Wenn man einen überschuldeten Nachlass übernimmt, dann haftet man auch für die Verbindlichkeiten. Es stellt sich dann die Frage, wie mit einem solchen Erbe umzugehen ist. Denn Erben ist nicht risikolos, da man mit dem Erbe in den Nachlass des Verstorbenen mit all seinen Rechten und Pflichten eintritt. Erbt man ein bestehendes Mietverhältnis samt Schulden, muss man auch für die rückständigen oder fortlaufenden Verbindlichkeiten gerade stehen. Es gibt jedoch ein paar Möglichkeiten, die Haftung zu begrenzen.
Mietvertrag geht auf Angehörige über
Durch das gesetzliche Eintrittsrecht geht das Mietverhältnis nach dem Tod des Mieters auf den Ehegatten, den Lebenspartner, die Kinder oder auf sonstige Familienangehörige aus dem Haushalt des verstorbenen Mieters über. Wenn diese Personen nach einer Frist von einem Monat gegenüber dem Vermieter den Eintritt ablehnen, wird das Mietverhältnis automatisch mit dem dann vom Gericht bestellten Erben fortgeführt. Ist auch der Erbe an einer Fortführung nicht interessiert, muss er das Mietverhältnis kündigen. Er allerdings verpflichtet, bis zum Kündigungstermin die Miete zu zahlen und für alle offenen Forderungen zu haften.
Möglichkeiten um sich von den Verpflichtungen zu entbinden
Der Erbe kann sich von diesen Verpflichtungen entbinden. Er muss dafür die Erbschaft ausschlagen und innerhalb von sechs Wochen gegenüber dem Nachlassgericht seinen Verzicht erklären. Nimmt der Erbe die Erbschaft an und erfährt er im Nachhinein, dass er auch Schulden geerbt hat, kann er die Annahme der Erbschaft immer noch anfechten. Wenn dem Erben Schulden vermacht werden, kann dieser Maßnahmen ergreifen, um seine Haftung zu beschränken und sein eigenes Vermögen zu verschonen. Hierfür sieht das Gesetz zwei Verfahren vor: die Nachlassverwaltung und das Nachlassinsolvenzverfahren.
Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenzverfahren
Wenn die Erbschaft unübersichtlich ist, wird meist eine Nachlassverwaltung angeordnet. Der Erbe überträgt die Aufgabe, den Nachlass zu verwalten und alle Nachlassverbindlichkeiten zu begleichen. Für ihn wird stellvertretend der Nachlassverwalter dafür sorgen, dass alle Gläubiger ihre Schulden vollständig zurückerstattet bekommen. Sollte der Nachlass so hoch überschuldet sein, dass der Erbe zahlungsunfähig ist, kann eine Nachlassinsolvenz beantragt werden. Die Gläubiger erhalten jedoch nur einen Teil ihrer Schulden zurück. Beide Verfahren setzen voraus, dass die Kosten des Verfahrens aus dem Nachlass gedeckt werden können. Wenn dies nicht möglich ist, muss der Erbe selbst als Verwalter tätig werden und eine Haftungsbeschränkung gegenüber den Gläubigern herbeiführen. Im Zweifelsfall sollten Betroffene einen Anwalt aufsuchen, der auf diesen Bereich spezialisiert ist.
"Insider-Infos" für strategische Finanzplanung von heute und morgen
Mittwoch, 4. Februar 2015
Mittwoch, 19. November 2014
Mehr Geld für einen altersgerechten Umbau
Das Kreditprogramm der KfW-Bank "Altersgerecht umbauen" erhält eine Ergänzung, um Baumaßnahmen für weniger Barrieren und mehr Sicherheit zu fördern. So können seit dem 1. Oktober 2014 private Eigentümer und Mieter von Zuschüssen profitieren, die der Reduzierung von Barrieren in Wohngebäuden dienen und zugleich die Einbruchsicherheit erhöhen. Vom Bund werden dafür insgesamt 54 Millionen Euro bis 2018 zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise wird das seit fünf Jahren erfolgreiche Kreditprogramm der KfW-Bank „Altersgerecht umbauen" um eine weitere Zuschussvariante ergänzt.
Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich
Die Zuschüsse können mit den Programmen zur energetischen Gebäudesanierung kombiniert werden. So können Bauherren und auch Mieter bei der Sanierung von Wohngebäuden durch die Förderung von Sicherheitsmaßnahmen nun mehrere Punkte gleichzeitig lösen und Kosten sparen. Sie können die energetische Sanierung mit dem Abbau von Schwellen in der Wohnung verbinden und zugleich etwas für die Sicherheit, z.B. Einbrüche tun.
Gleiche Förderbedingungen wie im bisherigen Programm
Das neue Zuschussprogramm verlangt dieselben Förderstandards wie das bestehende Kreditprogramm "Altersgerecht umbauen". Mit dem Förderprogramm werden z.B. bodengleiche moderne Duschen, großzügig geschnittene Räume oder auch schwellenlose und einbruchhemmende Haus- und Wohnungseingangstüren gefördert. Durch einen frühzeitigen Umbau würden präventiv die Sturz- und Unfallgefahr gesenkt und Erleichterungen für pflegende Personen geschaffen.

