Montag, 25. November 2013

Die Leitzinssenkung der EZB und ihre Auswirkungen auf den Verbraucher

Historische 0.25 Prozent beträgt der Leitzins nach einer erneuten Senkung durch die EZB. Es ist sicher, dass die erneute Senkung einen Einfluss auf die Zinsen für Tagesgeld und Festgeld nehmen wird. Die Zinssenkung kommt bei Sparanlagen relativ schnell an, während sie bei Kreditzinsen in der Regel länger dauert oder überhaupt keinen Einfluss nimmt.

Werden Privatkredite günstiger?
Dies kommt ganz auf die Finanzpolitik der jeweiligen Bank an. Einige Banken haben ihren Zinssatz an die EZB gekoppelt und auch den Interbankensatz Euribor einfließen lassen. Wer sein Konto bei einer solchen Bank führt, kann bald mit günstigeren Zinsen für den Dispokredit rechnen. Hat die Bank aber keine Klausel zur Anpassung an den Zinssatz der EBZ im Vertrag, wirkt sich das Rekordtief der Zinsen nicht auf Kredite aus. Bei Bauzinsen bleibt de Zinssatz unverändert. Dieser äußert sich derzeit in einem enormen Tief und sorgt dafür, dass Immobilienkäufer und Bauherren unter 3 Prozent Bauzinsen pro Jahr zahlen. Hier ist in absehbarer Zeit keine Teuerung geplant, sodass die Bauzinsen auch weiterhin sehr günstig und für den Immobilieninteressenten finanzierbar bleiben.

Sparer müssen mit Einbußen rechnen
Weniger positiv ist die Zinssenkung für Sparer. Wer sein Geld auf der Bank anlegt und hier das schnell verfügbare Tagesgeld, oder eine Anlage in Festgeld wählt, wird innerhalb kurzer Zeit noch niedrigere Zinsen als bisher in Kauf nehmen müssen. Bei kurzfristigen Geldanlagen sind schon jetzt Niedrigzinsen aufgrund der EBZ Leitzinssenkung erkennbar. Da sich die Zinsen beim Tagesgeld täglich ändern, lohnt eine Fokussierung auf eine Festgeld Anlage. Hier können sich Sparer noch einen höheren Zinssatz sichern, entscheiden sie sich zeitnah für eine Anlage und warten nicht auf den Moment, in dem die Bank niedrigere Zinsen anbietet. Eine Festschreibung der Zinsen über mehrere Jahre ist kein Problem, wodurch auch langfristige Anlagen jetzt planbar und noch zu einem höheren Zinssätzen möglich sind. Doch schon jetzt sind die Zinsen auf Sparanlagen so ungünstig, dass eine längerfristige Festgeld Anlage genau überlegt und geplant sein möchte.

Renditefonds auf dem Vormarsch
Bei Rentenfonds wird der Besitzer sich über eine erneute Zinssenkung freuen. Auch Bundeswertpapiere können überzeugen und eine attraktive Rendite als Vorsorge für den Lebensabend mit sich bringen. Da sich der Kauf von Bundeswertpapieren aber ebenfalls an den Leitzinsen orientiert, bekommt der Investor derzeit nur wenig für sein Geld und sollte eher auf Rentenfonds fokussieren. Je niedriger sich die aktuellen Kurse gestalten, umso höher kann die Rendite bei Altinvestitionen ausfallen. Mit der Zinssenkung möchte die EZB einen Beitrag gegen die schwache Konjunktur in den Krisenstaaten leisten. Allerdings werden die günstigen Zinsen auch dort kaum an die Bankkunden weitergegeben, sodass eine Ankurbelung der Wirtschaft nicht in die Gänge kommt. Auch Aktienfonds und Anleihen derzeit noch eine rentable Alternative zum Geld, welches auf der Bank keinen Gewinn erbringt.

