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Dienstag, 3. September 2024

Berufseinstieg: Was ist wichtig beim Start ins Berufsleben

 Die Schulzeit ist zu Ende und der Start ins Berufsleben steht bevor. Viele Kinder beginnen innerhalb der nächsten Wochen eine Ausbildung. Der Einstieg ins Berufsleben bringt zum einen mehr Freiheit und fordert zum anderen aber auch mehr Eigeninitiative. So ist gerade am Anfang des Berufslebens ein spezieller Versicherungsschutz notwendig. Dabei ist die ein oder andere Versicherung für Berufsanfänger sinnvoll, die andere nicht und manches ist weiterhin noch bei den Eltern mitversichert.

Vor dem Start ins Berufsleben richtige Planung

Bevor es also richtig losgehen kann, sind auch in finanzieller Hinsicht einige wichtige Dinge zu organisieren:

  • Girokonto eröffnen
  • Anspruch auf Kindergeld prüfen
  • Haftpflichtversicherung überprüfen
  • Absicherung gegen existenzbedrohende Gefahren
  • Krankenversicherung abschließen
  • Vermögenswirksame Leistungen nutzen
  • uvm.

Girokonto

Ohne ein Girokonto geht in der heutigen Zeit nichts mehr. Der Arbeitgeber überweist dorthin die monatlichen Bezüge und für viele finanziellen Verpflichtungen lassen sich Einzugsermächtigungen oder Daueraufträge einrichten. Um sich alleine ein Girokonto eröffnen zu können, muss man das 18.Lebensjahr vollendet haben. Ansonsten braucht man die Hilfe der Eltern. In dem folgenden Vergleichsrechner sind viele, sehr gute Girokonten für Auszubildende aufgezählt, darunter auch einige, die normalerweise einen monatlichen hohen Mindestgeldeingang verlangen, jedoch bei Auszubildenden und Studenten eine Ausnahme machen.

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Krankenversicherung

Während der Schulzeit sind junge Erwachsene bei den Eltern mitversichert. Doch mit dem Beginn einer Ausbildung ändert sich das! Es ist erstmals eine eigene Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich. Sinnvoll ist es, wenn sich Auszubildende noch vor dem Arbeitsbeginn für ihre bevorzugte Krankenkasse entschieden. Andernfalls wird der Arbeitgeber eine Krankenkasse für den neuen Mitarbeiter festlegen. Hier kann man sich eine Krankenversicherung in einem Preis- und Leistungsvergleich auswählen.

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Haftpflichtversicherung

Während der ersten Berufsausbildung bzw. des Studiums ist man als Unverheirateter im Regelfall über den Vertrag Ihrer Eltern beitragsfrei mitversichert. Dies sollte man jedoch prüfen, da es auch Verträge geben kann, wo dies nicht versichert ist. Beim erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung oder des Studiums müssen Sie einen eigenen Vertrag abschließen. Achtung: Bei einem längeren Zeitabstand zwischen Schulabschluss und Berufseinstieg oder Studienbeginn, kann die beitragsfreie Mitversicherung über die Eltern verloren gehen. Deshalb ist es sinnvoll, sich bei dem Haftpflichtversicherer rückzuversichern, wie sich die Vertragsgegebenheiten darstellen.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Im Jahr 2001 wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung herausgenommen. Die Leistungen beschränken sich jetzt nur noch auf eine Erwerbsminderungsrente. Während der ersten fünf Jahre des Berufslebens haben Sie aber nicht mal darauf einen Anspruch. Denn die gesetzliche Vorschrift ist, dass mind. 60 Monate lang Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden müssen, um einen Anspruch auf Frührente zu erlangen. Wenn man also aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls seinen Beruf nicht weiter ausüben kann, zahlt Vater Staat vorläufig keinen einzigen Cent.