Zuschuss für private Eigentümer und Mieter
Antragsberechtigt sind laut Mitteilung private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen sowie Mieter. Es werden bis zu acht Prozent der förderfähigen Investitionskosten für die Durchführung einzelner, frei kombinierbarer Maßnahmen zur Barrierereduzierung, maximal jedoch 4.000 Euro pro Wohneinheit finanziert. Für den Förderstandard "Altersgerechtes Haus" könnten Zuschüsse in Höhe von zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit, beantragt werden.
Mehr Informationen finden Sie unter www.kfw.de.

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Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich
Die Zuschüsse können mit den Programmen zur energetischen Gebäudesanierung kombiniert werden. So können Bauherren und auch Mieter bei der Sanierung von Wohngebäuden durch die Förderung von Sicherheitsmaßnahmen nun mehrere Punkte gleichzeitig lösen und Kosten sparen. Sie können die energetische Sanierung mit dem Abbau von Schwellen in der Wohnung verbinden und zugleich etwas für die Sicherheit, z.B. Einbrüche tun.
Gleiche Förderbedingungen wie im bisherigen Programm
Das neue Zuschussprogramm verlangt dieselben Förderstandards wie das bestehende Kreditprogramm "Altersgerecht umbauen". Mit dem Förderprogramm werden z.B. bodengleiche moderne Duschen, großzügig geschnittene Räume oder auch schwellenlose und einbruchhemmende Haus- und Wohnungseingangstüren gefördert. Durch einen frühzeitigen Umbau würden präventiv die Sturz- und Unfallgefahr gesenkt und Erleichterungen für pflegende Personen geschaffen.

Zuschuss für private Eigentümer und Mieter
Antragsberechtigt sind laut Mitteilung private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen sowie Mieter. Es werden bis zu acht Prozent der förderfähigen Investitionskosten für die Durchführung einzelner, frei kombinierbarer Maßnahmen zur Barrierereduzierung, maximal jedoch 4.000 Euro pro Wohneinheit finanziert. Für den Förderstandard "Altersgerechtes Haus" könnten Zuschüsse in Höhe von zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit, beantragt werden.
Mehr Informationen finden Sie unter www.kfw.de.
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Dienstag, 11. November 2014
Berufsunfähigkeitsversicherungsbeiträge steigen um bis zu 8 Prozent
Das LVRG (Lebensversicherungsreformgesetz) ist wie geplant im Juli 2014 in Kraft getreten und es ist klar, dass die Umsetzung gravierende Auswirkungen haben wird. Die beschlossene Senkung des Höchstrechnungszinses (Garantiezins) zum 1. Januar 2015 hat auch Auswirkungen auf Berufsunfähigkeitsversicherungen. Als Faustformel gilt: Je länger die Versicherungslaufzeit ist, umso höher fällt die Beitragssteigerung aus.
BU-Preise steigen um bis zu 8 Prozent!
Bei Musterberechnungen wurde festgestellt, dass die Beiträge je nach Altersgruppe und Absicherungszeitraum um bis zu 8 Prozent steigen werden. BU-Versicherungen (Berufsunfähigkeitsversicherungen) sind sogar doppelt durch das LVRG betroffen:
Bereits bestehende Verträge sind von dieser Änderung nicht betroffen, sondern nur Verträge die ab dem 01.01.2015 abgeschlossen werden.
Es geht um mehrere 1.000 Euro!
Eine BU-Rente für einen 20 jährigen kaufmännischen Angestellten mit 2.000 Euro Monatsrente kostet aktuell ca. 70 Euro pro Monat. Beim Abschluss in 2015 steigt der Monatsbeitrag auf ca. 75 Euro. Bis zum Altersrentenbeginn zahlt der Kunde also rund 3.000 Euro mehr für den gleichen Versicherungsschutz.