Die Inflationsrate ist gesunken
Als Trost für den Sparer kann man werten, dass die Teuerungsrate in den letzten 12 Monaten gesunken ist. Derzeit zeigt sich die Inflationsrate innerhalb der EU mit 0,7 Prozent. Dies ist eine deutliche Senkung gegenüber dem Vorjahr, wo die Rate bei 2,5 Prozent lag. Trotzdem machen Anleger mit ihren Sparanlagen meistens einen realen Verlust, den von den Zinsen bleibt nach Abzug der Inflation und Steuern nichts übrig.

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Dienstag, 19. November 2013

Steigung der Beitragsbemessungsgrenze 2014 für die Sozialversicherung

In der Kranken- und Pflegeversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze auch im kommenden Jahr ansteigen. Eine bundesweite Anhebung um jährlich 1.350 Euro ab dem 1. Januar 2014 sorgt dafür, dass die jährliche Höhe Grenze nun bei 48.600 Euro liegen wird. Ebenso erhöht sich auch die Versicherungspflicht-Grenze auf monatlich 4.462,50 Euro, beziehungsweise jährlich 53.550 Euro.

Anhebung der Höchstsätze für Arbeitgeber und ArbeitnehmerBisher liegt die Obergrenze in der Krankenversicherung bei 610,63 Euro. Im kommenden Jahr wird sich diese auf 627,75 Euro anheben und somit einen Anstieg der monatlichen Prämie für Arbeitnehmer mit Krankengeldanspruch nach sich ziehen. Bei einem Anteil von 8,2 Prozent erhöht sich der monatliche Beitrag auf Arbeitnehmerseite um 9,22 Euro monatlich. Das macht einen jährlichen Mehrbetrag von 110,64 Euro aus. Auch Arbeitgeber müssen mit einer Anhebung des Prozentsatzes rechnen und monatlich 8,21 Euro, beziehungsweise jährlich 98,52 Euro mehr einplanen. Auch in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung kommt eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. Hier unterscheiden sich die zu entrichtenden Beiträge zwischen Ost und West. In den alten Bundesländern erfolgt eine Anhebung um jährlich 1.800 Euro, in den neuen Bundesländern hingegen um 1.200 Euro.

Mehrkosten wirken sich auf Einkommen ausDie knappschaftliche Rentenversicherung erhöht ebenfalls zu unterschiedlichen Anteilen in Ost und West. Zweihundert Euro mehr müssen im Westen und 100 Euro im Osten als Mehraufwand pro Monat betrachtet werden. Dem Bürger bleibt letztendlich weniger Geld zum Leben, da eine gleichzeitige Erhöhung des Einkommens nicht geplant ist.
Die Höhe der aktuell wichtigsten Sozialversicherungsrechengrößen finden Sie unter http://www.efinanz24.de/index.php/sozialversicherungswerte.


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Mittwoch, 13. November 2013

Mit Schenkung und Nießbrauchsrecht Fiskus ein Schnippchen schlagen

Aufgrund der boomenden Anlage in Immobilien steigt die Summe der Erbschaften in Deutschland. Die Anzahl steuerpflichtiger Hinterlassenschaften hingegen sinkt. Allein in den Statistiken des Bundesamtes in Wiesbaden ist ersichtlich, dass Erbschaften und Schenkungen im Vergleich zum Vorjahr um 7,5 Prozent auf 30.6 Milliarden Euro gestiegen sind. Die steuerlich geringeren Einnahmen begründen sich im Gesetz aus 2009, in dem erhöhte Freibeträge für Verwandte und eingetragene Lebenspartner beschlossen und somit steuermindernd gestaltet wurden. Bei Immobilienvermögen fließt die Übertragung der Werte mit Nießbrauch-Vorbehalt ein.

