Montag, 30. November 2015

Auf Fristen bis Jahresende achten

Es sind noch ca. 7 Wochen bis zum Jahreswechsel. Deshalb sollten Verbraucher prüfen, zu welchen Finanzthemen bis Ende Dezember noch wichtige Termine bzw. Fristen anstehen, um keine finanzielle Vorteile oder Zuschüsse zu verschenken. Bei Riester-Verträgen oder Bausparverträgen kann man etwa noch bis Jahresende Zuzahlungen vornehmen, um die volle Förderung zu erhalten.

Fristen bei der Altersvorsorge
Bei Riester-Verträgen sind Zuzahlungen bis zur Höchstgrenze möglich, um die volle Förderung auszuschöpfen. Die Zuzahlung für 2015 kann noch bis zum 31. Dezember 2015 erfolgen. Auch der Zulagenantrag, wenn kein Dauerzulagenantrag gestellt wurde, ist für das Jahr 2013 bei dem Anbieter spätestens zum 31. Dezember 2015 vorzulegen. Auch bei bestehenden bAV-Verträgen (betriebliche Altersversorgungsverträge) können Zuzahlungen vorgenommen werden. Mit der Entgeltumwandlung, bei der im laufenden Jahr bei Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen Beiträge bis jährlich zu 2.904 Euro (monatlich 242 Euro) gefördert werden, sparen Arbeitnehmer Steuern und in der Regel auch Sozialversicherungsbeiträge. Weil es sich bei diesen Grenzen um Jahreswerte handelt, kann sogar ein Mitarbeiter, der mit seiner Zusage erst im Dezember begonnen hat, noch steuerbegünstigt für das ganze Jahr in seinen Vertrag einzahlen. Damit die Zuzahlung steuerlich anerkannt wird, muss sie vor dem 31. Dezember 2015 erfolgen.

Welche Altersvorsorgeprodukte besitzen Sie?

Volle Wohnungsbauprämie sichernAuch beim Bausparen können Sparer in den letzten Wochen des Jahres noch finanzielle Vorteile geltend machen. Um die volle Wohnungsbauprämie für 2015 zu erhalten, sollten Sparer eine Sondereinzahlung in einen bestehenden Bausparvertrag vornehmen. Die Wohnungsbauprämie beträgt 8,8 Prozent und wird auf bis zu 512 Euro für Alleinstehende, beziehungsweise 1.024 Euro für Verheiratete gewährt, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Bei Verträgen, die seit Januar 2009 abgeschlossen wurden, wird die Wohnungsbauprämie nur noch gezahlt, wenn das Bausparguthaben wohnwirtschaftlich genutzt wird. Das heißt, eine Immobilie muss gebaut, gekauft oder modernisiert werden.

Steuer-Identifikationsnummer bei Freistellungsaufträgen für Kapitalerträge
Durch eine Gesetzesänderung sind Freistellungsaufträge für Kapitalerträge ohne gültige Steuer-Identifikationsnummer ab dem 1. Januar 2016 nicht mehr wirksam. Dies hat zur Folge, dass die meisten Anlageinstitute den Freistellungsauftrag der betroffenen Kunden zum Jahresende 2015 löschen müssen, falls ihnen bis zu diesem Zeitpunkt keine Steuer-Identifikationsnummer gemeldet wurde. Zur Vermeidung der Löschung des Sparer-Freibetrages müssen Sie Ihre Steuer-Identifikationsnummer und, sofern Sie steuerlich zusammen veranlagt werden, auch die Steuer-Identifikationsnummer des Ehegatten/ Lebenspartners dem Anlageinstitut mitteilen.

Steuerklassenwechsel - Wechselwillige müssen sich beeilenWer für das Jahr 2015 noch die Steuerklasse wechseln möchte, muss dies bis spätestens 30. November 2015 beim zuständigen Finanzamt gemeldet haben. Dann gilt die neue Kombination vom 1. Dezember 2015 an, denn das Finanzamt gestattet bis auf wenige Ausnahmen lediglich ein Wechsel pro Jahr.

