Dienstag, 15. September 2020

Wenn die bisherige Reiseversicherung in der Corona-Pandemie nicht hilft

 Obwohl die Corona-Gefahr noch besteht, planen viele Deutsche wieder Urlaube im In- oder Ausland. Für viele stellt sich allerdings in der derzeitigen Corona-Pandemie die Frage, was bringen Reiserücktritt- und Auslandskrankenversicherung in der derzeitigen Situation? Bei einer Pandemie hängt die Leistung vom jeweiligen Tarif ab und man sollte das Kleingedruckte genau lesen. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.

Trägt die Rücktrittversicherung durch Corona bedingte Stornokosten?
Hier gilt es genau hinzusehen. Wenn man als Urlauber seine gebuchte Reise stornieren will, weil man an Covid-19 schwer erkrankt ist, dann übernimmt eine Reiserücktritt-Versicherung im Regelfall diese Kosten. Dies gilt dann wie eine unvorhersehbare schwere Erkrankungen, welche als Grund für eine Stornierung gilt. Allerdings ist hier Vorsicht geboten, da es auch einige Versicherer gibt, die eine Leistungspflicht im Fall einer Pandemie-bedingten Erkrankung ausschließen. Und da es sich bei Covid-19 laut Weltgesundheitsorganisation immer noch um eine Pandemie handelt, würden diese Versicherer keine Leistung erbringen. Daher ist es wichtig, vor Abschluss des Vertrages unbedingt die Versicherungsbedingungen zu prüfen.

COVID-19-Impfstoff

Und was ist, wenn man in Quarantäne muss?
Wenn man nicht selbst erkrankt ist, aber auf eine behördliche Anordnung in Quarantäne geht muss, kann man die Stornokosten für eine deshalb nicht angetretene Reise nicht beim Versicherer geltend machen. Das gilt auch bei einer Quarantäne, die man freiwillig zur Vorsorge durchführt, denn die Quarantäne als solche ist kein versicherter Fall.

Was passiert, wenn die Reise gebucht wurde und man dann doch Angst bekommt diese anzutreten?
Bei Angst an Covid-19 zu erkranken oder ein hohes Ansteckungsrisiko im Urlaubsgebiet und selbst eine erneute Reisewarnung des Auswärtigen Amtes sind keine versicherten Ereignisse in einer Reiseversicherung nach den derzeitigen Vertragsbedingungen. Wenn man als Urlauber eine bereits angetretene Reise aus diesen Gründen abbricht, zahlt auch keine Reiseabbruch-Versicherung die dadurch entstehenden Kosten.

Wie verhält es sich, wenn man im Auslandsurlaub erkrankt?
Eine Auslandskrankenversicherung (Reisekrankenversicherung) trägt die Kosten einer Covid-19-Behandlung vor Ort und eines eventuell nötigen Rücktransports nach Deutschland. Allerdings sollte man auch hier in den Vertragsbedingungen prüfen, ob nicht Pandemien in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind. Es gibt einige Versicherer die dies tun. Praxistipp: Wenn im Ausland die Erkrankung ausbricht, sollte unverzüglich der Versicherer kontaktiert werden. Verbraucherschützer empfehlen den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung schon immer.

Gibt es im Ernstfall einen uneingeschränkten Rücktransport?
Hier ist zu beachten, dass viele Anbieter nur die Kosten für einen „medizinisch notwendigen" Heimtransport tragen , in anderen Tarifen sind auch „medizinisch sinnvolle" Transporte eingeschlossen. Allerdings könnte bei sich bei einer Covid-19-Erkrankung die Heimkehr schwierig gestalten, wenn beispielsweise eine ausländische Behörde dem deutschen Covid-19-Patienten Reiseverbote oder Quarantänemaßnahmen auferlegt. Und weiterhin sollte beachtet werden: Wer nur aufgrund einer neuen Reisewarnung seine Auslandsversicherung für die Kosten einer vorgezogenen Rückreise in Anspruch nehmen möchte, geht natürlich leer aus, da dies nicht versichert ist.

Erste Reiseversicherer haben ihre Vertragsbedingungen an die Corona-Pandemie angepasst
So bietet beispielsweise die HanseMerkur bereits eine Lösung an. Dafür wurde die Reiseversicherung optimiert und auf die aktuelle Situation angepasst. Mit dem neuen Corona-Zusatzschutz können sich Reisende vor und während der Reise vor zusätzlichen Kosten durch eine mögliche Infektion mit Covid-19 schützen und somit auch in Zeiten von Corona sorglos reisen. Dieser Corona-Zusatzschutz kann optional als Baustein in eine Reiseversicherung dazu gebucht werden. Informationen, bzw. ein Abschluss gibt es über den folgenden Link.

Corona-Reiseschutz-Informationen lesen

Leseempfehlungen

Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:

Wie hängt die Erderwärmung mit Geldanlagen zusammen
Farbwechsel - Aus der Grünen Karte wird die Weiße Karte
Sturmschäden richtig regulieren

Bildnachweis

 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen