Dienstag, 30. Januar 2018

Winterzeit ist Einbruchzeit

Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist Deutschland im Jahr 2016 leicht zurückgegangen. Es wurden 140.000 Fälle registriert und damit ist die Anzahl im Vergleich zum Vorjahr um 20.000 Fälle gefallen. Dennoch ist dies immer noch eine sehr hohe Anzahl. Speziell in den dunklen Jahreszeiten haben Einbrüche in Deutschland Hochkonjunktur. Die Zahl der Haus- und Wohnungseinbrüche nimmt im Schnitt um rund 40 Prozent von Oktober bis März zu, was aus den Statistiken des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor geht.

Nach der Zeitumstellung geht es los
Aufgrund der frühzeitig eintretenden Dunkelheit, ist es für Einbrecher recht schnell und einfach möglich, zu erkennen, ob jemand zu Hause ist oder nicht. Jeder Haushalt kann praktisch von einem Einbruch betroffen werden, ungeachtet der Tatsache, ob sich darin wertvolles Eigentum befindet oder nicht. Die folgende Grafik zeigt anhand von Daten des statischen Bundesamts, in welchen Städten und Gemeinden bestimmte Delikte am häufigsten vorkommen.



So können Sie sich selbst und Ihre Nachbarn schützen
In Deutschland sind höchstens fünf bis zehn Prozent der Wohnungen „fachmännisch gesichert“. Doch auch mit einfachen Maßnahmen und richtigem Verhalten kann man den Schutz erhöhen, bzw. die Einbrecher abschrecken.
  • Sorgen Sie immer - auch in Abwesenheit – für eine gute Beleuchtung Ihrer Wohnung. So wirkt Ihr Heim bewohnt.
  • Sorgen Sie weiterhin für gute Einsehbarkeit und für eine Außenbeleuchtung Ihres Hauses.
  • Verschließen Sie beim Verlassen der Wohnung alle Fenster und Türen. Lassen Sie kein Fenster auf Kipp stehen.
  • Suchen Sie das Gespräch mit Ihren Nachbarn. Versuchen Sie innerhalb der Nachbarschaft auf Ihre Wohnungen und Häuser zu achten.
  • Seien Sie misstrauisch bei Ihnen unbekannten Personen und Fahrzeugen im Umfeld Ihres Heimes. So z.B. bei an der Haustür bettelnden Erwachsenen und Kindern, häufig wollen diese nur ausspähen, ob jemand zu Hause ist.
  • Wenn Sie etwas Verdächtiges bemerken, versuchen Sie Personen- oder  Fahrzeugbeschreibungen und das Kennzeichen möglichst genau zu notieren. Anschließend verständigen Sie sofort über den Notruf 110 die Polizei.
Einbruchschutzkampagne K-EINBRUCH der Polizei
Umfassende Informationen rund um das Thema liefert die Einbruchschutzkampagne der Polizei „K-Einbruch“ – unter anderem auf der Internetseite  http://www.k-einbruch.de.  Hier gibt es Verhaltenstipps sowie Ratschläge der Polizei zu geeigneter Sicherungstechnik, alles unter dem Menüpunkt  „Sichern Sie Ihr Zuhause“. Besucher der Seite können sich durch ein „interaktives Haus“ klicken und sich Stellen im Haus oder der Wohnung anzeigen lassen, die besonders gesichert werden sollten.

Maßnahmen zum Einbruchschutz werden gefördert!
Wussten Sie schon, dass Maßnahmen zum Einbruchschutz durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert werden? Umfassende Informationen zu den Möglichkeiten der staatlichen Förderung von Einbruchschutz finden Sie hier: www.k-einbruch.de/foerderung. Es gilt eine Sensibilität für das Thema Sicherung des Eigenheims zu schaffen, aus der die Bereitschaft zur Investition in geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Sicherheitstechnik resultiert. Eine Übersicht über die kostenlosen Broschüren und Faltblätter finden Sie unter http://www.polizei-beratung.de/medienangebot/diebstahleinbruch.html.