Auch später sind die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei weitem nicht ausreichend. Wer bei Berufsunfähigkeit nicht auf einen Großteil seines Einkommens verzichten möchte und den Gang zum Sozialamt vermeiden möchte, der kommt um eine private Vorsorge nicht herum. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sind in erster Linie die Versicherungsbedingungen entscheidend. Man sollte nicht zu sehr auf den Beitrag achten, weil sich die Bedingungen der einzelnen Gesellschaften gravierend unterscheiden. Hier den falschen Anbieter gewählt zu haben, kann im Leistungsfall fatale Folgen nach sich ziehen.

Risiko einer Berufsunfähigkeit einschätzen und Versorgungslücke prüfen

Ursachen für Berufsunfaehigkeit

Vermögenswirksame Leistungen

Vermögens­wirk­same Leistungen sind eine Finanz­spritze vom Arbeitgeber, auf die viele Auszubildenden auch einen Anspruch haben. Wer sie nicht nutzt, verschenkt Geld. Wie viel Vermögens­wirk­same Leistungen einem Berufs­tätigen zustehen, regelt der Tarif- oder Arbeits­vertrag. Banken zahlen ihren Mitarbeitern beispiels­weise 40 Euro jeden Monat. Beschäftigte in der Eisen- und Stahl­industrie und im Kfz-Gewerbe West erhalten 26,59 Euro monatlich, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst hingegen nur 6,65 Euro. Die Mitarbeiter bekommen dieses Geld nicht ausgezahlt, es muss in einen Spar­vertrag fließen. Der Spar­vertrag läuft normaler­weise sechs Jahre. Nach der letzten Rate folgt eine Warte­frist bis zum Jahres­ende. Spätestens nach sieben Jahren kann der VL-Sparer über sein Geld verfügen.

Es gilt zunächst die Risiken zu versichern, bei deren Eintritt die wirtschaftliche Existenz vollkommen zerstört werden kann. Eine Unfallversicherung, eine Hausratversicherung, ein Riester-Rentenvertrag oder eine Kapitalversicherung gehören nicht dazu . Hier kommt es auf die Lebensumstände des Auszubildenden an. Wenn jemand aktiv Sport treibt, kann eine Unfallversicherung empfehlenswert sein. Ein umfassender Finanzcheck hilft hier weiter, da dieser Antworten auf "was lohnt sich?", "was braucht man?", "was kann man?" und "was will man?" liefert und so keine unnützen Verträge abgeschlossen werden.

Weitere Informationen auch unter:

Finanzcheck für Berufsstarter wichtig
Ein ganzheitliches Finanzkonzept sorgt für Ausgewogenheit

Damit wirklich nichts vergessen wird, haben wir für Sie eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten zusammengestellt. Hier können Sie diese herunterladen.

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Dienstag, 30. Juni 2020

Viele Privathaushalte haben ihre Ausgaben nur vage im Überblick

 In Deutschland wissen viele Privathaushalte nicht genau, wie hoch ihre monatlichen Ausgaben sind. Dies gilt vor allem für die Kosten wie etwa Kleidung, Schuhe und Lebensmittel. Wie aus einer aktuellen Studie hervorgeht, die im Auftrag der Teambank erhoben wurde, hat die Mehrheit der Deutschen seine Finanzen nur ungefähr im Blick. Dabei wussten lediglich 35 Prozent der Befragten genau, was sie im Monat zur Verfügung haben und was sie wirklich ausgeben.

Die Generation 50plus kennt die Ausgaben deutlich besser als die U30-jährigen
Das Marktforschungsinstitut Forsa befragte im Februar 2020 für die Erhebung 1.001 Bundesbürger. So wissen in der Generation 50-Plus demnach 39 Prozent genau, was sie tatsächlich im Monat ausgeben können. Demgegenüber stehen 58 Prozent aller Deutschen-und 56 Prozent der über 50-Jährigen, die ihre eigenen Ausgaben nur geschätzt benennen können. Laut der Umfrage sind besonders die schwankenden Ausgaben schwer im Blick zu behalten.

