Freitag, 18. September 2020

Zahnersatz - Krankenkassen zahlen bald höheren Zuschuss und Bonus

 Gesetzlich Versicherte bekommen für den Zahnersatz ab Oktober 2020 mehr Geld von der Krankenkasse gezahlt. Deshalb könne sich auszahlen, mit einer Behandlung noch etwas zu warten. Wenn man nicht nicht an akuten Schmerzen leidet, welche einen sofortigen Zahnersatz erfordern, sollte mit einer planbaren Behandlung bis Oktober 2020 oder später zu warten. Denn dann treten zwei Neuerungen in Kraft: Ein höherer Festzuschuss der Krankenkasse ab Oktober 2020 und ein höherer Bonus. Da es bei Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Prothesen so ist, dass Patienten einen hohen Eigenanteil zahlen müssen, kann man dadurch seine Eigenbelastung reduzieren.

Was ändert sich beim Festzuschuss?
Der Festzuschuss für die sogenannte Regelversorgung steigt von 50 Prozent auf 60 Prozent der Kosten. Bei der Regelversorgung handelt es sich um die von allen gesetzlichen Kassen vereinbarte Basisversorgung zur Abdeckung aller nötigen Leistungen. Für zusätzliche Extras wie Keramik bei Kronen oder Brücken oder ein Goldinlay muss weiterhin aus eigener Tasche aufgekommen werden.

Nachfrage nach Zusatzkrankenversicherungen

 

Was ändert sich beim Bonus?
Wer mit seinem Bonusheft nachweisen kann, jedes Jahr zur Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt gewesen zu sein, profitiert ab Oktober zusätzlich. Denn bei einem über fünf Jahre geführten Bonusheft erhöhe sich der Kassenzuschuss von 60 Prozent auf 70 Prozent und bei einem über zehn Jahre geführten Bonusheft sogar auf 75 Prozent. Tipp: Die Krankenkasse kann den Zuschuss in begründeten Ausnahmefällen künftig auch dann auf 75 Prozent festlegen, wenn der Versicherte seine Zähne regelmäßig gepflegt und in den letzten zehn Jahren die zahnärztliche Kontrolle nur einmal ausgelassen hat. Als mögliche Ausnahmegründe können beispielsweise eine lange Erkrankung oder ein langer Auslandsaufenthalt in Frage kommen.

Welche finanziellen Auswirkungen ergeben sich daraus?
Für einen fehlenden Zahn im Backenzahnbereich, würde bei der Basisversorgung eine Brücke beispielsweise mit Kosten von rund 750 Euro zu Buche schlagen. Der Zuschuss für diesen Zahnersatz steigt demnach ab Oktober 2020 von 375 Euro auf 450 Euro. Wer über ein zehn Jahre geführtes Bonusheft verfügt, kann auf bis zu rund 563 Euro Zuschuss kommen. Tipp: Für Geringverdiener ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, die Regelversorgung auf Antrag ganz ohne Eigenanteil erhalten.

Steuerzahler unterstützt GKV

Was ist, wenn man sich bereits in einer laufenden Behandlung befindet?
Die neuen Bestimmungen gelten nur für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte und genehmigte Zahnersatzleistungen. Das bedeutet: Wer sich bereits in einer Behandlung befindet und die Rechnung für den Zahnersatz aber erst im Oktober oder später bekommt, kann die neuen Zuschüsse und Boni nicht in Anspruch nehmen.

Wie kann man generell sparen, bzw. die Zuzahlung minimieren?
Sinnvoll ist es, sich vor einer Behandlung ausführlich nach den Leistungen der Regelversorgung zu erkundigen. Die Zahnärzte sind gesetzlich verpflichtet, Patienten über alle Alternativen aufzuklären und dazu gehört auch die kostengünstige Regelversorgung. Mit einem Heil- und Kostenplan kann man sich ein individuelles "Angebot" erstellen lassen und so seine zu erwartenden Kosten abschätzen. Empfehlenswert kann bei großen Zahnersatz-Eingriffen auch sein, sich eine zweite ärztliche Meinung (Parallelangebot) einzuholen. Um den Eigenanteil, bzw. eine bessere Behandlung zu bekommen, ist eine Zahnzusatzversicherung empfehlenswert. So kann man bei Zahnersatz, kieferorthopädischen Behandlungen und sogar der routinemäßigen Zahnprophylaxe die Kosten minimieren. Mit einer Zahnzusatzversicherung kann man sich so eine höherwertige Behandlungen gönnen, ohne die gesamten Mehrkosten allein zu tragen.