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Riester-Rente – Das ändert sich zum Januar 2018

Freitag, 26. Januar 2018

Riester-Rente - Das ändert sich zum Januar 2018

Zum Jahreswechsel 2018 gibt es für Riester-Renten-Sparer und Riester-Renten-Interessenten fünf Neuerungen. So wird die Grundzulage steigen und bei kleinen Renten wird die Abfindung angepasst. Nachfolgend finden Sie die Details zu den einzelnen Änderungen.

1. Neuerung - Die Grundzulage steigt
Ab dem 1. Januar 2018 wird die staatliche Förderung bei der Riester-Rente erhöht. Vom Bundesfinanzministerium (BMF) wurde mitteilt, dass die Grundzulage von 154,00 auf 175,00 Euro pro Jahr erhöht wird. Bei der Kinderzulage gibt es keine Änderung. Hier gelten die bisherigen Förderungen, wonach es für jedes Kind, das nach dem 31. Dezember 2007 geboren wurde, zusätzlich 300,00 Euro und für davor geborene Kinder 185,00 Euro pro Jahr und Kind gezahlt werden. Laut einer Berechnung des BMF kämen für einen Förderberechtigten mit zwei Kindern 15.000,00 Euro an Zulagen zusammen. Vorausgesetzt wurde, dass über 20 Jahre in einen Riester-Vertrag einzahlt wurde und das der Förderberechtigte mindestens 4 Prozent der Einkünfte, maximal 2.100,00 Euro, pro Jahr in ihren Riester-Vertrag einzahlt hat. Die erhaltenden Zulagen wurden hierbei mit angerechnet.

Welche Altersvorsorgeformen sind bekannt

2. Neuerung - Abfindung von Kleinstrenten
Auch bei der Abfindung von Kleinstrenten gibt eine neue Regelung. Bisher besteht die Möglichkeit, wenn der monatliche Rentenanspruch bei einem Riester-Vertrag gering ist, dass der Anbieter das Recht hat, diesen Rentenanspruch mit einer Einmalzahlung zu Beginn der Auszahlungsphase abzufinden.

Diese Einmalzahlung ist dann im Jahr ihrer Auszahlung voll zu versteuern. Ab 2018 ändert sich dies nun und es gibt für Riester-Renten-Sparer hierbei eine Ermäßigungen, denn es muss die „Fünftelregelung“ angewendet werden. Die Auszahlung wird zwar voll besteuert, aber nur ein Fünftel davon wirkt sich progressiv auf den Steuersatz aus.
Damit soll verhindert werden, dass der Steuersatz durch eine Einmalzahlung in dem Auszahlungsjahr über die Steuerprogression stärker steigt als bei Verteilung der Auszahlung auf mehrere Jahre. Zudem müssen neue Riester-Produkte ab 2018 das Wahlrecht enthalten, dass Riester-Renten-Sparer wählen können, ob sie die Abfindung ihrer Kleinbetragsrente zu Beginn der Auszahlungsphase erhalten möchten oder erst zum 1. Januar des darauffolgenden Jahres. Der Vorteil diese Regelung besteht darin, dass dann beispielsweise erreicht wird, dass die Abfindung in dem Jahr des ersten vollen Rentenbezugs ausgezahlt wird. Üblicherweise hat man dann geringere Einkünfte und die Steuerlast, die sich durch die Einmalzahlung ergibt, ist dadurch geringer, wie das Bundesfinanzministerium mitteilt.

3. Neuerung - Freibetrag für die Grundsicherungsleistungen
In der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gibt es künftig einen Freibetrag von monatlich 100 Euro. Dies bedeutet, dass Riester-Renten künftig bei der Berechnung der Grundsicherungsleistungen nicht mehr voll angerechnet werden. Wenn die Riester-Rente höher als 100,00 Euro ist, dann ist der übersteigende Betrag zu 30 Prozent anrechnungsfrei. Dadurch können bis zu 202,00 Euro ohne Anrechnung zusammenkommen.