Bei den Fixkosten wie Miete oder Versicherungen wissen dies 85 Prozent ziemlich genau. Auch bei den Stromkosten sind immerhin noch 72 Prozent der Befragten die Kosten bekannt. Unübersichtlich wird es hingegen Bei den Ausgaben für Lebensmittel, Kleidung und Schuhe wird es hingegen unübersichtlicher. Nur weniger als ein Drittel der Befragten weiß hier, wie sehr dies tatsächlich im Monat zu Buche schlägt.

Die Digitalisierung bietet moderne Hilfsmittel - Ein konventionelles Haushaltsbuch tut es auch
Um einen besseren Überblick über ihre Finanzen zu haben nutzen die Bundesbürger eher selten Hilfsmittel. So führen nur 20 Prozent der Befragten ein Haushaltsbuch, davon in der Generation 50-Plus lediglich 14 Prozent. Eine App zur Finanzplanung nutzen noch weniger Menschen. Nur 15 Prozent der Deutschen insgesamt und 7 Prozent der über 50-Jährigen geben dieses Hilfsmittel an.

Dabei ist es unvorsichtig, wenn man die eigenen Ausgaben nicht oder nur unzureichend zu kennen. So bieten Apps oder Haushaltsbücher hier eine wertvolle Hilfestellung, denn sie zeigen an, wie viel Geld am Monatsende noch zur Verfügung stehen wird. Sie sind quasi ein Frühwarnsystem, dass dabei hilft, Kostenfallen zu vermeiden und nicht in eine Schuldenfalle zu rutschen.

Erstellen Sie mit wenigen Klicks einen Finanzcheck für Ihren Privathaushalt
Eine persönliche Finanzplanung liefert einen umfassenden Überblick zu den finanziellen Handlungsfeldern eines privaten Haushalts. Sie erhalten Ihre persönliche Finanzplanung mit einer Rundumsicht zu den finanziellen Bereichen „Lebensgrundlage sichern“, „Vermögen bilden“ und „Vermögen schützen“. Nach einer kurzen Dateneingabe erhalten Sie eine Zusammenfassung Ihrer persönlichen Finanzsituation. Da hierfür ihre Einnahmen und Ausgaben ausgewertet werden, erhält man automatisch eine Übersicht wie viel Geld monatlich zur Verfügung steht.

Mehr Informationen zu einer kostenfreien Finanzplanung

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Mittwoch, 22. Mai 2019

Fürs Online-Banking gelten bald neue Regeln

Für das Online-Banking gelten ab Mitte September 2019 neue Regeln, da TAN-Listen auf dem Papier ihre Gültigkeit verlieren. Wer diese heute noch benutzt, der muss sich in den nächsten Monaten zwischen einem TAN-Generator und der Erzeugung einer TAN per Smartphone entscheiden. Im folgenden Text gibt es einen Überblick zu den Änderungen.

Welche Kontoinhaber sind betroffen?
Wer ein Konto bei einer Sparkasse oder einer Volks-und Raiffeisenbank besitzt, hat mit dieser Änderung nicht viel zu tun, da bei diesen Instituten die TAN-Listen schon lange nicht mehr zum Einsatz kommen. Bei anderen Banken werden zwar bei einer neuen Kontoeröffnung schon seit einigen Jahren keine Papierlisten mehr zur Verfügung gestellt, allerdings müssen nun auch die Altkunden zur Umstellung auf TAN-Generator oder Smartphone-App bewegt werden. Für Kunden beispielsweise bei der Commerzbank, Deutscher Bank oder den Direktbanken Comdirect, DKB und ING besteht für Altkunden meist ein akuter Bedarf an der Umstellung, da hier die Papierlisten noch genutzt werden. Die entsprechenden Banken sind derzeit dabei, die betreffenden Kunden über die Notwendigkeit einer Umstellung zu informieren.

