Dienstag, 3. September 2024

Berufseinstieg: Was ist wichtig beim Start ins Berufsleben

 Die Schulzeit ist zu Ende und der Start ins Berufsleben steht bevor. Viele Kinder beginnen innerhalb der nächsten Wochen eine Ausbildung. Der Einstieg ins Berufsleben bringt zum einen mehr Freiheit und fordert zum anderen aber auch mehr Eigeninitiative. So ist gerade am Anfang des Berufslebens ein spezieller Versicherungsschutz notwendig. Dabei ist die ein oder andere Versicherung für Berufsanfänger sinnvoll, die andere nicht und manches ist weiterhin noch bei den Eltern mitversichert.

Vor dem Start ins Berufsleben richtige Planung

Bevor es also richtig losgehen kann, sind auch in finanzieller Hinsicht einige wichtige Dinge zu organisieren:

  • Girokonto eröffnen
  • Anspruch auf Kindergeld prüfen
  • Haftpflichtversicherung überprüfen
  • Absicherung gegen existenzbedrohende Gefahren
  • Krankenversicherung abschließen
  • Vermögenswirksame Leistungen nutzen
  • uvm.

Girokonto

Ohne ein Girokonto geht in der heutigen Zeit nichts mehr. Der Arbeitgeber überweist dorthin die monatlichen Bezüge und für viele finanziellen Verpflichtungen lassen sich Einzugsermächtigungen oder Daueraufträge einrichten. Um sich alleine ein Girokonto eröffnen zu können, muss man das 18.Lebensjahr vollendet haben. Ansonsten braucht man die Hilfe der Eltern. In dem folgenden Vergleichsrechner sind viele, sehr gute Girokonten für Auszubildende aufgezählt, darunter auch einige, die normalerweise einen monatlichen hohen Mindestgeldeingang verlangen, jedoch bei Auszubildenden und Studenten eine Ausnahme machen.

Girokonto - jetzt vergleichen

Krankenversicherung

Während der Schulzeit sind junge Erwachsene bei den Eltern mitversichert. Doch mit dem Beginn einer Ausbildung ändert sich das! Es ist erstmals eine eigene Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich. Sinnvoll ist es, wenn sich Auszubildende noch vor dem Arbeitsbeginn für ihre bevorzugte Krankenkasse entschieden. Andernfalls wird der Arbeitgeber eine Krankenkasse für den neuen Mitarbeiter festlegen. Hier kann man sich eine Krankenversicherung in einem Preis- und Leistungsvergleich auswählen.

Gesetzliche Krankenversicherung - jetzt vergleichen

Haftpflichtversicherung

Während der ersten Berufsausbildung bzw. des Studiums ist man als Unverheirateter im Regelfall über den Vertrag Ihrer Eltern beitragsfrei mitversichert. Dies sollte man jedoch prüfen, da es auch Verträge geben kann, wo dies nicht versichert ist. Beim erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung oder des Studiums müssen Sie einen eigenen Vertrag abschließen. Achtung: Bei einem längeren Zeitabstand zwischen Schulabschluss und Berufseinstieg oder Studienbeginn, kann die beitragsfreie Mitversicherung über die Eltern verloren gehen. Deshalb ist es sinnvoll, sich bei dem Haftpflichtversicherer rückzuversichern, wie sich die Vertragsgegebenheiten darstellen.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Im Jahr 2001 wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung herausgenommen. Die Leistungen beschränken sich jetzt nur noch auf eine Erwerbsminderungsrente. Während der ersten fünf Jahre des Berufslebens haben Sie aber nicht mal darauf einen Anspruch. Denn die gesetzliche Vorschrift ist, dass mind. 60 Monate lang Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden müssen, um einen Anspruch auf Frührente zu erlangen. Wenn man also aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls seinen Beruf nicht weiter ausüben kann, zahlt Vater Staat vorläufig keinen einzigen Cent.

Auch später sind die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei weitem nicht ausreichend. Wer bei Berufsunfähigkeit nicht auf einen Großteil seines Einkommens verzichten möchte und den Gang zum Sozialamt vermeiden möchte, der kommt um eine private Vorsorge nicht herum. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sind in erster Linie die Versicherungsbedingungen entscheidend. Man sollte nicht zu sehr auf den Beitrag achten, weil sich die Bedingungen der einzelnen Gesellschaften gravierend unterscheiden. Hier den falschen Anbieter gewählt zu haben, kann im Leistungsfall fatale Folgen nach sich ziehen.