In einer Beispielrechnung des BMF, wird ein Rentner mit einer monatlichen Riester-Rente von 160,00 Euro als Grundlage gewählt. Diese Einkünfte reichen aber nicht aus, um seinen Lebensunterhalt zu decken. Deshalb beantragt er die Grundsicherung. Seine Riester-Rente muss dabei als Einkommen angerechnet werden. Und hier greift nun der neue Freibetrag:
Bei seiner Riester-Rente sind 100,00 Euro anrechnungsfrei, sowie 30 Prozent der übersteigenden 60,00 Euro, was 18,00 Euro entspricht. Dadurch sind dann insgesamt 118,00 Euro anrechnungsfrei und es werden nur 42,00 Euro bei der Berechnung der Grundsicherungsleistungen als Einkommen berücksichtigt.

Die 118,00 Euro behält der Riester-Rentner zusätzlich zu den Grundsicherungsleistungen beziehungsweise seinen anderen Einkünften.

Anzahl der abgeschlossenen Riester-Verträge

4. Neuerung - Wegfall der Doppelverbeitragung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Bei der betrieblichen Altersversorgung gibt es die Möglichkeit, dass die Beiträge auch durch eine Riester-Zulage gefördert werden können. Dies kann vor allem für Sparer mit Kindern vorteilhaft sein, da sie neben der Förderung durch die Grundzulage auch die Kinderzulagen erhalten können. Bisher waren diese Rentenzahlungen in der Auszahlungsphase als Renten aus der betrieblichen Altersversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragspflichtig. Dadurch kam es zu einer „Doppelverbeitragung“. Denn sowohl die Beiträge als auch die daraus resultierenden Leistungen unterlagen der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch dies ändert sich zum Jahreswechsel 2018. Hier gilt nun, dass Leistungen aus dem „betrieblichen Riestervertrag“ in der Auszahlungsphase nicht mehr der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen.

5. Neuerung - Verfahrensverbesserungen bei Beamten und anderen Staatsbediensteten
Für riesternde Beamte, Richter, Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit & Co. gilt, dass sie einwilligen müssen, dass die Besoldungsstelle ihre Besoldungsdaten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) übermittelt. In der Vergangenheit musste dies bis zwei Jahre nach dem Ablauf des jeweiligen Beitragsjahres passieren. Ab dem Jahr 2019 brauchen Beamte & Co. diese Einwilligung nun grundsätzlich nur noch im Beitragsjahr erteilen. Wenn sich herausstellt, dass dies vergessen wurde, kann die Einwilligung nachträglich, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Festsetzungsverfahrens nachgeholt werden. So sollen Fehler früher aufgedeckt werden.

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Sonntag, 17. Dezember 2017

Steigung der Beitragsbemessungsgrenze 2018 für die Sozialversicherung


Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung setzt für die Sozialversicherung die Werte fest, welche für die Beitragsberechnung der Krankenversicherung sowie der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten. Diese Werte werden jedes Jahr vom Bundestag neu berechnet und bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.

Anhebung der Höchstsätze zur Kranken- und PflegeversicherungIn der Kranken- und Pflegeversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze auch im Jahr 2018 anstiegen. Eine bundesweite Anhebung um jährlich 600,00 Euro ab dem 1. Januar 2018 sorgt dafür, dass die jährliche Höhe Grenze nun bei 53.100,00 Euro liegt. Ebenso erhöht sich auch die Versicherungspflicht-Grenze auf monatlich 4.950,00 Euro, beziehungsweise jährlich 59.400,00 Euro. Der Beitragssatz zur Krankenversicherung bleibt unverändert bei 14,6 Prozent, wobei die Krankenkassen zusätzlich individuelle einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben dürfen.

Anhebung der Höchstsätze zur RentenversicherungBei der Rentenversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze ebenfalls angestiegen. Hier unterscheiden sich die zu entrichtenden Beiträge zwischen Ost und West. In den alten Bundesländern steigt sie jährlich um 1.800,00 Euro auf 78.000,00 Euro an. In den neuen Bundesländern steigt sie jährlich um 1.200,00 Euro auf 69.600,00 Euro an. Damit steigen die Abgaben für die Rentenversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch an.