Anteil der Nutzer von Online-Banking in Deutschland

Was für neue TAN-Verfahren gibt es?
Die Kunden haben bei den meisten Banken die Wahl zwischen einem TAN-Generator und verschiedenen Verfahren über das Smartphone. Bei einem TAN-Generator handelt es sich um ein separates Gerät welches die Transaktionsnummern erzeugt und wofür einmalig Gebühren anfallen. Die TAN-Generatoren gelten als besonders sicher, da sie nur in Kombination mit der Girokarte funktionieren. Daher bräuchten Kriminelle für einen erfolgreichen Betrugsversuch neben dem Online-Banking-Password und dem TAN-Generator auch noch die dazugehörige Bankkarte.

Wie funktioniert ein TAN-Generator?
Wer einen TAN-Generator verwendet, der bekommt nach der Eingabe der Überweisungsdaten beim Online-Banking auf der Internetseite eine flackernde oder farbige Grafik angezeigt. Nun steckt man seine Girokarte in den TAN-Generator und hält diesen vor die Grafik. Auf diese Weise werden Daten wie Überweisungsbetrag und Kontonummer des Empfängers übertragen. Wenn ihre Richtigkeit der Daten vom Nutzer bestätigt werden, wird vom TAN-Generator eine TAN errechnet. Diese wird dann wie bisher zur Freigabe der Überweisung im Online-Banking-Portal eingegeben.


Welche Smartphone-Verfahren stehen zur Verfügung?
Zum einen gibt es die Variante mit dem Photo-TAN-Verfahren. Dabei wird auch eine im Online-Banking-Portal eingeblendete Grafik eingescannt, nur dass dies mit dem Smartphone anstelle eines TAN-Generators vorgenommen wird. Wird der gesamte Überweisungsvorgang auf dem Smartphone vorgenommen, kann auf das Scannen verzichtet werden, da die Auftragsdaten direkt an die Photo-TAN-App übertragen werden. Mit dem Push-TAN-Verfahren steht eine andere Variante zur Verfügung, bei der grundsätzlich keine Grafik eingelesen wird.

Für beide Verfahren gilt:
Wird die Überweisung per Banking-App durchgeführt, so wird die TAN direkt innerhalb des Smartphones übertragen und man braucht sie nicht mehr per Hand eingegeben. Vor der Ausführung der Überweisung bekommt der Nutzer aber noch einmal die Auftragsdaten angezeigt und muss die Transaktion freigeben. Bei einige Banken besteht auch die Möglichkeit, den TAN-Versand per SMS vorzunehmen. Allerdings fallen für das SMS-TAN-Verfahren, auch mobile-TAN oder mTAN genannt, im Regelfall Gebühren für den Versand der SMS an. Auch muss man beachten, dass aus Sicherheitsgründen die Banken verbieten, dass das Smartphone, mit dem die SMS-TAN empfangen wird, auch für die Überweisung genutzt wird. Zusammenfassend kann man sagen, wer seine Überweisungen mit einem Smartphone oder Pad vornimmt, der ist bei einer Banking-App besser aufgehoben. Nimmt man die Überweisungen an einem PC vor, kann auch das SMS-TAN-Verfahren sinnvoll sein, da hier das Banking und der TAN-Empfang auf zwei verschiedenen Gräten vollzogen wird.

Warum werden die TAN-Listen abgeschafft?
Die Europäische Zahlungsdienstrichtlinie PSD2 schreibt für Zahlungen im Internet neue Sicherheitsstandards vor, die spätestens zum 14. September 2019 umgesetzt sein müssen. Hintergrund dazu ist, dass Papier-TAN-Listen gestohlen oder kopiert werden können. Als weiterer Risikofaktor kommt hinzu, dass Hacker während einer Überweisung in ein Online-Banking-System eindringen können und unbemerkt etwa den Zahlungsempfänger oder den Betrag ändern können. Dann wäre das Geld bei Nutzung einer TAN-Liste verloren. Bei den per TAN-Generator oder Smartphone jeweils für den konkreten Auftrag erzeugten Transaktionsnummern hingegen, wird jede Änderung der Zahlungsdaten die übermittelte TAN ungültig machen.

