen für den Zahnersatz ab Oktober 2020 mehr Geld von der Krankenkasse gezahlt. Deshalb könne sich auszahlen, mit einer Behandlung noch etwas zu warten. Wenn man nicht nicht an akuten Schmerzen leidet, welche einen sofortigen Zahnersatz erfordern, sollte mit einer planbaren Behandlung bis Oktober 2020 oder später zu warten. Denn dann treten zwei Neuerungen in Kraft: Ein höherer Festzuschuss der Krankenkasse ab Oktober 2020 und ein höherer Bonus. Da es bei Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Prothesen so ist, dass Patienten einen hohen Eigenanteil zahlen müssen, kann man dadurch seine Eigenbelastung reduzieren.
Was ändert sich beim Festzuschuss?
Der Festzuschuss für die sogenannte Regelversorgung steigt von 50 Prozent auf 60 Prozent der Kosten. Bei der Regelversorgung handelt es sich um die von allen gesetzlichen Kassen vereinbarte Basisversorgung zur Abdeckung aller nötigen Leistungen. Für zusätzliche Extras wie Keramik bei Kronen oder Brücken oder ein Goldinlay muss weiterhin aus eigener Tasche aufgekommen werden.
Was ändert sich beim Bonus?
Wer mit seinem Bonusheft nachweisen kann, jedes Jahr zur Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt gewesen zu sein, profitiert ab Oktober zusätzlich. Denn bei einem über fünf Jahre geführten Bonusheft erhöhe sich der Kassenzuschuss von 60 Prozent auf 70 Prozent und bei einem über zehn Jahre geführten Bonusheft sogar auf 75 Prozent. Tipp: Die Krankenkasse kann den Zuschuss in begründeten Ausnahmefällen künftig auch dann auf 75 Prozent festlegen, wenn der Versicherte seine Zähne regelmäßig gepflegt und in den letzten zehn Jahren die zahnärztliche Kontrolle nur einmal ausgelassen hat. Als mögliche Ausnahmegründe können beispielsweise eine lange Erkrankung oder ein langer Auslandsaufenthalt in Frage kommen.
Welche finanziellen Auswirkungen ergeben sich daraus?
Für einen fehlenden Zahn im Backenzahnbereich, würde bei der Basisversorgung eine Brücke beispielsweise mit Kosten von rund 750 Euro zu Buche schlagen. Der Zuschuss für diesen Zahnersatz steigt demnach ab Oktober 2020 von 375 Euro auf 450 Euro. Wer über ein zehn Jahre geführtes Bonusheft verfügt, kann auf bis zu rund 563 Euro Zuschuss kommen. Tipp: Für Geringverdiener ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, die Regelversorgung auf Antrag ganz ohne Eigenanteil erhalten.
Was ist, wenn man sich bereits in einer laufenden Behandlung befindet?
Die neuen Bestimmungen gelten nur für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte und genehmigte Zahnersatzleistungen. Das bedeutet: Wer sich bereits in einer Behandlung befindet und die Rechnung für den Zahnersatz aber erst im Oktober oder später bekommt, kann die neuen Zuschüsse und Boni nicht in Anspruch nehmen.
Wie kann man generell sparen, bzw. die Zuzahlung minimieren?
Sinnvoll ist es, sich vor einer Behandlung ausführlich nach den Leistungen der Regelversorgung zu erkundigen. Die Zahnärzte sind gesetzlich verpflichtet, Patienten über alle Alternativen aufzuklären und dazu gehört auch die kostengünstige Regelversorgung. Mit einem Heil- und Kostenplan kann man sich ein individuelles "Angebot" erstellen lassen und so seine zu erwartenden Kosten abschätzen. Empfehlenswert kann bei großen Zahnersatz-Eingriffen auch sein, sich eine zweite ärztliche Meinung (Parallelangebot) einzuholen. Um den Eigenanteil, bzw. eine bessere Behandlung zu bekommen, ist eine Zahnzusatzversicherung empfehlenswert. So kann man bei Zahnersatz, kieferorthopädischen Behandlungen und sogar der routinemäßigen Zahnprophylaxe die Kosten minimieren. Mit einer Zahnzusatzversicherung kann man sich so eine höherwertige Behandlungen gönnen, ohne die gesamten Mehrkosten allein zu tragen.
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