Das Risiko einer Berufsunfähigkeit wird in Deutschland immer noch unterschätzt. Aus gesundheitlichen Gründen müssten 25 Prozent der Berufstätigen ihren Beruf aufgeben. Als häufigste Erkrankungen werden dabei Rückenleiden und psychische Erkrankungen genannt. Für Berufstätige die nach dem Jahr 1961 geboren sind gibt es im BU-Fall nur eine minimale staatliche Unterstützung durch die Erwerbsminderungsrente.
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BU-Preise steigen um bis zu 8 Prozent!
Bei Musterberechnungen wurde festgestellt, dass die Beiträge je nach Altersgruppe und Absicherungszeitraum um bis zu 8 Prozent steigen werden. BU-Versicherungen (Berufsunfähigkeitsversicherungen) sind sogar doppelt durch das LVRG betroffen:
- Durch die Garantiezinssenkung auf 1,25 Prozent wird das Risikokapital der Versicherer bei Abschlüssen ab 2015 geringer verzinst
- Durch die Erhöhung der Mindestbeteiligung der Versicherungsnehmer am Risikoüberschuss wird der Versicherer in seiner Risikokalkulation stark eingeschränkt
Bereits bestehende Verträge sind von dieser Änderung nicht betroffen, sondern nur Verträge die ab dem 01.01.2015 abgeschlossen werden.
Es geht um mehrere 1.000 Euro!
Eine BU-Rente für einen 20 jährigen kaufmännischen Angestellten mit 2.000 Euro Monatsrente kostet aktuell ca. 70 Euro pro Monat. Beim Abschluss in 2015 steigt der Monatsbeitrag auf ca. 75 Euro. Bis zum Altersrentenbeginn zahlt der Kunde also rund 3.000 Euro mehr für den gleichen Versicherungsschutz.
Das Risiko einer Berufsunfähigkeit wird in Deutschland immer noch unterschätzt. Aus gesundheitlichen Gründen müssten 25 Prozent der Berufstätigen ihren Beruf aufgeben. Als häufigste Erkrankungen werden dabei Rückenleiden und psychische Erkrankungen genannt. Für Berufstätige die nach dem Jahr 1961 geboren sind gibt es im BU-Fall nur eine minimale staatliche Unterstützung durch die Erwerbsminderungsrente.
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Sonntag, 26. Oktober 2014
Anschlussfinanzierung - Vergleichen zahlt sich häufig aus
Die typische Situation: Kurz vor Ende der vereinbarten Zinsbindung erhält man als Kunde ein Verlängerungsangebot seiner Bank. Dass die angebotenen Konditionen oft meilenweit von den Topangeboten am Markt entfernt sind, bleibt unerwähnt. Viele Banken spekulieren hierbei auf die Unwissenheit und Bequemlichkeit der Menschen. Sparen Sie Geld, indem Sie sich rechtzeitig eine zinsgünstige Anschlussfinanzierung sichern.
Umschulden und die Bank wechseln ist einfach und kostengünstig
Ein Bankenwechsel bei Anschlussfinanzierungen ist längst nicht so teuer wie viele Bankberater gerne suggerieren. Die Abtretung der Grundschuld kostet in der Regel nicht mehr als 0,3 Prozent der Restschuld. Bei einem Darlehen von zum Beispiel 150.000 Euro sind das maximal 450 Euro. Außerdem ist der Wechsel längst nicht so aufwendig wie viele Eigenheimbesitzer befürchten. Die neue Bank kümmert sich um alle Formalitäten und manche Institute erstatten mitunter sogar die Abtretungskosten.
Neukunden erhalten bei Banken häufig bessere Konditionen als Bestandskunden
Dabei kann nach Ablauf der ersten Zinsfestschreibung insbesondere bei hohen Darlehenssummen eine lohnende Zinsersparnis herausspringen. In der Regel rechnet sich der Aufwand schon bei minimalen Zinsdifferenzen.
Beispiel: Bei einem Kredit über 150.000 Euro bedeutet ein um 0,2 Prozent besserer Zinssatz über 15 eine Zinsersparnis von rund 4.500 Euro.