Steuer- und Sozialabgaben an den Gesamtarbeitskosten in Deutschland im Jahr 2016

Anhebung der Höchstsätze zur Arbeitslosenversicherung
Auch in der Arbeitslosenversicherung gibt es eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. Hier unterscheiden sich die zu entrichtenden Beiträge auch zwischen Ost und West. In den alten Bundesländern erfolgt eine Anhebung um jährlich 1.800,00 Euro auf 78.000,00 Euro, in den neuen Bundesländern hingegen um 1.200,00 Euro auf 69.600,00 Euro jährlich.

Mehrkosten wirken sich auf Einkommen ausJe nach Einkommen, Bundesland und Krankenkasse sorgen die neuen Sozialversicherungswerte dafür, wie viel den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 2018 netto vom monatlichen Bruttolohn bleibt. Dem Bürger bleibt letztendlich weniger Geld zum Leben, da eine gleichzeitige Erhöhung des Einkommens nicht in der gleichen Höhe erfolgt.
Übersicht der aktuellen Sozialversicherungswerte

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Dienstag, 14. November 2017

Sozialversicherung - Der Ausweis kommt automatisch


Der Sozialversicherungsausweis muss nicht beantragt werden. Bei der erstmaligen Beschäftigung wird dieser automatisch dem neuen Versicherten zugeschickt, sobald man als Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmeldet wird. Wer eine Ausbildung, ein Duales Studium, einen Minijob oder ein reguläres Beschäftigungsverhältnis beginnt, bekommt einen Brief von der Deutschen Rentenversicherung. Darin befindet sich der Sozialversicherungsausweis mit der ein Leben lang gültigen persönlicher Versicherungsnummer.

Daten überprüfen und die Unterlagen sicher aufbewahren
Früher bekam jeder Arbeitnehmer einen Sozialversicherungsausweis zugeschickt. Auf ihm standen unter anderem die Versicherungsnummer, der vollständige Name und der Geburtsname. Seit Januar 2011 ist der Ausweis in früherer Form entfallen. Ein Schreiben des Rentenversicherungsträgers mit den entsprechenden Angaben ersetzt ihn. Es ist ratsam, alle Daten genau zu überprüfen und den Brief sorgfältig aufbewahren. Wenn Angaben nicht korrekt sind, sollte dies der Rentenversicherung umgehend mitgeteilt werden. Bei jeder neuen Beschäftigung sollte der Arbeitnehmer seinen Sozialversicherungsausweis dem Arbeitgeber vorlegen. Auf diese Weise werde sichergestellt, dass alle Beschäftigungszeiten auf dem eigenen Rentenkonto festgehalten werden, aus dem später die Rente berechnet wird.

Muster Sozialversicherungsausweis

Daten ändern oder Sozialversicherungsausweis verloren
Möchte ein Arbeitgeber den Sozialversicherungsausweis schon bei Abschluss des Arbeits- oder Ausbildungsvertrags vorgelegt bekommen oder geht der Sozialversicherungsausweis verloren, wird beschädigt oder es ändern sich die personenbezogenen Daten, kann man direkt bei seiner Krankenkasse oder seinem Rentenversicherungsträger einen neuen Sozialversicherungsausweis anfordern.

Was steht auf dem Sozialversicherungsausweis
Der Sozialversicherungsausweis enthält folgende Daten:
  • Name des ausstellenden Rentenversicherungsträgers
  • eine fortlaufende Vordrucknummer
  • die Rentenversicherungsnummer des Versicherten
  • den Familiennamen und den Geburtsnamen (sowie ggf. akademische Titel)
  • den Vornamen
Der Ausweis darf keine weitere personenbezogene Daten enthalten.
Für Beamte, Soldaten und Richter wird kein Sozialversicherungsausweis ausgestellt, da sie in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind.

Beim Sozialversicherungsausweis handelt es sich um ein wichtiges Dokument. Er ist ebenso sorgfältig wie der Personalausweis zu behandeln. Der Sozialversicherungsausweis wird zum Beispiel bei jeder Beschäftigung zum Nachweis der vergebenen Versicherungsnummer oder wird benötigt, wenn eine Sozialleistung (z.B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Riester-Rentenzulage) beantragt wird. Der Sozialversicherungsausweis sollte bei den sonstigen Rentenversicherungsunterlagen aufbewahrt werden.