Risiko einer Berufsunfähigkeit einschätzen und Versorgungslücke prüfen

Ursachen für Berufsunfaehigkeit

Vermögenswirksame Leistungen

Vermögens­wirk­same Leistungen sind eine Finanz­spritze vom Arbeitgeber, auf die viele Auszubildenden auch einen Anspruch haben. Wer sie nicht nutzt, verschenkt Geld. Wie viel Vermögens­wirk­same Leistungen einem Berufs­tätigen zustehen, regelt der Tarif- oder Arbeits­vertrag. Banken zahlen ihren Mitarbeitern beispiels­weise 40 Euro jeden Monat. Beschäftigte in der Eisen- und Stahl­industrie und im Kfz-Gewerbe West erhalten 26,59 Euro monatlich, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst hingegen nur 6,65 Euro. Die Mitarbeiter bekommen dieses Geld nicht ausgezahlt, es muss in einen Spar­vertrag fließen. Der Spar­vertrag läuft normaler­weise sechs Jahre. Nach der letzten Rate folgt eine Warte­frist bis zum Jahres­ende. Spätestens nach sieben Jahren kann der VL-Sparer über sein Geld verfügen.

Es gilt zunächst die Risiken zu versichern, bei deren Eintritt die wirtschaftliche Existenz vollkommen zerstört werden kann. Eine Unfallversicherung, eine Hausratversicherung, ein Riester-Rentenvertrag oder eine Kapitalversicherung gehören nicht dazu . Hier kommt es auf die Lebensumstände des Auszubildenden an. Wenn jemand aktiv Sport treibt, kann eine Unfallversicherung empfehlenswert sein. Ein umfassender Finanzcheck hilft hier weiter, da dieser Antworten auf "was lohnt sich?", "was braucht man?", "was kann man?" und "was will man?" liefert und so keine unnützen Verträge abgeschlossen werden.

Weitere Informationen auch unter:

Finanzcheck für Berufsstarter wichtig
Ein ganzheitliches Finanzkonzept sorgt für Ausgewogenheit

Damit wirklich nichts vergessen wird, haben wir für Sie eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten zusammengestellt. Hier können Sie diese herunterladen.

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Mittwoch, 20. März 2024

Versicherungsbeiträge - Ist eine jährliche oder monatliche Zahlung günstiger?

 Die meisten Versicherten zahlen ihre Versicherungsbeiträge in monatlichen Teilzahlungen. Dabei ist es auch immer möglich, eine jährliche Zahlungsweise zu vereinbaren. Diese ist in der Regel sogar günstiger, was leider nur die wenigsten wissen. Versicherungstechnisch handelt es sich auch nicht um einen Rabatt, den Beitragszahler für eine jährliche Zahlweise erhalten, sondern es ist genau andersherum: Die Versicherungsunternehmen erheben für eine unterjährige Zahlweise einen Zuschlag, da sie bereits mit Vertragsbeginn die volle Leistung zur Verfügung stellen. In diesem Artikel sollen die Vor- und Nachteile der verschiedenen Zahlweisen betrachtet werden.

Die wichtigsten Fakten zur Beitragszahlung

Für die meisten Versicherungen können die Beiträge jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich gezahlt werden:

  • bei Sachversicherungen ist bei den meisten Versicherern eine jährliche Zahlung immer günstiger
  • bei Personenversicherungen kommt es auf den einzelnen Vertrag an

Wie man die Versicherungsbeiträge bezahlt - ob jeden Monat etwas vom Konto abgeht oder man alles in einem Schwung für das ganze Jahr zahlt - ist jedoch auch eine sehr individuelle Entscheidung. Gerade wenn ein großer Geldbetrag abgebucht wird, kann dies die Haushaltskasse ziemlich strapazieren. Doch am Ende spart die jährliche Zahlweise meistens bares Geld und mit der richtigen Finanzplanung sowie ein wenig zeitlichen Vorlauf kann die einmalige Belastung abgefedert werden

Mitgliedsländer der EU mit dem höchsten Pro-Kopf-Umsatz im bargeldlosen Zahlungsverkehr im Jahr 2021

Sachversicherungen sollten möglichst immer einmal im Jahr bezahlt werden

Bei Sachversicherungen wie:

  • Haftpflichtversicherung
  • Hausratversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Autoversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Unfallversicherung

ist eine jährliche Zahlung in den meisten Fällen günstiger. Die Kündigungsfristen verändern sich bei Sachversicherungen durch eine Umstellung der Zahlungsweise nicht.