Nutzen Sie die Gunst der Stunde für eine schnellere Rückzahlung
Wählen Sie unter Beibehaltung der ursprünglichen Darlehensrate die Zinsfestschreibung und die Tilgungsrate für das Anschlussdarlehen so, dass dieses am Ende der vereinbarten Zinsbindung komplett getilgt ist. So profitieren zusätzlich von Volltilgerabschlägen bis zu 0,3 Prozentpunkten.
Konditionen besser rechtzeitig vergleichen
Werden Sie rechtzeitig aktiv. Behalten Sie die Zinsentwicklung im Auge. Sind die Zinsen wie derzeit niedrig, kann ein Anschlusskredit auch vor Ablauf der ursprünglich vereinbarten Laufzeit lohnend sein. Nutzen Sie hierfür die Möglichkeit von Forwarddarlehen in Kombination mit Volltigerdarlehen.


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Umschulden und die Bank wechseln ist einfach und kostengünstig
Ein Bankenwechsel bei Anschlussfinanzierungen ist längst nicht so teuer wie viele Bankberater gerne suggerieren. Die Abtretung der Grundschuld kostet in der Regel nicht mehr als 0,3 Prozent der Restschuld. Bei einem Darlehen von zum Beispiel 150.000 Euro sind das maximal 450 Euro. Außerdem ist der Wechsel längst nicht so aufwendig wie viele Eigenheimbesitzer befürchten. Die neue Bank kümmert sich um alle Formalitäten und manche Institute erstatten mitunter sogar die Abtretungskosten.
Neukunden erhalten bei Banken häufig bessere Konditionen als Bestandskunden
Dabei kann nach Ablauf der ersten Zinsfestschreibung insbesondere bei hohen Darlehenssummen eine lohnende Zinsersparnis herausspringen. In der Regel rechnet sich der Aufwand schon bei minimalen Zinsdifferenzen.
Beispiel: Bei einem Kredit über 150.000 Euro bedeutet ein um 0,2 Prozent besserer Zinssatz über 15 eine Zinsersparnis von rund 4.500 Euro.