Freibeträge geltend machen und Steuern sparen
Die Versteuerung der Erbschaft tritt erst ein, wenn die Freibeträge in der gesetzlich verankerten Höhe geltend gemacht wurden. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können 500.000 Euro, Kinder und Enkel in 1. Verwandtschaftsgrad 400.000 Euro als Freibetrag verbuchen. Dies gilt sowohl für die Erbschaft, als auch für Schenkungen zu Lebzeiten. Im reinen Erbfall gibt es weiterführend Versorgungsfreibeträge, die sich ebenfalls positiv auf den Freibetrag auswirken und so das Vermögen erhöhen, die steuerliche Belastung dabei aber senken. Bei Erbschaften in Immobilien lässt sich durch den Nießbrauch eine hohe steuerliche Ersparnis erzielen, sodass diese Regelung sich für Erben von Häusern und Gewerbeimmobilien immer lohnt. Eine langfristige Kalkulation und die Schenkung zu Lebzeiten sind Möglichkeiten, Steuern zu vermeiden und den zukünftigen Erben zu entlasten. Hierbei kann die Schenkung ein lebenslanges Wohnrecht beinhalten, sodass der zukünftige Erbe zwar per notarieller Überschreibung Besitzer der Immobilie ist, den Verwandten aber das Wohnrecht in der gesamten Lebensdauer zusichert.

Kosten abwägen lohnt
Der Beschenkte ist in diesem Fall für alle Kosten der Immobilie zuständig und muss Hypotheken abzahlen, sowie die laufenden Kosten generieren. Auch sehr hochpreisige Immobilien können durch das Nießbrauch Recht so überschrieben werden, dass eine Erbschaftssteuer nicht gezahlt werden muss. Hierbei spielen die laufenden Kosten für die Immobilie eine übergeordnete Rolle. Durch Schenkungen zu Lebzeiten lässt sich nicht nur die Steuer, sondern auch der zeitliche Aufwand der bei einer Erbschaft anfällt sparen. Bei Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften bleibt das Wohneigentum in einer Überschreibung als Schenkungen, als auch durch eine Erbschaft steuerfrei. Zu beachten ist, dass der Erbe oder Beschenkte die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Die Regelung gilt auch für Kinder, wobei hier die Besonderheit der Wohnungsgröße von nicht mehr als 200 Quadratmetern zu beachten ist.

Schenkungen besser als Erbschaften
Nicht nur bei Immobilien, sondern auch bei finanziellen Schenkungen kann der Beschenkte steuern sparen. Werden Schenkungen in der Höhe des steuerlichen Freibetrag zu Lebzeiten überreicht, können sich diese in der Übergabe staffeln und so über einen Zeitraum von mehreren Jahren als Schenkungen in kleineren Summen gewählt werden. Ketten- und Tranchen Schenkungen als sukzessive Übertragungen von Vermögen sind frei von Erbschaftssteuer und so für den Beschenkten bis zur Grenze des Freibetrags von einem unverkennbaren Vorteil.

Dienstag, 12. November 2013

Risikolebensversicherung - der Schutz für Hinterbliebene

Schon zu Lebzeiten für den Todesfall vorsorgen und die Hinterbliebenen absichern ist auf unterschiedlichen Wegen möglich. Die Risikolebensversicherung zählt als günstige und spezielle Art des Hinterbliebenenschutzes. Anders als bei einer Lebensversicherung wird diese Versicherung nur ausgezahlt, wenn der Tod innerhalb der Vertragszeit eintritt. Ein wichtiger Unterschied zur kapitalbildenden Lebensversicherung ist also die Tatsache, dass das Geld beim Erleben des Vertragsablaufes bei der Versicherung bleibt. Die Risikolebensversicherung ist ein ausschließlicher Todesfallschutz, der für hinterlassene Kinder und Ehepartner als Absicherung für den Todesfall fungiert. Bei laufenden Krediten erweist sie sich als besonders sinnvoll, da durch die Versicherung eine Absicherung der Hinterbliebenen für die Tilgung der laufenden Raten ermöglicht wird.