Anbieterwechsel bei der Gesetzliche Krankenversicherung prüfenIn der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden 2016 steigende Zusatzbeiträge erwartet. Diese liegen noch bei durchschnittlich 0,9 Prozent. Bei einzelnen Krankenkassen kann sich der Zusatzbeitrag 2016 in der Spitze bis zu 1,5 Prozent erhöhen. Da der Zusatzbeitrag von jedem Versicherten allein zu tragen ist, kann es sich lohnen, zu einer Krankenkasse mit einem niedrigeren Zusatzbeitrag zu wechseln. Jedem GKV-Mitglied steht bei einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu.

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Wechselwillige sollten im Hinterkopf behalten, dass für bestimmte Leistungen bei den GKV-Anbietern nicht oder nur eingeschränkt geleistet wird. Insbesondere Zuschüsse für Zahnersatz, Brillen, Heilpraktikerleistungen, Krankentagegeld oder ausreichender Versicherungsschutz bei Auslandsreisen können umfassend nur mit einer privaten Krankenversicherungszusatzpolice abgesichert werden.

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Montag, 23. November 2015

Das jährliche Wechselfieber hat begonnen

Mit Beitragseinnahmen von mehr als 23 Milliarden Euro im Jahr und fast 110 Millionen Verträgen ist die Kraftfahrtversicherung die größte Sparte in der Schaden- und Unfallversicherung. Doch Versicherung ist nicht gleich Versicherung. Um einen Anteil an diesem großen Kuchen wird Jahr für Jahr mit harten Bandagen gerungen. Zum Vorteil für die Autofahrer, bei denen sich alljährlich im Herbst das Wechselfieber breit macht. Die meisten können immerhin zwischen zehn und 20 Prozent sparen, wenn sie bis zum 30. November ihre Kfz-Police kündigen und zu einem günstigeren Anbieter umsteigen.

So können Sie bei der Kfz-Versicherung kräftig sparen
Und das lohnt sich. Laut einer Marktstudie des Instituts für Versicherungswirtschaft gibt es bei den Tarifen erhebliche Preisunterschiede. So beläuft sich die Differenz zwischen dem teuersten und günstigsten untersuchten Angebot auf 1.231 Euro. Der geringste festgestellte Unterschied beträgt immer noch rund 300 Euro im Jahr. Früher hing die Versicherungsprämie stark davon ab, welches Auto man fährt. Für einen Kleinwagen mit umweltfreundlicher Motorisierung war die Police in der Regel günstiger als für eine Luxuskarosse. Das hat sich längst geändert. Der Faktor Mensch spielt bei der Kalkulation der Prämienhöhe eine viel größere Rolle als etwa die Typ- oder Regionalklasse. Mittlerweile gibt es für etwa 50 persönliche Merkmale zum Teil satte Rabatte bei der Haft- und Kaskoversicherung.

Stichtag zu Wechsel der Kfz-Versicherung

Auf ein gutes Preis-/ Leistungsverhältnis achten
Otto Normalverbraucher hat dabei längst den Überblick verloren. Deshalb kann ich nur empfehlen, sich auch die Leistungsbedingungen genau durchzulesen und nicht nur auf das Prämiensparen zu achten. Um unter den unzähligen Kfz-Versicherungen mit noch mehr individuellen Ausgestaltungen den günstigsten Tarif zu finden, hilft nur noch ein Kfz-Vergleichsrechner. Das Service-Tool ermöglicht nach Eingabe einiger Daten und individueller Wünsche eine schnelle Suche nach dem günstigsten Tarif unter allen Top-Versicherungsgesellschaften in Deutschland. Gleichzeitig kann man auch die Leistungen der einzelnen Versicherer miteinander vergleichen und so für sich ein passendes Preis- und Leistungspaket herausfinden.
Hier kommen Sie zum Kfz-Vergleichsrechner.


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Montag, 16. November 2015

Vorsorge im Dornröschenschlaf

Pssst – nicht weitersagen: Es gibt so etwas wie eine „betriebliche Altersvorsorge“, auch „Betriebsrente“ genannt. Betriebsrenten stützen die Rentenkasse der Mitarbeiter und stärken ihre Bindung an den Arbeitgeber. Ihre Vorteile werden viel zu selten genutzt.