Berechnen Sie hier ihren Zahnzusatzschutz

Leseempfehlungen

Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:

Baukindergeld: Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020 – möglicherweise wird verlängert
Rechtsschutz und das Finanzamt - Wenn der Fiskus zu kräftig zulangt
Generation Y – Deshalb sollten auch schon jüngere Menschen über Vollmachten und eine letztwillige Verfügung nachdenken

Bildnachweis

Dienstag, 15. September 2020

Wenn die bisherige Reiseversicherung in der Corona-Pandemie nicht hilft

 Obwohl die Corona-Gefahr noch besteht, planen viele Deutsche wieder Urlaube im In- oder Ausland. Für viele stellt sich allerdings in der derzeitigen Corona-Pandemie die Frage, was bringen Reiserücktritt- und Auslandskrankenversicherung in der derzeitigen Situation? Bei einer Pandemie hängt die Leistung vom jeweiligen Tarif ab und man sollte das Kleingedruckte genau lesen. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.

Trägt die Rücktrittversicherung durch Corona bedingte Stornokosten?
Hier gilt es genau hinzusehen. Wenn man als Urlauber seine gebuchte Reise stornieren will, weil man an Covid-19 schwer erkrankt ist, dann übernimmt eine Reiserücktritt-Versicherung im Regelfall diese Kosten. Dies gilt dann wie eine unvorhersehbare schwere Erkrankungen, welche als Grund für eine Stornierung gilt. Allerdings ist hier Vorsicht geboten, da es auch einige Versicherer gibt, die eine Leistungspflicht im Fall einer Pandemie-bedingten Erkrankung ausschließen. Und da es sich bei Covid-19 laut Weltgesundheitsorganisation immer noch um eine Pandemie handelt, würden diese Versicherer keine Leistung erbringen. Daher ist es wichtig, vor Abschluss des Vertrages unbedingt die Versicherungsbedingungen zu prüfen.

COVID-19-Impfstoff

Und was ist, wenn man in Quarantäne muss?
Wenn man nicht selbst erkrankt ist, aber auf eine behördliche Anordnung in Quarantäne geht muss, kann man die Stornokosten für eine deshalb nicht angetretene Reise nicht beim Versicherer geltend machen. Das gilt auch bei einer Quarantäne, die man freiwillig zur Vorsorge durchführt, denn die Quarantäne als solche ist kein versicherter Fall.

Was passiert, wenn die Reise gebucht wurde und man dann doch Angst bekommt diese anzutreten?
Bei Angst an Covid-19 zu erkranken oder ein hohes Ansteckungsrisiko im Urlaubsgebiet und selbst eine erneute Reisewarnung des Auswärtigen Amtes sind keine versicherten Ereignisse in einer Reiseversicherung nach den derzeitigen Vertragsbedingungen. Wenn man als Urlauber eine bereits angetretene Reise aus diesen Gründen abbricht, zahlt auch keine Reiseabbruch-Versicherung die dadurch entstehenden Kosten.

Wie verhält es sich, wenn man im Auslandsurlaub erkrankt?
Eine Auslandskrankenversicherung (Reisekrankenversicherung) trägt die Kosten einer Covid-19-Behandlung vor Ort und eines eventuell nötigen Rücktransports nach Deutschland. Allerdings sollte man auch hier in den Vertragsbedingungen prüfen, ob nicht Pandemien in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind. Es gibt einige Versicherer die dies tun. Praxistipp: Wenn im Ausland die Erkrankung ausbricht, sollte unverzüglich der Versicherer kontaktiert werden. Verbraucherschützer empfehlen den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung schon immer.

Gibt es im Ernstfall einen uneingeschränkten Rücktransport?
Hier ist zu beachten, dass viele Anbieter nur die Kosten für einen „medizinisch notwendigen" Heimtransport tragen , in anderen Tarifen sind auch „medizinisch sinnvolle" Transporte eingeschlossen. Allerdings könnte bei sich bei einer Covid-19-Erkrankung die Heimkehr schwierig gestalten, wenn beispielsweise eine ausländische Behörde dem deutschen Covid-19-Patienten Reiseverbote oder Quarantänemaßnahmen auferlegt. Und weiterhin sollte beachtet werden: Wer nur aufgrund einer neuen Reisewarnung seine Auslandsversicherung für die Kosten einer vorgezogenen Rückreise in Anspruch nehmen möchte, geht natürlich leer aus, da dies nicht versichert ist.

Erste Reiseversicherer haben ihre Vertragsbedingungen an die Corona-Pandemie angepasst
So bietet beispielsweise die HanseMerkur bereits eine Lösung an. Dafür wurde die Reiseversicherung optimiert und auf die aktuelle Situation angepasst. Mit dem neuen Corona-Zusatzschutz können sich Reisende vor und während der Reise vor zusätzlichen Kosten durch eine mögliche Infektion mit Covid-19 schützen und somit auch in Zeiten von Corona sorglos reisen. Dieser Corona-Zusatzschutz kann optional als Baustein in eine Reiseversicherung dazu gebucht werden. Informationen, bzw. ein Abschluss gibt es über den folgenden Link.

Corona-Reiseschutz-Informationen lesen

Leseempfehlungen

Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:

Wie hängt die Erderwärmung mit Geldanlagen zusammen
Farbwechsel - Aus der Grünen Karte wird die Weiße Karte
Sturmschäden richtig regulieren

Bildnachweis