Was ist eine Transaktionsnummer?
Die Abkürzung TAN steht für Transaktionsnummer. Während für den Abruf des Kontostands im Internet meist ein Login mit Benutzername und Passwort ausreichend ist, so ist für Zahlungen zusätzlich eine TAN erforderlich. Dies muss beispielsweise bei Überweisungen, der Einrichtung oder Änderung von Daueraufträgen eingegeben werden. Die TAN gilt dabei wie eine Unterschrift Die TAN-Codes wurden traditionell von Banken als Listen per Post verschickt. Diese Listen waren anfangs von vorn bis hinten abzuarbeiten. Später wurden die TAN-Zahlencodes durchnummeriert und bei jeder Transaktion die Eingabe der x-ten TAN gefordert. Diese Variante wird als indizierte TAN, kurz iTAN, bezeichnet. Dieses Kürzel hat sich allerdings im normalen Sprachgebrauch nicht durchgesetzt.

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Freitag, 22. März 2019

GKV-Versichertenentlastungsgesetz entlastet Arbeitnehmer und Rentner

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), kurz GKV-Versichertenentlastungsgesetz - GKV-VEG am 18. Oktober 2018 beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 23. November 2018 auch zugestimmt. Durch die Gesetzesänderung wird in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wieder die vollständige Parität eingeführt. Hier die wichtigsten Punkte für die PKV.

Wieder Paritätische Finanzierung der GKV-Beiträge
Das Gesetz zur Wiedereinführung der Beitragsparität ist beschlossen. Um Arbeitnehmer und Rentner zu entlasten, wird ab 01.01.2019 der von der Krankenkasse zu erhebende Zusatzbeitrag wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern bzw. der Rentenversicherung und den Arbeitnehmern gezahlt. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag reduziert sich auf 0,9 Prozent (max. Zuschuss 0,45 Prozent), der allgemeine Beitragssatz für die GKV bleibt unverändert bei 14,6 Prozent.
GKV-Versicherte profitieren davon, dass sie einen Zuschuss auf den Zusatzbeitrag erhalten.

Ersparnis durch GKV-Versichertenentlastungsgesetz

Zuschuss für Privatversicherte
Durch die Wiedereinführung der paritätischen Finanzierung erhöht sich auch der Arbeitgeberzuschuss für Privatversicherte. Dieser wird künftig aus der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes und der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags berechnet.

Entlastung durch Mindestbeitrag für Selbstständige
Ab dem 01.01.2019 werden freiwillig versicherte Selbstständige bei den Mindestbeiträgen den übrigen freiwillig Versicherten gleichgestellt. Die einheitliche Mindestbemessungsgrundlage 2019 liegt bei 1.038,33 EUR. Damit wird der Mindestbeitrag für die Krankenversicherung mehr als halbiert. Er liegt bei ca. 160 EUR.

Verbesserungen für Soldaten auf Zeit
Zeitsoldaten haben während ihrer aktiven Dienstzeit einen Anspruch auf truppenärztliche Versorgung. Bisher erhielten sie nach der aktiven Dienstzeit während des Zeitraums der Übergangsgebührnisse Beihilfe. Diese entfällt ab 01.01.2019. Dafür können sich Soldaten künftig freiwillig versichern und haben die Wahl zwischen GKV und PKV. In beiden Fällen erhalten sie einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Weitere Informationen werden nachgeliefert, sobald eine Erläuterung zum Gesetz bzw. eine Durchführungsverordnung vorliegt.
Verkündung im Bundesgesetzblatt

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Mittwoch, 30. Januar 2019

Banken müssen künftig einmal jährlich informieren

Das Girokonto haben viele Verbraucher noch nie gewechselt. Dies liegt sicher auch an dem mangelndem Wissen darüber, wieviel das eigene Konto über das Jahr betrachtet kostet. Hier sorgt nun eine neue EU-Regelung für mehr Transparenz. Denn die Kontoführungsgebühr war bisher nicht unbedingt transparent: Als Kunde musste man in seinen Kontoauszügen oft mehrere Positionen aus verschiedenen Kontoauszügen zusammen rechnen, um dann eine Gesamtsumme der Kontokosten herauszufinden.