Nutzen Sie die Gunst der Stunde für eine schnellere Rückzahlung
Wählen Sie unter Beibehaltung der ursprünglichen Darlehensrate die Zinsfestschreibung und die Tilgungsrate für das Anschlussdarlehen so, dass dieses am Ende der vereinbarten Zinsbindung komplett getilgt ist. So profitieren zusätzlich von Volltilgerabschlägen bis zu 0,3 Prozentpunkten.
Konditionen besser rechtzeitig vergleichen
Werden Sie rechtzeitig aktiv. Behalten Sie die Zinsentwicklung im Auge. Sind die Zinsen wie derzeit niedrig, kann ein Anschlusskredit auch vor Ablauf der ursprünglich vereinbarten Laufzeit lohnend sein. Nutzen Sie hierfür die Möglichkeit von Forwarddarlehen in Kombination mit Volltigerdarlehen.
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Montag, 20. Oktober 2014
Beitragsrückerstattungen müssen versteuert werden
Als privat Krankenversicherter hat man jedes Jahr die Möglichkeit seine Arzt- und Medikamentenrechnungen nicht mit der Krankenversicherung abzurechnen und erhält dafür eine Beitragsrückerstattung. Denn wenn die Rechnungsbeträge geringer sind als die Beitragsrückerstattung, rechnet sich das Einreichen nicht. Diese nicht eingereichten Arzt- und Medikamentenrechnungen können Versicherte jedoch in ihrer Steuererklärung nicht als Sonderausgaben geltend machen. Das hat nun das Finanzgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 1 K 2873/13 E) entschieden.
Eine Rückerstattung mindert die Sonderausgaben
In dem behandelten Fall hatte ein privat Krankenversicherter in seiner Steuererklärung die PKV-Beiträge (Privatkrankenkassenversicherungsbeiträge) als Sonderausgaben angegeben, ohne dass er die Beitragsrückerstattung davon abgezogen hat. Das zuständige Finanzamt nahm den Abzug jedoch vor, was dem Kläger nicht gefiel. Dieser forderte vom Finanzamt, dass er seine Arzt- und Medikamentenrechnungen mit der Beitragsrückerstattung verrechnen kann, welche er bei der PKV (Private Krankenkasse) nicht eingereicht hatte.
Das Gericht lehnt Verrechnung ab
Die Richter bestätigten zwar, dass Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich als Sonderausgaben anzusetzen sind, die Steuerpflichtigen müssten jedoch die von der PKV erhaltenen Beitragsrückerstattungen in voller Höhe davon abziehen. Auch sind die zurück gehaltenen Arzt- und Medikamentenrechnungen keine Sonderausgaben, denn durch den Verzicht einer Erstattung der Krankheitskosten seien dem Kläger keine absetzbaren Aufwendungen entstanden, die mit der Beitragsrückerstattung verrechnet werden könnten, so die Begründung des Gerichts.

Steuerpflicht bei Rückerstattung auch bei gesetzlich Versicherten
Da es bei der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) mittlerweile auch Wechselprämien und jährliche Bonuszahlungen für gesundheitsbewusste Versicherte gibt, sind auch diese von der Regelung betroffen. In der Steuererklärung sind diese zu erfassen und bei den Sonderausgaben mit zu berücksichtigen. Die Sonderausgaben vermindern sich um den entsprechenden Betrag (Wert der Prämie oder Bonus) und dadurch erhöhen sich die zu versteuernden Einkünfte des Steuerpflichtigen.
Meldung der GKV und PKV an das Finanzamt
Die gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherer melden im jeweiligen Kalenderjahr die Höhe der durch die Versicherten gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Beitragserstattungen oder Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten werden ebenfalls gemeldet. Die meisten Krankenkassen und Krankenversicherungen informieren ihre Versichten schriftlich über die an das Finanzamt gemeldeten Daten.

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Eine Rückerstattung mindert die Sonderausgaben
In dem behandelten Fall hatte ein privat Krankenversicherter in seiner Steuererklärung die PKV-Beiträge (Privatkrankenkassenversicherungsbeiträge) als Sonderausgaben angegeben, ohne dass er die Beitragsrückerstattung davon abgezogen hat. Das zuständige Finanzamt nahm den Abzug jedoch vor, was dem Kläger nicht gefiel. Dieser forderte vom Finanzamt, dass er seine Arzt- und Medikamentenrechnungen mit der Beitragsrückerstattung verrechnen kann, welche er bei der PKV (Private Krankenkasse) nicht eingereicht hatte.
Das Gericht lehnt Verrechnung ab
Die Richter bestätigten zwar, dass Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich als Sonderausgaben anzusetzen sind, die Steuerpflichtigen müssten jedoch die von der PKV erhaltenen Beitragsrückerstattungen in voller Höhe davon abziehen. Auch sind die zurück gehaltenen Arzt- und Medikamentenrechnungen keine Sonderausgaben, denn durch den Verzicht einer Erstattung der Krankheitskosten seien dem Kläger keine absetzbaren Aufwendungen entstanden, die mit der Beitragsrückerstattung verrechnet werden könnten, so die Begründung des Gerichts.