Weitere Tipps für junge Menschen zum Start in das Berufsleben gibt es im Internet unter der Adresse www.rentenblicker.de.

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Montag, 6. November 2017

Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden


Bei einem kräftigen Sturm können große Schäden entstehen. Aber was zahlt eine Versicherung und was nicht? Es gibt bei Sturmschäden keine Versicherung, die für alles einspringt. Welche Versicherung zahlt, hängt vom Einzelfall und der Schadenursache ab. So leistet entweder die Wohngebäude-, die Kfz-Kasko-, die Haftpflicht- oder die Hausratversicherung.

Welche Versicherung zahlt wofür?
Die Versicherungen sprechen in der Regel von einem Sturm ab der Windstärke 8, was einer Windgeschwindigkeit von mehr als 62 Stundenkilometern entspricht. Um dies zu prüfen und auch einen Nachweis zu erbringen, können Sie zum beispielsweise das Archiv der aktuellen Windspitzen von WetterOnline nutzen.
  • Schäden am Gebäude
    Für Schäden am Gebäude leistet die Gebäudeversicherung, wenn etwa durch umgeknickte Bäume, abgedeckte Dächer und abgefallene Schornsteine Schäden eintreten. Als Voraussetzung dafür gilt allerdings, dass das Sturmrisiko ausdrücklich mit versichert wurde. Dies trifft in Deutschland jedoch nicht auf alle Wohngebäudeversicherungsverträge zu (steht in der Police). Auch Folgeschäden sind dann kein Problem, zum Beispiel wenn es durch das abgedeckte Dach hereinregnet.
  • Schäden am Auto
    Bei Schäden die durch Sturm oder Hagel am Auto entstanden sind, übernimmt die Teilkaskoversicherung die Entschädigung. Ist das Blech verbeult oder die Scheiben kaputt, werden die Reparaturkosten abzüglich eines vereinbarten Selbstbehaltes in voller Höhe erstattet. Eine Zurückstufung in der Schadenfreiheitsklasse erfolgt dabei nicht.
Einteilung der Windstärken

  • Schäden an der Wohnungseinrichtung
    Wenn Möbel oder Haushaltsgeräte durch Blitzschlag oder infolge von einer zerborstenen Scheibe durch Sturmböen beschädigt wurden, ist dafür die Hausratversicherung zuständig. Schäden durch Überspannungen, wodurch elektrische Geräte in Mitleidenschaft gezogen werden, sind nicht automatisch in einer Hausratversicherung versichert. Hier muss die Klausel "Überspannungsschäden" vereinbart sein.
  • Schäden gegenüber Dritten
    Wenn ein morscher Baum auf das Grundstück des Nachbarn fällt, greift die private Haftpflichtversicherung des Eigentümers. Diese leistet auch, wenn durch herab fallende Ziegel Passanten verletzt werden. Fällt jedoch ein solcher Ziegel, ein Ast oder Baum auf ein parkendes Auto, so muss die Kaskoversicherung des Fahrzeughalters den Schaden übernehmen.
Wenn der Keller oder der Garten durch Oberflächenwasser überflutet wird, muss man wissen, dass dies als Elementarschäden eingestuft wird. Hier übernimmt eine Gebäudeversicherung den Schaden nur, wenn eine zusätzliche Elementarschadendeckung eingeschlossen ist. Als Elementarschäden gelten Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen.

Was ist nach einem Schaden zu tunWichtig ist, dass direkt nach einem Unwetter der Schaden so gering wie möglich gehalten werden sollte. Zerstörte Fenster können provisorisch abgedichtet werden, um das weitere Eindringen von Regenwasser zu verhindern. Herumliegende Gegenstände, wie abgebrochene Äste, Dachziegeln oder Dachrinnen sollten möglichst, weggeräumt werden, ohne sich dabei aber selbst zu gefährden. Der Schaden sollte möglichst anhand von Fotos dokumentiert und so schnell wie möglich dem Versicherer gemeldet werden.

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Dienstag, 17. Oktober 2017

Was ist die Einlagensicherung?