Nachversichern ist möglich
Je früher der Versicherungsnehmer einen Vertrag zur Risikolebensversicherung abschließt, umso günstiger sind die Beiträge. Allerdings sollte das Nachversichern nicht vergessen werden, heiratet der Versicherungsnehmer oder bekommt Familienzuwachs. Die Versicherungssumme lässt sich durch eine erfolgte Nachversicherung auch dann erhöhen, wird innerhalb der Laufzeit ein Immobilienkredit aufgenommen. Eine Gesundheitsprüfung ist in diesem Fall nicht notwendig. Für den Abschluss der Risikolebensversicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten, wobei eine Restschuldversicherung nicht außer Acht gelassen werden sollte. Oftmals verlangt auch die Bank den Abschluss dieser Versicherung bei Kreditaufnahme, um sich für den Todesfall abzusichern und die noch zu begleichenden Tilgungsraten über die Restschuldversicherung begleichen zu können.

Für wen sich die Risikolebensversicherung lohnt
Eine Überlegung sollte die Versicherung für Menschen wert sein, die als Hauptverdiener in der Familie gelten. Ebenso ist sie effektiv, wird sie in Verbindung mit einem Baukredit abgeschlossen und gibt so eine Absicherung, sollte der Kreditnehmer innerhalb der Laufzeit versterben und seine Verbindlichkeiten den Hinterbliebenen als Erbschaft hinterlassen. Über die Restschuldversicherung sind die Außenstände beim Kreditgeber beglichen und die Familie ist vor Schulden geschützt. Es gilt dabei zu bedenken, dass die Versicherungssumme nicht bei Erleben des Vertragsendes ausgezahlt wird.

Vergleichen Sie die Risikolebensversicherungsangebote

Dienstag, 5. November 2013

Was beim Jobwechsel bei der betrieblichen Altersversorgung zu beachten ist

Aufgrund einer staatlichen Förderung erfreut sich die betriebliche Rentenvorsorge großer Beliebtheit. Doch um wirklich effektiv vorzusorgen und auch beim Jobwechsel das gesparte Guthaben nicht zu verlieren, müssen Sparer sich bei der bAV (betriebliche Altersvorsorge) an verschiedenen Tipps orientieren. Auch die steuerfreie Beschaffenheit der bAV (betriebliche Altersvorsorge) durch eine Umwandlung in eine Betriebsrente sorgt für eine hohe Akzeptanz dieser Form der Altersvorsorge bei Arbeitnehmern.

Wichtige Tipps beim Arbeitgeber Wechsel

1. Arbeitnehmer können die Betriebsrente zum neuen Arbeitgeber mitnehmen
Bei der Pensionskasse und in Pensionsfonds, sowie bei den Leistungen einer Direktversicherung besteht sogar ein rechtlicher Anspruch von Seiten des Arbeitnehmers. Der neue Arbeitgeber kann allerdings entscheiden ob er die bAV (betriebliche Altersvorsorge) wie gewohnt weiterführt, oder aber in eine Betriebsrente nach seinen Anforderungen ummünzt. Das Guthaben des Arbeitnehmers bleibt bei der Mitnahme zum neuen Arbeitgeber vollständig und unangetastet erhalten.

2. Konditionen müssen geklärt werden
Bereits zu den Verhandlungen über das spätere Gehalt ist es notwendig, den Arbeitgeber über die Betriebsrente zu informieren. Hierbei lässt sich herausfinden, ob im neuen Unternehmen ein Zuschuss zur bAV (betriebliche Altersvorsorge) vom Arbeitgeber gewährt, oder vielleicht sogar eine vollständige Kostenübernahme zur Betriebsrente angeboten wird. Auch die Konditionen spielen eine wichtige Rolle für den Arbeitnehmer.

3. Relevanz abklären
Wer den Arbeitgeber wechselt, sollte sich über die Vor- und Nachteile der neuen Betriebsrente im Klaren sein. Eine Übertragung der alten Betriebsrente sollten Arbeitnehmer verlangen, wenn im vom neuen Arbeitgeber gebotenen Vertrag beispielsweise Leistungsmerkmale wie eine integrierte Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Hinterbliebenenschutz fehlen. Hier sollten Arbeitnehmer den bestehenden Vertrag entweder privat weiterführen oder eine Beitragsfreistellung wählen und die neue bAV (betriebliche Altersvorsorge) beim neuen Arbeitgeber zusätzlich mitnehmen.