Steuerpflicht bei Rückerstattung auch bei gesetzlich Versicherten
Da es bei der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) mittlerweile auch Wechselprämien und jährliche Bonuszahlungen für gesundheitsbewusste Versicherte gibt, sind auch diese von der Regelung betroffen. In der Steuererklärung sind diese zu erfassen und bei den Sonderausgaben mit zu berücksichtigen. Die Sonderausgaben vermindern sich um den entsprechenden Betrag (Wert der Prämie oder Bonus) und dadurch erhöhen sich die zu versteuernden Einkünfte des Steuerpflichtigen.
Meldung der GKV und PKV an das Finanzamt
Die gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherer melden im jeweiligen Kalenderjahr die Höhe der durch die Versicherten gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Beitragserstattungen oder Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten werden ebenfalls gemeldet. Die meisten Krankenkassen und Krankenversicherungen informieren ihre Versichten schriftlich über die an das Finanzamt gemeldeten Daten.

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Mittwoch, 8. Oktober 2014
Welchem Zweck dient die Sparanlage
Spare in der Zeit, dann hast du in der Not. Diese alte Volksweisheit gilt heute, mehr denn je. Doch auch das Zurücklegen des Geldes will gelernt sein. Die perfekte Geldanlage ist sicher, bringt hohe Erträge und ist jederzeit verfügbar. Dummerweise schließen sich diese Attribute gegenseitig aus, da sie miteinander konkurrieren. Finanzprodukte, die diesen Forderungen über die Maßen gerecht werden, erweisen sich nur all zu oft als Luftschlösser. Wer richtig sparen will, muss sich darüber im Klaren sein, dass er seine Anlagestrategie nach kurz, mittel- und langfristigen Gesichtspunkten ausrichten muss.
Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie im kostenlosen Ratgeber Geld anlegen unter http://www.meinegeldanlage.com.
Der Zweck bestimmt die Geldanlage
Die erste Überlegung bei einer Geldanlage sollte immer die Frage nach dem Zweck sein. Für das neue Auto in drei Jahren eignet sich eine andere Geldanlage, als für die Zusatzrente im Alter. Wer Geld für das Studium seiner Kinder zurücklegen will, wird eine andere Anlageform wählen, als jemand, der in zwei Jahren eine luxuriöse Kreuzfahrt zum 10. Hochzeitstag plant. Ein Beispiel, dass dieses Prinzip recht gut vermittelt, ist das Prämiensparen.
Sparen mit jährlichen Bonuszahlungen
Bei diesem Banksparplan legt der Sparer jeden Monat eine gleichbleibende Summe, zu einem vorher festgelegten Zinssatz, zurück. Zu Beginn der Laufzeit besteht für den Kunden die Möglichkeit einer Einmalzahlung. Nach Ablauf einer Wartezeit erhält der Kunde neben der Verzinsung eine jährliche Prämie, die im Laufe der Jahre steigt. Zinsen und Prämie werden dem Sparguthaben gut geschrieben und am Ende der Laufzeit ausgezahlt. Bei dieser Geldanlage empfiehlt sich vorher eine Kalkulation mit einem Zinsrechner, um festzustellen, welches Geldinstitut das beste Angebot vorweisen kann.