Als Sparer vertraut man darauf, dass die Sicherheit des Anlagegeldes gewährleistet ist. Aus diesem Grund gibt es die gesetzliche Einlagensicherung in der Europäischen Union (EU). Pro Kunde und Bank müssen 100.000 Euro für den Fall einer Bankenpleite abgesichert sein. In Deutschland bestehen darüber hinaus Sicherungssysteme von privaten Geldinstituten, Genossenschaftsbanken sowie Sparkassen.

Bei Bankenpleite sind 100.000 Euro je Kunde geschützt
Der gesetzliche Schutz nach dem EU-Recht greift für Guthaben auf Giro- und Sparkonten sowie Tagesgeld- und Festgeldkonten. Wenn eine eine Bank in Schieflage gerät und sie die Einlagen nicht zurückzahlen kann, springt die Sicherungseinrichtung des jeweiligen EU-Staates mit bis zu 100.000 Euro je Sparer und Geldinstitut ein. Die Entschädigungsansprüche müssen binnen sieben Arbeitstagen umgesetzt werden. Im Einzelfall kann sich die Deckungssumme vorübergehend auf 500.000 Euro erhöhen, wenn das Sparguthaben mit einem besonderen Lebensereignis des Kunden wie einem Immobiliengeschäft oder dem Renteneintritt verbunden ist. Ein gesetzlicher Anspruch besteht auch, wenn das Geld in anderen Währungen als dem Euro angelegt ist. Für Großbritannien gilt hier die Ausnahme, dass nur eine Sicherung von bis 85.000 Pfund (rund 97.500 Euro) erfolgt.

Spareinlagen in Deutschland

In Deutschland gibt es Unterschiede zwischen Privatbanken, Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken
In Deutschland ist im Auftrag des Bundes die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), eine 100-prozentige Tochter des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) für das Entschädigen zuständig. Die benötigten Mittel für den Rückhalt werden durch die Institute mit eigenen Beiträgen aufgebracht. Für einen erhöhten Schutz sind zahlreiche Privatbanken außerdem freiwillige Mitglieder im Einlagensicherungsfonds des BdB. Diese Einrichtung deckt einen Betrag von bis zu 20 Prozent des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank ab, in der Regel mindestens 1 Million Euro. Die Sparkassen und die genossenschaftlich organisierten Volks- und Raiffeisenbanken verfügen über jeweils eigene - sogenannte institutsbezogene - Sicherungssysteme, die wie die EdB gesetzlich anerkannt sind. Bei auftretenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist es deren Aufgabe, das betroffene Institut vor einer Insolvenz und Liquidation zu bewahren. Für die Kunden dieser Institute führt dies mittelbar dazu, vor dem Verlust ihres Sparvermögens in nahezu unbegrenzter Höhe geschützt zu sein.

Reform des Einlagensicherungsfonds

Bei Massenpleiten von Banken können die Sicherungssysteme überfordert sein
Innerhalb der EU gibt es mitunter Zweifel, ob alle Mitgliedstaaten über ausreichend starke Sicherungssysteme verfügen, um die vorgeschriebenen 100.000 Euro je Kunde und Bank in Krisensituationen leisten zu können. Das Risiko steigt generell, je schwächer die Wirtschaftskraft eines Landes ist und je mehr Institute in eine finanzielle Bedrängnis geraten. Bei eventuellen Massenpleiten könnten unter Umständen selbst die Sicherungssysteme wirtschaftsstarker Staaten überfordert sein. Dann würde sich die Frage stellen, ob der Staat zum Schutz der Sparer mit Steuergeldern eingreift.

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Dienstag, 10. Oktober 2017

Flexibilität ist für junge Sparer wichtig

Frühzeitig vorsorgen lohnt sich, denn als Sparer profitiert man von den langen Laufzeiten. Wer die Zeit bis zur Rente richtig nutzt, kann mit kleinen Monatssparbeträgen einzahlen und mehr Risiko wagen. In jungen Jahren haben viele jedoch ganz andere Dinge als die Rente im Kopf. Trotzdem ist es wichtig vorzusorgen, da sonst unter Umständen eine Altersarmut droht. Denn die gesetzliche Rente allein reicht bei den meisten nicht aus, um den Lebensstandard zu halten.

