Montag, 25. Februar 2013

Die Erhöhung des Renteneinstiegsalters und die Folgen auf die private Vorsorge

Der Einstieg in die Abschaffung der Rente mit 65 hat bereits im Jahr 2012 begonnen. Schrittweise wird nun die Altersgrenze für das Regelrentenalter auf 67 Jahre erhöht. Im Gegensatz dazu laufen jedoch viele privaten Rentenversicherungen nur bis zum 65. Lebensjahr. Vielen Versicherten stellt sich nun die Frage, ob sich die Policen nun automatisch verlängern oder ob sie beim bisherigen Stichtag, dem 65. Geburtstag bleiben.

Entscheidend ist der Geburtsjahrgang
Wer im Jahr 1947 geboren ist, also in diesem Jahr in Rente geht, muss bereits einen Monat länger arbeiten als diejenigen, die 1946 geboren wurden. Bis zum Jahr 2031 steigt das Einstiegsalter permanent an. Daraus ergibt sich, dass diejenigen, die im Jahr 1964 oder später geboren sind, erst mit 67 in Rente gehen werden. Somit sind auch viele Personen, die jetzt Ende 40 sind, von der Regelung betroffen und unter Umständen bereits über Jahrzehnte hinweg private Vorsorge betreiben. Ihre Verträge aber auch die der jüngeren Versicherten werden sich jedoch keinesfalls automatisch ändern.

Die Kapitallebensversicherung als Altersvorsorge
Hier besteht prinzipiell die Möglichkeit, den Vertrag wie bisher weiter laufen zu lassen. Hier kann das Geld zwei Jahre nach Auszahlungsbeginn ruhen gelassen werden. Danach kann die Kapitallebensversicherung in eine Privatrente umgewandelt werden. Andererseits kann der Ablauftermin der Kapitallebensversicherung aber auch um ein oder zwei Jahre verschoben werden. Das hat jedoch einen längeren Beitragszeitraum zur Folge was auch die Auszahlungssumme erhöht. Zudem werden Verlängerungen steuerlich begünstigt.

Private Rentenversicherung
Hier kann der Auszahlungsbeginn genauso angepasst werden wie der bei der Kapitallebensversicherung. Auch hier erhöht sich die spätere monatliche Auszahlung. Zudem sinkt die Versteuerung der Rente von 18 Prozent auf 17 Prozent. Zudem kann die private Rente auch dann bereits ausgezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer sich noch gar nicht in Rente befindet. Auch das kann unter Umständen dann sinnvoll sein, wenn ein Arbeitnehmer beispielsweise gerne die Arbeitszeiten reduzieren möchte und dadurch die Gehalts- oder Lohneinbußen ausgleichen kann.

Mittwoch, 20. Februar 2013

Minijobber können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen

Sobald Sie einer Vollzeitbeschäftigung, oder einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen und Ihre Arbeit nach dem 1.1.2013 aufgenommen haben, unterliegen Sie der Versicherungspflicht zur Rentenversicherung. Damit erarbeiten Sie sich den Anspruch auf Ihre spätere Rente und sichern die Versorgung am Lebensabend ab. Als Minijobber zahlen Sie natürlich weitaus geringere Beiträge zur Rentenversicherung, als wenn Sie einer Vollzeit Beschäftigung nachgehen. Doch verdienen Sie natürlich auch weniger, was es oftmals gar nicht so einfach macht, noch Beiträge für Versicherungen zu entrichten und Ihren aktuellen Lebensstandard dadurch zu kürzen.