Nun gilt für die Banken eine jährliche Informationspflicht
Seit dem 31. Oktober 2018 müssen nun alle Banken ihre Kunden einmal im Jahr darüber informieren, wie viel ihr Girokonto insgesamt kostet. Diese Gesamtkosten setzen sich aus Zinsen für das Überziehen des Dispokredits, Gebühren für Überweisungen und Daueraufträge oder den eigentlichen Kontoführungsgebühren zusammen. Außerdem muss künftig vor einem Vertragsschluss mittels eines Informationsblattes Auskunft über die zu erwartenden Kosten gegeben werden. Denn bisher sind die Kosten, die Banken für die Kontoführung in Rechnung stellen, kaum vergleichbar. Auch auf den Internetseiten der Banken sind übersichtliche Preisangaben selten. Als Verbraucher muss man sich häufig die Kosten der Kontoführung in seinen Kontoauszügen mühsam zusammensuchen.

Wo die Deutschen ihre Girokonten haben

Mehr Transparenz bringt Übersicht für die Verbraucher
Wenn man in unregelmäßigen Abständen seine Kontoauszüge überprüft, stellt man nur fest, dass zum Monatsende Beträge auf dem Girokonto in Rechnung gestellt werden. Um welche Kosten es jedoch insgesamt geht und ob das Konto im Vergleich mit anderen günstig oder teuer ist, lasse sich so nicht nachvollziehen. Künftig werde sich das ändern und es wird tatsächlich deutlich einfacher, die Konditionen verschiedener Girokonten zu vergleichen. Als Verbraucher kann man dann sehen, dass man beispielsweise 6,45 Euro monatlich für die Kontoführung zahlt, dass jede beleghafte Überweisung 1 Euro kostet und eine Bargeldabhebung am Schalter mit 2 Euro zu Buche schlägt. So kann sich innerhalb eines Jahres - je nach Kontonutzung - ein Betrag von 200 bis 300 Euro aufsummieren.

Wann sollte man über einen Kontowechsel nachdenken?
Wenn man für sein Girokonto mehr als 60 Euro im Jahr an Gebühren zahlt, dann ist es sinnvoll über einen Kontowechsel nachzudenken. Diese Empfehlung gibt die Stiftung Warentest. Als erstes kann bei der eigenen Bank nach einem günstigeren Modell gefragt werden. Wenn kein kein passendes Angebot dabei ist, sollte die Bank gewechselt werden. Bei einem Anbietervergleich ist es wichtig, nicht nur auf die Gebühren der Kontoführung zu achten, sondern auch weitere Kosten, wie Geld abheben oder Überweisen im Blick haben.

Eine Bestandsaufnahme ist wichtig
Vor dem Wechsel sollte man zunächst eine Bestandsaufnahme durchführen und seinen Bedarf ermitteln: Was zahle ich derzeit für welche Leistung und welche Leistungen brauche ich wirklich? Für manche ist eine Filialbank mit persönlicher Beratung geeigneter und für andere eher eine rund um die Uhr erreichbare Direktbank. Prämienangebote oder kurzfristige Vorteile sollten für eine Entscheidungsfindung beim Anbietervergleich nicht ausschlaggebend sein, empfiehlt die Stiftung Warentest.

Nutzen Sie die Kontowechselhilfe
Damit ein Kontowechsel reibungslos funktioniert, kann man die gesetzliche Kontowechselhilfe nutzen. Dabei wird die neue Bank ermächtigt, dass sie bei der alten Bank alle nötigen Daten für den Wechsel anfordern darf. Die Stiftung Warentest empfiehlt für Online-Banking-Kunden den digitalen Kontowechselservice zu nutzen, da dieser besser sei. Als Kunde erhält man dann in jedem Fall eine Liste mit den Buchungen der zurückliegenden 13 Monate und zwar nach Daueraufträgen, Lastschriften und Geldeingängen sortiert. So kann man dann wichtige Zahlungspartner über die neue Kontoverbindung, beispielsweise Arbeitgeber, Vermieter, Stromversorger und Telekommunikationsanbieter informieren. Das alte Konto sollte erst gekündigt werden, wenn alle Zahlungspartner die neue Kontoverbindung bestätigt haben.