Gerade junge Menschen sollten wegen der niedrigen Zinsen flexibel sparen
Aus einer Berechnung der Stiftung Warentest geht hervor, wie wichtig der Faktor Zeit beim Sparen ist: Wer ein Guthaben von 100.000 Euro erzielen möchte, muss bei einer Durchschnittsverzinsung von 3 Prozent monatlich 172 Euro sparen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Sparer bis zur Rente noch 30 Jahre Zeit hat. Denn wenn der Sparer erst 10 Jahre vor seinem Ruhestand damit beginnt, steigt der monatliche Sparbetrag auf 715 Euro. Deshalb gilt die Regel, je früher man mit dem Sparen anfängt, umso kleiner können die Sparraten ausfallen. Ebenfalls sollten gerade in jungen Jahren flexible Anlageformen gewählt werden, damit die Sparraten auch mal ausgesetzt werden können. Und eine anfangs kleinere Sparrate lässt sich je nach Einkommensverhältnissen in der Höhe nach oben oder unten anpassen. Wählt man zu starre Altersvorsorgeprodukte, dann sind diese im Notfall meistens nur mit Verlusten kündbar.

Sparplanrendite

Das Sparbudget richtig verteilen
Junge Menschen sollten zunächst existenzbedrohende Risiken wie Haftpflicht, Krankheit oder Berufsunfähigkeit absichern und sich einen "Notgroschen" zu legen. Als Finanz-Puffer für unvorhersehbare Ausgaben werden drei Nettomonatsgehälter empfohlen. Wer flexibel spart, kann auf Zinsveränderungen schneller reagieren und dies ist gerade während der derzeitigen Niedrigzinsphase ein Vorteil. Viele fragen sich auch, ob es sich derzeit überhaupt lohnt zu sparen. Dazu kann man sagen, dass es immer sinnvoll ist zu sparen, sei es für das Alter, die eigenen vier Wände oder einfach nur fürs nächste Auto. Der Unterschied des Zinssatzes macht sich erst über einen längeren Zeitraum durch den Zinseszinseffekt richtig bemerkbar. Wenn man monatlich 100 Euro in einen Sparplan einzahlt, erhält man bei einer Verzinsung von 1 Prozent nach zehn Jahren 12.600 Euro . Liegt die durchschnittliche Verzinsung bei 4 Prozent, so sind es nach zehn Jahren 14.700 Euro und damit 2.100 Euro mehr. Nach 30 Jahren ergibt sich dann ein Mehrertrag von 26.750 Euro.

Beim Anlegen sind drei Dinge wichtig

Mehr Rendite bedeutet nicht automatisch mehr Risiko
Bei dem Balanceakt zwischen Risiko und Rendite spielt der Zeitfaktor eine enorme Rolle. Denn wer frühzeitig beginnt, kann mehr Risiko eingehen. Je langfristiger der Anlagezeitraum ist, umso leichter können Sparer die Schwankungen an der Börse abfedern, bzw. auch zu einem günstigen Einstieg nutzen. Die Rendite beim DAX lag in der Vergangenheit bei rund 8 Prozent pro Jahr im Durchschnitt über einen Anlagezeitraum von 20 Jahren. War man hingegen kurzfristig im DAX investiert, musste man in ungünstigen Zeiten auch Verluste hinnehmen, wenn man das Geld dringend wieder benötigte. Gerade bei knappem Budget ist deshalb wichtig, eine gute Balance zwischen Rendite, Risiko und Anlagedauer zu beachten und die Anlagestruktur an den persönlichen Wünschen und Zielen auszurichten. Viele Arbeitgeber zahlen ihren Auszubildenden auch bis zu 40 Euro monatlich vermögenswirksame Leistungen (VL). Nachfragen lohnt sich hier, denn wer einen eigenen VL-Vertrag bespart, bekommt vom Staat oft die Arbeitnehmersparzulage von bis zu 80 Euro im Jahr obendrauf. Dazu kann ein VL-Fondssparplan mit den eigenen Sparbeträgen verknüpft werden, wodurch es zu einem größeren Zinseszinseffekt kommt.

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