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Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie im kostenlosen Ratgeber Geld anlegen unter http://www.meinegeldanlage.com.
Der Zweck bestimmt die Geldanlage
Die erste Überlegung bei einer Geldanlage sollte immer die Frage nach dem Zweck sein. Für das neue Auto in drei Jahren eignet sich eine andere Geldanlage, als für die Zusatzrente im Alter. Wer Geld für das Studium seiner Kinder zurücklegen will, wird eine andere Anlageform wählen, als jemand, der in zwei Jahren eine luxuriöse Kreuzfahrt zum 10. Hochzeitstag plant. Ein Beispiel, dass dieses Prinzip recht gut vermittelt, ist das Prämiensparen.
Sparen mit jährlichen Bonuszahlungen
Bei diesem Banksparplan legt der Sparer jeden Monat eine gleichbleibende Summe, zu einem vorher festgelegten Zinssatz, zurück. Zu Beginn der Laufzeit besteht für den Kunden die Möglichkeit einer Einmalzahlung. Nach Ablauf einer Wartezeit erhält der Kunde neben der Verzinsung eine jährliche Prämie, die im Laufe der Jahre steigt. Zinsen und Prämie werden dem Sparguthaben gut geschrieben und am Ende der Laufzeit ausgezahlt. Bei dieser Geldanlage empfiehlt sich vorher eine Kalkulation mit einem Zinsrechner, um festzustellen, welches Geldinstitut das beste Angebot vorweisen kann.
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Mittwoch, 1. Oktober 2014
Raus aus der Zinsfalle
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Leitzinsen für den Euroraum am 4.September 2014 auf ein neues Rekordtief von nun 0,05 Prozent gesenkt. Dies ist für Sparer und Anleiheinvestoren keine gute Nachricht, denn sie sind nun weiterhin mit unnatürlich niedrigen Zinsen konfrontiert. Anlageformen wie Tagesgeld, Festgeld, Anleihen oder festverzinsliche Wertpapiere werden nun weiter im Zinsertrag sinken und der Kaufkraftverlust erhöht sich.
Zinsen für Spargelder dürften demnächst auf nahezu null sinken
Es setzen dennoch viele Sparer weiterhin mit dem Großteil ihres Vermögens auf klassische Zinsprodukte, die nur niedrige Erträge erzielen. Die derzeitige Inflationsrate liegt jedoch spürbar oberhalb der aktuellen niedrigen Verzinsung. Für den Sparer bedeutet das einen realen Vermögensverlust. Um die Inflationsrate auszugleichen, sollten Sparer zumindest einen Teil ihres Vermögens in gute Investmentfonds investieren. Denn diese können der Geldentwertung standhalten und bieten bessere Chancen auf Gewinne.
mehr Informationen über FMH
Sparer sollten Potenziale von Investmentfonds nutzen
Die großen Verlierer allgemeiner Preissteigerungen sind die Sparer, denn mit niedrigen Zinsen lässt sich die inflationsbedingte Geldvernichtung nicht verhindern. Um die Inflationsrate auszugleichen, sollten Sparer zumindest einen Teil ihres Vermögens in gute Investmentfonds investieren. Denn sie können der Geldentwertung standhalten und bieten bessere Chancen auf Gewinne. Subjektiv gesehen ist eine Inflationsrate von zwei Prozent, die wir im Schnitt der vergangenen Jahrzehnte hatten, nicht hoch. Objektiv sind 10.000 Euro nach zehn Jahren mit durchschnittlich zwei Prozent Inflation nur noch 8.170 Euro wert. Ein Verlust von rund 18 Prozent. Wenn die durchschnittliche Inflationsrate auf vier Prozent steigt, erhöht sich der Verlust nach zehn Jahren sogar auf 33 Prozent. Allein schon dieses Ergebnis sollte ein gewichtiges Argument sein, um verstärkt in Sachwerte wie Aktien und Aktienfonds zu investieren.

Anlageklassen und Managementstile kombinierenEine Grundregel beim Geldanlegen besagt, dass Sparer nicht alle Eier in einen Korb legen sollen. Das bedeutet, dass Anleger ihr Geld auf verschiedene Anlageklassen aufteilen sollen. Auch wenn Investmentfonds das Geld bereits in mehrere Titel und Anlageklassen investieren, lohnt sich eine weitere Diversifikation. Wer zum Beispiel 10.000 Euro investieren will, wählt dafür besser zwei bis drei Fonds unterschiedlicher Anlageklassen. Auf diese Weise profitieren Sparer von Entwicklungen verschiedener Investmentfonds und Ablagekonzepte und können Schwächephasen mit Gewinnen in anderen Produkten wieder ausgleichen. Die Auswahl ist für den Sparer groß und man kann sich für verschiedene Managementstile und Anlageklassen entscheiden. Vor allem die sogenannten „Vermögensverwaltungskonzepte“ waren zuletzt sehr wachstumsstark. Die anhaltend expansive Geldpolitik und ein sich verbesserndes Wachstumsumfeld sollten die Aktienmärkte in den nächsten Monaten weiterhin stützen. In einem Umfeld niedriger Realrenditen dürften Dividenden weiterhin ein wichtiger Faktor für die Gesamtrendite von Aktien sein. Sollte die US-Notenbank Fed 2015 mit Zinserhöhungen beginnen, wie von den Marktteilnehmern erwartet wird, spricht dies für eine Phase seitwärts laufender oder nur leicht steigender Aktienmärkte, was die Bedeutung der Dividenden ebenfalls unterstützt. Deshalb sollten Anlagen in Dividendenfonds auch ins Portfolio gehören.