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Montag, 26. Februar 2018

Was ist ein Abrufkredit?


Wenn das eigene Geld zum Leben nicht ausreicht, greifen Verbraucher meist zu Dispokrediten für das vorübergehende Überziehen des Kontos und zu Ratenkrediten für größere gewünschte Anschaffungen. Eine weit weniger verbreitete Möglichkeit der Finanzierung sind sogenannte Abrufkredite. Die Funktionsweise ist wie bei einem Dispokredit, nur dass sie nicht an ein Girokonto gebunden sind. Eine andere Bezeichnung für den Abrufkredit ist auch Rahmenkredit.

Kreditrahmen wird flexibel genutzt
Der Abrufkredit ermöglicht eine kurzfristiges Darlehensaufnahme in flexibler Höhe und zu variablen Zinsen. Der Abrufkredit wird nicht von allen Geldinstituten angeboten. Als erstes eröffnet man als Verbraucher ein Kreditkonto bei einer Bank mit einem Kreditrahmen in festgelegter Höhe. Anschließend kann man je nach Bedarf den gesamten Darlehensbetrag sofort abrufen oder nur einen Teilbetrag. Der abgerufene Darlehensbetrag fließt dann auf ein entsprechendes Referenzkonto, beispielsweise das eigene Girokonto. Das Referenzkonto muss nicht bei der kreditgebenden Bank sein, sondern kann auch bei einer anderen Bank geführt werden kann. Wenn man akut keinen Darlehensbedarf hat, kann der eingeräumte Kreditrahmen vom Abrufkredit auch unangetastet bleiben.

Kredit und Schulden

Flexibilität auch bei der Rückzahlung
Als Kreditnehmer bekommt man viel Spielraum beim Zurückzahlen seines aufgenommenen Darlehens. Es wird lediglich eine monatliche Mindestrückzahlung, von beispielsweise 1 oder 2 Prozent der Darlehenssumme von den meisten Anbietern verlangt. Neben der monatlichen Ratenzahlungen können in der Regel auch Sondertilgungen in einer beliebigen Höhe oder auch eine vollständige Ablösung des Kredits auf einen Schlag vorgenommen werden. Die Laufzeit der Abrufkredite ist grundsätzlich unbegrenzt. Dies gilt vorbehaltlich einer ordentlichen Kündigung seitens der Bank oder des Kunden. Deshalb ist es möglich, den Kreditrahmen immer wieder aufs Neue auszuschöpfen, sobald der bisherige Darlehensbetrag zurückgezahlt wurde.

Zinsen werden nur für die abgerufene Darlehenshöhe fällig
Bei den Abrufkrediten ist im Unterschied zum Ratenkredit der Zinssatz variabel. Dieser ist meist an die Entwicklung eines Referenzzinses gekoppelt, beispielsweise den Leitzins der EZB. Der Zinssatz ist bei Abrufkrediten meist günstiger als bei Dispokrediten. Gegenüber Ratenkrediten, die eine Tilgung in festen Raten vorschreiben, ist der Zinssatz jedoch oft teurer. Die Zinsen sind bei einem Abrufkredit immer nur für die tatsächlich abgeschöpfte Darlehenssumme zu zahlen. Beachten sollte man, dass Kreditnehmern mit einem Abrufkredit eine Überschuldung drohen kann. Dies kann eintreten, wenn der Abrufkredit beispielsweise wegen eines steigenden Zinssatzes oder nicht vorhergesehener Ereignisse wie Arbeitslosigkeit nicht zurückgezahlt werden kann. Wenn die Bank den Abrufkredit dann kündigt, muss man sich eine unter Umständen teure Anschlussfinanzierung suchen.

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