Personenversicherung - Monatliche Zahlung sorgt für höhere Beiträge, bietet aber auch größere Flexibilität

Bei Personenversicherungen wie:

  • Lebensversicherung
  • Rentenversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Grundfähigkeitsversicherungen
  • Krankenversicherungen

ist eine jährliche Zahlung in den meisten Fällen günstiger. Allerdings schränkt sich dadurch die Flexibilität ein, um bspw. den Beitrag/Versicherungssumme anzupassen oder den Vertrag zu kündigen. Durch die Umstellung auf eine jährliche Zahlungsweise verlängert sich die Kündigungsfrist oder Möglichkeit von Leistungsanpassungen eines Vertrages, denn diese können nur noch zur nächsten Beitragsfälligkeit vorgenommen werden. Dies sollte beachtet werden, wenn über eine Umstellung nachgedacht wird.

Bei fondsgebundenen Produkten mit einem großen Sparanteil ist hingegen eine monatliche Zahlung zu empfehlen. Denn nur so kann flexibel und kurzfristig auf Kursveränderungen an den Finanzmärkten reagiert und durch den regelmäßigen Kauf von Anteilen den Coast-Average-Effekt genutzt werden.

Eine Umstellung der vereinbarten jährlichen Zahlweise des Beitrages auf einen anderen Rhythmus ist normalerweise jederzeit zur nächsten Beitragsfälligkeit möglich.

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Dienstag, 5. März 2024

Haftpflichtversicherung - Ab wann muss man sich selbst versichern

 Endlich 18 – und unabhängig! Da gibt es natürlich interessantere Dinge, als sich über eine eigene Versicherung den Kopf zu zerbrechen. Im Regelfall machen dies dann die Eltern und oft wird die Frage gestellt, wie lange Kinder noch über die Privathaftpflicht der Familie versichert sind. Denn mit der Volljährigkeit ist eine Person selbst haftbar. Dennoch sind junge Erwachsene häufig noch über die Haftpflichtversicherung ihrer Eltern mitversichert. Voraussetzungen sind beispielsweise der gemeinsame Wohnsitz und ob das Kind noch in der Ausbildung ist.

Wie lange sind Kinder ab 18 in der Familien­haft­pflicht der Eltern mitversichert?

Über die elterliche Haft­pflicht­versicherung sind volljährige Kinder dann geschützt, wenn eine Schul- oder Berufs­ausbildung absol­viert wird. Gewöhnlich endet die Mit­versicherung nach dem Ende der Erstausbildung, mit der Ausübung eines eigenen Berufes.

Versicherungsschutz Haftpflicht für Kinder

Voraussetzungen für die Mitversicherung volljähriger Kinder über die Familienhaftpflichtversicherung sind:

  • Das Kind ist noch in seiner Schul- und Berufsausbildung. Es lebt nicht im elterlichen Haushalt, sondern zum Beispiel in einer eigenen Wohnung oder in einer WG
  • Das Kind lebt im elterlichen Haushalt und wählt diesen als Erstwohnsitz. Der Versicherungsschutz bleibt dann auch nach Schul- und Berufsausbildung oder nach dem Studium bestehen – unabhängig vom Alter.
  • Das Kind ist Student, lebt aber nicht mehr im elterlichen Haushalt. Eine eigene Haftpflichtversicherung für Studenten ist in der Regel nicht nötig.

Je nach Versicherer kann es aber auch Unterschiede, bzw. andere Regelungen geben. Deshalb sollte man sich immer mit seinem Haftpflichtversicherer in Verbindung setzen, die Gegebenheiten mitteilen und sich dann schriftlich bestätigen lassen, welche Verfahrensweisen möglich sind.

Wann benötigen Kinder eine eigene Haftpflichtversicherung?

Kinder, die nicht mehr im elterlichen Haushalt wohnen und das erste Mal einer eigenen beruflichen Tätigkeit nachgehen, sind nicht mehr über die Familienhaftpflicht geschützt. Üblicherweise ist dies im Anschluss an die Ausbildung oder das Studium der Fall.

Verlässt das Kind die häusliche Gemeinschaft, besteht der Versicherungsschutz bei den meisten Familienhaftpflichtversicherungen bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres weiter. Aber Achtung:  Jeder Versicherer hat hier auch wieder seine eigenen Klauseln und Bedingungen. Deshalb ist eine Rücksprache mit seiner Haftpflichtversicherung angeraten.

Fallstricke aus der Praxis zur Privathaftpflicht

Da es heute immer häufiger vorkommt, dass nicht gleich nach der Schule eine berufliche Ausbildung gestartet wird, sollte immer die Rücksprache mit dem Haftpflichtversicherer gesucht werden. Häufig wird ein Praktikum gemacht, um herauszufinden, ob die Ausbildungsrichtung einem wirklich liegt. Für manche Studienplätze sind oftmals mehrere Praktika angeraten. In diesen Fällen sollte dem Versicherer mitgeteilt werden, dass diese themenbezogen zum Studium durchgeführt werden und somit auch zur Ausbildung zählen.