4. Ein Vorsorgemix überzeugt immer
Neben der bAV (betriebliche Altersvorsorge) sollten Arbeitnehmer dazu tendieren, die Altersvorsorge auch auf privater Basis aufzustocken und so der Altersarmut vorzubeugen. In Kombination mit der Riester-Rente oder anderen privaten Vorsorgeprodukten wird es einfach, sich den Lebensstandard im Alter zu erhalten und mit einem Mix an überlegter Vorsorge finanzielle Spielräume zu schaffen. Vor allem Angebote mit staatlicher Förderung und einer Steuerersparnis überzeugen, sodass die Riester-Rente als optionale Absicherung zur Betriebsrente durchaus eine hochwertige Entscheidung ist und für einen Lebensabend ohne finanzielle Probleme große Sorge tragen wird.

Montag, 4. November 2013

Was ist eine Preisblase?

Da Preise für Vermögenswerte auch ohne einen ersichtlichen Grund steigen können, zeigt sich der Anstieg als Triebfeder für weit verbreitete Vermutungen und Erwartungen. Hat eine Teuerung erst einmal begonnen, wie es bei Immobilien, Aktien oder Edelmetallen der Fall sein kann, setzt sich diese in der Regel fort. Hier blähen spekulative Entscheidungen über Anlagen den Preis zusätzlich auf, wodurch der Begriff Preisblase entsteht. Doch wie eine Seifenblase platzt auch die Preisblase und äußert sich in einem enormen Sturz der Werte. Eine hohe Nachfrage lässt Preise ansteigen, ohne dass hier eine reale wirtschaftliche Grundlage zur Basis dienen muss. Die ansteigenden Wünsche ohne das vorhandene Einkommen begünstigt eine Finanzierung aus Krediten, wodurch ebenfalls eine höhere Nachfrage entsteht, ohne dass mehr reales Geld zugrunde liegt.

Blasenbildung schädigt die reale Wirtschaft
Durch Finanzierungen ohne Eigenkapital erhöhen sich Nachfragen und damit einhergehend auch Preise. Als Beispiel für eine Immobilienblase wäre die jüngste Weltwirtschaftskrise der USA aus den Jahren 2007 / 2008 zu benennen. Derzeit spürt Spanien die Auswirkungen der Immobilienblase und befürchtet den Zusammenbruch der realen Wirtschaft in diesem Sektor. Wenn das Finanzierungsvolumen platzt, hat dies eine geringere Anzahl benötigter Arbeitskräfte und somit einen Anstieg der Arbeitslosigkeit, sowie weniger Kaufkraft im Land zur Folge. Die Blasenbildung selbst beginnt in Jahren, in denen ein Land Wohlstand verspürt und so auf den Kauf von Vermögenswerten setzt. Die Preispolitik passt sich dem Bedarf an, was die Schaffung von Vermögen immer kostspieliger werden und die Notwendigkeit der Kreditaufnahme ansteigen lässt. Auch ein eintretender Herdentrieb begünstigt die Blasenbildung, da immer mehr Interessenten Kredite aufnehmen und den Kauf einer Immobilie oder anderer Sachwerte realisieren zu können.

Wann sollte man über einen Ausstieg nachdenken?
Die Problematik ließe sich enddramatisieren, wäre ein rechtzeitiger Ausstieg möglich. Je größer die Unsicherheit auf den Märkten und an den Börsen ist, umso eher kaufen Großanleger Vermögenswerte auf.
Ebenso spielt eine Verknappung von Geldwerten eine wichtige Rolle in dieser Thematik. Steigen die Preise enorm an und eine wirtschaftliche Unsicherheit breitet sich aus, sollte man von einer Investition und Anlage in Sachwerten absehen und so dem gefürchteten Platzen der Blase entgehen und sein eigenes Kapital wirkungsvoll schützen.