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Zinsen für Spargelder dürften demnächst auf nahezu null sinken
Es setzen dennoch viele Sparer weiterhin mit dem Großteil ihres Vermögens auf klassische Zinsprodukte, die nur niedrige Erträge erzielen. Die derzeitige Inflationsrate liegt jedoch spürbar oberhalb der aktuellen niedrigen Verzinsung. Für den Sparer bedeutet das einen realen Vermögensverlust. Um die Inflationsrate auszugleichen, sollten Sparer zumindest einen Teil ihres Vermögens in gute Investmentfonds investieren. Denn diese können der Geldentwertung standhalten und bieten bessere Chancen auf Gewinne.
mehr Informationen über FMHSparer sollten Potenziale von Investmentfonds nutzen
Die großen Verlierer allgemeiner Preissteigerungen sind die Sparer, denn mit niedrigen Zinsen lässt sich die inflationsbedingte Geldvernichtung nicht verhindern. Um die Inflationsrate auszugleichen, sollten Sparer zumindest einen Teil ihres Vermögens in gute Investmentfonds investieren. Denn sie können der Geldentwertung standhalten und bieten bessere Chancen auf Gewinne. Subjektiv gesehen ist eine Inflationsrate von zwei Prozent, die wir im Schnitt der vergangenen Jahrzehnte hatten, nicht hoch. Objektiv sind 10.000 Euro nach zehn Jahren mit durchschnittlich zwei Prozent Inflation nur noch 8.170 Euro wert. Ein Verlust von rund 18 Prozent. Wenn die durchschnittliche Inflationsrate auf vier Prozent steigt, erhöht sich der Verlust nach zehn Jahren sogar auf 33 Prozent. Allein schon dieses Ergebnis sollte ein gewichtiges Argument sein, um verstärkt in Sachwerte wie Aktien und Aktienfonds zu investieren.

Anlageklassen und Managementstile kombinierenEine Grundregel beim Geldanlegen besagt, dass Sparer nicht alle Eier in einen Korb legen sollen. Das bedeutet, dass Anleger ihr Geld auf verschiedene Anlageklassen aufteilen sollen. Auch wenn Investmentfonds das Geld bereits in mehrere Titel und Anlageklassen investieren, lohnt sich eine weitere Diversifikation. Wer zum Beispiel 10.000 Euro investieren will, wählt dafür besser zwei bis drei Fonds unterschiedlicher Anlageklassen. Auf diese Weise profitieren Sparer von Entwicklungen verschiedener Investmentfonds und Ablagekonzepte und können Schwächephasen mit Gewinnen in anderen Produkten wieder ausgleichen. Die Auswahl ist für den Sparer groß und man kann sich für verschiedene Managementstile und Anlageklassen entscheiden. Vor allem die sogenannten „Vermögensverwaltungskonzepte“ waren zuletzt sehr wachstumsstark. Die anhaltend expansive Geldpolitik und ein sich verbesserndes Wachstumsumfeld sollten die Aktienmärkte in den nächsten Monaten weiterhin stützen. In einem Umfeld niedriger Realrenditen dürften Dividenden weiterhin ein wichtiger Faktor für die Gesamtrendite von Aktien sein. Sollte die US-Notenbank Fed 2015 mit Zinserhöhungen beginnen, wie von den Marktteilnehmern erwartet wird, spricht dies für eine Phase seitwärts laufender oder nur leicht steigender Aktienmärkte, was die Bedeutung der Dividenden ebenfalls unterstützt. Deshalb sollten Anlagen in Dividendenfonds auch ins Portfolio gehören.
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