Manchmal kann es auch sein, dass der Beginn des Studiums wegen Wartezeiten erst in 2 Jahren möglich ist und das Kind in dieser Zeit jobbt. Nun gibt es aber Versicherer, die in ihren Bedingungen stehen haben, dass zwischen Abiturabschluss und Studiumbeginn nicht mehr als 12 Monate liegen dürfen. Damit wäre der Haftpflichtschutz über die Familienversicherung erloschen. Bei Kenntnis der Hintergründe, sind Versicherer durch aus bereit, Einzelfalllösungen im Rahmen der Familienhaftpflichtversicherung anzubieten.

Es gibt aber auch berufliche Ausbildungen, die jedoch nicht zu den Ausbildungsberufen zählen. Dabei handelt es sich um Ausbildungen, welche im Regelfall nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Zweitausbildung durchgeführt werden. Unter gewissen Rahmenbedingungen kann dies aber auch als erste Ausbildung nach der Schule gemacht werden. Da es sich aber um keinen Ausbildungsberuf handelt, endet die Familienversicherung in diesem Fall, obwohl noch kein Berufsabschluss vorliegt. In dieser Situation kann der Haftpflichtschutz nur über einen eigenen Vertrag geregelt werden.

Mit Eigeninitiative kann Beitrag gespart werden

Die Klärung des Versicherungsschutzes mit den Versicherern bei unterschiedlichsten Gegebenheiten hat gezeigt, dass nicht alles in den Vertragsbedingungen klar geregelt werden kann. Die meisten serviceorientierten Versicherungsunternehmen sind immer bereit, nach individuellen Lösungen zu suchen, damit das Kind weiterhin in der Familienversicherung geschützt ist. Bekommt man dennoch eine Ablehnung der Mitversicherung innerhalb der Familienversicherung, kann mit einem im Regelfall  günstigen Singlevertrag der erforderliche Versicherungsschutz hergestellt werden, den eine Private Haftpflicht ist für jeden ein MUSS.

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Freitag, 5. Januar 2024

Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze 2024 für die Sozialversicherung

 Durch die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung werden die Werte in der Sozialversicherung festgelegt, welche für die Berechnung der Beiträge in der Krankenversicherung sowie der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten. Diese Werte werden jedes Jahr vom Bundestag neu berechnet und bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.

Anhebung der Höchstsätze zur Kranken- und Pflegeversicherung 2024

Bei der Kranken- und Pflegeversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2024 angestiegen. Eine bundesweite Anhebung um jährlich 2.250,00 Euro ab dem 1. Januar 2024 sorgt dafür, dass die jährliche Höhe der Beitragsbemessungsgrenze nun bei 62.100,00 Euro liegt. Ebenso erhöht sich auch die monatliche Versicherungspflicht-Grenze für einen Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse zu einer privaten Krankenversicherung auf 5.775,00 Euro, beziehungsweise jährlich 69.300,00 Euro. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bleibt unverändert bei 14,6 Prozent, wobei die Krankenkassen zusätzlich individuelle einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben dürfen.

Anhebung der Höchstsätze zur Rentenversicherung 2024

Bei der Rentenversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze ebenfalls angestiegen. Hier unterscheiden sich die zu entrichtenden Beiträge zwischen Ost und West. In den alten Bundesländern steigt sie jährlich um 3.000,00 Euro auf nun 90.600,00 Euro an. In den neuen Bundesländern steigt sie jährlich um 4.200,00 Euro auf nun 89.400,00 Euro an. Damit steigen die Abgaben für die Rentenversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch an.

Entwicklung Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung 1990 - 2024

Anhebung der Höchstsätze zur Arbeitslosenversicherung 2024

Auch in der Arbeitslosenversicherung gibt es eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. Hier unterscheiden sich die zu entrichtenden Beiträge auch zwischen Ost und West. In den alten Bundesländern erfolgt eine Anhebung um jährlich 3.000,00 Euro auf 90.600,00 Euro, in den neuen Bundesländern hingegen um 4.200,00 Euro auf 89.400,00 Euro jährlich.

Mehrkosten wirken sich auf das Einkommen im Jahr 2024 aus

Je nach Einkommen, Bundesland und Krankenkasse sorgen die neuen Sozialversicherungswerte dafür, wie viel den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 2024 netto vom monatlichen Bruttolohn bleibt. Dem Bürger bleibt letztendlich weniger Geld zum Leben, da eine gleichzeitige Erhöhung des Einkommens nicht in der gleichen Höhe erfolgt.

Übersicht der aktuellen Sozialversicherungswerte

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