Nur 30 Prozent verfügen über eine betriebliche Altersvorsorge
Fast könnte man meinen, deutsche Unternehmen seien auf eine solche Flüsterkampagne hereingefallen: Nicht einmal 30 Prozent der deutschen Arbeitnehmer verfügen über eine betriebliche Absicherung – und leider nutzen junge Mitarbeiter diese Form der Altersvorsorge wenig, obwohl gerade sie schlechte Rentenperspektiven haben.
Was auffällt: Fast alle Großunternehmen bieten eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) an, beim Mittelstand aber sieht es in dieser Hinsicht noch sehr bescheiden aus. Dabei ist die bAV gegenüber anderen Anlageformen recht günstig. Bei der wesentlich häufiger genutzten RiesterRente etwa können pro Jahr nur 2.100 Euro steuerbegünstigt angelegt werden, während die bAV derzeit einen Betrag von 4.704 Euro zulässt, wovon 2.904 Euro sozialversicherungsfrei bleiben. Mit allen steuerlichen Vergünstigungen sinkt das Nettoeinkommen des Arbeitnehmers bei einer bAV nur um rund die Hälfte des abgezogenen Bruttogehalts.

Betriebsrente

Attraktiv für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Die geringe Nutzerquote dieses Vorsorgemodells bleibt unverständlich. Umso attraktiver kann sich ein Unternehmen seinen Mitarbeitern präsentieren, wenn es diese Leistungen anbietet. Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber sind Betriebsrenten gegenüber anderen Vermögensbildungsoptionen oft vorteilhaft. Arbeitnehmer profitieren von einer Rentenanwartschaft, die nicht verfällt, über Insolvenzversicherungen abgesichert ist und daher kein finanzielles Risiko beinhaltet. Sie erhalten mit der Betriebsrente eine attraktive Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Ein wichtiger Vorteil für Unternehmer liegt in der hohen Flexibilität des Modells. Da sich die Details durch innerbetriebliche Vereinbarungen umsetzen lassen, ergeben sich verglichen mit anderen Vermögensbildungsarten erweiterte Gestaltungsspielräume. Wir zeigen Ihnen gerne die verschiedenen Durchführungsmöglichkeiten.

Fünf Wege zur betrieblichen Altersversorgung
  • Direktversicherung
    Der Arbeitgeberschließt eine Lebensversicherung bei einem externen Unternehmen für seine Beschäftigten ab und zahlt Beiträge ein.
  • Pensionskasse
    Diese Kassen sind selbstständige Versorgungseinrichtungen, die vom Arbeitgeber finanziert werden.
  • Unterstützungskasse
    Sie unterliegen nicht der Versicherungsaufsicht und können ihr Vermögen frei investieren – was oft ein höheres Risiko beinhaltet.
  • Pensionsfonds
    Diese Anlagegesellschaften investieren ihr Vermögen am Kapitalmarkt – ebenso wie bei Unterstützungskassen mit höherem Risiko.
  • Direkt- oder auch Pensionszusage
    Das Unternehmen verpflichtet sich, bei Renteneintritt die vereinbarte Leistung auszuzahlen. Dafür muss der Arbeitgeber Rückstellungen bilden.
Hier erhalten Sie eine Informationsbroschüre des GDV zur betrieblichen Altersversorgung zum herunterladen.


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Montag, 9. November 2015

Änderung der Beihilfe in Hessen für Wahlleistungen im Krankenhaus

In Hessen wurde die beschlossene Gesetzesänderung der Hessischen Beihilfenverordnung veröffentlicht. Als größtes und wichtigstes Novum gelten die Einführungen der Beitragszahlungen für Wahlleistungen. Demnach ändert das Bundesland Hessen bereits zum 1. November 2015 den Beihilfeanspruch für Wahlleistungen im Krankenhaus (Chefarztbehandlung und Zweibettzimmerzuschläge).