Ein geringer Eigenanteil für geringfügig Beschäftigte
Während der Vollzeit Arbeitnehmer 18.9% seines Einkommens für die Rentenversicherung ausgibt, wird beim Minijobber eine Beitragshöhe von 15% vom Arbeitgeber übernommen, so das der Beschäftigte selbst nur eine Zuzahlung von 3.9% leisten muss. Wenn Ihnen aber die 3.9% auch zuviel sind und Sie lieber auf eine dauerhafte Zahlung der gesetzlichen Beiträge zur Rentenversicherung verzichten, in dem Sie beispielsweise private Vorsorge leisten und daher auf die gesetzliche Rente gar keinen so großen Wert legen, können Sie sich nach neuester Regelung von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen und müssen keine Beiträge mehr von Ihrem geringen Einkommen abführen.

Dem Arbeitgeber Bescheid sagen
Wenn Sie sich von der Rentenversicherungspflicht als Minijobber befreien lassen möchten, müssen Sie dies Ihrem Arbeitgeber schriftlich mitteilen. Dieser muss die 15% weiter entrichten, zieht Ihnen aber die aufzuzahlenden 3.9% nicht mehr von Ihrem Einkommen ab. Allerdings sollten Sie sich diesen Schritt genau überlegen und ihn nur in Erwägung ziehen, haben Sie private Vorsorge betrieben. Ihr Rentenanspruch mindert sich nämlich enorm, verzichten Sie auf die Weiterzahlung der Rentenversicherung und leisten Ihren Eigenanteil vom Minijobber Gehalt nicht mehr. Verzichten Sie auf eine Befreiung, erwerben Sie die volle Pflichtrente und erhalten Ihre Zeit als geringfügig Beschäftigter vollwertig als Pflichtbeitragszeit angerechnet.

Freitag, 15. Februar 2013

Darauf sollten Studenten bei der Studienfinanzierung achten

Das eigene Studium kann durchaus von anderen Faktoren beeinträchtigt sein und werden als nur dem Lernen und Streben nach Wissen. Auch die Finanzierung gilt es diesbezüglich im Auge zu behalten, wenngleich neben der Förderung durch Bafög längst auch durch einen speziellen Studienkredit eine weitere Möglichkeit geschaffen wurde. Auf diesem Wege lässt sich das eigene Studium finanzieren, ohne hierbei zu viel Zeit in Arbeit nebenher investieren zu müssen und somit das Lernziel zu verfehlen.

Der Studienkredit im Detail
Ein Kredit für Studenten klingt auf den ersten Blick seltsam, denn immerhin ist das fehlende hohe und zugleich geregelte Einkommen in der Regel ein Grund einen entsprechend ausgefüllten und eingereichten Kreditantrag abgelehnt zu bekommen. Doch dem muss nicht so sein, denn der Studienkredit bietet seit dem Jahr 2005 eine entscheidende Option und Besserung der vorhandenen Möglichkeiten für Studenten. Ins Leben gerufen wurde dieses Kreditangebot durch den deutschen Staat, welcher auf diesem Wege Personen eine finanzielle Hilfe und Unterstützung zukommen lassen wollte, welche ansonsten aufgrund von Nebenjob oder Bafög nicht die ausreichenden finanziellen Mittel für ihr Studium hätten. Ein solcher Kredit kann prinzipiell bei jeder Geschäftsbank und Sparkasse beantragt werden, jedoch können Studierende sich hinsichtlich des Studienkredits jederzeit auch an die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau - kurz KFW genannt - wenden. Interessant am Studienkredit ist vor allen Dingen die Reglementierung in Bezug auf Höhe und Auszahlung. Maximal sind je Monat dabei 800 Euro erhältlich und möglich, wenngleich der Student dabei jeweils selbst entscheiden kann, welche Auszahlungshöhe er im Monat wünscht und benötigt. Zu bedenken gilt es jedoch die Details und Kosten des Studienkredits, denn die erhaltene Summe muss zu einem vorher festgesetzten Termin die Rückzahlung samt aufgelaufener Zinsen erfolgen.

