Mittwoch, 18. Januar 2023

Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze 2023 für die Sozialversicherung

 In der Sozialversicherung werden durch die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung  die Werte festgesetzt, die für die Berechnung der Beiträge für die Krankenversicherung sowie der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten. Diese Werte werden jedes Jahr vom Bundestag neu berechnet und bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.

Anhebung der Höchstsätze zur Kranken- und Pflegeversicherung 2023

In der Kranken- und Pflegeversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze auch im Jahr 2023 angestiegen. Eine bundesweite Anhebung um jährlich 1.800,00 Euro ab dem 1. Januar 2023 sorgt dafür, dass die jährliche Höhe Grenze nun bei 59.850,00 Euro liegt. Ebenso erhöht sich auch die monatliche Versicherungspflicht-Grenze für einen Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer privaten Krankenversicherung auf 5.550,00 Euro, beziehungsweise jährlich 66.600,00 Euro. Der Beitragssatz zur Krankenversicherung bleibt unverändert bei 14,6 Prozent, wobei die Krankenkassen zusätzlich individuelle einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben dürfen.

Anhebung der Höchstsätze zur Rentenversicherung 2023

Bei der Rentenversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze ebenfalls angestiegen. Hier unterscheiden sich die zu entrichtenden Beiträge zwischen Ost und West. In den alten Bundesländern steigt sie jährlich um 3.000,00 Euro auf 87.600,00 Euro an. In den neuen Bundesländern steigt sie jährlich um 4.200,00 Euro auf 85.200,00 Euro an. Damit steigen die Abgaben für die Rentenversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch an.

Steuer- und Sozialabgaben an den Gesamtarbeitskosten in Deutschland im Jahr 2021

Anhebung der Höchstsätze zur Arbeitslosenversicherung 2023

Auch in der Arbeitslosenversicherung gibt es eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. Hier unterscheiden sich die zu entrichtenden Beiträge auch zwischen Ost und West. In den alten Bundesländern erfolgt eine Anhebung um jährlich 3.000,00 Euro auf 87.600,00 Euro, in den neuen Bundesländern hingegen um 4.200,00 Euro auf 85.200,00 Euro jährlich.

Mehrkosten wirken sich auf das Einkommen im Jahr 2023 aus

Je nach Einkommen, Bundesland und Krankenkasse sorgen die neuen Sozialversicherungswerte dafür, wie viel den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 2023 netto vom monatlichen Bruttolohn bleibt. Dem Bürger bleibt letztendlich weniger Geld zum Leben, da eine gleichzeitige Erhöhung des Einkommens nicht in der gleichen Höhe erfolgt.

Übersicht der aktuellen Sozialversicherungswerte

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