Zukünftig Wahlleistungen nur gegen EigenbeitragBetroffene müssen sich bis zum 31.01.2016 entscheiden und entweder einen monatlichen Beitrag in Höhe von 18,90 Euro entrichten oder sie verlieren unwiderruflich den Anspruch auf die Wahlleistungen. In diesem Zusammenhang werden Betroffene über den Dienstherr/Arbeitgeber aber noch informiert und erhalten eine entsprechende Vereinbarung, in der Sie angeben, ob Wahlleistungen künftig gewünscht werden, oder nicht.
HIER finden Sie die offizielle Mitteilung des Regierungspräsidiums Kassel.
Weitere Änderungen für Beihilfeberechtigte in Hessen
- die Begrenzung von professionellen Zahnreinigungen
- die Aufnahme der Festschreibung der Höchstsätze von Heilpraktikerleistungen
- die Aufnahme einer Regelung für Komplextherapien
- die Aufnahme und Neuregelung der Pflege im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes (PSG I) und des Bundesverwaltungsgerichtsurteils zur Pflegezahlung.
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