Voraussetzungen für die Kreditvergabe
Einen Studienkredit bewilligt zu bekommen ist auch an unterschiedliche Vorgaben und Regelungen gebunden. Generell kann jeder Student einen solchen Kredit bewilligt bekommen, denn als Ausschlusskriterium gilt im Grunde genommen nur eine Insolvenz oder aber die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung im bisherigen Leben. Ansonsten darf der Kreditnehmer höchsten 30 Jahre alt sein. Sein Studium muss an einer deutschen Hochschule in Vollzeit und als Erststudium erfolgen, wenngleich zur Auszahlung Immatrikulationsnachweise vorgelegt werden müssen.

Montag, 4. Februar 2013

Richtige Absicherung von Sachwerten in Schließfächern und Tresoren

Gerade in Zeiten der Finanzkrise steigt die Nachfrage an Tresoren und Bankschließfächern, da die Menschen nicht mehr das Gefühl haben, dass ihr Geld auf der Bank sicher verwaltet wird. Geld wird daher eher in Gold, Aktien oder Schmuck angelegt. Jedoch müssen auch diese Wertgegenstände sicher aufbewahrt werden, alleine schon, damit sie ausreichend versichert sind.

Schließfach bei der Bank
In Bankschließfächern werden hauptsächlich Schmuck, Bargeld, Papiere oder Gold gelagert. Dabei ist das Schließfach nicht automatisch abgesichert. Falls doch liegt die Grenze teilweise sogar bei nur 5.000 Euro Versicherungssumme. Daher sollte darauf geachtet werden, wie hoch das Bankschließfach versichert ist. In einer Hausratversicherung ist die Versicherungshöhe von der Versicherungsgesellschaft und dem gewählten Tarif abhänging. Bei einem Basistarif sind Bankschließfächer gar nicht oder nur mit geringen Beträgen versichert. Bei Toptarifen kann sich die Versicherungssumme zwischen 15.000 Euro bis 50.000 Euro bewegen. Es lohnt hier ein Blick in die Vertragsbedingungen. Wird eine zusätzliche Kundenschließfachversicherung abgeschlossen können Werte bis zu 500.000 Euro in einem Schließfach versichert werden. Allerdings greift diese Versicherung erst nach der Haftung, die durch die Bank übernommen wird. Dabei werden Schäden durch Raub, Feuer oder durch Einbrüche übernommen. Jedoch müssen die Kunden einen Nachweis über den Wert der Gegenstände erbringen.

Tresor Zuhause
Tresore können Bargeld, Schmuck oder Wertpapiere in den eigenen vier Wänden schützen. Ein Tresor kann hier zusätzliche Sicherheit bieten. Viele Hausratversicherungen decken nur einen gewissen prozentualen Anteil von der Versicherungssumme für Wertgegenstände ab. Und das auch nur, wenn diese sich geschützt in einem Tresor liegen. Ist das nicht der Fall, ist nur ein sehr geringer Anteil der Wertgegenstände versichert. Zudem sollte der Tresor im Boden oder auch im Mauerwerk verankert werden, sodass Einbrecher diesen nicht einfach abtransportieren können. Versicherungen beraten ihre Kunden nicht nur bei der Auswahl der Tresore, sondern auch dabei das Haus einbruchssicher zu machen. Denn nicht nur der Tresor muss vor Einbrechern geschützt werden, sondern das gesamte Haus. Dementsprechend müssen die Türen und die Fenster entsprechend gesichert werden, damit die Einbrecher gar nicht erst in die eigenen vier Wände gelangen können. Der Tresor bietet im Falle eines Einbruchs die notwendige Sicherheit vor dem Verlust der Wertsachen.

Wertgegenstände die im Tresor liegen, sollten in regelmäßigen Zeitabständen auf Ihren Wert überprüft werden und mit dem eingeschlossenen prozentualen Anteil der Versicherungssumme abgeglichen werden.

Um den Gesamtwert der Wertgegenstände oder des gesamten Hausrates zu ermitteln, finden Sie hier eine Wertermittlungstabelle.