Montag, 15. Oktober 2012

Steuern sparen durch Absetzen der Krankenversicherung

Die Kosten, die Sie für die Krankenversicherung ausgeben, können Sie seit 2010 bei der Steuererklärung geltend machen. Dazu kann man sich von dem Versicherer eine Beitragsbestätigung ausstellen lassen.

Welche Beträge sind absetzbar
Ist man gesetzlich krankenversichert, so sind die Beiträge zu 100 Prozent absetzbar. Das gleich gilt auch für die Pflegeversicherung. Diese Reglung gilt prinzipiell auch für privat Versicherte. Bei den privaten Krankenversicherungen gibt es jedoch einige Abweichungen, die man beachten sollte. Hier ist die Absetzbarkeit der Beitäge von den Leistungen der privaten Krankenversicherung ab. Ist der Umfang der Leistungen dem einer gesetzlichen Krankenversicherung gleichzusetzen, so kann man auch bei den privaten Krankenversicherungen davon ausgehen, dass sie zu 100 Prozent absetzbar sind.

Nicht absetzbare Mehrleistungen
Viele Personen, die sich heute zu einer privaten Versicherung entscheiden, schließen dabei aber auch Mehrleistungen ein. Dazu gehört beispielsweise Einbettzimmer, Chefarztbehandlung oder auch Zahnersatzleistungen. Solche Zusatzleistungen, die über die Absicherung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, können nur teilweise von der Steuer abgesetzt werden. Dazu werden die einzelnen Leistungen in der Bestätigung des Versicherers einzeln ausgewiesen. Das gibt dem Finanzamt die Möglichkeit, die Absetzbarkeit der Leistungen zu prüfen. Auch eine Auslandskrankenkasse oder eine Pflegezusatsversicherung sind nicht absetzbar.

Höchstbetrag ausnutzen
Die Krankenversicherung kann bis zu einem Höchstbetrag von 1900,00 Euro pro Jahr abgesetzt werden. Dabei gilt zu beachten, das nur die tatsächlich geleisteten Beiträge abgesetzt werden können. Erhält man vom Versicherer beispielsweise eine Rückerstattung, weil man Leistungen über einen gewissen Zeitraum nicht in Anspruch genommen hat, so sind diese von der Gesamtsumme abzuziehen. Wer jedoch mit den Beiträgen für die Krankenversicherung den Höchstbetrag nicht ausschöpf, hat die Möglichkeit, den Differenzbetrag bis zu 1900 Euro für eine Krankenzusatzversicherung geltend zu machen.

Auch die Krankerversicherungsbeiträge für Kinder sind absetzbar
Wenn Sie Krankenversicherungsbeiträge für Ihre Kinder leisten, können Sie diese neben den eigenen Beiträgen ebenfalls geltend machen. Dabei sind weder das Alter des Kindes maßgeblich, noch die Tatsache, ob ein Kindergeld Anspruch besteht.

Abwicklung der Formalitäten
Wenn Sie eine Krankenversicherung abschliessen, haben Sie die Möglichkeit, einer direkten Übermittlung zuzustimmen. Auf diese Weise werden die Daten vom Krankenversicherer automatisch an das Finanzamt überwiesen, was die Abwicklung erheblich erleichtert.

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