Durch den Tod eines nahen Angehörigen ist die Situation für die Hinterbliebenen schwierig genug. Neben der Trauer wird man zusätzlich noch mit der damit verbundenen Bürokratie konfrontiert. Beerdigung organisieren, Nachlass ordnen, Verträge kündigen und vieles mehr. Das gilt auch im Verhältnis zum Finanzamt. Denn die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung bleibt im Jahr des Ablebens bestehen.
Erben teilen sich Steuerschuld und Steuererstattung
Es führt kein Weg daran vorbei, dass sich Hinterbliebene mit der Einkommensteuer des Verstorbenen befassen müssen. Denn die Abgabe einer Steuererklärung ist ein Muss, sofern der Gestorbene dazu verpflichtet gewesen wäre. Aber auch über eine freiwillige Abgabe sollten Angehörige nachdenken. Das kann sich rechnen, denn die mögliche Steuererstattung geht an die Erben. Wichtig zu wissen: Nicht nur die Gutschrift, sondern auch etwaige Steuerschulden gehören zum Nachlass und beeinflussen die Erbschaftssteuer.
Um die Steuerformulare ausfüllen zu können, benötigen Hinterbliebene alle Unterlagen zu den Einkommensverhältnissen. Daher raten Steuerexperten, alle Papiere im Nachlass des Verstorbenen genau zu sichten.
- Bestandteil des Erbes: Statt des Verstorbenen stehen nun seine Erben vor der Aufgabe, die Steuererklärung zu erstellen. Denn auf sie gehen alle steuerlichen Verpflichtungen und Rechte des Verstorbenen über. Zu dem eigentlichen Erbanteil kommt eventuell noch eine Steuererstattung oder Steuernachzahlung hinzu.
- Dokumente besorgen: Damit man die Steuerformulare ausfüllen kann, benötigen die Hinterbliebenen alle nötigen Unterlagen zu den Einkommensverhältnissen. Daher sollten Erben alle Papiere im Nachlass des Verstorbenen einzeln sichten und entsprechend sortieren. Steuerexperten-Tipp: Keine älteren Belege leichtfertig entsorgen, denn es können unter Umständen gesetzliche Aufbewahrungsvorschriften zum Tragen kommen. Vorschnell vernichtete Dokumente lassen sich bei Bedarf nicht einfach wiederbeschaffen oder mitunter gar nicht mehr.
- Hilfe des Finanzamts: Bei Unklarheiten über die Einkünfte des Verstorbenen kann notfalls auch das Finanzamt helfen, indem es die Steuererklärungen der Vorjahre in Kopie herausgibt. Aber Vorsicht: Dafür ist aber zwingend ein Erbschein erforderlich - der in der Regel Geld kostet. Bei einer gemeinsamen Veranlagung muss die verwitwete Person einer Auskunftserteilung durch die Finanzbehörde zustimmen.
- Fristen beachten: Trotz aller Trauer darf die Steuererklärung nicht auf die lange Bank geschoben werden. Denn auch die Erben sind an die regulären Abgabefristen gebunden. Wenn sich ein Termin nicht einhalten lässt, weil beispielsweise Unterlagen fehlen, kann beim Finanzamt um Fristverlängerung gebeten werden. Wichtig zu wissen ist es, dass eine Steuererklärung unter anderem dann verpflichtend ist, wenn der Erblasser im Jahr seines Todes noch nicht besteuerte Einkünfte hatte.
- Teilung des Erbes: Wenn es mehrere Erben gibt, dann sind Steuerschulden oder Steuererstattungen unter ihnen gemäß der jeweiligen Erbquoten aufzuteilen. Tipp: Wenn der Verstorbene unmittelbar aus dem Arbeitsleben ausgeschieden ist, gibt es in der Regel Geld vom Finanzamt zurück, da der monatliche Lohnsteuerabzug dann zu hoch ausgefallen ist.
Wenn dagegen keine gesetzliche Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung für den Verstorbenen besteht, kann sich dennoch eine freiwillige Abgabe durch die Erben lohnen. Diese können die Erben dann bis vier Jahre nach Ende des Todesjahres noch einreichen.
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