Zukünftig Wahlleistungen nur gegen EigenbeitragBetroffene müssen sich bis zum 31.01.2016 entscheiden und entweder einen monatlichen Beitrag in Höhe von 18,90 Euro entrichten oder sie verlieren unwiderruflich den Anspruch auf die Wahlleistungen. In diesem Zusammenhang werden Betroffene über den Dienstherr/Arbeitgeber aber noch informiert und erhalten eine entsprechende Vereinbarung, in der Sie angeben, ob Wahlleistungen künftig gewünscht werden, oder nicht.

Änderung der Beihilfefähigkeit für Wahlleistungen im Krankenhaus

HIER finden Sie die offizielle Mitteilung des Regierungspräsidiums Kassel.

Weitere Änderungen für Beihilfeberechtigte in Hessen
  • die Begrenzung von professionellen Zahnreinigungen
  • die Aufnahme der Festschreibung der Höchstsätze von Heilpraktikerleistungen
  • die Aufnahme einer Regelung für Komplextherapien
  • die Aufnahme und Neuregelung der Pflege im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes (PSG I) und des Bundesverwaltungsgerichtsurteils zur Pflegezahlung.
In diesem Zusammenhang sollte auch die private Krankenversicherung überprüft werden, ob sich Leistungsanpassungen aus der Änderungen der Beihilfenverordnung ergeben.

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Montag, 2. November 2015

Wohneigentümer sparen sich reich

Neben den extrem niedrigen Immo-Zinsen gibt es noch ein gutes Argument, um in die eigenen vier Wände zu investieren: Die LBS hat herausgefunden, dass Wohneigentümer im Laufe der Zeit ein sechsmal so hohes Vermögen erreichen, als diejenigen, die zur Miete wohnen.

Bereitschaft für Vermögensaufbau entscheidend
Ein erfolgreicher Vermögensaufbau ist nicht allein eine Frage des Einkommens, sondern insbesondere eine Frage der Bereitschaft, für Wohneigentum zu sparen. Das ist das Ergebnis einer Sonderauswertung der aktuellen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS 2013) des Statistischen Bundesamtes durch das Forschungsinstitut empirica in Zusammenarbeit mit LBS Research. Dabei haben die Forscher untersucht, wie sich die Vermögensbildung von Mieter- und Eigentümerhaushalten bei ansonsten vergleichbaren wirtschaftlichen Verhältnissen im Zeitablauf entwickelt. Als Ergebnis stellte sich heraus, dass beide Gruppen eine ganz unterschiedliche "Vermögensbildungs-Biographie" aufweisen.

Sechsmal so viel Vermögen wie Mieter

Wohnungseigentümer sparen mehrWohneigentümer verfügten laut LBS Research am "Vorabend des Ruhestandes" unter dem Strich nicht nur über den Wert ihrer Immobilie von durchschnittlich 152.000 Euro (bzw. 121.000 Euro nach Abzug noch nicht getilgter Baukredite), sondern zusätzlich über ein Nettogeldvermögen von 45.000 Euro (nach Abzug von Konsumentenkrediten). Die Mieterhaushalte derselben Einkommensgruppe kommen hingegen nur auf ein Nettogeldvermögen von durchschnittlich 24.000 Euro. Dazu kommen noch 6.000 Euro an Immobilienvermögen, wobei es sich um den Wert vermieteter Objekte handelt.

Wohnungseigentümer sind bei Konsumausgabe zurückhaltenderDen riesigen Vorsprung der Eigentümerhaushalte erklären die Wissenschaftler mit unterschiedlichem Konsum- und Sparverhalten. "Wer eigene vier Wände erwirbt, ist offenbar in den ersten 10 bis 15 Jahren weitgehend 'immun' gegen den Reiz größerer Anschaffungen oder Konsumausgaben", erläutern die Experten von LBS Research. Die Bedeutung der selbstgenutzten Immobilie für die Vermögensbildung wird auch im internationalen Vergleich deutlich. So zeigte etwa eine Analyse der Bundesbank, dass die Menschen in Ländern mit hohen Wohneigentumsquoten entsprechend höhere Vermögen aufweisen. Deutschland, das mit einer Wohneigentumsquote von 43 Prozent im EU-Vergleich immer noch am Tabellenende liegt, schnitt hingegen schwach ab.

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Quelle: LBS.de